Mo.-Fr.: 8-21 Uhr, Sa.-So.: 10-19 Uhr & Feiertage: 10-19 Uhr
Mo.-Fr.: 9-18 Uhr, Sa./So./Feiertage: geschlossen.
Wählen Sie Ihren KreuzfahrtexpertenDie folgenden Allgemeinen Reisebedingungen bilden zusammen mit den Informationen im Abschnitt „Häufig gestellte Fragen / FAQ“ auf unserer
Website www.rssc.com sowie den Allgemeinen Beförderungsbedingungen der Reederei die Grundlage für Ihren Vertrag mit Seven Seas Cruises S.
de R.L, die als RSSC und/oder Regent Seven Seas Cruises firmiert. Bitte lesen Sie daher die so bezeichneten Bedingungen sorgfältig durch, da sie
unsere jeweiligen Rechte und Pflichten beschreiben. Die Richtigkeit aller Angaben bezieht sich auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung, die Angaben
können sich jedoch ändern. Die Informationen über die Bürger und Einwohner der sanktionierten Länder (siehe unten sowie Klausel 29) wurden
aktualisiert und werden per 01 November 2019 für richtig angesehen.
Mit uns zu reisen ist eine der besten Urlaubsentscheidungen. Ihr Reisepreis beinhaltet die Unterbringung in der gebuchten Suite, sämtliche Mahlzeiten
und Unterhaltung an Bord (inklusive In-Suite Dining, 24 Stunden Room Service und keinerlei Zuschläge für Spezialitätenrestaurants), Hin- und
Rückflüge in Economy Class sind nur enthalten, soweit Sie diese als An/Abreisepaket hinzugebucht haben dies gilt ebenso für Transfers zwischen
Flughafen, Hotel und Schiff, die Sie als Zusatzoption zu Ihrer Cruise Only Buchung hinzugebucht haben, eine Vorübernachtung für bestätigte
Buchungen in einer Concierge Suite Kategorie oder höher, unbegrenzte Anzahl an Getränken einschließlich edler Weine und Premium Spirituosen,
Trinkgelder, unbegrenzte Landausflüge (exkl. Regent Choice und Überlandausflüge), Butler Service (C-RS Kategorien), detaillierte
Hafeninformationen, Hafen- und sonstige Steuern, Gepäck- und Sicherheitsgebühren sowie unbegrenztes WLAN. Änderungen des beschriebenen
Leistungsumfanges sind jederzeit möglich. Eine detaillierte Beschreibung entnehmen Sie bitte Ihrer Reisebestätigung. Nicht im Reisepreis enthalten
sind sonstige Aktivitäten und Services für welche gesonderte Kosten anfallen, wie z.B. Regent Choice Ausflüge, Überlandausflüge, Mahlzeiten an
Land (sofern nicht anders in der Landausflugsbeschreibung dargestellt), Treibstoffzuschläge, persönliche Ausgaben, Ausgaben für Einkäufe an Bord,
Ihre Flüge, sofern Sie kein An/Abreisepaket gebucht haben sowie Flughafentransfers sofern Sie Ihr Flugarrangement selber vorgenommen haben
und andere Ausgaben, die nicht explizit in den enthaltenen Leistungen beschrieben sind. Für weitere Informationen bezüglich der inkludierten
Leistungen sehen Sie bitte auch Klausel Nummer 5.
Sofern nicht anders angegeben, gelten diese Allgemeinen Reisebedingungen nur für reine Kreuzfahrten oder für Kreuzfahrten inklusive Flug oder
An/Abreisepakete und gegebenenfalls für die anderen Dienstleistungen (wie Flughafentransfers und andere Landarrangements), die Sie vor der
Abreise bei uns buchen und denen wir im Rahmen unseres Pauschalreise-Vertrags zustimmen, diese im Rahmen des Pauschalreisevertrages für
Sie bereitzustellen und verantwortlich durchzuführen. Alle Verweise in diesen Allgemeinen Reisebedingungen auf "Kreuzfahrt", "Urlaub",
"Urlaubsarrangements", "Buchung", "Vertrag", "Pauschale" oder "Arrangements" bedeuten, sofern nicht anders angegeben, solche
Urlaubsarrangements. Verweise auf ʺAbreise" bedeuten den Beginn Ihres Urlaubsarrangements.
Sollten Sie die Kreuzfahrt, das Kreuzfahrtarrangements oder ein von unserem Leistungsumfang abweichendes Fly&Cruise Arrangement bei einem
anderen Reiseveranstalter buchen, kommt der Pauschalreisevertrag zwischen Ihnen und diesem anderen Reiseveranstalter zustande. Dieser
Reiseveranstalter ist dann für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen nach Maßgabe und in Übereinstimmung mit
seinen Geschäftsbedingungen und unseren geltenden Beförderungsbedingungen verantwortlich. Für alle Kreuzfahrten mit internationaler
Beförderung (im Sinne des nachstehenden Athener Übereinkommens von 1974) gelten für Ihre Kreuzfahrt und das Ein- und Ausschiffen die
Bestimmungen der EG-Verordnung 392/2009 über die Haftung von Beförderern bei Unfällen von Reisenden (die einige Bestimmungen des Athener
Übereinkommens von 1974 über die Beförderung von Reisenden und ihrem Gepäck auf See in der Fassung des Protokolls von 2002 ("Athener
Übereinkommen") enthält) und/oder das Athener Übereinkommen, wie in Klausel 11 dieser Buchungsbedingungen erwähnt.
In diesen Allgemeinen Reisebedingungen bedeutet "Sie", "Ihr" und "Gast" jede oder eine beliebige in der Buchung genannte Person (einschließlich
aller Personen, die zu einem späteren Zeitpunkt hinzugefügt oder ersetzt werden). "Wir", "uns", "unsere", "Regent Seven Seas Cruises“ und „RSSC“
bedeutet „Seven Seas Cruises S. de R.L.“, die als Regent Seven Seas Cruises firmiert.
Wenn Sie Bürger oder Einwohner von der Krim, Nordkorea (Demokratische Volksrepublik Korea), Kuba, Sudan, Syrien oder Iran sind, beachten Sie
bitte Klausel 29 dieser Allgemeinen Reisebedingungen. Sie dürfen auf keinem unserer Schiffe fahren, es sei denn, Sie erfüllen die in Klausel 29
genannten Voraussetzungen.
Wenn Sie Bürger oder Einwohner von der Krim, Nordkorea (Demokratische Volksrepublik Korea), Kuba, Sudan, Syrien oder Iran sind, beachten Sie
bitte Klausel 29 dieser Allgemeinen Reisebedingungen. Sie dürfen auf keinem unserer Schiffe fahren, es sei denn, Sie erfüllen die in Klausel 29
genannten Voraussetzungen.
1. Wie Sie Ihre Reservierung vornehmen
Sie können bei einem Reisebüro, bei uns direkt oder über unsere Website www.rssc.com buchen. Bevor Sie eine Buchung vornehmen, müssen Sie
sich vergewissern, dass Sie die geltenden Allgemeinen Reisebedingungen gelesen und verstanden haben. Sie werden daher gebeten zu bestätigen,
dass Sie die Buchungsbedingungen gelesen haben, bevor Ihre Buchung von uns angenommen wird. Die in der Buchung erstgenannte Person
("Reiseanmelder") muss mindestens 18 Jahre alt sein.
