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Die TUI Cruises GmbH führt Reisen nach Maßgabe der
folgenden Bedingungen durch. Die Überschriften in diesen Bedingungen sollen
ausschließlich die Übersicht erleichtern und in keiner Weise für den Inhalt
oder die Auslegung der Klauseln bindend sein.
1. ABSCHLUSS DES REISEVERTRAGS UND ANMELDUNG VON
MITREISENDEN
a) Mit der Buchung
(Reiseanmeldung) bietet der Kunde TUI Cruises den Abschluss eines Reisevertrags
verbindlich an. Dies kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf
elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen.
b) Die Anmeldung
erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten
Kunden. Der Anmelder erklärt ausdrücklich, für die vertraglichen
Verpflichtungen aller in der Anmeldung mit aufgeführten Kunden einzustehen.
c) Der Reisevertrag
kommt erst mit der schriftlichen Reisebestätigung durch TUI Cruises (per E-Mail
oder Post) zustande. Die elektronische Bestätigung des Zugangs der
Reiseanmeldung stellt keine Annahme des Reisevertrags dar. Erfolgt die
Reisebestätigung sofort nach Betätigung des Buttons „Zahlungspflichtig buchen“
durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Reisebestätigung auf dem
Bildschirm, so kommt der Reisevertrag mit Darstellung dieser Reisebestätigung
zustande. Die Verbindlichkeit des Reisevertrages ist nicht davon abhängig, dass
der Kunde Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck der Reisebestätigung
nutzt oder die Reisebestätigung in Papierform (per Post) erhält.
d) Weicht die
Reisebestätigung von TUI Cruises von dem Inhalt der Anmeldung des Kunden ab, so
liegt ein neues Angebot von TUI Cruises vor, an das TUI Cruises 10 Tage ab
Zugang der Bestätigung gebunden ist. Der Reisevertrag kommt auf Grundlage
dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde das Angebot innerhalb dieser
Frist durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (Anzahlung bzw.
vollständige Zahlung des Reisepreises) annimmt.
e) TUI Cruises weist
darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften bei Pauschalreise
verträgen, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden (z. B. über Briefe,
Telefonanrufe, E-Mails, Telemedien oder Online-Dienste), kein Widerrufsrecht
besteht, sondern ledig lich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte
(siehe hierzu auch Ziffer 6.). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der
Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen
geschlossen worden ist, es sei denn, die Verhandlungen, auf denen der
Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers
geführt worden; im letztgenannten Fall besteht kein Widerrufsrecht.
2. AUSFÜHRENDES LUFTFAHRTUNTERNEHMEN / GEMEINSCHAFTLICHE
LISTE
TUI Cruises wird den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft bzw. der ausführenden Fluggesellschaften aller im Rahmen der Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen informieren. Steht bzw. stehen bei der Anmeldung die ausführende Fluggesellschaft bzw. die ausführenden Fluggesellschaften noch nicht fest, so wird TUI Cruises dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften nennen, sobald TUI Cruises die ausführende Fluggesellschaft bzw. die ausführenden Fluggesellschaften kennt, spätestens jedoch mit Versand der Detailinformationen zur gebuchten Reise. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird TUI Cruises den Kunden so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichten.
Die „gemeinschaftliche Liste“ der Luftfahrtunternehmen,
denen der Betrieb in der EU untersagt ist, ist im Internet unter
www.ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/ index_de.htm oder unter
www.lba.de einsehbar. Es gelten die Beförderungsbedingungen der jeweiligen
Fluggesellschaft.
3. BEZAHLUNG
a) Zur Absicherung
der Kundengelder hat TUI Cruises eine Insolvenzversicherung beim Deutschen
Reisepreis-Sicherungsverein VVaG (DRS) abgeschlossen. Ein Sicherungsschein
befindet sich bei der Bestätigung.
b) Die Bezahlung des
Reisepreises erfolgt per Kreditkarte oder Lastschriftverfahren (Letzteres
ausschließlich in Ländern des SEPA-Raums) direkt an TUI Cruises. Sofern nicht
mit TUI Cruises anders ausdrücklich vereinbart, haben Zahlungen an vermittelnde
Reisebüros keine schuldbefreiende Wirkung. Bei Zahlung im Lastschriftverfahren
SEPA Direct Debit, SDD, benötigt TUI Cruises (ggf. über das Reisebüro) ein
sogenanntes Mandat, das die Belastung des Girokontos des Kunden mit dem zu
zahlenden Preis (An- und Restzahlung) im Wege der Lastschrift erlaubt. Das
Mandat ist Teil der Bestätigung. Für die Vorankündigung (Pre-Notification)
einer SEPA-Lastschrift gilt eine Frist von einem Tag vor Fälligkeit.
