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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Reisen des Anbieters DREAMLINES PACKAGE

Sehr geehrte Kunden,

die nachfolgenden Vertragsbedingungen gelten für Pauschalreiseverträge, die Sie  - nachfolgend als Reiseanmelder“ oder „Sie“/“Ihnen“ bezeichnetmit dem Geschäftsbereich DREAMLINES PACKAGE der DREAMLINES GmbH, Hermannstraße 9, 20095 Hamburg in der Funktion eines Reiseveranstalters  - nachfolgend als „DREAMLINES PACKAGE“ oder „wir“/“uns“ bezeichnetabschließen

1. Reisevertrag

1.1 Buchungsanmeldung; Bindung an den Antrag.Mit Übermittlung der Buchungsanmeldung bieten Sie uns verbindlich den Abschluss eines Pauschalreisevertrages zu den Bedingungen und mit den Leistungen an, die in der Buchungsanmeldung aufgeführt sind. Die Buchungsanmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich, per E-Mail oder über das Internet oder eine DREAMLINES Mobile App erfolgen. Mit der Anmeldung übernehmen Sie auch verbindlich alle Vertragspflichten, die sich aus einer durch Sie vorgenommenen Anmeldung weiterer Mitreisender ergeben. Bitte beachten Sie, dass Sie an diesen Antrag auf Abschluss eines Reisevertrages zehn (10) Arbeitstage gebunden sind und ein einseitiger Rücktritt oder ein sonstiges einseitiges Abstandnehmen von dieser Anmeldung als Stornoauftrag behandelt wird, der bereits zu diesem Zeitpunkt eine Pflicht zur Zahlung der nachstehend genannten Stornoentgelte auslöst.

1.2 Eingangsbestätigung.Bei elektronischen Buchungen bestätigen wir Ihnen den Eingang der Buchungsanmeldung unverzüglich auf elektronischem Wege. Diese Eingangsbestätigung stellt ebenso wie eine anderweitig per Mail oder telefonisch übermittelte Eingangsbestätigung ausdrücklich noch keine Annahmeerklärung der Buchungsanmeldung dar, also noch keine verbindliche Annahme Ihres Antrags.

1.3 Buchungsbestätigung.Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung von DREAMLINES PACKAGE (in Text- oder Schriftform als Brief- oder Faxsendung oder elektronisch per Mail und/oder als PDF oder, wenn die Buchungsanmeldung weniger als sieben (7) Werktage vor Reisebeginn eingegangen ist, auch fernmündlich) bei Ihnen an einer der von Ihnen mitgeteilten Postanschriften, Faxnummern, E-Mail-Adressen oder Telefonnummern zustande.

1.4 Gegenangebot.Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung willentlich vom Inhalt der Buchungsanmeldung ab, so liegt darin eine Ablehnung Ihres Antrags (Ihrer Buchungsanmeldung) verbunden mit einem neuen Angebot von unserer Seite (Gegenangebot). In einem solchen Fall sind wir im Rahmen üblicher Optionsfristen für zehn (10) Tage an dieses neue Angebot gebunden. Der Reisevertrag kommt dann auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Reiseanmelder diesem zustimmt. Die Zustimmung kann auch durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung, wie zum Beispiel in Form der Zahlung des Reisepreises, der Anzahlung oder des Antrittes der Reise erfolgen. Offenkundige Schreib- oder Übermittlungsfehler sind vorbehalten und begründen kein Gegenangebot.

1.5 Zusatz- und Nebenabreden.Dritte und insbesondere dritte Leistungserbringer sind nicht berechtigt, in unserem Namen mit Ihnen Nebenabreden zu treffen oder zu bestätigen oder von der Reiseausschreibung und -bestätigung abweichende Zusicherungen zu geben. Soweit nicht eine ausdrückliche Bestätigung auf unserer Buchungsbestätigung erfolgt, sind in der Buchungsanmeldung mitgeteilte Wünsche unverbindliche Wünsche, für dessen Erbringung keine Zusage gegeben oder Gewähr übernommen wird. Auch mit unseren Mitarbeitern getroffene mündliche Nebenabreden werden nur nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung verbindlich. In gleicher Weise ist der Reiseanmelder nicht berechtigt, mit Leistungserbringern Nebenabreden im vorstehenden Sinne zu treffen; dennoch getroffene derartige Absprachen verpflichten DREAMLINES PACKAGE nicht.