Ein verbindlicher Vertrag zwischen uns kommt zustande, wenn Sie über Ihr Reisebüro unsere Reisebestätigung erhalten oder wenn Sie telefonisch
über unsere Reservierungszentrale buchen und wir Ihre Buchung mündlich bestätigen und Ihnen eine Reservierungsnummer mitteilen oder Ihre
Online Buchung, die Sie über unsere Website platzieren, von uns unmittelbar auf unserer Website bestätigt wird. Die Zahlung der erforderlichen
Anzahlung bzw. der vollständigen Zahlung gemäß Klausel 2 muss unmittelbar nach Vertragsschluss entsprechend der Zahlungsbedingungen
erfolgen. Erfolgt die Zahlung nicht wie erforderlich, sind wir berechtigt, Ihre Buchung als storniert zu behandeln und gemäß Klausel 7 Stornogebühren
zu berechnen.
Für den Fall, dass Ihre Kreditkartenzahlung nach Bestätigung Ihrer Buchung abgelehnt wurde, müssen Sie innerhalb von 48 Stunden, nachdem Sie
über die abgelehnte Zahlung informiert wurden, eine alternative akzeptable Zahlung vornehmen. Sollte dies nicht geschehen, wird Ihre Buchung
automatisch storniert.
Nach Vornahme Ihrer Buchung wie oben beschrieben, stellen wir Ihnen eine Bestätigung aus. Diese Reisebestätigung wird an den Reiseanmelder
oder Ihr Reisebüro geschickt. Wenn Sie uns oder Ihrem Reisebüro eine E-Mail-Adresse angegeben haben, senden wir Ihnen bzw. Ihrem Reisebüro
Ihre Bestätigung per E-Mail zu, welche Ihnen dann von Ihrem Reisebüro ausgehändigt wird. Sie sollten daher Ihre E-Mails regelmäßig überprüfen
und die Reisebestätigung bei Erhalt ausdrucken. Bitte überprüfen Sie diese Reisebestätigung, Ihre Tickets und alle anderen Dokumente sorgfältig,
sobald Sie sie erhalten haben. Kontaktieren Sie uns sofort, wenn Informationen unrichtig oder unvollständig scheinen. Bitte beachten Sie, dass alle
Telefongespräche mit unserer Reservierungsabteilung aufgezeichnet werden. Wenn Sie die Schreibweise des Namens eines Gastes oder anderer
(von uns) falsch angegebener Informationen korrigieren müssen, müssen Sie uns innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt Ihrer Reisebestätigung
kontaktieren, vorausgesetzt, dass diese Korrektur mehr als 14 Tage vor Ihrem Abreisedatum erfolgt. Wenn Sie innerhalb von 14 Tagen vor der
Abreise buchen, müssen Sie uns Fehler innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt Ihrer Bestätigungsrechnung mitteilen. Pro Änderung und Person wird
eine Bearbeitungsgebühr von 100 € fällig, wenn Sie einen Namen oder andere falsche Informationen mehr als 7 Tage (oder 48 Stunden bei
Buchungen innerhalb von 14 Tagen) nach Erhalt Ihrer Reisebestätigung korrigieren möchten. Diese Bearbeitungsgebühr ist auch dann zu entrichten,
wenn Sie Ihre Buchung auf irgendeinen anderen Reise-Zeitpunkt (vorbehaltlich der Verfügbarkeit) ändern möchten, einschließlich wenn Sie uns bei
der Buchung falsche Angaben gemacht haben. Zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr können weitere Gebühren anfallen.
Gäste, die ein An/Abreisepaket hinzugebucht haben, sollten beachten, dass Fluggesellschaften Namensänderungen oder Datumsänderungen auf
Linienflügen nicht zulassen dürfen und dass bei Namensänderung die Flugbuchung ggf. storniert und umgebucht werden muss. Die Umbuchung ist
immer abhängig von der Verfügbarkeit des Fluges und Zahlung der von der Fluggesellschaft erhobenen Umbuchungs-Gebühren, die in einigen Fällen
die vollen Kosten des Tickets sein können.
Wir können keine Haftung übernehmen, wenn wir nicht innerhalb der oben genannten Fristen über Fehler oder Auslassungen in Ihrer
Reisebestätigung informiert werden. Wir werden unser Bestes tun, um von uns begangene Fehler, die außerhalb dieser Fristen gemeldet werden, zu
korrigieren. Sie sind jedoch für alle damit verbundenen Kosten und Auslagen verantwortlich.
Jedes Reisebüro, über das Sie eine Buchung vornehmen, gibt Informationen von Ihnen an uns weiter und umgekehrt. Für die Einhaltung der in diesen
Allgemeinen Reisebedingungen festgelegten oder genannten Fristen oder Verjährungsfristen (mit Ausnahme derjenigen, die nach internationalen
Übereinkommen oder der EU-Verordnung gemäß Klausel 11(5) und 11(6) anwendbar sind, oder für die Einreichung eines Gerichtsverfahrens) gilt
für Mitteilungen, Anträge oder Beschwerden, die für uns bestimmt sind, der Eingang bei dem bevollmächtigten Reisebüro als Eingang bei uns. Alle
nach internationalen Übereinkommen oder EU-Vorschriften erforderlichen Mitteilungen sind direkt an uns zu richten und es gelten Fristen, die sich
auf den Eingang bei uns beziehen. Unsere Reisebüros sind nicht befugt, Gerichtsverfahren anzunehmen.
2. Zahlung
Kategorie/Länge der Kreuzfahrt: Anzahlung*
Alle Kategorien unabhängig von der Länge der Kreuzfahrt: 20% des Reisepreises
*oder vollständige Zahlung bei Buchung innerhalb von 42 Tagen vor Reiseantritt.
Die erforderliche Anzahlung/Vollzahlung ist unmittelbar nach Vertragsschluss entsprechend der Zahlungsbedingungen zu leisten. Die Zahlung kann
entweder an das buchende Reisebüro erfolgen oder direkt an uns mittels folgender Kreditkarten: American Express, MasterCard und Visa. Bei
Zahlung mit Kreditkarte benötigen wir: Kartennummer, Name auf der Karte, Ablaufdatum, Postleitzahl des Karteninhabers und den dreistelligen
Sicherheitscode auf der Rückseite der Karte. Bei Buchung von Back-to-Back-Kreuzfahrten wird für jede Kreuzfahrt eine Anzahlung verlangt.
Der Restbetrag des Reisepreises muss spätestens bis zum Fälligkeitsdatum 42 Tage vor Reiseantritt bei uns eingegangen sein. Das Fälligkeitsdatum
des Restbetrags wird auf der Reisebestätigung ausgewiesen. Sie müssen sicherstellen, dass Ihre Zahlung bis zu diesem Datum bei uns eingeht.
Wenn wir nicht alle fälligen Zahlungen vollständig und rechtzeitig erhalten, behalten wir uns das Recht vor, Ihre Buchung zu stornieren. In diesem
Fall sind die in der Klausel 7 unten genannten Stornogebühren zu entrichten. Der Beförderer behält sich das Recht vor, jede Buchung zu stornieren
und/oder die Beförderung eines Gastes zu verweigern, der einen offenen Saldo in Höhe des dem Beförderer geschuldeten Betrags hat. Für diese
Zwecke bedeutet Beförderer die Regent Seven Seas Cruises. Dieses Recht gilt uneingeschränkt für alle zuvor entstandenen medizinischen oder
sonstigen Kosten an Bord. Bei Ablehnung der Beförderung (was auch für jeden Flug gelten kann) fallen 95 % Stornogebühren an und die Ausgaben
werden nicht zurückerstattet.
