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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Dreamlines GmbH (nachfolgend DREAMLINES genannt) ist Betreiber der Internetseite  www.dreamlines.de und vermittelt darüber Reiseleistungen verschiedener Leistungsträger. Die folgenden Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen (nachfolgend Reisender oder Kunde genannt) und DREAMLINES als Reisevermittler.

Sie beauftragen uns durch Ihre Kontaktaufnahme mit der Vermittlung von Reiseleistungen. Im Zuge der von DREAMLINES durchgeführten Vermittlungsleistung bzw. Beratung gelten Sie als unser - Kunde - und werden von uns per Telefon, Kurznachricht (insbesondere SMS und MMS), E-Mail und/oder schriftlich kontaktiert, um Ihre Wunschreise zu finden. Daher gelten die nachfolgenden Bedingungen ausschließlich für unsere Vermittlungstätigkeit und haben keinerlei Einfluss auf die Bedingungen, zu denen die vermittelten Reisen erfolgen. Dies gilt auch für eventuelle Reiseteilnehmer, wobei wir ohne anderen Hinweis von Ihnen davon ausgehen, dass Sie im Namen und mit Vollmacht für alle anderen Reiseteilnehmer handeln, die ebenfalls Kunde bei Dreamlines werden.

Mit der Übermittlung der verbindlichen Reiseanmeldung/Buchungsauftrag nach Abschluss der von uns erbrachten Beratung fordern Sie uns auf, Ihre Reiseanmeldung an den jeweiligen Leistungserbringer weiterzuleiten.

Im Rahmen des verbindlichen Buchungsauftrags verpflichten Sie sich ebenfalls im eigenen Namen, sowie gegebenenfalls im Namen und mit Vollmacht für alle anderen Reiseteilnehmer zu handeln und sind nun als - Reisender - an die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unserer Leistungsträger gebunden. Die AGB der jeweiligen Leistungsträger müssen durch den Reisenden auch im Namen und mit Vollmacht aller Reiseteilnehmer explizit bestätigt werden. Im Rahmen der angebotenen Leistungen bleibt es ausdrücklich den jeweiligen Reisenden überlassen, sich über die für die Entscheidung über den Abschluss eines Reisevertrages maßgeblichen Fragen zu informieren, sofern diese über die von DREAMLINES erhobenen und jeweils mitgeteilten Informationen hinausgehen.

DREAMLINES weist alle Kunden ausdrücklich darauf hin, dass Reiseverträge nicht mit DREAMLINES, sondern stets mit dem jeweils angegebenen Leistungsträger unter Berücksichtigung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Leistungsträgers zustande kommen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der verschiedenen Leistungsträger finden die Kunden  hier.

  • Buchungsauftrag
  • 1.1 Der Auftrag an DREAMLINES, eine Beförderung oder sonstige touristische Einzelleistung zu besorgen, erfolgt über die Internetseite www.dreamlines.de. Der Kunde gibt im ersten Schritt einen unverbindlichen Angebotserstellungsauftrag ab. Wenn das Angebot zusagt, kann ein Buchungsauftrag durch den Kunden schriftlich, mündlich oder online erfolgen, an den er sieben (7) Werktage gebunden ist (Ausnahme: längere Fristen sind in den Veranstalter-AGB aufgeführt). Ein Reisevertrag kommt erst dann zustande, wenn DREAMLINES oder der Reiseveranstalter dem Kunden schriftlich, fernmündlich oder per E-Mail die Buchung bestätigt (Buchungsbestätigung). Soweit nicht eine ausdrückliche Bezugnahme auf von Ihnen mitgeteilte Wünsche erfolgt, wird für deren Erbringung keine Zusage/Gewähr gegeben. Auch mit Mitarbeitern von DREAMLINES getroffene mündliche Nebenabreden werden nur nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch DREAMLINES oder der Reiseveranstalter verbindlich. Bei einem späteren Rücktritt können für den Kunden Stornogebühren anfallen. Die vertragliche Pflicht von DREAMLINES ist die ordnungsgemäße Vermittlung der gebuchten Beförderungsleistung bzw. der einzelnen touristischen Leistungen. Die Erbringung der gebuchten Leistung als solche ist nicht Bestandteil der Pflicht von DREAMLINES, sondern ist Pflicht der vermittelten Leistungsträger. Wir informieren den Kunden darüber, dass dieser Vertragstext nach Vertragsabschluss nicht automatisch gespeichert wird. Wir raten Ihnen deshalb, sich den Vertragstext bei der Buchung abzuspeichern.