1.6 Beachtung von Durchführungsbestimmungen der Leistungsträger.DREAMLINES PACKAGE weist den Reiseanmelder ausdrücklich darauf hin, dass für Reiseverträge ergänzend zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch eventuelle Vorgaben der der jeweiligen Leistungsträger (insbesondere Reedereien und Fluggesellschaften) für die Durchführung der Reise zu beachten sind. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Reedereien finden Sie hier. Insbesondere ist zu beachten, dass der erlaubte Umfang (Anzahl, Gewicht und Abmessungen) von Frei- und Handgepäck pro Person auf Flügen von der jeweiligen Fluggesellschaft abhängig ist und dass Reedereien die Beförderung von Personen mit bestimmten gesundheitlichen Einschränkungen, von Personen, bei denen eine Schwangerschaft ab einer bestimmten Schwangerschaftswoche besteht, sowie die Beförderung von Personen mit bestimmten Staatsangehörigkeiten ablehnen können. Mit Ihrer Buchungsanmeldung erkennen Sie auch die jeweiligen Durchführungsbestimmungen der Leistungsträger für die von Ihnen gebuchte Reise an. Für den eigentlichen Reisevertrag (insb. Buchung, Zahlung und eventuelle Umbuchung oder Stornierung) gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich gerne an unser Serviceteam.

1.7 Telefonischer Hinweis auf AGB.Liegen im Falle einer telefonischen Buchungsanmeldung dem Reiseanmelder die einschlägigen allgemeinen Reise- und Zahlungsbedingungen von DREAMLINES PACKAGE und/oder der Leistungserbringer nicht vor, so wird der Reiseanmelder im Telefonat ausdrücklich auf die betreffenden allgemeinen Bedingungen auf der Website und deren Geltung für die angefragte Reise hingewiesen; die Bedingungen werden dem Reiseanmelder auf Wunsch übersandt.

1.8 Leistungsumfang.Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus dem dem Reiseanmelder übermittelten Angebot sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung. Andere, insbesondere leistungsträgereigene, Prospekte oder sonstigen Werbeaussagen sind nicht maßgeblich. Auf Ziffer 13.3 wird hingewiesen.

1.9 Überprüfungs- und Rückfrageobliegenheit. Es obliegt Ihnen, die Ihnen zugegangene Buchungsbestätigung unverzüglich, möglichst noch am Tag des Zugangs, auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen und uns auf Unrichtigkeiten oder Abweichungen unverzüglich hinzuweisen. Bei Änderungswünschen, die Ihre Ursache nicht in von uns zu vertretenden Fehlern haben und insbesondere bei nachträglich gemeldeten Änderungen oder Ergänzungen zu Vor- oder Nachnamen gelten die Regelungen nach Ziffer 2.1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sollten Ihnen nach Buchungsbestätigung die Reisedokumente wider Erwarten nicht bis spätestens sieben (7) Tage vor Reiseantritt zugegangen sein, setzen Sie sich bitte unverzüglich mit uns in Verbindung.

 

2. Umbuchungen, Leistungs- u. Preisänderungen

2.1 Umbuchungen, Abgrenzung zur Stornierung mit Neubuchung.Werden auf Ihren Wunsch hin nach Vertragsschluss Änderungen in Bezug auf die Reiseteilnehmer, den Reisetermin, das Reiseziel, die Reisedauer, die Unterkunft, die Beförderungsart oder einen oder mehrere Leistungsträger bis 90 Tage vor Reiseantritt vorgenommen (Umbuchung), sind wir – sofern deren Durchführung überhaupt möglich ist, wofür DREAMLINES PACKAGE auch bei Zusicherung eines Bemühens hierum keine Erfüllungsverpflichtung oder Gewähr übernimmt  – berechtigt, pro Reiseteilnehmer ein Bearbeitungsentgelt von EUR 50,- je Reiseteilnehmer zu erheben. Fällt das Bearbeitungsentgelt höher aus, werden wir vor einem Bemühen um die Umbuchung Ihre diesbezügliche Einwilligung einholen. Ergeben sich infolge einer solchen Umbuchung für von Ihnen angemeldete Mitreisende höhere Reisepreise, so ist die entsprechende Preisdifferenz nachzuzahlen. Änderungswünsche im vorgenannten Sinn, die weniger als 90 Tage vor dem bis dahin vorgesehenen Reiseantritt vorgenommen werden, stellen eine Stornierung auf Ihren Wunsch im Sinne der Ziffer 4 mit nachfolgendem Antrag auf Abschluss eines neuen Vertrages dar und werden entsprechend unter Ansatz der jeweils geltenden Stornogebühren abgewickelt.