c) Nach
Vertragsschluss und Erhalt des Sicherungsscheins (siehe a) ist pro
Reiseteilnehmer eine Anzahlung zu leisten, die auf den Reisepreis angerechnet
wird. Diese setzt sich zusammen aus einer Anzahlung von 25 % des
Kreuzfahrtreisepreises beim PRO-Tarif und Wohlfühlpreis, 30 % beim PLUS-Tarif
und 35 % beim PUR-Tarif, jeweils bezogen auf den Preis der Kreuzfahrt als
solchen. Für das An- und Abreisepaket kommt tarifunabhängig eine Anzahlung von
30 %, bezogen auf den Preis des An- und Abreisepakets, hinzu. Eine Ausnahme
gilt für Rail & Cruise (Zug zum Schiff): TUI Cruises ist berechtigt, 182
Tage vor Reiseantritt 100 % des dies bezüglichen Reisepreises einzuziehen. Mit
der Anzahlung wird die volle Prämie einer über TUI Cruises vermittelten
Versicherung fällig. Die Restzahlung ist spätestens 30 Tage vor Reisebeginn
fällig, soweit der Sicherungsschein übergeben ist. Bei Buchungen ab 30 Tage vor
Reisebeginn wird die Gesamtzahlung sofort nach Erhalt des Sicherungsscheins
fällig. Die Reiseunterlagen versendet TUI Cruises nach Erhalt der Restzahlung
(frühestens 3 Wochen vor Abfahrt) und dem Vorliegen der vollständigen Passdaten
der von dem Kunden angemeldeten Reiseteilnehmer (Manifestdaten). Ab 14 Tage vor
Abreise ist eine Zahlung des Reisepreises nur noch per Kreditkarte oder
Blitzüberweisung möglich.
d) Kommt der Kunde
einer seiner Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nach, ist TUI Cruises
berechtigt, nach erfolgloser Mahnung mit Nachfristsetzung vom Reisevertrag
zurückzutreten und die unter Ziffer 6. vereinbarten Stornokosten zu berechnen.
Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten bleibt dem
Kunden unbenommen. TUI Cruises behält sich vor, die durch die Nicht- bzw. die
unvollständige Zahlung anfallenden Mehrkosten (z. B. Bankgebühren,
Rücklastschriftgebühren, Inkassogebühren) weiterzubelasten und bei erfolgter
Mahnung eine Mahnkostenpauschale von 3 € zu erheben.
4. LEISTUNGEN UND PREISE
a) Die
Leistungsverpflichtung von TUI Cruises ergibt sich ausschließlich aus dem
Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem für den Zeitpunkt der
Reise gültigen Katalog bzw. der Reiseausschreibung einschließlich sämtlicher
darin enthaltenen Hinweise und Erläuterungen.
Bei Widersprüchen ist die Reisebestätigung ausschlaggebend.
Ausreisegebühren sind nicht im Reisepreis enthalten. Diese zahlt der Kunde
direkt vor Ort. TUI Cruises behält sich vor, aus sachlich berechtigten Gründen
vor Vertragsabschluss Änderungen der Katalogangaben bzw. der Reiseausschreibung
vorzunehmen, über die der Kunde selbstverständlich informiert wird.
b) Reisevermittler
(z. B. Reisebüros) und Leistungsträger (z. B. Hotels, Beförderungsunternehmen)
sind von TUI Cruises nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte
zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des
Reisevertrags abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen von TUI
Cruises hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.
c) Maßgebend für
alle Ermäßigungen, die mit dem Alter des Reisenden zusammenhängen (z. B.
Kinderermäßigung), ist das Alter bei Reiseantritt.
d) Kinder, die
während der Reise 2 Jahre alt werden, benötigen sowohl für den Hin- als auch
für den Rückflug einen eigenen Sitzplatz, sodass hier das Alter bei Rückflug
maßgeblich ist.
5. LEISTUNGSÄNDERUNGEN
a) Änderungen und
Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des
Reisevertrags, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, wie z. B. wegen der
besonderen Gegebenheiten der Schifffahrt, und von TUI Cruises nicht wider Treu
und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit sie nicht erheblich
sind, nicht zu einer wesentlichen Änderung der Reiseleistung führen und den
Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Das Gleiche gilt für
Änderungen der Fahrtzeiten und / oder Routen (besonders aus Sicherheits- oder
Witterungsgründen), über die allein der für das Schiff verantwortliche Kapitän
entscheidet. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die
geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. TUI Cruises ist verpflichtet,
den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
b) Bei einer
erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt,
ohne Kosten vom Reisevertrag zurückzutreten. Der Kunde ist verpflichtet, dieses
Recht innerhalb einer gesetzten angemessenen Frist bzw. ansonsten unverzüglich
nach dem Erhalt der Änderungsmitteilung TUI Cruises gegenüber geltend zu
machen. Der Kunde hat die Wahl, auf die Mitteilung zu reagieren oder nicht.
Wenn der Kunde gegenüber TUI Cruises reagiert, dann kann er entweder der
Vertragsänderung zustimmen, die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen,
sofern ihm eine solche angeboten wurde, oder unentgeltlich vom Vertrag
zurücktreten. Wenn der Kunde nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist
reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen.
c) Mehrkosten, die
aufgrund einer von TUI Cruises nicht zu vertretenden Quarantäne entstehen, sind
vom Kunden selbst zu tragen bzw. zu ersetzen.
d) Bitte nehmen Sie
zur Kenntnis, dass seitens der Fluggesellschaften die Vergabe von Sitzplätzen
auf den jeweiligen Kontingenten limitiert ist. Änderungen hinsichtlich eines
vorab reservierten Sitzplatzes sind seitens der Fluggesellschaft bis kurz vor
Abflug möglich. Weiterhin ist eine Sitzplatzreservierung erst frühestens mit
Bekanntgabe der Flugzeiten möglich. Insbesondere die sogenannten XL-Seats an
den Notausgängen mit mehr Beinfreiheit sind zudem aufgrund von
Sicherheitsvorschriften der Behörden nicht für alle Personenkreise
reservierbar.