    1.2 Erklärt der Reiseveranstalter, dass er die Reiseanmeldung nicht annehmen kann, besteht keinerlei Schadenersatzanspruch des Reisenden bzw. der Reiseteilnehmer gegen DREAMLINES oder den Reiseveranstalter.

    1. Bezahlung

    2.1 Zahlungsaufforderungen werden in der Buchungsbestätigung/Rechnung des Veranstalters bekanntgegeben. Die Bezahlung erfolgt je nach Reiseveranstalter per Lastschrift oder Kreditkarte direkt an den Reiseveranstalter oder an DREAMLINES. Ein Anspruch auf eine bestimmte Zahlungsart besteht nicht. Durch termingerechte Zahlung wird gewährleistet, dass der Reisende seine Reiseunterlagen rechtzeitig vor Abreise erhält.

    2.2 Bei Zahlungen direkt an DREAMLINES, wird zunächst eine Anzahlung fällig. Diese richtet sich nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen/ Zahlungsbedingungen des Veranstalters. Sollte in diesen nichts weiteres geregelt sein, beträgt die Anzahlung 20% und ist mit Erhalt der Buchungsbestätigung fällig. Bis spätestens 6 Wochen vor Abreise wird der Restbetrag fällig. Bei kurzfristigen Buchungen, die 6 Wochen vor Abreise erfolgen, ist der Gesamtbetrag sofort fällig. Sollte eine Abbuchung nicht möglich sein, kann DREAMLINES eine Bearbeitungsgebühr von €9,50 erheben.

    Bei Zahlungen direkt an den Veranstalter, gelten die jeweiligen Zahlungskonditionen des Reiseveranstalters. Diese sind hier in den jeweiligen AGB zu finden.

    2.3 Werden Rechnungen über das SEPA Basislastschriftverfahren bezahlt, erteilt der Reisende DREAMLINES ein SEPA Basislastschriftmandat für wiederkehrende Zahlungen, die an den in der Rechnung angegebenen Fälligkeitsterminen eingezogen werden. DREAMLINES ist berechtigt, die Vorabinformation (Pre-Notification) für den Lastschrifteinzug von 14 Kalendertagen auf bis zu einen Tag vor dem Lastschrifteinzug zu verkürzen. Die Vorabinformation erfolgt mit Übermittlung der Rechnung. Der Reisende sichert zu, für die ausreichende Deckung auf dem genannten Konto zu sorgen. Kosten, die aufgrund einer Nichteinlösung, Rückbuchung und damit verbundener interner Bearbeitung entstehen, gehen zu Lasten des Reisenden, sofern die Nichteinlösung oder Rückbuchung nicht durch DREAMLINES verursacht wurde.

    1. Leistungen der Anbieter

    Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Reiseveranstalters bzw. sonstiger Leistungsträger sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung. DREAMLINES ist nicht zur Prüfung der Angaben der Reiseveranstalter bzw. sonstigen Anbieter verpflichtet und haftet gegenüber einem Kunden nicht für die Richtigkeit bzw. Vollständigkeit der von dessen möglichen Vertragspartnern gemachten Angaben. DREAMLINES haftet ebenfalls nicht für Schreibfehler, Druckfehler oder Rechenfehler in den Online-Angeboten. DREAMLINES weist darauf hin, dass die automatisch ausgelöste Mail, welche direkt im Anschluss einer Buchung/Anfrage an die vom Kunden eingegebene E-Mailadresse versandt wird, keine Buchungsbestätigung darstellt, sondern lediglich der Prüfung eingegebener Daten dient.

    Bei den auf unserer Internetseite als “DreamDeal“ gekennzeichneten Angeboten handelt es sich um Offerten, die nur für eine jeweils definierte vergleichsweise kurze Zeitspanne verfügbar gemacht werden. Die Vergabe der im Rahmen eines solchen Angebots verfügbaren Kapazitäten erfolgt in der Reihenfolge der verbindlichen Buchungseingänge. Das jeweilige Angebot gilt dabei jedoch höchstens für die Dauer der jeweils angezeigten Restlaufzeit und innerhalb dieser nur, solange entsprechende frei buchbare Kapazitäten verfügbar sind.