2.2 Nachträgliche Leistungsänderungen durch DREAMLINES PACKAGE.Wir sind berechtigt, aus Gründen, die nicht gegen Treu und Glauben verstoßen und nicht willkürlich sind, nach Vertragsschluss einzelne Leistungen zu ändern. Das gilt insbesondere in Fällen höherer Gewalt im Sinne der Ziffer 6.3 sowie für Fälle, in denen anderweitig im Interesse der Sicherheit aller betroffenen Reisenden die Reiseroute geändert wird und/oder einzelne Häfen nicht angelaufen werden. Eine solche Leistungsänderung berechtigt nicht zu einer kostenlosen Umbuchung, einer kostenlosen Stornierung oder einem Rücktritt von der gebuchten Reise. Eine solche Leistungsänderung berechtigt auch jedenfalls dann nicht zu einer Reisepreisminderung, sofern die Änderung oder Abweichung nicht erheblich ist, nicht zu einer wesentlichen Änderung der Reiseleistung führen und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigt.

2.3 Mitteilung und nachträgliche Änderung von Flugzeiten und Fluglinien.Wechselt die Ihnen als ausführende Fluggesellschaft genannte Airline, werden wir Sie über den Wechsel informieren. Erforderlichenfalls dürfen wir auch nach Vertragsschluss An- und Abflugzeiten ändern.

2.4 Eingeschränktes Recht zur nachträglichen Änderungen von Preisen.Wir behalten uns Preiserhöhungen nur vor, um einer Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder Wechselkursveränderungen Rechnung zu tragen. Das Preiserhöhungsverlangen ist nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier (4) Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für uns nicht vorhersehbar waren. Bei einer rein auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können wir von Ihnen den Erhöhungsbetrag verlangen. In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz können wir von Ihnen verlangen. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren uns gegenüber erhöht, können wir den Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufsetzen. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für uns verteuert hat. Im Falle einer solchen nachträglichen Änderung des Reisepreises haben wir Sie unverzüglich zu informieren.

2.5 Rechte des Reiseanmelders bei nachträglichen Änderungen.Bei einer nachträglichen (nach Vertragsschluss erfolgenden) Preiserhöhung um mehr als 5% des Reisepreises wie auch bei einer nachträglichen erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung können Sie stornogebührenfrei vom Vertrag zurücktreten oder, wie bei einer zulässigen Reiseabsage durch DREAMLINES PACKAGE, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise aus unserem Angebot ohne Mehrpreis für Sie anzubieten. Sie sind verpflichtet, diese Rechte unverzüglich nach dem Erhalt der Änderungsmitteilung uns gegenüber schriftlich geltend zu machen.

 

3. Zahlungsbedingungen

3.1 Anzahlung.Mit Erhalt der schriftlichen Buchungsbestätigung und Aushändigung des Sicherungsscheins wird eine von Ihnen zu leistende Anzahlung von regelmäßig 20% des Reisepreises fällig. Die an uns geleisteten Zahlungen sind gem. § 651 k BGB insolvenzgesichert. In sachlich begründeten Einzelfällen kann die Anzahlung auch höher ausfallen, wenn wir bereits mit der Buchungsbestätigung erhebliche Vorleistungen erbringen müssen, beispielsweise zur erforderlichen sofortigen Ausstellung von Flugtickets.

3.2 Restzahlung.Die Restzahlung ist durch Sie spätestens 42 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung zu leisten, es sei denn, wir haben zuvor mitgeteilt, dass die Reise nicht stattfindet.

3.3 Kurzfristiger Reiseantritt.Eine Reiseanmeldung ab 42 Tage vor Reiseantritt wird nur unter der Bedingung akzeptiert, dass der gesamte Reisepreis sofort mit Erhalt der Reisebestätigung und des Sicherungsscheins fällig ist und die Zahlung bei Anmeldung durch direkte Überweisung oder durch Kreditkartenzahlung sichergestellt wird.

3.4 Gebührenfreie und gebührenpflichtige Zahlungsarten. Zahlungen können per Überweisung, Bankeinzug (SEPA-Lastschrift) oder Kreditkarte erfolgen. Die Zahlung per Bankeinzug setzt die Erteilung eines SEPA Mandats voraus. Die Vorabankündigung (Prenotification) der bevorstehenden Abbuchung geht aus der Rechnung hervor. Die Frist der Prenotification beträgt mindestens zwei Werktage. Die Zahlarten SEPA Lastschrift und Überweisung sind gebührenfrei. Wenn Sie sich bei der Buchung für die Zahlungsart „Kreditkarte“ entschieden haben, fällt ein nicht kostendeckendes Transaktionsentgelt in Höhe von 1% auf den gesamten Reisepreis an, maximal jedoch EUR 50,-. Dieser Betrag wird anteilig auf die Anzahlung und Restzahlung verteilt und zu den Fälligkeitsterminen eingezogen.

