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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Reisen des Anbieters Dreamlines GmbH 

 
Die nachfolgenden Vertragsbedingungen (AGB) gelten für Reiseverträge, die Sie, nachfolgend als - Kunde oder Reisender - bezeichnet, mit der DREAMLINES GmbH, Burchardstraße 14, 20095 Hamburg als Reiseveranstalter, nachfolgend als wir/uns - bezeichnet, abschließen.  

Durch Ihre Kontaktaufnahme beauftragen Sie uns, um Ihre Wunschreise zu finden. Im Zuge der von DREAMLINES durchgeführten Beratung gelten Sie als unser - Kunde -  und werden von uns per Telefon, Kurznachricht (insbesondere SMS und MMS), E-Mail und/oder schriftlich kontaktiert. 

 
1. Reisevertrag 

1.1 Mit Übermittlung der Buchungsanmeldung (BA) bieten Sie uns für zehn (10) Tage verbindlich den Abschluss eines Reisevertrages an. Dieses Angebot kann schriftlich, (fern-)mündlich, per E-Mail oder über Internet erfolgen (Angebot).  
1.2 Wir bestätigen den Eingang der BA, wobei dies noch keine Annahmeerklärung Ihres Antrags durch uns darstellt.  
1.3 Der Reisevertrag kommt erst mit dem Zugang unserer Buchungsbestätigung (BB) zustande (Vertragsschluss).  
1.4 Weicht die BB von der BA ab, so liegt darin eine Ablehnung Ihres Angebots, verbunden mit einem neuen zehn (10) Tage verbindlichen Angebot von unserer Seite (Gegenangebot). Der Reisevertrag kommt dann auf der Grundlage dieses Gegenangebotes zustande, wenn Sie diesem ausdrücklich/stillschweigend zustimmen. Offenkundige Schreib-/Übermittlungsfehler begründen kein Gegenangebot.  
1.5 Dritte sind nicht berechtigt, in unserem Namen mit Ihnen Nebenabreden/Zusicherungen zu treffen/bestätigen. Soweit nicht eine ausdrückliche Bezugnahme von uns auf von Ihnen mitgeteilte Wünsche erfolgt, wird für deren Erbringung keine Zusage/Gewähr gegeben. Auch mit unseren Mitarbeitern getroffene mündliche Nebenabreden werden nur nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch uns verbindlich.  
1.6 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus Ihrem Angebot und der Ihnen übermittelten BB. Andere Prospekte, insbesondere von Leistungsträgern (z.B. Reedereien/Fluggesellschaften) oder sonstige Werbeaussagen sind nicht maßgeblich.  
1.7 Wir weisen Sie darauf hin, dass für Reiseverträge ergänzend zu diesen AGB auch eventuelle Vorgaben der jeweiligen Leistungsträger für die Durchführung der Reise zu beachten sind. So sind u.a. Beschränkungen bei Frei- und Handgepäck auf Flügen von der jeweiligen Fluggesellschaft abhängig und Reedereien können die Beförderung von Personen mit bestimmten gesundheitlichen Einschränkungen oder auch mit bestimmten Staatsangehörigkeiten ablehnen. Des Weiteren haften wir nicht für Leistungen und deren Durchführung, welche Sie direkt bei Ihrem Leistungsträger buchen. Mit Ihrer BA erkennen Sie auch die jeweiligen Vorgaben der Leistungsträger für die von Ihnen gebuchte Reise an Für den eigentlichen Reisevertrag (insb. Buchung/Zahlung/eventuelle Umbuchung/Stornierung) gelten ausschließlich unsere AGB. 
1.8 Liegen Ihnen im Falle einer telefonischen BA die einschlägigen AGB von uns bzw. der Leistungsträger nicht vor, so werden Sie im Telefonat auf die betreffenden Bedingungen auf unserer Website und deren Geltung für die angefragte Reise hingewiesen; die Bedingungen werden Ihnen auf Wunsch übersandt.  
1.9 Es obliegt Ihnen, unsere BB unverzüglich, möglichst am Tag des Zugangs, auf ihre Richtigkeit hin zu prüfen und uns auf Unrichtigkeiten/Abweichungen unverzüglich hinzuweisen. Sollten Ihnen nach Erhalt der BB die Reisedokumente wider Erwarten nicht bis spätestens sieben (7) Tage vor Reiseantritt zugegangen sein, sind Sie verpflichtet, mit uns unverzüglich Kontakt aufzunehmen. 