6. RÜCKTRITT DES KUNDEN
a) Der Kunde kann
jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Es wird empfohlen, den
Rücktritt schriftlich zu erklären. Die Erklärung wird wirksam an dem Tag, an
dem sie bei TUI Cruises eingeht.
b) Tritt der Kunde
vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so ist TUI Cruises berechtigt,
eine angemessene Entschädigung zu verlangen, soweit der Rücktritt nicht von TUI
Cruises zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer
Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder
die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen.
Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle
von TUI Cruises unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten
vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden
wären. Die Höhe der Entschädigung
bestimmt sich nach dem Reisepreis abzüglich des Werts der von TUI Cruises
ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was TUI Cruises durch
anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt. TUI Cruises hat die
nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums
zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter
Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten
Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Die
Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie
folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet – jeweils bezogen auf den
jeweiligen Reisepreis.
Für die Kreuzfahrt als solche gilt die folgende Staffel
(jeweils pro Person und bezogen auf den Preis der Kreuzfahrt als solchen – ohne
An- und Abreise):
Bis 50 Tage vor Reiseantritt:
Vom 49. Tag bis zum 30. Tag vor Reisebeginn:
Vom 29. Tag bis zum 24. Tag vor Reisebeginn:
Vom 23. Tag bis zum 17. Tag vor Reisebeginn:
Ab dem 16. Tag vor Reisebeginn:
Bei Nichterscheinen oder Stornierung am Tag des
Reisebeginns:
* Gilt entsprechend
für den Wohlfühlpreis.
Für die An- und Abreise gilt unabhängig vom gebuchten Tarif
folgende gesonderte pauschale Entschädigung (jeweils pro Person und bezogen auf
den Preis des An- und Abreisepakets). Eine Teilstornierung des An- und / oder
Abreisepakets allein ist nicht möglich.
Bis 50 Tage vor Reiseantritt:
Vom 49. Tag bis zum 30. Tag vor Reisebeginn:
Vom 29. Tag bis zum 24. Tag vor Reisebeginn:
Vom 23. Tag bis zum 17. Tag vor Reisebeginn:
Ab dem 16. Tag vor Reisebeginn:
Bei Nichterscheinen oder Stornierung am Tag des
Reisebeginns:
Bei Teilstornierung eines vollzahlenden Reiseteilnehmers
aus einer Kabine mit gebuchter Zweibettbelegung mit der Folge, dass der
verbleibende Reiseteilnehmer die gebuchte Kabine als Einzelkabine nutzt, stehen
TUI Cruises die Stornokosten lt. Tabelle, jedoch mindestens eine pauschale
Entschädigung von 80 % des anteiligen Reisepreises zu. Dasselbe gilt in dem
Fall, dass ein vollzahlender Reiseteilnehmer aus einer Kabine mit gebuchter
Mehrbettbelegung teilstorniert mit der Folge, dass eine eigentlich für eine Dreier-
oder Viererbelegung vorgesehene Kabine durch eine geringere Anzahl von Personen
genutzt wird. Daneben behält sich TUI
Cruises das Recht vor, bei Teilstornierung eines Reiseteilnehmers aus einer
Kabine mit gebuchter Dreier- oder Viererbelegung eine Umbuchung der Kabine
vorzunehmen.
c) Dem Kunden steht
das Recht zu, TUI Cruises nachzuweisen, dass die TUI Cruises zustehende
angemessene Entschädigung wesentlich niedriger als die von ihm geforderte
Entschädigungspauschale ist.
d) TUI Cruises
behält sich vor, anstelle der vorstehenden Entschädigungspauschalen eine
höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit TUI Cruises
nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare
Entschädigungspauschale entstanden sind. In diesem Fall ist TUI Cruises
verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten
Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was TUI Cruises durch anderweitige
Verwendung der Reise- leistungen erwirbt, konkret zu beziffern und zu
begründen.
e) Prämien für über
TUI Cruises vermittelte Reiseversicherungen fallen zusätzlich zur pauschalen
Entschädigung in voller Höhe an. f) TUI
Cruises weist darauf hin, dass die Möglichkeit besteht, u. a. bei unserer
Partnerversicherung HanseMerkur eine Reise-Rücktrittsversicherung, eine
Versicherung zur Deckung von Rückführungskosten bei Unfall, Krankheit oder Tod
sowie weitere Reiseversicherungen abzuschließen.
7. UMBUCHUNG, ERSATZPERSON
Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen
bzw. Umbuchungen hinsichtlich des Reisetermins, des Abflugortes oder
Reiseziels, der Unterbringung, der Kabine oder der Beförderungsart besteht
nicht. Wird auf Wunsch des Kunden dennoch eine Änderung bzw. Umbuchung
vorgenommen, kann TUI Cruises ein Umbuchungsentgelt erheben, das sich gemäß
lit.a) bis e) bestimmt. Sämtliche nicht im Folgenden gegen Entgelt zugelassenen
Änderungen sind nur in Form einer kostenpflichtigen Stornierung gemäß Ziffer 6.