3.5 Folgen der Nichtzahlung.Gehen der Anzahlungsbetrag oder die Restzahlung nicht rechtzeitig ein und wird auch nach Aufforderung unter Fristsetzung keine Zahlung geleistet, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die aus Ziffer 4 ersichtlichen Rücktrittskosten (Stornogebühren) geltend zu machen.

3.6 Sondergruppentarife.Bei Sondergruppentarifen können gesonderte Rücktritts-, Storno- und Anzahlungsbedingungen gelten; diese werden in den jeweiligen Ausschreibungen / Reisebestätigungen ausgewiesen.

 

4. Stornierung durch den Reiseanmelder

4.1 Stornierung vor Reisebeginn.Sie können jederzeit vor Reisebeginn Ihre gebuchte Reise zu den bei Buchung jeweils vereinbarten Bedingungen stornieren. Maßgeblich ist dabei der Zeitpunkt des Zugangs der Stornierungserklärung bei uns während der Geschäftszeiten von DREAMLINES PACKAGE; diese sind Montag bis Freitag von 09:00 Uhr – 18:00 Uhr. Ein außerhalb dieser Geschäftszeiten zugegangener Stornierungsauftrag wird so behandelt, als wäre er während der nächstfolgenden Geschäftszeit zugegangen. Die Stornierungserklärung muss schriftlich oder in Textform per Brief, Fax oder E-Mail erfolgen und die ausdrückliche Weisung an uns enthalten, die Reise zu stornieren. Auf die bei Stornierung ggf. anfallenden Stornogebühren weisen wir ausdrücklich hin. Eine mündlich übermittelte Stornierung betrachten wir als lediglich unverbindliche Ankündigung; sie wird erst mit Zugang Ihrer entsprechenden schriftlichen Bestätigung wirksam. Erteilen Sie uns eine ausdrückliche Stornoanweisung unter Ausschluss der Bereitschaft zur Zahlung von hieraus resultierenden Stornogebühren, dürfen wir im Interesse der Schadensminimierung die Reise gleichwohl stornieren. Für die Pflicht zur Tragung entstehender Stornogebühren ist ein solcher Vorbehalt unbeachtlich. Erteilen Sie uns keine klare Stornoanweisung oder bestätigen Sie eine mündliche Stornierungserklärung nicht, dürfen wir die von Ihnen gebuchte Reise nicht stornieren; hieraus später ggf. resultierende höhere Kosten gehen zu Ihren Lasten.

4.2 Rückgabe von Reisedokumenten.Im Falle einer Stornierung sind Sie verpflichtet, auf Verlangen von DREAMLINES PACKAGE bereits ausgehändigte Reiseunterlagen zurückzureichen. Werden im Fall einer Stornierung durch Sie bereits an Sie ausgehändigte Linienflugscheine, Bahnfahrkarten, Fährtickets oder Hotelgutscheine nicht zurückgegeben, sind wir berechtigt, insoweit den vollen Reisepreis zu verlangen.

4.3 Entschädigungspauschalen bei Stornierung.Wir sind im Falle einer Stornierung Ihrer Reise vor Reisebeginn oder eines Nichtantritts der Reise berechtigt, eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und die Aufwendungen unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch die anderweitige Verwertung der Reiseleistung gewöhnlich möglichen Erwerbes zu verlangen. Wir sind insoweit berechtigt, eine Rücktrittspauschale geltend zu machen, die pro Person in Prozent des auf sie entfallenden Reisepreises wie folgt berechnet wird:

Bis 90 Tage vor Reiseantritt 30% des Reisepreises, mindestens EUR 50,-;
Vom 61.-89. Tag vor Reiseantritt 50% des Gesamtreisepreises;
Vom 31.-60. Tag vor Reiseantritt 65% des Gesamtreisepreises;
Vom 15.-30. Tag vor Reiseantritt 75% des Gesamtreisepreises;
Vom 04.-14. Tag vor Reiseantritt 90% des Gesamtreisepreises; und
ab dem dritten Tag vor Reisebeginn 100% des Gesamtreisepreises.