Alle Gelder, die Sie für Ihren Urlaub mit uns an eines unserer autorisierten Reisebüros zahlen, werden von diesem in Ihrem Namen aufbewahrt,
bis wir Ihre Buchung gemäß Klausel 1 bestätigen. Danach wird Ihr Agent das Geld in unserem Namen aufbewahren.
3. Ihr Vertrag und Gästedaten
Ein verbindlicher Vertrag zwischen Ihnen und uns kommt zustande, wenn wir Ihnen direkt über Sie oder Ihr Reisebüro die Buchung gemäß Klausel
1 bestätigen. Beide Parteien sind sich einig, dass das englische Recht (und kein anderes Recht) auf Ihren Vertrag und auf alle Uneinigkeiten,
Ansprüche oder sonstigen Angelegenheiten, die zwischen uns entstehen, Es wird auch festgesetzt, dass jede Klage (ob sie eine Körperverletzung
beinhaltet oder nicht) von den Gerichten von England und Wales bearbeitet werden muss
Änderungen dieser Allgemeinen Reisebedingungen oder die im Abschnitt Häufig gestellte Fragen in unserer Broschüre enthaltenen Informationen
sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
Bitte beachten Sie, dass Sie uns innerhalb von 7 Tagen nach Bestätigung Ihrer Buchung die ausgefüllte Guest Registration Form (GRF) zusenden
müssen. Dies ist eine zwingende Voraussetzung für den Buchungsprozess da das Formblatt wichtige Gästeinformationen beinhaltet. Erfolgt keine
rechtzeitige oder unvollständige Rücksendung des Registrierungsformulars kann es zu Verzögerungen im Versand der Reisedokumente kommen.
4. Die Kosten Ihres Urlaubs
Wir behalten uns das Recht vor, die Preise für unsere Pauschalreiseangebote vor Vertragsschluss jederzeit zu erhöhen oder zu senken. Wir behalten
uns außerdem das Recht vor, Änderungen und Korrekturen an den angegebenen Preisen vorzunehmen, bevor Ihre Reise bestätigt wird. Der Preis
der von Ihnen gewählten Reise wird Ihnen bei der Buchung mitgeteilt.
5. Preise und eingeschlossene Leistungen
Neben den in der Präambel bezeichneten Inklusiv-Leistungen besteht die Möglichkeit, ein An-und Abreisepaket mit passenden Flügen zu Ihrer
Kreuzfahrt hinzuzubuchen. Die Auswahl der Fluggesellschaften und Flugstrecken obliegt dem alleinigen Ermessen von Regent Seven Seas Cruises.
Zusatzkosten für alternative Fluggesellschaften werden in Rechnung gestellt. Bitte fragen Sie diese bei Ihrer Buchung an. Bitte beachten Sie, dass
Ihre gebuchten Flüge unter Umständen keine Direktflüge sind und eventuell auch einen Zwischenstopp, der vorsieht, dass Sie das Flugzeug verlassen
müssen, auf dem Weg zu Ihrem Zielflughafen inkludieren kann. Gelegentlich kann wegen Konflikten beim Routenverlauf eine Zwischenübernachtung
notwendig sein. Sollte dies der Fall sein, werden wir Sie oder Ihr Reisebüro bei der Bestätigung Ihrer Flugroute oder sobald wir über diese Änderung
durch die Fluggesellschaft informiert wurden, darauf hinweisen. Sofern nicht anders in der Kreuzfahrtbeschreibung erwähnt, kann es zu Zusatzkosten
aufgrund der oben genannten Ereignisse kommen, die vom Gast getragen werden müssen. Zwischenübernachtungen wie oben beschrieben sind
wegen möglicher Änderungen des Flugpaketes vorbehaltlich jeglicher Änderungen und Stornierungen.
Wir bieten allen Gästen, die in einer Concierge oder höherwertigen Suite gebucht sind, eine inkludierte Übernachtung in einem Hotel vor der
Kreuzfahrt an (vorbehaltlich Verfügbarkeit). Das inkludierte Vorübernachtungspaket ist nicht anwendbar für Buchungen, die innerhalb von 60 Tagen
vor Abfahrt getätigt werden. Hotels sind ohne vorherige Benachrichtigung vorbehaltlich Änderungen.
Alle Preise sind pro Person in EURO und basieren auf einer Doppelbelegung (sofern nicht anders bestätigt), gelten nur für Neubuchungen und können
jederzeit wiederrufen werden. Gäste, die in einer Regent Suite gebucht sind, erhalten einen privaten Limousinentransfer zwischen Ihrem Zuhause
und dem Flughafen sowie zurück (begrenzt auf 100 Meilen pro Strecke sowie eine Hin- und Rückfahrt pro Buchung). Auf allen Kreuzfahrten bieten
wir kostenfreies und unbegrenztes WLAN, Gäste mit Goldstatus oder höher können gleichzeitig mehrere Geräte unter dem gleichen Login nutzen.
Speziell reduzierte Landprogramme, verfügbar für die erste und zweite Person in der Suite für ein Vor- oder Nachprogramm, sind nicht kombinierbar
mit der inkludierten Hotelübernachtung vor der Kreuzfahrt. Gäste, die in einer Concierge oder höherwertigen Suiten gebucht sind, erhalten 5 % Ermäßigung auf eine Hotelübernachtung oder ein Landprogramm vor oder nach der Kreuzfahrt, die nicht auf bereits ermäßigt angebotene
Landprogramme angewendet werden kann.
Grand Voyages sowie Navigate the World Kreuzfahrten:
Kostenfreie und unbegrenzte Internetverbindung ist verfügbar für alle Suitenkategorien. Das Telefon ist mit dem Standard Seven Seas Society®
Programm auf allen Grand Voyages eingeschlossen. Gäste auf den Navigate the World Kreuzfahrten erhalten pro Suite ein Guthaben für 15 Stunden
kostenfreies Telefonieren. Eine Hotelübernachtung vor der Kreuzfahrt ist für alle Suitenkategorien auf den Navigate the World Kreuzfahrten inkludiert.
Die kostenfreie medizinische Versorgung für Gäste auf den Navigate the World Kreuzfahrten beschränkt sich ausschließlich auf medizinisch
notwendige Behandlungen.
6. Änderungen durch Sie
Sollten Sie Änderungen an Ihrem bestätigten Urlaub (ggfls inklusive Flug An/Abreisepaket, Hotel oder andere über uns gebuchte Leistungen)
vornehmen wollen, müssen Sie uns dies so schnell wie möglich vor der Abreise mitteilen, außer wie unten in Bezug auf eine Personen-Übertragung
beschrieben. Obwohl wir uns bemühen werden, zu helfen, können wir nicht garantieren, dass wir in der Lage sein werden, solche Umbuchungen
oder Änderungswünsche zu erfüllen. Wo wir dies können, wird pro Person und Änderung eine Änderungsgebühr von 100 € fällig zuzüglich aller
Kosten, die uns selbst als Folge Ihres Änderungswunsches entstehen, und aller Kosten oder Gebühren, die uns durch einen unserer Lieferanten für
die Durchführung Ihrer gewünschten Änderung entstehen oder auferlegt werden. Bitte beachten Sie, dass die Kosten umso höher ausfallen je später
die Änderungen gemacht werden. Kontaktieren Sie uns daher so früh wie möglich.