(Rücktritt des Kunden) und einer anschließenden Neubuchung möglich, unabhängig
davon, ob der Änderungswunsch bis 50 Tage vor Reisebeginn bei TUI Cruises
eingeht oder danach. Die folgenden Änderungen sind ausnahmsweise nach Maßgabe
folgender Bestimmungen zulässig. Die Umbuchungsoptionen a) bis c) gelten nur bis
50 Tage vor Reisebeginn; spätere Änderungswünsche sind nur in Form einer
kostenpflichtigen Stornierung und anschließenden Neubuchung möglich:
a) PRO-Tarif
und Wohlfühlpreis
b) PLUS-Tarif
c.) PUR-Tarif
Änderungen sind, vorbehaltlich einer
Vertragsübertragung an eine Ersatzperson gemäß der nachfolgendem lit. d), nicht
möglich bzw. nur in Form einer kostenpflichtigen Stornierung gemäß Ziffer 6.
und anschließenden Neubuchung.
d) Bis zum
Reiseantritt kann der Kunde unabhängig vom gebuchten Tarif verlangen, dass ein
Dritter in seine Rechte und Pflichten eintritt. Es bedarf der Mitteilung an TUI
Cruises. TUI Cruises kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn der
Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche
Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Für eine solche
Änderung von Reiseteilnehmern (Namensänderungen, Personenersetzung) wird eine
Bearbeitungsgebühr von 30 € pro Person erhoben. Gegenüber Leistungsträgern (z.
B. Fluggesellschaften) tatsächlich entstehende Mehrkosten werden gesondert
berechnet. Der Nachweis, dass mit dem Eintritt des Dritten keine oder
wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind, bleibt dem Kunden unbenommen. Für
den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Kosten
haften der angemeldete Teilnehmer und die Ersatzperson als Gesamtschuldner.
e) Für Änderungen
des An- und Abreisepakets wird bis 50 Tage vor Reisebeginn eine
Bearbeitungsgebühr von 50 € pro Person erhoben. Spätere Änderungen sind nur im
Wege einer Stornierung und Neubuchung möglich. Abweichend von der vorstehenden
Regelung gilt für Rail & Cruise (Zug zum Schiff) Spartarife ab 182 Tage vor
Reisebeginn eine pauschale Entschädigung in Höhe von 100 % des diesbezüglichen
Reisepreises. TUI Cruises behält sich vor, dem Kunden tatsächlich gegenüber Leistungsträgern
(z. B. Fluggesellschaften, Bahn) entstehende Mehrkosten gesondert zu berechnen.
Der Nachweis, dass mit dem Eintritt des Dritten keine oder wesentlich
niedrigere Kosten entstanden sind, bleibt dem Kunden jeweils unbenommen.
8. RÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG DURCH TUI Cruises, AUTORITÄT DES
KAPITÄNS
Der Kapitän trägt die Verantwortung für sämtliche Gäste und
Besatzungsmitglieder. Seinen Anordnungen ist daher Folge zu leisten. Der
Kapitän kann die notwendigen Maßnahmen treffen, um im einzelnen Fall eine Gefahr
für die Sicherheit und Ordnung abzuwehren. Unter anderem wird gewalttätiges,
diskriminierendes, grobes oder verbal ausfallendes Verhalten nicht toleriert
oder akzeptiert.
TUI Cruises kann vor oder nach Beginn der Reise von dem
Reisevertrag ganz oder teilweise zurücktreten oder den Reisevertrag ganz oder
teilweise ohne Einhaltung von Fristen kündigen, wenn der Kunde nach dem Urteil
des Kapitäns
Ferner kann TUI Cruises den Reisevertrag ohne Einhaltung
von Fristen kündigen, wenn der Kunde unter falscher Angabe zur Person und /
oder zum Ausweisdokument gebucht hat.
In diesen Fällen kann der Kunde von der Reise
ausgeschlossen werden. TUI Cruises behält den Anspruch auf den Reisepreis; der
Wert etwa ersparter Aufwendungen sowie etwaiger Vorteile, die TUI Cruises aus
anderweitiger Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt, wird
angerechnet. Eventuell entstehende zusätzliche Kosten für die Rückreise trägt
der Kunde.
9. GEWÄHRLEISTUNG, KÜNDIGUNG DES KUNDEN
a) Wird die
Reiseleistung nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe
verlangen. Er ist verpflichtet, der von TUI Cruises eingesetzten Reiseleitung
eventuelle Reisemängel anzuzeigen und unter Setzung einer angemessenen Frist
Abhilfe zu verlangen. Unter lässt er dies schuldhaft, tritt eine
Reisepreisminderung nicht ein; das Recht zur Selbstabhilfe und Ersatzrechte
bestehen dann nicht. Reiseleitung und örtliche Leistungsträger sind nicht
berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen.
b) Verlust oder
Beschädigungen des Reisegepäcks sind unverzüglich dem Beförderungsunternehmen
anzuzeigen. Das gilt insbesondere bei Verlust von Fluggepäck. Das
Beförderungsunternehmen ist zur Ausstellung einer schriftlichen Bestätigung
verpflichtet. Ohne Anzeige besteht Gefahr eines Anspruchsverlusts, vgl. Ziffer
11.
c) TUI Cruises kann
die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
TUI Cruises kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleichwertige
Ersatzleistung erbracht wird, z. B. eine andere Fluggesellschaft bzw. ein
anderes Schiff eingesetzt oder eine andere Route befahren wird.
d) Wird eine Reise
infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet TUI Cruises
innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag
– im eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch
schriftliche Erklärung – kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Kunden die Reise
infolge eines Mangels aus wichtigem, für TUI Cruises erkennbarem Grund nicht
zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann
nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von TUI Cruises oder ihren Beauftragten verweigert wird oder
wenn die sofortige Kündigung des Vertrags durch ein besonderes Interesse des
Kunden gerechtfertigt wird.
10. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
a) Die vertragliche
Haftung von TUI Cruises für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit resultieren (auch die Haftung für die
Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher Pflichten) und nicht schuldhaft
herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche aufgrund internationaler
Abkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.
b) Kommt TUI Cruises
die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung nach
den jeweils anwendbaren besonderen internationalen Abkommen oder auf solchen
beruhenden gesetzlichen Vorschriften (z. B. nach den Bestimmungen des
Handelsgesetzbuches sowie nach den Bestimmungen des
Binnenschifffahrtsgesetzes).
c) Kommt TUI Cruises
die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die
Haftung des Veranstalters nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes, des
Abkommens von Warschau in der Fassung von Den Haag, soweit dieses noch
Anwendung findet, oder insbesondere der Montrealer Vereinbarung, je nachdem,
welche Bestimmungen Anwendung finden.
d) Wertgegenstände
(z. B. Geld, Foto- oder Filmausrüstung, Schmuck, Laptops, Tablets, Wertsachen)
sind bei An- und Abreise sicher verwahrt im Handgepäck mitzuführen. Für eine
Verwahrung im Reisegepäck während An- und Abreise haftet TUI Cruises nicht. Für
Beschädigungen oder Verlust von Wertgegenständen im vorgenannten Sinn sowie von
persönlicher Ausrüstung durch Diebstahl, sonstiges Abhanden- kommen oder
extreme Belastungen außerhalb des Schiffs haftet TUI Cruises nicht, es sei
denn, die Schäden bzw. Verluste sind auf vorsätzliches oder fahrlässiges
Verhalten von TUI Cruises zurückzuführen. Auch bei Aufbewahrung oder Transport
in den bei Landausflügen oder Transfers eingesetzten Fahrzeugen ist jegliche
Haftung ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten
von TUI Cruises zur Beschädigung oder zum Verlust geführt hat. Für Beschädigung
oder Verlust von Kabinengepäck haftet TUI Cruises nach den Regeln des
Handelsgesetzbuches.
e) TUI Cruises
haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang
mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B.
vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen),
wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung
ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten
Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass
sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von TUI
Cruises sind, und getrennt ausgewählt wurden.
g) Bucht der
Reisende über TUI Cruises einen Zug zum Flug, muss der Reisende die Zugfahrt so
auswählen, dass er den Flughafen rechtzeitig, planmäßig mindestens drei Stunden
vor Abflug, erreicht. Bucht er die Zugfahrt zum Schiff, ist die Anfahrt so
auszuwählen, dass er das Schiff mindestens drei Stunden vor der im Katalog
angegebenen Abfahrt erreicht. Werden diese Zeitpuffer nicht eingehalten und hat
der Gast die Nichteinhaltung zu vertreten, haftet TUI Cruises nicht für mögliche
Folgekosten.
11. AUSSCHLUSS VON ANSPRÜCHEN, VERJÄHRUNG UND ABTRETUNG
a) Der Kunde wird
darauf hingewiesen, dass Gepäckverlust, -beschädigung und -verspätung im
Zusammenhang mit Flugreisen nach luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen vom
Reisenden unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige der zuständigen
Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Fluggesellschaften und Reiseveranstalter
können die Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn
die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Diese Ansprüche sind bei
Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach
Aushändigung zu melden.
b) Zusätzlich ist
der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck unverzüglich
TUI Cruises anzuzeigen. Dies entbindet den Reisenden nicht davon, die
Schadenanzeige an die Fluggesellschaft gemäß lit. a) innerhalb der vorstehenden
Fristen zu erstatten.
c) Reiserechtliche
Ansprüche des Kunden sowie Ansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen
Pflichtverletzung von TUI Cruises oder eines gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen von TUI Cruises beruhen, verjähren in 2 Jahren. Die
Verjährung nach den vor- stehenden Sätzen beginnt mit dem Tag, der dem Tag des
vertraglichen Reiseendes folgt.
d) Ansprüche aus
unerlaubter Handlung verjähren in 3 Jahren.
e) Schweben zwischen
dem Kunden und TUI Cruises Verhandlungen über den Anspruch oder die den
Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde
oder TUI Cruises die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung
tritt frühestens 3 Monate nach Ende der Hemmung ein. f) Das Reisebüro tritt nur als Vermittler bei
Abschluss des Reisevertrags auf. Es ist nicht befugt, nach Reiseende die
Anmeldung von Gewährleistungs- und Schadensersatz- ansprüchen durch den Kunden
entgegenzunehmen.