Bei Sondergruppentarifen geltende gesonderte Rücktritts- bzw. Anzahlungsbedingungen werden in den jeweiligen Ausschreibungen / Reisebestätigungen ausgewiesen.

4.4 Teilstornierungen.Bei Teilstornierung für einen angemeldeten Mitreisenden aus einer Kabine steht uns eine pauschale Entschädigung in Höhe von 95% des auf diesen Mitreisenden entfallenden Reisepreises zu. Falls die tatsächlich entstandenen Kosten niedriger liegen, ist DREAMLINES PACKAGE bestrebt, eine geringere Entschädigung nach billigem Ermessen zu bestimmen.

4.5 Verauslagte Kosten und Gebühren.Kosten wie z.B. Kreditkartengebühren, Telefon- oder Bearbeitungskosten sowie die über uns für Sie an einen Versicherer gezahlten Versicherungsprämien können im Fall einer Stornierung der Reise nicht erstattet werden.

4.6 Nachweis geringeren Schadens, Reiserücktrittskostenversicherung.Es bleibt Ihnen der Nachweis unbenommen, dass der uns durch Ihre Stornierung entstandene Schaden unter Abzug des Wertes der von uns ersparten Aufwendungen sowie dessen, was wir durch anderweitige Verwertung der Reiseleistungen erwerben können, niedriger ist als in den vorstehenden Pauschalen ausgewiesen oder überhaupt nicht entstanden ist. Wir empfehlen jedoch ungeachtet dessen den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung. Diese kann die Stornokosten gemäß ihren Versicherungsbedingungen für die versicherten Risiken übernehmen.

4.7 Tatsächlicher Schaden statt Pauschale.DREAMLINES PACKAGES behält sich vor, an Stelle einer pauschalen Entschädigung nach der vorstehenden Regelung die konkret entstandenen Kosten entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen als Schaden geltend zu machen.

4.8 Ersatzreiseteilnehmer.Durch die vorstehenden Regelungen bleibt Ihr Recht, entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen des § 651b BGB einen Ersatzreiseteilnehmer zu stellen, unberührt. Wir können dem Wechsel in der Person des Reiseteilnehmers widersprechen, wenn diese den besonderen Erfordernissen in Bezug auf die Reise nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Im Falle einer Änderung des Reiseteilnehmers haften Sie und die Ersatzperson als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

4.9 Nicht in Anspruch genommene Leistungen. Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen, die Ihnen ordnungsgemäß angeboten wurden, infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Wir werden uns jedoch bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

 

5. Rücktritt von Seiten des Reiseveranstalters

5.1 Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl.Wird eine in der Reisebeschreibung ausdrücklich als Reisedurchführungsvoraussetzung ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, sind wir berechtigt, die Reise bis zu 30 Tage vor Reisebeginn abzusagen. Ein bereits gezahlter Reisepreis wird in diesem Fall sofort erstattet; weitergehende Ansprüche des Reisteilnehmers sind ausgeschlossen.

5.2 Rücktritt wegen Unwirtschaftlichkeit.Ist die Durchführung einer Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die uns entstehenden reisebezogenen Kosten nicht gedeckt werden können, sind wir berechtigt, diese Reise bis zum 30. Tag vor Reisebeginn abzusagen, wenn wir Ihnen zugleich ein gleichwertiges Ersatzangebot unterbreiten. Dieses Rücktrittsrecht besteht jedoch nicht, wenn wir die zum Rücktritt führenden Umstände selbst zu vertreten haben oder diese Umstände nicht nachweisen können. Der Reiseanmelder hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise gegenüber der DREAMLINES PACKAGE geltend zu machen. Sofern Sie vom Ersatzangebot keinen Gebrauch machen, erhalten Sie den bezahlten Reisepreis umgehend erstattet.

5.3 Rücktritt wegen grob vertragswidrigen Verhaltens des Reiseanmelders.DREAMLINES PACKAGE ist berechtigt, ohne vorherige Mahnung mit sofortiger Wirkung vom Reisevertrag zurückzutreten, wenn der Reiseanmelder die Durchführung der Reise so erheblich stört oder sich anderweitig so erheblich vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Reisevertrages mit ihm gerechtfertigt ist. Kündigt DREAMLINES PACKAGE aus diesem Grund, behält DREAMLINES PACKAGE den Anspruch auf Zahlung des Reisepreises; DREAMLINES PACKAGE muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die es aus einer anderweitigen Verwertung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

 