    1. Leistungs- und Preisänderungen

    4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

    4.2 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

    4.3 Zur Kennzeichnung von Rabatten verwenden wir sogenannte Streichpreise. Bei den Streichpreisen handelt es sich um die Katalogpreise des jeweiligen Reiseveranstalters. Rabatte entstehen durch die vom Reiseveranstalter gestellten tagesaktuellen Preise. Ein Update hierfür erfolgt auf unseren Webseiten einmal täglich. Minutengenaue Preise kann der Kunde bei unserem Service-Team unter der kostenfreien Rufnummer 0800/44 55 155 erfragen.

    4.4 Bei den dargestellten Kabinenbildern handelt es sich um Beispielbilder.

    1. Rücktritt durch den Reisenden, Umbuchung, Ersatzpersonen

    5.1 Jeder Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der gebuchten Reise zurücktreten. Etwaige Stornogebühren richten sich nach den AGB des jeweiligen Reiseveranstalters bzw. des Versicherungsanbieters. Maßgebend ist der schriftliche Zugang der Rücktrittserklärung. Stornierungen und Umbuchungen können über DREAMLINES oder direkt über den Veranstalter abgewickelt werden.

    5.2 Die Form des Rücktrittes richtet sich nach den allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters.

    5.3 Werden auf Wunsch des Reisenden nach der Buchung der Reise für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, Änderungen vorgenommen (Umbuchung), kann der Reiseveranstalter ein Umbuchungsentgelt pro Reisenden erheben. Die Umbuchung einer vermittelten Leistung kann meist nur als Rücktritt und nachfolgendem Neuabschluss eines Vertrages erfolgen, sofern der Leistungsträger keine für den Reisenden günstigere Möglichkeit anbietet. Stornierungsgebühren sind in den Tarifbeschreibungen des jeweiligen Angebotes des jeweiligen Leistungsträgers genannt. Eine Teilrückerstattung für nicht abgeflogene Teilstrecken bei Flugreisen ist ausgeschlossen.

    1. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

    Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, ist der Reiseveranstalter oder Leistungsträger nicht zur Erstattung des Reisepreises verpflichtet. Wir empfehlen den Abschluss einer entsprechenden Reiseversicherung (Reiseabbruchversicherung – enthalten im "Rundumsorglos-Paket").

    1. Reiseunterlagen

    Erst nach vollständiger Bezahlung werden sämtliche Reiseunterlagen durch den Reiseveranstalter an den Reisenden versandt. Dieses kann je nach Veranstalter per E-Mail, an die bei der Buchung angegebene E-Mailadresse, oder per Post erfolgen. Bei kurzfristigen Flugbuchungen werden die Reiseunterlagen an den entsprechenden Abflughäfen hinterlegt. Eventuell anfallende Inkasso- oder Hinterlegungskosten trägt der Reisende. Die Kosten für die Hinterlegung bewegen sich in der Regel im Rahmen von zirka 5 bis 25 Euro pro Person.

    1. Versicherungen

    Eine Reiseversicherung ist nicht im Reisepreis enthalten. DREAMLINES empfiehlt allen Reisenden den Abschluss einer Reiseversicherung, insbesondere einer Reiserücktrittskosten- und/oder Ersatzversicherung sowie einer Auslandskrankenversicherung.

    1. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften

    9.1 Jeder Reisende ist grundsätzlich selbst dafür verantwortlich, dass für seine Person die zur Durchführung der Reise erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind und sämtliche gesetzlichen Bestimmungen - insbesondere die in- und ausländischen Ein- und Ausreisebestimmungen, Gesundheitsvorschriften, Pass-, Devisen-, Zoll- und Visabestimmungen - beachtet werden. Gleiches gilt für die Beschaffung erforderlicher Reisedokumente. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften hervorgehen, gehen zu Lasten des Reiseteilnehmers, auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung geändert werden sollten.

    9.2 Im Rahmen unserer gesetzlichen Informationspflicht erteilt DREAMLINES zu Fragen aus Ziffer 9.1 gewissenhaft Auskunft, kann dafür jedoch keine Haftung übernehmen. DREAMLINES weist ausdrücklich darauf hin, dass die Bestimmungen jederzeit durch die Behörden geändert werden können. Dem Reisenden wird daher nahe gelegt, selbst bei den zuständigen Ämtern und Institutionen Informationen einzuholen. Ausführliche und tagesaktuelle Informationen finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amtes.