Sollten wir nicht in der Lage sein, Ihren Änderungswunsch umzusetzen und Sie nicht wünschen, die Originalbuchung aufrechtzuerhalten, sehen wir
dies als Stornierung durch Sie an. Stornogebühren entsprechend Klausel 7 dieser Allgemeinen Reisebedingungen finden entsprechend Anwendung.
Bitte beachten Sie: bestimmte Reiseleistungen oder Bestandteile Ihrer Buchung, insbesondere Flugbuchungen, Gästenamen,
Kreuzfahrtendaten, Suitenkategorien oder der Gesamtwert Ihrer Buchung können unter Umständen nicht geändert werden nachdem Ihre
Buchung bestätigt wurde und jegliche Änderung kann in einer Stornogebühr von bis zu 100% der Kosten dieses Arrangements resultieren.
Wünschen Sie eine Änderung, die zu einer Reduzierung des Gesamtreisepreises führt, wird auf die Preisdifferenz eine Gebühr gemäß der
Stornostaffelung in Klausel 7 erhoben.
Wenn Sie als ein einzelner Gast Ihre individuelle Buchung auf eine andere (von ihnen benannte) Person übertragen möchten, können Sie dies tun,
sofern die Person, auf die Sie Ihre individuelle Buchung übertragen möchten, alle Bedingungen erfüllt, die Bestandteil Ihres Vertrages mit uns sind.
Anträge auf Übertragungen müssen mindestens 7 Tage vor der Abreise schriftlich gestellt werden und mit dem Namen und anderen erforderlichen
Angaben der Person(en), an die die Buchung übertragen wird (werden), versehen sein. Die Kosten und Gebühren, die uns und/oder einem unserer
Lieferanten dadurch entstehen oder uns auferlegt werden, sowie eine Änderungsgebühr von 100 € pro Person, die ihren Platz einnimmt, müssen vor
der Durchführung der Übertragung bezahlt werden. Für Flüge-Inklusiv Buchungen müssen Sie auch die von der oder den betreffenden
Fluggesellschaften erhobenen Gebühren bezahlen. Gäste sollten beachten, dass Fluggesellschaften Namensänderungen auf Linienflügen unter
Umständen nicht zulassen und dass die Flugbuchung storniert (mit Zahlung der anfallenden Stornogebühren, die bis zu 100 % der Flugkosten
betragen können) und umgebucht werden muss, sollte ein Name geändert werden müssen. Die Übertragung erfolgt immer unter dem Vorbehalt der
Flugverfügbarkeit und der Zahlung der vollen Kosten des neuen Tickets.
7. Stornierung durch Sie
Sie können Ihre gesamte bestätigte Buchung jederzeit vor der Abreise stornieren. Sollte dies erforderlich sein, muss der Reiseanmelder uns sofort
über sein Reisebüro, sofern die Buchung über ein Reisebüro getätigt wurde, informieren oder alternativ uns direkt anrufen. Wenn nur ein Gast seinen
Platz bei der Buchung stornieren möchte muss er entweder sein Reisebüro oder uns direkt kontaktieren. Wenn nur ein einzelner Gast seinen Platz
bei der Buchung stornieren möchte (nicht aber die gesamte Buchung), muss er uns während der normalen Geschäftszeiten anrufen. Sie können uns
auch Ihre Stornierung über das Reisebüro mitteilen, über welches Sie die Buchung getätigt haben. Es fallen Stornogebühren an (siehe unten). Bei
der Berechnung dieser Gebühren haben wir den Zeitraum bis zu Ihrer Abreise, die zu erwartenden Kosteneinsparungen aufgrund Ihrer Stornierung
und die voraussichtlichen Einnahmen aus anderen bei uns getätigten Buchungen, die Ihre stornierten Leistungen in Anspruch nehmen können,
kalkulatorisch bereits zu Ihren Gunsten berücksichtigt.
Wenn die Stornogebühr als Prozentsatz angegeben wird, wird dies auf der Grundlage der Gesamtkosten berechnet, die von der / den stornierenden
Person (en) ohne Steuern, Gebühren und Änderungsgebühren zu zahlen sind. Änderungsgebühren werden nicht erstattet, wenn die Person (en), auf
die sie sich beziehen, stornieren. Sofern uns die Stornierung vor Reisebeginn mitgeteilt wird, werden die staatlichen und Hafensteuern erstattet,
sofern sie gezahlt wurden. Wenn Sie zwei oder mehrere aufeinander folgende Kreuzfahrten buchen und diese stornieren, fallen für jede Kreuzfahrt
die unten aufgeführten Stornierungsgebühren an.
Stornostaffel für alle Kreuzfahrten
Zeitraum des Rücktritts vor Reiseantritt Stornokosten pro Person*
Anzahlungsdatum - mehr als 181 Tage EUR 200
180 - 121 Tage 20%
120 - 75 Tage 35%
74 - 42 Tage 50%
41 - 8 Tage 75%
7 - 0 Tage + 95%
* anwendbar für 1. bis 6. Person, Kinder und Kleinkinder
+ Dies gilt auch dann, wenn der Gast nicht zu seinem Urlaub erscheint, ohne uns über seine Stornierung informiert
zu haben.
Je nach Stornierungsgrund können Sie diese Stornogebühren (abzüglich etwaiger Selbstbehalte) im Rahmen Ihrer Reiseversicherung zurückfordern.
Ansprüche müssen direkt bei der betreffenden Versicherungsgesellschaft geltend gemacht werden.
Wenn eine Stornierung Ihre Suitenbelegung oder die Anzahl der vollzahlenden Gäste unter die Anzahl reduziert, auf der der Preis und/oder die für
Ihre Buchung vereinbarten Rabatte oder Vergünstigungen beruhen, werden wir die Reisekosten der verbleibenden Gäste auf der Grundlage des
dann geltenden Tarifs neu berechnen und Ihnen entsprechend in Rechnung stellen.
Wir werden in Bezug auf ungenutzte Teile Ihrer Reise keine Rückerstattungen vornehmen, dies schließt Kreuzfahrten, Hotelunterkünfte, landgestützte
Programme, Flüge oder Transfers mit ein, ist aber nicht darauf beschränkt.
8. Versicherung
Den Gästen wird empfohlen, eine adäquate und angemessene Reiseversicherung abzuschließen, die mindestens alle Reise-, Stornierungs-,
Kranken- und Rückführungskosten abdeckt. Sie müssen Ihre Reiseversicherung spätestens innerhalb von 14 Tagen nach vollständiger Bezahlung
Ihres Urlaubs abschließen, aber es wird empfohlen, dies vor oder zum Zeitpunkt der Buchung zu tun.
Bitte lesen Sie die Bedingungen Ihrer Police sorgfältig durch und nehmen Sie sie in den Urlaub mit. Es liegt in Ihrer Verantwortung, sicherzustellen,
dass der von Ihnen abgeschlossene Versicherungsschutz Ihren speziellen Bedürfnissen angemessen ist. Wir prüfen nicht den Umfang oder die
Angemessenheit des Versicherungsschutzes.