6. Stornierung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

6.1 Vor Reisebeginn eintretende Umstände.Wird die Reise nach Vertragsabschluss infolge höherer Gewalt unvorhersehbar erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können beide Vertragsteile vom Reisevertrag zurücktreten. Dieses Recht besteht jedoch nicht, wenn die den Rücktritt erklärende Partei die zum Rücktritt führenden Umstände nicht nachweisen kann. DREAMLINES PACKAGES darf Ihnen in einem solchen Fall ein gleichwertiges Ersatzangebot unterbreiten. Sie haben dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise gegenüber der DREAMLINES PACKAGE geltend zu machen. Sofern Sie vom Ersatzangebot keinen Gebrauch machen, erhalten Sie den bezahlten Reisepreis umgehend erstattet; für bereits erbrachte Leistungen können wir ein angemessenes Entgelt verlangen. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht.

6.2 Nach Reisebeginn eintretende Umstände.Ergeben sich die in Ziffer 6.1 genannten Umstände nach Antritt der Reise, kann der Reisevertrag gleichfalls von beiden Seiten gekündigt werden. In einem solchen Fall haben wir einen Anspruch auf angemessene Entschädigung für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung werden von uns und Ihnen je zur Hälfte getragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reiseanmelder zur Last.

6.3 Höhere Gewalt.Akte höherer Gewalt im Sinne dieser Ziffer 6 sind insbesondere Unwetter und Naturkatastrophen, epidemische Gesundheitsgefährdungen, Kriegshandlungen, Bürgerkriegshandlungen, schwere Gewaltausschreitungen und sonstige gravierende Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie die Verübung oder die konkrete Gefahr einer Verübung terroristischer Akte. Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes begründen die widerlegbare Vermutung für das Vorliegen einer auf höherer Gewalt beruhenden allgemeinen Gefährdung, die zum Rücktritt nach Ziffer 6.1 oder 6.2 berechtigt. Arbeitskämpfe werden als Fälle höherer Gewalt behandelt.

 

7. Reiseversicherungen

In den Reisepreisen sind, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, die Prämien für Reiseversicherungen nicht enthalten. Wir empfehlen den Abschluss von Reiserücktrittskosten-, Reisehaftpflicht-, Reisegepäck-, Reisekranken- und Reiseunfallversicherung. Bei Abschluss einer Reiseversicherung durch die Vermittlung von DREAMLINES PACKAGE kommt das Versicherungsvertragsverhältnis ausschließlich zwischen Ihnen und der Versicherungsgesellschaft nach Maßgabe der jeweils einschlägigen Versicherungsbedingungen zustande. Versicherungsschutz besteht dabei grundsätzlich frühestens mit vollständiger Zahlung der Versicherungsprämie, die mit der Anzahlung auf den Reisepreis fällig ist. Es ist alleinige Obliegenheit des Reiseanmelders, die sich aus dem Versicherungsvertrag ergebenden Pflichten einzuhalten und ggf. die Rechte hieraus gegenüber der Versicherung geltend zu machen. Für den Rücktritt von Versicherungsverträgen gelten die Bedingungen des jeweiligen Versicherers.

 

8. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen

Für die Einhaltung von für die gebuchte Reise vorgeschriebenen Pass-, Visa-, Impf- und sonstigen Gesundheitsvorschriften sind allein Sie verantwortlich. Alle Nachteile, die Ihnen und/oder Ihren mitangemeldeten Mitreisenden aus deren Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu ihren Lasten außer in Punkten, in denen wir Sie nicht ausreichend oder falsch informiert haben. Unsere Informationen zu Visa, Ein- und Ausreisebestimmungen und Zollvorschriften gelten für Staatsangehörige des Staates, in dem wir unseren Sitz haben. Reiseteilnehmer mit hiervon abweichender Staatsangehörigkeit sind gehalten, entsprechende Auskünfte bei den für sie zuständigen Konsulaten oder Konsularabteilungen der betreffenden Botschaft zu erfragen. Wir empfehlen allen Reiseteilnehmern, sich rechtzeitig bei ihren behandelnden Ärzten oder zuständigen Gesundheitsämtern über allgemein und individuell angebrachten Infektions- und Impfschutz sowie Prophylaxemaßnahmen zu informieren.

 

9. Gewährleistung

9.1 Abhilfeverlangen. Wird die Reiseleistung nicht vertragsmäßig erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Wir dürfen die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Wir dürfen auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird. Sie sind verpflichtet, Ihre Beanstandung unverzüglich uns oder der Ihnen hierfür benannten Stelle anzuzeigen. Unterlassen Sie es schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, tritt ein Anspruch auf Minderung gem. Ziffer 9.2 nicht ein.