12. PASS-, VISA- UND GESUNDHEITSBESTIMMUNGEN
a) Der Kunde hat
alle Gesetze, Verordnungen, Anordnungen und Reisebestimmungen (Vorschriften)
der Länder und Häfen, die von der Reise berührt werden, sowie alle Regeln und
Anweisungen von TUI Cruises und ihren Beauftragten zu befolgen.
b) TUI Cruises
informiert Staatsangehörige aus Deutschland, bei denen keine besonderen Verhältnisse
(z. B. doppelte Staatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit, frühere Eintragungen im
Pass, Flüchtlingsausweis) gegeben sind, über allgemeine Bestimmungen von Pass-,
Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren
eventuelle Änderungen vor Reiseantritt. Dabei wird davon ausgegangen, dass
keine Besonderheiten in der Person des Reisenden (z. B. doppelte
Staatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit, Voreintragungen im Pass) vorliegen.
Staatsangehörige anderer EU-Länder und Angehörige anderer Staaten wenden sich
bitte an das für sie zuständige Konsulat oder TUI Cruises.
c) Der Kunde ist für
die Beschaffung und das Mitführen notwendiger Reisepapiere (z. B. Visa,
Impfzeugnisse), eventuelle Impfungen sowie die Einhaltung von Zoll- und
Devisenvorschriften selbst verantwortlich, es sei denn, dass sich TUI Cruises
ausdrücklich zur Beschaffung etwaiger Visa, Bescheinigungen usw. verpflichtet
hat. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten sowie
Strafen, Bußen und Auslagen, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften
erwachsen, gehen zulasten des Kunden, ausgenommen, wenn sie durch eine
schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation seitens TUI Cruises bedingt sind. Der
Kunde ist verpflichtet, Geldbeträge, die TUI Cruises in diesem Zusammenhang
zahlen oder hinterlegen muss, sofort zu erstatten.
d) TUI Cruises weist
darauf hin, dass Minderjährige, die ohne Eltern reisen, eine schriftliche
Einverständniserklärung ihrer Eltern mit sich führen sollten. Ohne diese kann es in vielen Ländern zu Einschränkungen oder
einer Verweigerung der Einschiffung kommen. Die Erklärung sollte mindestens in
englischer Sprache, empfehlenswerterweise aber auch in der Sprache der
jeweiligen Reiseländer verfasst und beglaubigt sein. Der Kunde ist selbst dafür
verantwortlich, sich bei den jeweiligen Botschaften darüber zu informieren.
e) TUI Cruises ist
im Fall des Verstoßes gegen bzw. der Nichteinhaltung von Pass-, Visa-,
Gesundheits- oder sonstigen Einreisebestimmungen, insbesondere auch bei der
nicht fristgerechten Zurverfügungstellung der Manifestdaten gemäß Ziffer 3. c),
berechtigt, den Transport des Kunden zu verweigern und die entsprechenden
Entschädigungspauschalen gemäß Ziffer 6. b) dieser Reisebedingungen zu
verlangen. Dem Kunden steht in diesem Fall das Recht zu, TUI Cruises
nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nicht in der geltend gemachten Höhe
entstanden ist.
13. EINREDEN UND BESCHRÄNKUNGEN DER BEDIENSTETEN UND
BEAUFTRAGTEN
Wird ein Bediensteter oder Beauftragter von TUI Cruises
wegen eines Schadens, der im Zusammenhang mit der Beförderung entstanden ist,
in Anspruch genommen, so kann er sich, sofern er beweist, dass er in Ausübung
seiner Verrichtungen gehandelt hat, auf die Einreden und Haftungsbeschränkungen
berufen, die nach diesen Reisebedingungen gelten.
14. DATENSCHUTZ TUI Cruises geht mit Kundendaten
verantwortungsvoll um. Die personenbezogenen Daten werden ausschließlich im
Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen, wie z. B. den deutschen
Datenschutzbestimmungen oder der europäischen Datenschutz- Grundverordnung
(EU-DSGVO) verarbeitet. Die Mitarbeiter und Beauftragten von TUI Cruises sind
auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen verpflichtet. Die
Hinweise über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung Ihrer
personenbezogenen Daten sowie Ihrer Rechte finden Sie unter www.tuicruises.com/datenschutz
15. REISEBESCHRÄNKUNGEN FÜR WERDENDE MÜTTER UND SÄUGLINGE
SOWIE FÜR PERSONEN MIT EINGESCHRÄNKTER MOBILITÄT
a) Aus
Sicherheitsgründen und bedingt durch die eingeschränkte medizinische Versorgung
an Bord des Schiffs sind werdende Mütter, die sich bei Reiseantritt in der 24.