9. Änderungen und Stornierungen durch uns
a) Änderungen vor der Abreise
Manchmal müssen Änderungen an beworbenen und bestätigten Pauschalreisen sowohl vor als auch nach der Buchungsbestätigung vorgenommen
werden. Die meisten Änderungen an bestätigten Buchungen sind unerheblich und wir haben das Recht, diese vorzunehmen. Bei unerheblichen
Änderungen vor der Abreise werden wir Sie schriftlich informieren. Für derartige unerhebliche Änderungen ist keine Entschädigung auf den Reisepreis
zu zahlen. Unerhebliche Änderungen sind wahrscheinlich unter anderem und zum Beispiel ein Wechsel der bestätigten Suite in eine andere innerhalb
derselben Kategorie oder höher, eine Änderung der Fluggesellschaft oder der Flugzeit von weniger als 12 Stunden oder des Zielflughafens oder des
Flugzeugmodells.
Gelegentlich können wir vor der Abreise durch Umstände, die außerhalb unserer Kontrolle liegen, gezwungen sein, eine erhebliche Änderung an den
wesentlichen Hauptmerkmalen der Reiseleistungen, die Teil Ihrer bestätigten Buchung sind, oder an besonderen Vereinbarungen vorzunehmen, die
wir als Teil unseres Vertrags gemäß Klausel 15 akzeptiert und vereinbart haben.
Für den Fall, dass wir vor der Abreise eine erhebliche Änderung der wesentlichen Hauptmerkmale Ihrer bestätigten Reisearrangements oder der
akzeptierten Sonderwünsche vornehmen müssen, werden wir Ihnen ein neues Vertragsangebot mit den notwendigen Änderungen so schnell wie
möglich schriftlich mitteilen:
(i) das neue Vertragsangebot und deren Auswirkungen auf Ihren Urlaubspreis;
(ii) für den Fall, dass Sie das neue Vertragsangebot nicht annehmen möchten, Angaben zu jedem von uns angebotenen Ersatzpaket (und zu allen Preisnachlässen, sofern diese Pakete von geringerer Qualität sind oder weniger kosten);
(iii) Ihr Recht, von Ihrer Buchung kostenlos zurückzutreten und eine volle Rückerstattung zu erhalten, wenn Sie das neue Vertragsangebot oder ein
angebotenes Ersatzpaket nicht akzeptieren möchten; und
(iv) die Frist, innerhalb derer Sie uns über Ihre Entscheidung informieren müssen und was passiert, wenn Sie dies nicht tun (diese Frist hängt davon
ab, wie schnell wir Ihre Antwort benötigen).
Wenn Sie Ihre Buchung stornieren, erstatten wir Ihnen alle Zahlungen, die Sie an uns geleistet haben, innerhalb von 14 Tagen nach dem Datum, an
dem wir oder das Reisebüro, über das Sie Ihre Buchung vorgenommen haben, Ihre Rücktrittserklärung erhalten haben. Wenn wir innerhalb der
angegebenen Frist nichts von Ihnen hören (nachdem wir Ihnen die oben genannten Informationen ein zweites Mal mitgeteilt haben), werden wir Ihre
Buchung stornieren und alle an uns geleisteten Zahlungen innerhalb von 14 Tagen zurückerstatten
(b) Stornierung vor der Abreise
Gelegentlich kann es notwendig sein, bestätigte Pauschalreisen zu stornieren.
Sollten wir aufgrund unvermeidbarer, unvorhergesehener und außergewöhnlicher Umstände (siehe Klausel 10) an der Erfüllung Ihrer vertraglich
zugesicherten Pauschalreise gehindert sein und wir Ihnen dies so schnell wie möglich mitteilen, haben wir das Recht, Ihren Vertrag zu kündigen. In
diesem Fall werden wir Ihnen alle Gelder erstatten, die Sie uns innerhalb von 14 Tagen nach dem Datum, an dem wir Sie über die Stornierung
informiert haben, gezahlt haben, aber wir übernehmen keine weitergehende oder andere Haftung Ihnen gegenüber, dies schließt Entschädigung oder
Kosten oder Ausgaben, die Ihnen entstehen oder entstanden sind, mit ein.
(c) Flugverspätung und Annullierung
Wenn Ihr Flug storniert oder verspätet ist, Ihr Flugticket herabgestuft wurde oder das Boarding von Ihrer Fluggesellschaft abgelehnt wurde, muss
die Fluggesellschaft möglicherweise eine Entschädigung zahlen, die Kosten für Ihren Flug erstatten und / oder Ihnen Unterkunft und Verpflegung
zur Verfügung stellen / oder Erfrischungen gemäß der EG-Verordnung Nr. 261/2004 - Denied Boarding Regulations 2004 Alle Beträge, die Sie
aufgrund dieser Bestimmungen von der betreffenden Fluggesellschaft erhalten oder erhalten können, stellen den vollen Betrag Ihres Anspruchs
auf Entschädigung oder sonstige Zahlungen dar, die sich aus einer solchen Stornierung, Verspätung, Herabstufung oder Nichtbeförderung
ergeben. Dies schließt jede Enttäuschung, Bedrängnis, Unannehmlichkeit oder Auswirkung auf andere Vereinbarungen ein. Wir sind nicht
verpflichtet, Ihnen eine Zahlung im Zusammenhang mit der Nichtbeförderung zu leisten, oder im Zusammenhang mit Flugstornierungen oder
Verspätungen, Herabstufungen von Flugtickets oder Verweigerungen von Beförderungen, um den vollen Betrag Ihres Anspruchs auf eine
Entschädigung oder sonstige Zahlung zu erhalten (wie oben beschrieben) unterliegen die Verpflichtungen bei der Fluggesellschaft gemäß den
Verweigerungsbestimmungen. Wenn wir aus irgendeinem Grund eine Zahlung an Sie oder einen Dritten leisten, für welche die Fluggesellschaft
gemäß den Verweigerungsbestimmungen verantwortlich ist, müssen Sie uns auf Anfrage die Rechte übertragen, die Sie haben oder hatten, um
die Zahlung von der Fluggesellschaft zu beanspruchen.
10. Unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände
Unter unvermeidbaren und außergewöhnlichen Umständen ist im Rahmen dieser Allgemeinen Reisebedingungen eine Situation zu verstehen, auf
die wir keinen Einfluss haben und deren Folgen auch dann nicht hätten vermieden werden können, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen
worden wären. Sofern in diesen Allgemeinen Reisebedingungen nicht ausdrücklich anderweitig angegeben, können wir keine Haftung übernehmen
oder eine Entschädigung bezahlen, wenn die Erfüllung oder prompte Erfüllung unserer Verpflichtungen aus unserem Vertrag mit Ihnen durch
unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände verhindert oder beeinträchtigt wird oder Sie anderweitig einen Schaden oder Verlust erleiden (wie
in Klausel 11(2) weiter unten näher beschrieben). Zu diesen Umständen gehören in der Regel (ob tatsächlich oder drohend) Krieg, Aufruhr, Unruhen,
terroristische Aktivitäten, Arbeitskämpfe, Natur- oder Nuklearkatastrophen, ungünstige Wetterbedingungen (einschließlich Hurrikans), Epidemien,
Brände und Schließung oder Einschränkung des Luftraums, der Flughäfen und Häfen. Zu den unvermeidbaren und außergewöhnlichen Umständen
gehört auch, wenn das britische Außenministerium (www.gov.uk/foreign-travel-advice) oder ein anderes europäisches Außenministerium von allen
Reisen oder von allen außer notwendigen Reisen in ein Land, eine Region oder ein Reiseziel abrät. Für den Fall, dass die Reisehinweise der
verschiedenen Institutionen unterschiedlich sind, werden wir den Hinweisen des britischen Außenministeriums folgen.