9.2 Minderung.Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise können Sie eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Für eine Minderung soll dabei maßgeblich sein, welchen Wert eine mangelfreie Reise zum Buchungszeitpunkt gehabt hätte verglichen mit dem tatsächlichen Wert.

9.3 Kündigung wegen eines Mangels.Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag - in Ihrem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßigerweise durch schriftliche Erklärung - kündigen. Dasselbe gilt, wenn Ihnen infolge eines Mangels aus wichtigem, für uns erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe offenkundig unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt wird. Sie schulden uns den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für Sie von Interesse waren.

9.4 Schadensersatz wegen Nichterfüllung.Unbeschadet einer Minderung oder Kündigung können Sie Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen; in der Regel ist das jedoch nur dann der Fall, wenn der Reisemangel so erheblich ist, dass er eine Minderung des Reisepreises von mindestens 50% rechtfertigt. Schadensersatz wegen Nichterfüllung ist ausgeschlossen, wenn der Mangel der Reise auf einem Umstand beruht, den wir nicht zu vertreten haben.

9.5 Abtretung von Ansprüchen.Ein Recht auf Abtretung jeglicher Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüche des Reiseanmelders aus Anlass der Reise, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte - auch an Ehe- oder Lebenspartner oder Mitreisende - ist ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen ist die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen anderer Reiseteilnehmer im eigenen Namen.

9.6 Anerkennung von Forderungen. Unsere Reiseleitungen sind unter keinen Umständen befugt, mit Wirkung für DREAMLINES PACKAGE Ansprüche anzuerkennen.

 

10. Mitwirkungspflichten des Reiseanmelders

10.1 Schadensminderung. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen sind Sie verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Regelungen alles Ihnen Mögliche zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten.

10.2 Ab- und Rückflugzeiten.Bei Flugreisen müssen Sie sich mindestens zwei (2) Stunden vor dem planmäßigen Abflug am Flughafen einfinden. Soweit die Anreise zum Flughafen per Zug erfolgt (z.B. Rail and Fly), müssen Sie möglicherweise auftretende Verzögerungen bei der Zugbeförderung angemessen bei der Auswahl der Zugverbindung berücksichtigen. Über die konkreten Ab- und Rückflugzeiten und eventuelle Änderungen sollten Sie sich jeweils frühestens 48 Stunden und müssen Sie sich bitte spätestens 24 Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit bei der betreffenden Fluggesellschaft oder unserem Serviceteam informieren. Wenn Sie dies nicht tun und Ihren Flug verpassen, gehen daraus ggf. entstehende Mehrkosten zu Ihren Lasten.

10.3 Erreichbarkeit des Reiseanmelders. Sie stellen sicher, dass Ihre bei der Buchung angegebenen Kontaktdaten – insbesondere Telefonnummern und E-Mail-Adressen – in den letzten drei (3) Tagen vor Reisebeginn und während der Reise regelmäßig erreichbar sind.

10.4 Gepäckverlust.Sollten bei Flügen Gepäckstücke verloren gehen oder beschädigt werden, müssen Sie eine Schadenanzeige (sog. „Property Irregularity Report“ - P.I.R.) innerhalb von 7 Tagen an Ort und Stelle bei derjenigen Fluggesellschaft erstatten, die Sie auf dem fraglichen Flug befördert hat. Bei unterlassener Schadenanzeige kommen Ersatzansprüche nicht in Betracht.

 

11. Haftung

11.1 Haftungsbegrenzung.Die vertragliche Haftung von DREAMLINES PACKAGE für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist je Geschädigtem auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Das gleiche gilt, soweit wir für den Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers als Erfüllungsgehilfe verantwortlich sind. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen im Zusammenhang mit Reisegepäck bleiben unberührt.

11.2 Internationale Übereinkommen.Sind in internationalen Übereinkommen oder anderen Gesetzen oder in auf diesen beruhenden Vorschriften für Leistungsträger von DRAMLINES PACKAGE Haftungsbeschränkungen vorgesehen, können wir uns bei entsprechenden Schadensfällen auf diese berufen.

11.3 Vermittelte Fremdleistungen.Ausdrücklich in den Ausschreibungen als in fremden Namen vermittelt beschriebene Fremdleistungen anderer Reiseunternehmen unterliegen nicht unserer Haftung als Reiseveranstalter. Im Falle einer solchen Reisevermittlung ist die Haftung für Vermittlerfehler ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.