 
2.Umbuchungen, Leistungs- und Preisänderungen 

2.1 Werden auf Ihren Wunsch hin nach Vertragsschluss Änderungen in Bezug auf Reiseteilnehmer, -termin, -ziel, -dauer, Unterkunft, Beförderungsart oder einen/mehrere Leistungsträger bis 90 Tage vor Reiseantritt gewünscht (Umbuchungswunsch), sind wir nicht verpflichtet, solche Umbuchungswünsche zu akzeptieren bzw. umzusetzen. Sollten wir Ihren Umbuchungswunsch akzeptieren (Umbuchung), sind wir berechtigt, pro Reiseteilnehmer ein Bearbeitungsentgelt von EUR 50,- zu erheben. Fällt das Bearbeitungsentgelt höher aus, werden wir vor der Umbuchung Ihre Einwilligung einholen. Ergeben sich infolge einer Umbuchung für von Ihnen angemeldete Mitreisende höhere Reisepreise, so ist die entsprechende Preisdifferenz von Ihnen unverzüglich nachzuzahlen.  
2.2 Umbuchungswünsche, die Sie weniger als 90 Tage vor dem gebuchten Reiseantritt äußern, werden als Stornierung durch Sie gemäß Ziffer 4 mit nachfolgendem Antrag auf Abschluss eines neuen Vertrages behandelt und entsprechend unter Ansatz der jeweils geltenden Stornogebühren abgewickelt.  
2.3 Wir sind berechtigt, nach Vertragsschluss einzelne Leistungen zu ändern, soweit dies nicht gegen Treu und Glauben verstößt oder willkürlich passiert. Dies gilt insbesondere in Fällen höherer Gewalt bei denen im Interesse der Sicherheit aller betroffenen Reisenden die Reiseroute geändert wird bzw. einzelne Häfen nicht angelaufen werden, bei einem Wechsel eines Beförderungsunternehmens oder der An- und Abreisezeiten. In jedem Fall werden wir Sie so bald wie möglich, über solche Änderungen informieren. Solche Leistungsänderungen berechtigen Sie nur dann zu einer kostenlosen Umbuchung, einer kostenlosen Stornierung oder einer Reisepreisminderung, wenn es sich um erhebliche Änderungen der Reiseleistung handelt. Sie sind verpflichtet, uns gegenüber diese Rechte unverzüglich nach dem Erhalt der Änderungsmitteilung schriftlich geltend zu machen.  
2.4 Wir behalten uns Preiserhöhungen vor, um einer Erhöhung von Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen-/Flughafengebühren oder Wechselkursänderungen Rechnung zu tragen. Das Preiserhöhungsverlangen ist nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin zulässig, wenn zwischen Vertragsschluss und Abreise mehr als vier (4) Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und für uns auch nicht vorhersehbar waren. Bei einer rein auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung durch das Beförderungsunternehmen können wir von Ihnen in jedem Fall den Erhöhungsbetrag verlangen. Ansonsten werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den entsprechenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz können wir von Ihnen ebenfalls nachträglich verlangen. 