Schwangerschaftswoche oder darüber hinaus befinden, sowie Säuglinge unter 6
Monaten von einer Reise ausgeschlossen. Säuglinge, die bei Reiseantritt
mindestens 6 Monate alt sind, dürfen dann an einer Reise teilnehmen, wenn diese
nicht mehr als drei aufeinanderfolgende Seetage aufweist. Andernfalls ist ein
Alter von mindestens 12 Monaten notwendig. Generell wird der vollständige
empfohlene Impfschutz bei Säuglingen vorausgesetzt.
b) Allen Gästen mit
einer körperlichen Beeinträchtigung möchten wir eine schöne Reise bei uns an
Bord ermöglichen. Unter anderem existieren an Bord barrierefreie Kabinen und
Bereiche. Nichtsdestotrotz sind unsere Reisen nicht uneingeschränkt für
Personen mit eingeschränkter Mobilität geeignet. Auf Verlangen stellt TUI
Cruises Informationen über eine Eignung unter Berücksichtigung der Bedürfnisse
des Kunden zur Verfügung. Auf besondere Bedürfnisse hat der Kunde bei Buchung
hinzuweisen.
c) Aus
Sicherheitsgründen behält TUI Cruises sich das Recht vor, Gehörlose, Blinde,
Personen, die trotz Sehhilfe auf dem besseren Auge eine Sehschärfe von nicht
mehr als 5 % der normalen Sehkraft haben, sowie Gäste, die dauerhaft auf einen
Rollstuhl angewiesen sind, nur zusammen mit einer volljährigen, körperlich und
geistig nicht beeinträchtigten Begleitperson auf ihrer Kabine reisen zu lassen.
Die Zulassung von Reisen ohne entsprechende Begleitperson erfolgt nach Prüfung
des Einzelfalls.
d) Aus
Sicherheitsgründen und wegen der erhöhten Verletzungsgefahr ist es möglich,
dass Gäste, die dauerhaft auf einen Rollstuhl angewiesen sind, nach
Entscheidung des Kapitäns (u. a. abhängig von der Wetterlage und
Hafensituation) in Tenderhäfen nicht an Land gehen können.
16. ÄRZTLICHE BETREUUNG
a) Ein modernes
Hospital mit qualifizierten Schiffsärzten, ausgebildeten Krankenschwestern und
vorrangig deutschen Arzneimitteln befindet sich auf jedem Schiff. Die
Leistungen des Hospitals sind nicht Bestandteil des Reisevertrags.
b) Bei der
Behandlung auf dem Schiff handelt es sich um eine Behandlung, die einem
Arztbesuch im Ausland gleichkommt (Flaggenstaat Malta). Deutsche
Gebührenrichtlinien und deutsche Krankenversicherungen finden an Bord keine
Anwendung. Wir empfehlen daher den Abschluss einer privaten
Auslandsreise-Krankenversicherung. Die Bezahlung erfolgt per Bordkarte, eine
Abrechnung per Versichertenkarte ist nicht möglich. Eine Haftung für die
Erstattungsfähigkeit der Behandlungen in voller Höhe von Ihrer jeweiligen
persönlichen Krankenversicherung kann TUI Cruises nicht übernehmen.
c) Eine umfangreiche
Krankenbehandlung ist an Bord nur eingeschränkt möglich. Etwa ist die
Ausstattung des Bordhospitals nicht speziell auf die Versorgung von Babys und
Kleinkindern ausgelegt. Ferner können Dialysen und zahnmedizinische
Behandlungen an Bord nicht durchgeführt werden. Zudem ist das Sortiment in der
Bordapotheke für allgemeine Erkrankungen sowie zur Erst-Notfallbehandlung
ausgestattet. Im medizinischen Notfall wird der Patient ausgeschifft und in ein
nahegelegenes Krankenhaus an Land gebracht. Die damit verbundenen Kosten trägt
der Patient. Gäste, die sich in ärztlicher Behandlung befinden, sollten ihre
Krankenunterlagen mit sich führen.
17. GERICHTSSTAND / ALTERNATIVE STREITBEILEGUNG
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für Vollkaufleute,
für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik
Deutschland haben, für Personen, denen nach Abschluss des Vertrages ihr
Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht
bekannt ist, sowie für Passivprozesse ist Hamburg. Beides gilt nur dann nicht,
wenn internationale Übereinkommen zwingend etwas anderes vorschreiben. Die
Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr eine
Plattform zur Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten bereit.
TUI Cruises nimmt an diesem oder anderen Verfahren zur alternativen
Streitbeilegung nicht teil.