 

12. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

12.1 Anspruchsfrist.Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise haben Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise uns gegenüber geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist können Sie Ansprüche nur dann geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden sind.

12.2 Verjährungsfrist.Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von DREAMLINES PACKAGE oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von DREAMLINES PACKAGE beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von DREAMLINES PACKAGE oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von DREAMLINES PACKAGE beruhen. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr.

12.3 Beginn und Hemmung der Verjährungsfrist.Die Verjährung nach Ziffer 10.2 und 10.3 beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach den vertraglichen Vereinbarungen enden sollte. Schweben zwischen Ihnen und DREAMLINES PACKAGE Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis Sie oder DREAMLINES PACKAGE die Fortsetzung der Verhandlungen verweigern. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

 

13. Sonstige Bestimmungen

13.1 Geltungsbereich.Diese Bedingungen gelten für alle Ihrerseits bei DREAMLINES PACKAGES gebuchten Reisen, soweit nicht in den einzelnen Reiseverträgen individuelle Vereinbarungen getroffen werden. Sie gelten nicht, soweit sich aus zwingenden, nicht abdingbaren gesetzliche Vorschriften des deutschen Rechts oder aus internationalen Abkommen oder aus Bestimmungen der Europäischen Union, die auf den Reisevertrag zwingend anzuwenden sind, etwas anderes ergibt.

13.2 Druck- und Rechenfehler.Für offensichtliche oder leicht erkennbare Druck- und/oder Rechenfehler haften wir nicht.

13.3 Aktualisierung von Leistungsbeschreibungen.Mit der Veröffentlichung neuer Leistungsbeschreibungen verlieren alle unsere früheren auf eine Reise bezogenen Veröffentlichungen betreffend Leistungsumfang, Preise und Termine ihre Gültigkeit.

13.4 Deutsches Recht.Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen DREAMLINES PACKAGE und Ihnen findet ergänzend zu diesen Vertragsbedingungen ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Verweisungsregeln des internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Das gilt auch für Reiseanmelder, die keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland haben.

13.5 Salvatorische Klausel.Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen und/oder des gesamten Reisevertrages zur Folge.

13.6 Gerichtsstand für Klagen durch den Reiseanmelder.Der Reiseanmelder kann DREAMLINES PACKAGE nur am Sitz der Gesellschaft verklagen.

13.7 Gerichtsstand für Klagen durch DREAMLINES PACKAGE.Für Klagen von DREAMLINES PACKAGE gegen den Reiseanmelder ist der Wohnsitz des Reiseanmelders maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von DREAMLINES PACKAGE maßgebend.

13.8 Datenverarbeitung.Die uns zur Verfügung gestellten Daten werden von uns als verantwortlicher Stelle im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zur Durchführung der von Ihnen beauftragten Reisedienstleistungen im Zuge der elektronischen Datenverarbeitung erhoben, verarbeitet und gespeichert. Eine Weitergabe Ihrer Daten erfolgt an die mit der Durchführung des Vertrags befassten Unternehmen, soweit dies zur Erbringung der uns obliegenden Leistungen erforderlich ist. Zur Abwicklung von Zahlungen geben wir Ihre Zahlungsdaten an Zahlungsdienstleister weiter. Personenbezogene Daten werden entsprechend den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes behandelt und geschützt. Sie erklären sich mit der dieser Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und Übertragung einverstanden. Spätestens wenn unsere Kenntnis Ihrer personenbezogener Daten für die Erfüllung des Zweckes der Speicherung nicht mehr erforderlich ist und eventuelle steuer- und handelsrechtliche Aufbewahrungsfristen verstrichen sind, werden Ihre Daten gelöscht. Sonstige gesetzliche Verpflichtungen zur Speicherung, Löschung oder Sperrung bleiben unberührt.

13.9 Überschriften.Überschriften zu Abschnitten und einzelnen Absätzen dieser Bedingungen dienen der besseren Orientierung und besitzen keinen eigenen Regelungscharakter.

 

Reiseveranstalter ist:

Dreamlines GmbH, Geschäftsbereich DREAMLINES PACKAGE
Hermannstraße 9
20095 Hamburg
Handelsregisternummer HRB 111011 (AG Hamburg)
USt-ID DE267164943
SEPA Gläubigeridentifikationsnummer DE36ZZZ00000921403
Geschäftsführer: Felix Schneider, Adrianus van der Meer
Hamburg, November 2017