 
3.Zahlungsbedingungen 

3.1 Mit Erhalt der schriftlichen Buchungsbestätigung und Aushändigung des Sicherungsscheins wird eine Anzahlung von 20% des Reisepreises fällig, soweit nicht vor Vertragsschluss etwas anderes vereinbart wurde. In sachlich begründeten Einzelfällen kann die Anzahlung auch höher ausfallen, wenn wir bereits mit der Buchungsbestätigung erhebliche Vorleistungen erbringen müssen, z.B. zur erforderlichen sofortigen Ausstellung von Flugtickets. Die Restzahlung ist durch Sie spätestens 48 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung zu leisten.  
3.2 Eine Reiseanmeldung ab 48 Tage vor Reiseantritt wird nur unter der Bedingung akzeptiert, dass der gesamte Reisepreis sofort mit Erhalt der BB und des Sicherungsscheins fällig ist und die Zahlung bei Anmeldung durch direkte Überweisung oder durch Kreditkartenzahlung sichergestellt wird.  
3.3 Gehen der Anzahlungsbetrag oder die Restzahlung nicht rechtzeitig ein und wird auch nach Aufforderung unter Fristsetzung keine Zahlung geleistet, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die aus Ziffer 4.3 ersichtlichen Rücktrittskosten (Stornogebühren) geltend zu machen.  
3.4 Bei Sondergruppentarifen können gesonderte Anzahlungsbedingungen gelten; diese werden in den jeweiligen Ausschreibungen/BB ausgewiesen. 

 
4.Rücktritt durch Sie 

4.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von Ihrer gebuchten Reise zu den bei Buchung jeweils vereinbarten Bedingungen zurücktreten (Stornierung). Die Stornierung sollte zu Ihrem Schutz in Schriftform erfolgen. Maßgeblich ist der Zugang der Stornierung. Eine Stornierung zieht ggf. Stornogebühren nach sich. Soweit der Zeitpunkt des Zugangs erheblich ist, bestimmt sich dieser nach unseren Geschäftszeiten, Mo-Fr, 9.00-18.00 Uhr. Eine außerhalb dieser Zeiten zugegangene Stornierung wird als am nächsten Geschäftstag zugegangen behandelt. Die Nichtzahlung des (Teil-)Reisepreises bis zum Tag der Abreise wird von uns ebenfalls als Stornierung gewertet.  
4.2 Im Falle einer Stornierung sind Sie verpflichtet, auf Verlangen bereits ausgehändigte Reiseunterlagen zurückzureichen. Werden bereits an Sie ausgehändigte Flugscheine, Bahnfahrkarten, Fährtickets oder Hotelgutscheine nicht zurückgegeben, sind wir berechtigt, insoweit den vollen Reisepreis zu verlangen.  
4.3 Im Falle einer Stornierung erlischt unser Anspruch auf den Reisepreis und es entsteht ein Anspruch auf eine angemessene Entschädigung für unsere Leistungen und Aufwendungen unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch die anderweitige Verwertung der Reiseleistung gewöhnlich möglichen Erwerbs (Stornogebühren). Wir sind insoweit berechtigt, eine Pauschale geltend zu machen, die wie folgt unter Anrechnung von An- bzw. Teilzahlungen berechnet wird: 
Bis 90 Tage vor Reiseantritt (TvR) 30% des Gesamtreisepreises (GRP), mindestens aber EUR 50,-; 
vom 89.-61.TvR 50% des GRP; 
vom 60.-31.TvR 65% des GRP; 
vom 30.-15.TvR 75% des GRP; 
vom 14.-04.TvR 90% des GRP; und 
ab dem dritten (3.) TvR 95% des GRP. 
Wir behalten uns vor, die konkret entstandenen Kosten als Schaden geltend zu machen.  
4.4 Bei Teilstornierung für einen Mitreisenden aus einer Kabine steht uns eine pauschale Entschädigung in Höhe von 95% des auf diesen Mitreisenden entfallenden Reisepreises zu. Falls die tatsächlich entstandenen Kosten niedriger liegen, sind wir bestrebt, eine geringere Entschädigung nach billigem Ermessen zu bestimmen.  
4.5 Kosten wie z.B. Telefon- oder Bearbeitungskosten sowie die über uns für Sie an einen Versicherer gezahlten Versicherungsprämien können im Fall einer Stornierung der Reise nicht erstattet werden.  
4.6 Es bleibt Ihnen der Nachweis unbenommen, dass die angemessene Entschädigung überhaupt nicht entstanden oder niedriger ist als in den vorstehenden Pauschalen ausgewiesen. 
4.7 Durch die vorstehenden Regelungen bleibt Ihr Recht, entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen des § 651b BGB einen Ersatzreiseteilnehmer zu stellen, unberührt. Wir können dem Wechsel des Reiseteilnehmers widersprechen, wenn dieser den besonderen Erfordernissen in Bezug auf die Reise nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften/behördliche Anordnungen entgegenstehen. Im Falle einer Änderung des Reiseteilnehmers haften Sie und die Ersatzperson als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die entstehenden Mehrkosten. 