    1. Haftungsbeschränkungen

    10.1 Die Erbringung von Leistungen, die dem jeweiligen Leistungsträger obliegen, ist nicht Gegenstand des mit DREAMLINES bestehenden Vertragsverhältnisses. Für diese haftet allein der jeweilige Veranstalter bzw. Leistungsträger; eine Haftung von DREAMLINES für die von den jeweiligen Leistungsträgern zu erbringenden Leistungen besteht daher nicht. Angaben über vermittelte Beförderungen oder andere touristische Leistungen beruhen ausschließlich auf den Angaben der verantwortlichen Leistungsträger DREAMLINES gegenüber. Sie stellen keine eigene Zusicherung von DREAMLINES gegenüber dem Reisenden dar.

    10.2 DREAMLINES haftet dem Reisenden gegenüber jedoch für eine ordnungsgemäße Vermittlung im Rahmen der Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmannes.

    10.3 Für entstandene Schäden wegen Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten haftet DREAMLINES nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Diese Beschränkung gilt nicht für a) die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder b) die Haftung wegen übernommener Garantie oder c) Personen-, Gesundheitsschäden oder Tod als Folge des Schadens.

    10.4 Bei leicht fahrlässiger Verletzung der vertraglichen Pflichten ist die Haftung auf typische und vorhersehbare Schäden beschränkt. Hierbei wird die Haftung betragsmäßig im Einzelfall auf den Preis der vermittelten Leistung beschränkt.

    10.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von DREAMLINES.

    10.6 Verjährung - Die Verjährung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

    1. Abtretungsverbot

    Eine Abtretung von Ansprüchen des Reisenden gegen DREAMLINES an Dritte, auch an Ehegatten oder Verwandte, ist ausgeschlossen. Dies betrifft sowohl Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag und im Zusammenhang damit sowie aus unerlaubter Handlung. Auch die gerichtliche Geltendmachung vorbezeichneter Ansprüche des Reisenden durch Dritte im eigenen Namen ist unzulässig. Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden gegen den Reiseveranstalter bleibt unberührt, sofern sich aus den AGB des Reiseveranstalters nicht etwas anderes ergibt.

    1. Datenschutz für den Kunde und den Reisenden

    12.1 DREAMLINES möchte die personenbezogenen Daten aller Kunden schützen und verpflichtet sich daher, solche personenbezogenem Daten, d.h. alle Daten, die im Zusammenhang mit Buchungsvorgängen, Registrierungsvorgängen und/oder der Nutzung von DREAMLINES Dienstleistungen durch DREAMLINES beim jeweiligen Kunden für diesen und ggf. weitere Reiseteilnehmer erhoben und nachfolgend gespeichert, verarbeitet und genutzt werden, lediglich zu Zwecken der Abwicklung von unter Mitwirkung von DREAMLINES zustande gekommenen Verträgen; dem stimmt der Kunde ggf. in Vertretung für die Reiseteilnehmer mit Mitteilung bzw. Eingabe seiner Daten zu. Eine Übermittlung solcher Daten darf DREAMLINES an solche Dritte vornehmen, die diese Daten jeweils zur Erfüllung und Abwicklung von unter Mitwirkung von DREAMLINES zustande gekommenen Verträgen nutzen, insbesondere Reedereien, Fluggesellschaften, Transferdienstleister, Hotelbetreiber und Reiseversicherungsanbieter. DREAMLINES verpflichtet sich, personenbezogene Kundendaten im Übrigen nicht an außenstehende Dritte weiterzugeben, sofern hierzu keine gesetzlich oder behördlich angeordnete Verpflichtung besteht.

    12.2 Dreamlines ist bemüht, seinen Service stetig zu verbessern und sein Angebot zu erweitern. Dies ist nur mit der Hilfe der Kunden möglich.  Daher erteilt der Kunde uns im eigenen Namen und ggf. in Vertretung der Reiseteilnehmer die Zustimmung, ihn bzw. die Reiseteilnehmer per E-Mail zu kontaktieren, um Ihm Informationen über neue Angebote und Dienstleistungen zukommen zu lassen und ihn zu unserem Service zu befragen. Die Zustimmung kann jederzeit per Email an an datenschutz@dreamlines.de  widerrufen werden.

    1. Gerichtsstand

    Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. Bei Streitigkeiten kann DREAMLINES nur an ihrem Sitz verklagt werden. Für Klagen von DREAMLINES gegen den Kunden ist dessen Wohnsitz maßgebend, es sei denn, die Klage von DREAMLINES richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen ohne allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder Personen, die nach Abschluss des Vermittlungsvertrags ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist. In all diesen Fällen ist der Sitz von DREAMLINES maßgebend.

    Stand: März 2024