VERANSTALTER
TUI Cruises GmbH,
Heidenkampsweg 58,
20097 Hamburg
Telefon +49 40 600 01-5000,
Telefax +49 40 600 01-5100
Stand: Dezember 2019; letzte Aktualisierung: Januar 2020
REISERÜCKTRITT WOHLFÜHLPREIS
Bis 50 Tage vor Reiseantritt: 25%;
49 bis 30 Tage vor Reiseantritt: 30%;
29 bis 24 Tage vor Reiseantritt: 40 %;
23 bis 17 Tage vor Reiseantritt: 60 %;
16 bis 1 Tag vor Reiseantritt: 80%;
Nichtantritt der Reise*: 95%;
REISERÜCKTRITT FLEX-PREIS
Bis 50 Tage vor Reiseantritt: 35%;
49 bis 30 Tage vor Reiseantritt: 45%;
29 bis 24 Tage vor Reiseantritt: 60 %;
23 bis 17 Tage vor Reiseantritt: 80 %;
16 bis 1 Tag vor Reiseantritt: 90%;
Nichtantritt der Reise*: 95%;
REISERÜCKTRITT WOHLFÜHLPREIS
Bis 50 Tage vor Reiseantritt: 25%
49 bis 30 Tage vor Reiseantritt: 30%
29 bis 24 Tage vor Reiseantritt: 40 %
23 bis 17 Tage vor Reiseantritt: 60 %
16 bis 1 Tag vor Reiseantritt: 80%
Nichtantritt der Reise*: 95%
REISERÜCKTRITT FLEX-PREIS
Bis 50 Tage vor Reiseantritt: 35%
49 bis 30 Tage vor Reiseantritt: 45%
29 bis 24 Tage vor Reiseantritt: 60 %
23 bis 17 Tage vor Reiseantritt: 80 %
16 bis 1 Tag vor Reiseantritt: 90%
Nichtantritt der Reise*: 95%
STORNOSTAFFEL KREUZFAHRT
Bis 50 Tage vor Reiseantritt:
PRO: 25 %, PLUS: 30 %; PUR: 35;
Vom 49. Tag bis zum 30. Tag vor Reisebeginn:
PRO: 30%; PLUS: 40%; PUR: 45 %;
Vom 29. Tag bis zum 24. Tag vor Reisebeginn:
PRO: 40%; PLUS: 50%; PUR: 60 %;
Vom 23. Tag bis zum 17. Tag vor Reisebeginn:
PRO: 60%; PLUS: 70%; PUR: 80 %;
Ab dem 16. Tag vor Reisebeginn:
PRO: 80%; PLUS: 85%; PUR: 90 %;
Bei Nichterscheinen oder Stornierung am Tag des Reisebeginns:
PRO: 95%; PLUS: 95%; PUR: 95 %;
REISERÜCKTRITT
Bis 50 Tage vor Reiseantritt:
WOHLFÜHLPREIS: 25 %
FLEX-PREIS: 35 %
49 bis 30 Tage vor Reiseantritt:
WOHLFÜHLPREIS: 30 %
FLEX-PREIS: 45 %
29 bis 24 Tage vor Reiseantritt:
WOHLFÜHLPREIS: 40 %
FLEX-PREIS: 60 %
23 bis 17 Tage vor Reiseantritt:
WOHLFÜHLPREIS: 60 %
FLEX-PREIS: 80 %
16 bis 1 Tag vor Reiseantritt:
WOHLFÜHLPREIS: 80 %
FLEX-PREIS: 90 %
Nichtantritt der Reise*:
WOHLFÜHLPREIS: 95 %
FLEX-PREIS: 95 %
* Gilt auch bei Stornierung am Abfahrtstag.
STORNOSTAFFEL KREUZFAHRT
Bis 50 Tage vor Reiseantritt:
PRO: 25 %, PLUS: 30 %; PUR: 35;
Vom 49. Tag bis zum 30. Tag vor Reisebeginn:
PRO: 30%; PLUS: 40%; PUR: 45 %;
Vom 29. Tag bis zum 24. Tag vor Reisebeginn:
PRO: 40%; PLUS: 50%; PUR: 60 %;
Vom 23. Tag bis zum 17. Tag vor Reisebeginn:
PRO: 60%; PLUS: 70%; PUR: 80 %;
Ab dem 16. Tag vor Reisebeginn:
PRO: 80%; PLUS: 85%; PUR: 90 %;
Bei Nichterscheinen oder Stornierung am Tag des Reisebeginns:
PRO: 95%; PLUS: 95%; PUR: 95 %;
STORNOSTAFFEL KREUZFAHRT
PRO
Bis 50 Tage vor Reiseantritt: 25%
Vom 49. Tag bis zum 30. Tag vor Reisebeginn: 30%
Vom 29. Tag bis zum 24. Tag vor Reisebeginn: 40%
Vom 23. Tag bis zum 17. Tag vor Reisebeginn: 60%
Ab dem 16. Tag vor Reisebeginn: 80%
Bei Nichterscheinen oder Stornierung am Tag des Reisebeginns: 95%
PLUS
Bis 50 Tage vor Reiseantritt: 30%
Vom 49. Tag bis zum 30. Tag vor Reisebeginn: 40%
Vom 29. Tag bis zum 24. Tag vor Reisebeginn: 50%
Vom 23. Tag bis zum 17. Tag vor Reisebeginn: 70%
Ab dem 16. Tag vor Reisebeginn: 85%
Bei Nichterscheinen oder Stornierung am Tag des Reisebeginns: 96%
PUR
Bis 50 Tage vor Reiseantritt: 35%
Vom 49. Tag bis zum 30. Tag vor Reisebeginn: 45%
Vom 29. Tag bis zum 24. Tag vor Reisebeginn: 60%
Vom 23. Tag bis zum 17. Tag vor Reisebeginn: 80%
Ab dem 16. Tag vor Reisebeginn: 90%
Bei Nichterscheinen oder Stornierung am Tag des Reisebeginns: 95%
STORNOSTAFFEL AN- UND ABREISEPAKET
Bis 50 Tage vor Reiseantritt: 30%
Vom 49. Tag bis zum 30. Tag vor Reisebeginn: 40%
Vom 29. Tag bis zum 24. Tag vor Reisebeginn: 50%
Vom 23. Tag bis zum 17. Tag vor Reisebeginn: 70%
Ab dem 16. Tag vor Reisebeginn: 85%
Bei Nichterscheinen oder Stornierung am Tag des Reisebeginns: 95%