 
5.Rücktritt durch uns 

5.1 Wir sind in bestimmten Fällen berechtigt, von der Reise zurückzutreten. Dies ist der Fall, wenn (1) eine in der Reisebeschreibung als Reisedurchführungsvoraussetzung ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, (2) die Durchführung einer Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die uns entstehenden reisebezogenen Kosten nicht gedeckt werden können oder (3) wenn Sie durch ihr Verhalten die Durchführung der Reise so erheblich stören oder sich anderweitig so erheblich vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Reisevertrages gerechtfertigt ist.  
5.2 Hinsichtlich der ersten beiden Gründe ist der Rücktritt nur bis 30 Tage vor Abreise möglich, im dritten Falle jederzeit. Treten wir aufgrund Ihres Verhaltens zurück, behalten wir den Anspruch auf Zahlung des Reisepreises, müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwertung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. 
 
6.Kündigung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände 

6.1 Sowohl Sie als auch wir können die Reise jederzeit kündigen, wenn die Durchführung der Reise infolge höherer Gewalt (1) vor Reisebeginn oder (2) nach Reisebeginn erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Im ersten Fall erhalten Sie den Reisepreis zurück, wenn wir Ihnen kein gleichwertiges Ersatzangebot unterbreiten, dass Sie annehmen können. Im zweiten Fall haben wir Anspruch auf eine angemessene Entschädigung für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen.  
6.2 Mehrkosten für die Rückbeförderung werden zwischen uns und Ihnen geteilt, im Übrigen tragen Sie alle Mehrkosten. Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes begründen die widerlegbare Vermutung für das Vorliegen einer auf höherer Gewalt beruhenden allgemeinen Gefährdung. Arbeitskämpfe werden ebenfalls als Fälle höherer Gewalt behandelt. 

 
7.Reiseversicherungen 

In den Reisepreisen sind, soweit nichts anders vermerkt, keine Reiseversicherungen enthalten. Bei Abschluss einer Reiseversicherung durch unsere Vermittlung kommt das Versicherungsvertragsverhältnis ausschließlich zwischen Ihnen und der Versicherungsgesellschaft nach Maßgabe der jeweils einschlägigen Versicherungsbedingungen zustande. 

 
8.Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen 

Für die Einhaltung von für die gebuchte Reise vorgeschriebenen Pass-, Visa-, Impf- und sonstigen Gesundheitsvorschriften ebenso wie Zoll- und Devisenvorschriften sind alleine Sie verantwortlich. Alle Nachteile, die Ihnen bzw. Ihren mitangemeldeten Mitreisenden aus deren Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu ihren Lasten, außer wir haben Sie nicht ausreichend/falsch informiert. Unsere Informationen zu Visa-, Ein- und Ausreisebestimmungen und Zollvorschriften gelten für Angehörige des Staates, in dem wir unseren Sitz haben. Reisende mit hiervon abweichender Staatsangehörigkeit sind gehalten, sich mit uns in Verbindung zu setzen, um entsprechende Auskünfte zu erfragen. 