11. Unsere Haftung Ihnen gegenüber
(1) Vorbehaltlich der nachstehenden Klauseln 11(5) und 11(6) verpflichten wir uns, dafür zu sorgen, dass die von uns im Rahmen unseres Vertrags
mit Ihnen vereinbarten Reisearrangements mit angemessener Sachkenntnis und Sorgfalt erbracht, durchgeführt oder zur Verfügung gestellt werden.
Dies bedeutet, dass wir, vorbehaltlich dieser Allgemeinen Reisebedingungen, die Verantwortung übernehmen, wenn Sie z.B. sterben oder eine
Körperverletzung erleiden oder Ihre vertraglichen Reiseleistungen nicht wie versprochen bereitgestellt werden oder sich als mangelhaft erweisen,
weil wir, unsere Mitarbeiter, Agenten oder Lieferanten nicht in der Lage sind, Ihre vertraglichen Reiseleistungen mit angemessener Sachkenntnis und
Sorgfalt zu erbringen, durchzuführen oder anzubieten. Bitte beachten Sie, dass es in Ihrer Verantwortung liegt, darzulegen, dass wir nicht mit
angemessener Sorgfalt vorgegangen sind, wenn Sie einen Anspruch gegen uns geltend machen wollen. Darüber hinaus sind wir nur dann für das
verantwortlich, was unsere Mitarbeiter, Agenten und Lieferanten tun oder nicht tun, wenn sie zu dem Zeitpunkt im Rahmen ihrer Beschäftigung tätig waren (bei Mitarbeitern) oder Arbeiten ausführten, um die wir sie ersucht hatten (bei Agenten und Lieferanten). Für alle Ansprüche, die unter die
Klauseln 11(5) oder 11(6) fallen oder auf die die Bestimmungen eines anderen internationalen Übereinkommens Anwendung finden, gilt diese Klausel
11(1) nur insoweit, als sie mit den anwendbaren Bestimmungen der entsprechenden Verordnung und des Athener Übereinkommens (wie in Klausel
11(6) definiert) oder den anwendbaren Bestimmungen eines anderen anwendbaren internationalen Übereinkommens oder einer EU-Verordnung
vereinbar ist.
(2) Wir sind nicht verantwortlich für Verletzungen, Krankheiten, Tod, Verlust, Schäden, Aufwendungen, Kosten oder andere Beträge oder Ansprüche
jeglicher Art, die aus Folgendem resultieren:
(i) der oder den eigenen Handlungen und/oder Unterlassung(en) des oder der betroffenen Gäste; oder
(ii) der oder den eigenen Handlungen und/oder Unterlassung(en) eines Dritten, der nicht mit der Bereitstellung Ihrer vertraglich vereinbarten
Reiseleistungen betraut war und die unvorhersehbar oder unvermeidbar waren; oder
(iii) bei unvermeidbaren und außergewöhnlichen Umständen im Sinne von Klausel 10.
(3) Bitte beachten Sie, dass wir keine Verantwortung für Leistungen übernehmen können, die nicht Bestandteil unseres Vertrages sind. Dazu gehören zum Beispiel alle zusätzlichen Dienstleistungen oder Einrichtungen, die Ihr Hotel oder ein anderer Anbieter Ihnen erbringt oder anbietet, wenn die Dienstleistungen oder Einrichtungen nicht von uns als Bestandteil Ihres Urlaubs beworben werden und wir nicht vereinbart haben, sie als Bestandteil unseres Vertrags zu vermitteln. Siehe auch Klauseln 16 "Landausflüge und Broschüren-Informationen". Darüber hinaus versprechen wir, ungeachtet der von uns auf unserer Website, in unseren Broschüren oder anderswo verwendeten Formulierungen, nur die angemessenen Fähigkeiten einzusetzen und die Sorgfalt aufzuwenden, die oben erwähnt werden, und wir übernehmen Ihnen gegenüber keine größere oder andere Haftung.
(4) Unsere Haftung ist gemäß Klausel 11(5) und (6) beschränkt. Vorbehaltlich der Klauseln 11(5) und 11(6) sind wir bei Personenschaden oder Tod,
den wir oder unsere Mitarbeiter vorsätzlich oder fahrlässig verursacht haben, nicht berechtigt, die Höhe des Ihnen zustehenden Schadens oder
irgendeine andere Haftung zu begrenzen, die wir nach englischem Recht nicht begrenzen dürfen.
In allen sonstigen Fällen, in denen wir Ihnen gegenüber haftbar sind, beträgt der Höchstbetrag, den wir Ihnen bei allen weiteren Ansprüchen zahlen
müssen, das Dreifache der Gesamtkosten Ihres Urlaubs (ohne Versicherungsprämien oder Änderungs-/Stornogebühren), die von oder im Namen
der betroffenen Person(en) insgesamt gezahlt werden. Dieser Höchstbetrag wird nur dann gezahlt, wenn sich die berechtigte Reisepreisminderung
auf bis zu 100% summiert und Sie in gleicher Höhe einen Schadenersatzanspruch wegen entgangener Urlaubsfreude haben und in der Addition
weiterer vertraglicher Schadenersatzansprüche der dreifache Reisepreis überschritten wird.
(5) Wenn eine Forderung oder ein Teil einer Forderung (einschließlich derjenigen, die Tod oder Körperverletzung beinhalten) sich auf ein
Flugarrangement (einschließlich und ohne Einschränkung des Ein- und/oder Ausstiegs aus dem betreffenden Flugzeug) bezieht, auf die ein
internationales Übereinkommen oder eine EU-Vorschrift Anwendung findet, ist, wenn wir den Flug als Bestandteil unseres Vertrags vereinbart haben
(unabhängig davon, ob er Teil eines Flug-Inklusiv Pakets ist oder nicht), unsere Haftung (einschließlich des Höchstbetrags der Entschädigung, die
wir Ihnen zahlen müssen, und der Art der Forderung und der Umstände, unter denen die Entschädigung zu zahlen ist) so begrenzt, als wären wir
gemäß dieser Klausel 11(5) der betreffende Beförderer. Der Höchstbetrag, den wir Ihnen für diese Forderung oder den Teil einer Forderung zahlen
müssen, wenn wir Ihnen gegenüber auf irgendeine Weise haftbar gemacht werden, ist auf den Höchstbetrag beschränkt, den wir oder der betreffende
Beförderer gemäß dem internationalen Übereinkommen oder der für den betreffenden Flug oder den entsprechenden Anspruch geltenden EUVerordnung zahlen müssten (z. B. das Warschauer Abkommen in seiner geänderten oder unveränderten Fassung und das Übereinkommen von
Montreal für internationale Flugreisen und/oder für Fluggesellschaften mit einer von einem EU-Land erteilten Betriebsgenehmigung, die EGVerordnung über die Haftung von Luftfahrtunternehmen Nr. 889/2002 für nationale und internationale Flugreisen). Wenn wir oder der Beförderer nicht
verpflichtet sind oder wären, an Sie im Rahmen des anwendbaren internationalen Übereinkommens oder der EU-Verordnung eine Zahlung zu leisten
(einschließlich der Fälle, in denen eine Forderung nicht gemäß den in dem anwendbaren Übereinkommen oder der anwendbaren Verordnung
festgelegten Fristen gemeldet oder ausgestellt wird), sind wir als Reiseveranstalter ebenfalls nicht verpflichtet, an Sie für diese Forderung oder einen
Teil der Forderung eine Zahlung zu leisten. Bei jeder Zahlung ziehen wir jeden Betrag ab, den Sie von der Fluggesellschaft für die betreffende
Beschwerde oder Forderung erhalten haben. Kopien der geltenden internationalen Konventionen und EU-Vorschriften sind auf Anfrage bei uns
erhältlich. Bitte beachten Sie auch, dass für die Meldung von Verlust, Beschädigung oder Verspätung des Gepäcks an die Fluggesellschaft strenge
Fristen gelten. Jede Klage in Bezug auf eine Forderung (einschließlich einer Klage wegen Körperverletzung oder Tod) muss gemäß dem in dem
anwendbaren internationalen Übereinkommen oder der EU-Verordnung festgelegten Datum innerhalb von zwei Jahren erhoben werden.