Alle Informationen zu Einreisebestimmung finden Sie hier 

 
9.Gewährleistung 

9.1 Wird die Reiseleistung nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie von uns Abhilfe verlangen, soweit Sie dies uns oder der Ihnen hierfür von uns benannten Stelle unverzüglich anzeigen. Unterlassen Sie es schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, verlieren Sie Ihre Ansprüche auf Minderung und Kündigung.  
9.2 Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise ohne Abhilfe zu schaffen, können Sie eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung).  
9.3 Eine Kündigung ist erst zulässig, wenn wir eine von Ihnen bestimmte angemessene Frist verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten und der Mangel die Reise erheblich beeinträchtigt. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn Abhilfe durch uns offenkundig unmöglich ist, verweigert wird oder eine Kündigung durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt ist. Wir dürfen die Abhilfe jedoch verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Wir dürfen auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird. Im Falle der Kündigung schulden Sie uns den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für Sie von Interesse waren. Zu Beweissicherungszwecken sollten Sie in einem solchen Fall schriftlich kündigen.  
9.4 Unbeschadet einer Minderung oder Kündigung können Sie Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. In der Regel ist das jedoch nur dann der Fall, wenn der Mangel so erheblich ist, dass er eine Minderung des Reisepreises von mindestens 50% rechtfertigt. Schadensersatz wegen Nichterfüllung ist ausgeschlossen, wenn wir den Mangel nicht zu vertreten haben.  
9.5 Unsere Reiseleitungen sind unter keinen Umständen befugt, mit Wirkung gegen uns Ansprüche anzuerkennen. 

 
10.Mitwirkungspflichten 

10.1 Bei auftretenden Leistungsstörungen sind Sie verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Regelungen alles Ihnen Mögliche zu tun, um zu Störungsbehebung beizutragen und eventuell entstehende Schäden gering zu halten. Jeder Reisende ist für seine Anreise zum Abflughafen selbst verantwortlich, es sei denn eine Verspätung beruht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns. Sie stellen sicher, dass Ihre bei der Buchung angegebenen Kontaktdaten, vor allem Telefonnummer und E-Mail-Adresse, in den letzten drei (3) Tagen vor Reisebeginn und während der Reise erreichbar sind.  
10.2 Sollten bei Flügen Gepäckstücke verloren gehen/beschädigt werden, müssen Sie eine Schadenanzeige (P.I.R.) innerhalb von sieben (7) Tagen Vor-Ort bei derjenigen Fluggesellschaft erstatten, die Sie auf dem fraglichen Flug befördert hat. Bei unterlassener Schadenanzeige kommen Ersatzansprüche nicht in Betracht. 

 
11. Haftung 

11.1 Unsere Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist je Geschädigtem auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Das gleiche gilt, soweit wir für den Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers als Erfüllungsgehilfe verantwortlich sind. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen im Zusammenhang mit Reisegepäck bleiben unberührt.  
11.2 Sind in internationalen Übereinkommen oder anderen Gesetzen oder in auf diesen beruhenden Vorschriften für unsere Leistungsträger Haftungsbeschränkungen vorgesehen, können wir uns bei entsprechenden Schadensfällen auf diese berufen.  
11.3 In den Ausschreibungen als in fremden Namen vermittelt beschriebene Fremdleistungen anderer Reiseunternehmen unterliegen nicht unserer Haftung als Reiseveranstalter. Im Falle einer solchen Reisevermittlung ist die Haftung für Vermittlerfehler ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen. 

 
12. Verjährung 

12.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Reiseleistung haben Sie uns gegenüber innerhalb von zwei Jahren ab dem vertraglich vorgesehenen Reiseende. 
12.2 Die Verjährung beginnt mit dem Tag des vertraglich vorgesehenen Reiseendes. Schweben zwischen Ihnen und uns Verhandlungen über den Anspruch bzw. dessen Begründung, so ist die Verjährung gehemmt, bis Sie oder wir die Fortsetzung der Verhandlung verweigern. Die Verjährung tritt frühestens drei (3) Monate nach dem Ende der Hemmung ein. 

 
13. Fluggastunterrichtung 

Nach der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggastrechten über die Identität des Ausführenden Luftfahrtunternehmens (EU2011/05) sind wir verpflichtet, Sie über die Identität der ausführenden Fluggesellschaften sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so unterrichten wir Sie über die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften, die wahrscheinlich als ausführendende(s) Luftfahrtunternehmen der betreffenden Flüge tätig werden bzw. wird. Die Liste der Fluggesellschaften mit EU-Betriebsverbot („Black List“) ist auf folgender Internetseite abrufbar: https://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban_de 

 