(6) Die Verordnung (EG) Nr. 392/2009 über die Haftung von Beförderern bei Unfällen von Reisenden ("Verordnung") ist am 31. Dezember 2012 in
den EU- und EWR-Staaten in Kraft getreten. Sie übernimmt, implementiert und erweitert einige Bestimmungen des Athener Übereinkommens von
1974 über die Beförderung von Reisenden und ihres Gepäcks auf See geändert durch das Protokoll von 2002 in seiner jeweils aktuellen Fassung
("Athener Übereinkommen"). Bezugnahmen in diesen Buchungsbedingungen auf das Athener Übereinkommen beziehen sich auf die Bestimmungen
des Athener Übereinkommens, die durch die Verordnung aufgenommen, umgesetzt und erweitert werden, sofern der Kontext nichts Anderes
erfordert. Die Verordnung und das Athener Übereinkommen gelten für internationale Beförderungen im Sinne des Athener Übereinkommens. Wo
zutreffend gelten die Verordnung und das Athener Übereinkommen für die Kreuzfahrtreiseleistungen Ihres Urlaubs sowie den Vorgang des Ein- und
Aussteigens bei dem betreffenden Schiff in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Athener Übereinkommens ("Beförderungsverlauf"). Wir
sind der Beförderer im Sinne der Verordnung und des Athener Übereinkommens. Die Verordnung und das Athener Übereinkommen regeln die
Haftung des Beförderers für Fahrgäste, ihr Gepäck und ihre Fahrzeuge sowie die Mobilitätshilfen bei Unfällen während der Beförderung. Sie berührt
nicht das Recht der Beförderer, ihre Haftung für Unfälle gemäß dem Internationalen Übereinkommen über die Beschränkung der Haftung für
Seeforderungen (International Convention on Limitation of Liability for Maritime Claims) von 1976, geändert durch das Protokoll von 1996 in seiner
jeweils aktuellen Fassung, zu beschränken. Unfälle im Rahmen der Verordnung und des Athener Übereinkommens umfassen sowohl
'Schifffahrtsereignisse' als auch 'Nicht-Schifffahrtsereignisse' während der Beförderung. Ein 'Schifffahrtsereignis' bedeutet Schiffbruch, Kentern,
Kollision oder Strandung des Schiffes, Explosion oder Brand im Schiff oder Defekt im Schiff. Ein 'Nicht-Schifffahrtsereignis' ist jedes Ereignis, das
kein Schifffahrtsereignis ist.
Athener Übereinkommen. Dazu gehören auch Ansprüche bei Tod oder Körperverletzung oder Verlust oder Beschädigung des Gepäcks oder von
Mobilitätshilfen oder anderer spezifischer Ausrüstung, die von einem Gast mit eingeschränkter Mobilität genutzt wird ("Mobilitätshilfe"). Dies bedeutet,
dass Sie nicht berechtigt sind, Ansprüche gegen uns geltend zu machen, die während der Beförderung entstehen, die nicht ausdrücklich durch die
Verordnung und das Athener Übereinkommen zugelassen sind oder die über die in der Verordnung und gegebenenfalls im Athener Übereinkommen
vorgesehenen Grenzen hinausgehen. Alle Ansprüche, die unter die Verordnung und das Athener Übereinkommen fallen, müssen innerhalb der im
Athener Übereinkommen festgelegten Fristen geltend gemacht werden (siehe unten). Alle Verfahren müssen innerhalb der im Athener
Übereinkommen festgelegten Höchstfrist durchgeführt werden.
Eine kurze Zusammenfassung unserer Haftung nach der Verordnung und gegebenenfalls den Athener Übereinkommen ist nachstehend aufgeführt.
Körperverletzung oder Tod
Das Athener Übereinkommen begrenzt den Höchstbetrag, den wir als Beförderer zahlen müssen, wenn wir im Falle von Tod oder Körperverletzung
während der Beförderung haftbar gemacht werden. Je nachdem, ob der Tod oder die Körperverletzung auf ein Schifffahrtsereignis oder ein NichtSchifffahrtsereignis zurückzuführen ist, gelten unterschiedliche Haftungsgrenzen und -Grundlagen. Bei einem Schifffahrtsereignis hat der Passagier
Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 250.000 SZR (ca. 266.000 £ oder 304.000 € per 22. Juni 2018), mit Ausnahme von Umständen, die der Beförderer nicht zu vertreten hat (z.B. Kriegshandlungen, Naturkatastrophen, Handlungen Dritter). Die Entschädigung für ein Schifffahrtsereignis
kann bis zu 400.000 SZR (ca. 425.000 £ oder 486.000 € per 22. Juni 2018) betragen, es sei denn, der Beförderer weist nach, dass das Ereignis ohne
sein Verschulden oder Versäumnis eingetreten ist. Bei einem Nicht-Schifffahrtsereignis hat der Passagier Anspruch auf eine Entschädigung von bis
zu 400.000 SZR (ca. 425.000 £ oder 486.000 € per 22. Juni 2018), wenn er nachweist, dass der Vorfall auf ein Verschulden des Beförderers
zurückzuführen ist. Unter bestimmten Umständen haften wir nicht für Tod oder Körperverletzung, die während der Beförderung entstehen.
Gepäck
Das Athener Übereinkommen begrenzt auch den Höchstbetrag, den wir als Beförderer bei Verlust oder Beschädigung des Gepäcks während der Beförderung zahlen müssen. Je nachdem, ob der Verlust oder die Beschädigung durch ein Schifffahrtsereignis oder ein Nicht-Schifffahrtsereignis entstanden ist, gelten unterschiedliche Haftungsgrundlagen. Kabinengepäck ist Gepäck, das der Fluggast in seiner Kabine oder anderweitig in seinem Besitz, seiner Obhut oder unter seiner Kontrolle hat. Das Gepäck schließt keine Mobilitätshilfen mit ein, die im Folgenden behandelt werden. Der Verlust oder die Beschädigung von Gepäck umfasst Kosten, die dadurch entstehen, dass das Gepäck nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach Ankunft des Schiffes, auf dem das Gepäck befördert wurde oder hätte befördert werden sollen, an den Passagier zurückgegeben wird, nicht jedoch Verspätungen aufgrund von Arbeitskonflikten.