14. Datenschutz für den Kunde und den Reisenden 
 
14.1 DREAMLINES möchte die personenbezogenen Daten aller Kunden schützen und verpflichtet sich daher, solche personenbezogenem Daten, d.h. alle Daten, die im Zusammenhang mit Buchungsvorgängen, Registrierungsvorgängen und/oder der Nutzung von DREAMLINES Dienstleistungen durch DREAMLINES beim jeweiligen Kunden für diesen und ggf. weitere Reiseteilnehmer erhoben und nachfolgend gespeichert, verarbeitet und genutzt werden, lediglich zu Zwecken der Abwicklung von unter Mitwirkung von DREAMLINES zustande gekommenen Verträgen; dem stimmt der Kunde ggf. in Vertretung für die Reiseteilnehmer mit Mitteilung bzw. Eingabe seiner Daten zu. Eine Übermittlung solcher Daten darf DREAMLINES an solche Dritte vornehmen, die diese Daten jeweils zur Erfüllung und Abwicklung von unter Mitwirkung von DREAMLINES zustande gekommenen Verträgen nutzen, insbesondere Reedereien, Fluggesellschaften, Transferdienstleister, Hotelbetreiber und Reiseversicherungsanbieter. DREAMLINES verpflichtet sich, personenbezogene Kundendaten im Übrigen nicht an außenstehende Dritte weiterzugeben, sofern hierzu keine gesetzlich oder behördlich angeordnete Verpflichtung besteht. 

14.2 Dreamlines ist bemüht, seinen Service stetig zu verbessern und sein Angebot zu erweitern. Daher erteilt der Kunde uns im eigenen Namen und ggf. in Vertretung der Reiseteilnehmer die Zustimmung, ihn bzw. die Reiseteilnehmer per E-Mail zu kontaktieren, um Ihm Informationen über neue Angebote und Dienstleistungen zukommen zu lassen und ihn zu unserem Service zu befragen. Die Zustimmung kann jederzeit per Email an datenschutz@dreamlines.de widerrufen werden. 

15. Kein Widerrufsrecht aufgrund von Fernabsatz 

DREAMLINES weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften bei Pauschalreiseverträgen, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte (vgl. §323, 324 BGB) 

 
16. Sonstiges 

16.1 Diese Bedingungen gelten für alle von Ihnen bei uns gebuchten Reisen, soweit nicht in den einzelnen Reiseverträgen individuelle Vereinbarungen getroffen werden.  
16.2 Für offensichtliche oder leicht erkennbare Druck- bzw. Rechenfehler haften wir nicht.  
15.3 Mit der Veröffentlichung neuer Leistungsbeschreibungen verlieren alle unsere früheren auf eine Reise bezogenen Veröffentlichungen betreffend Leistungsumfang, Preise und Termine ihre Gültigkeit.  
16.4 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis findet ergänzend zu diesen Vertragsbedingungen ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Verweisungsregeln des internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Das gilt auch wenn Sie keinen allgemeinen Wohnsitz in Deutschland haben.  
16.5 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen bzw. des gesamten Reisevertrages zur Folge.  
16.6 Überschriften zu Abschnitten und einzelnen Absätzen dieser AGB dienen der besseren Orientierung und besitzen keinen eigenen Regelungscharakter. 

Alle Informationen zu Einreisebestimmung finden Sie hier 

 
Stand: Dezember 2021 

 
Dreamlines GmbHGeschäftsbereich Dreamlines Packagec/o Unicorn, Burchardstraße 1420095 Hamburg 
Amtsgericht: HamburgHandelsregister: HRB 111011Geschäftsführer: Ottokar Rosenberger  

USt-ID: DE267164943, 
 

Datenschutzinformation: 
Verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschutzrechts ist Dreamlines GmbH, c/o Unicorn, Burchardstraße 1420095 Hamburg. Sie können der zukünftigen Nutzung Ihrer Daten zu diesen Zwecken Dreamlines GmbH widersprechen. Weitere Informationen u. a. zu Ihren Rechten auf Auskunft, Berichtigung und Beschwerde erhalten Sie unter: www.dreamlines.de/datenschutzerklaerung