Bei Verlust oder Beschädigung durch ein Schifffahrtsereignis hat der Reisende Anspruch auf eine Entschädigung durch den Beförderer von bis zu 2.250 SZR (ca. 2.400 £ oder 2.700 € per 22. Juni 2018) für Kabinengepäck und bis zu 3.375 SZR (ca. 3.600 £ oder 4.100 € per 22. Juni 2018) für anderes Gepäck, es sei denn, der Beförderer weist nach, dass das Ereignis ohne sein Verschulden eingetreten ist. Bei Verlust oder Beschädigung durch ein Nicht-Schifffahrtsereignis hat der Gast Anspruch auf eine Entschädigung durch den Beförderer von bis zu 2.250 SZR (ca. 2.400 £ oder 2.700 € per 22. Juni 2018) für Kabinengepäck und bis zu 3.375 SZR (ca. 3.600 £ oder 4.100 € per 22. Juni 2018) für anderes Gepäck, wenn er nachweist, dass das Ereignis auf ein Verschulden des Beförderers zurückzuführen ist.
Wertgegenstände oder wichtige Dinge
Alle wertvollen und wichtigen Gegenstände (z.B. Geld, Schmuck, Medikamente, zerbrechliche Gegenstände, wichtige Reise- und andere Dokumente, Video-/Kamera-/Computerausrüstung, andere Wertsachen usw.) müssen von Hand getragen werden und dürfen nicht in Ihrem Gepäck verstaut und/oder ungesichert in Ihrer Suite oder anderswo an Bord des Schiffes, in einem anderen Transportmittel oder in einer anderen Unterkunft zurückgelassen werden. Solche Gegenstände müssen besonders sorgfältig behandelt werden. Zu Ihrem Schutz müssen alle wertvollen und wichtigen Gegenstände an Bord des Schiffes oder während eines Hotelaufenthalts in Ihrer Suite oder Ihrem Hotelzimmer, sofern vorhanden, in einem MiniSafe aufbewahrt oder bei der Rezeption Ihres Hotels hinterlegt werden, wenn diese Gegenstände nicht persönlich in der Hand oder am Körper getragen werden. Bitte bedenken Sie jedoch, dass kein Mini-Safe absolut sicher ist und überlegen Sie gut, ob Sie die betreffenden Gegenstände mit in den Urlaub nehmen müssen. Bei Verlust, Beschädigung oder Diebstahl eines wertvollen oder wichtigen Gegenstandes sind wir berechtigt, gegebenenfalls geltend zu machen, dass Sie den Gegenstand besser nicht in den Urlaub hätten mitnehmen sollen. Wir haften in keinem Fall für den Verlust oder die Beschädigung von Bargeld, handelbaren Wertpapieren, Gold, Silber, Schmuck, Ornamenten, Kunstwerken oder anderen Wertsachen. Es wird dringend empfohlen, eine geeignete und angemessene Versicherung abzuschließen, um alle wertvollen und wichtigen Gegenstände zu schützen.
Bitte beachten Sie, dass wir auf keinem unserer Schiffe die Möglichkeit haben, Wertsachen zur Aufbewahrung anzunehmen. In Übereinstimmung mit dem Athener Übereinkommen können wir daher für den Verlust oder die Beschädigung von Wertsachen, die Sie mit in den Urlaub nehmen, keine Haftung übernehmen. Die Unterbringung von Wertsachen in einem Mini-Safe in der Suite stellt im Sinne des Athener Übereinkommens keine sichere Aufbewahrung dar.
Unbeschadet des Vorstehenden ist für den Fall, dass wir für den Verlust oder die Beschädigung von Wertsachen auf irgendeiner Grundlage haftbar
gemacht werden, der Maximalbetrag, den wir Ihnen für den Verlust oder Schaden zahlen müssen, das Maximum, dass wir nach dem Athener
Übereinkommen für Wertsachen, die zum vereinbarten Zweck der Verwahrung bei uns hinterlegt werden, zu zahlen ist. Dieses Maximum beträgt
3.375 SZR pro Person (ungefähr 3.600 £ oder 4.100 € per 22. Juni 2018).
Mobilitätshilfen
Die Verordnung und das Athener Übereinkommen begrenzen auch den Höchstbetrag, den wir als Beförderer bei Verlust oder Beschädigung von
Mobilitätshilfen während der Beförderung zahlen müssen. Bei Verlust oder Beschädigung durch ein Schifffahrtsereignis hat der Reisende Anspruch
auf eine Entschädigung durch den Beförderer in Höhe des Wiederbeschaffungswertes oder der Reparaturkosten der betreffenden Ausrüstung, es sei
denn, der Beförderer weist nach, dass das Ereignis ohne sein Verschulden eingetreten ist. Bei Verlust oder Beschädigung durch ein NichtSchifffahrtsereignis hat der Reisende Anspruch auf eine Entschädigung durch den Beförderer in Höhe des Wiederbeschaffungswertes oder der
Reparaturkosten der betreffenden Ausrüstung, wenn er oder sie nachweist, dass das Ereignis auf ein Verschulden oder ein Versäumnis des
Beförderers zurückzuführen ist.
Vorauszahlung im Falle eines Schifffahrtsereignisses
Bei Tod oder Körperverletzung durch ein Schifffahrtsereignis hat der Passagier oder eine andere schadensersatzberechtigte Person Anspruch auf eine Vorauszahlung zur Deckung des unmittelbaren wirtschaftlichen Bedarfs. Die Zahlung wird auf der Grundlage des erlittenen Schadens berechnet, erfolgt innerhalb von 15 Tagen und wird im Todesfall nicht weniger als 21.000 € (ca. 18.400 £ per 22. Juni 2018) betragen.
Fristen
Offensichtliche Schäden an Kabinen- oder anderem Gepäck sind uns bei Kabinengepäck vor oder spätestens beim von Bord gehen oder bei anderem Gepäck bei der Rückgabe schriftlich anzuzeigen. Nicht erkennbare Schäden oder Verlust des Kabinen- oder des sonstigen Gepäcks sind uns innerhalb von 15 Tagen nach dem von Bord gehen oder der Rückgabe (bzw. der planmäßigen Rückgabe im Fall von Verlust) schriftlich anzuzeigen.
Kommt der Passagier dem nicht nach, so wird vermutet, dass er das Gepäck unbeschädigt erhalten hat, sofern das Gegenteil nicht nachgewiesen
wird. Die schriftliche Mitteilung muss nicht erfolgen, wenn der Zustand des Gepäcks zum Zeitpunkt des Empfangs Gegenstand einer gemeinsamen
Untersuchung war.
Im Allgemeinen muss ein Schadenersatzverfahren vor einem zuständigen Gericht innerhalb einer Frist von zwei Jahren nach dem im Athener
Übereinkommen festgelegten Zeitpunkt eingeleitet werden, andernfalls ist es verjährt. Die Berechnung dieser Verjährungsfrist kann je nach Art des
Schadens unterschiedlich ausfallen.
Haftungsausschluss
Die Haftung des Beförderers kann reduziert sein, wenn er nachweist, dass der Tod oder die Körperverletzung eines Passagiers oder der Verlust oder die Beschädigung seines Gepäckstückes durch ein Verschulden des Passagiers verursacht oder mitverursacht wurde. Die Begrenzungen der verschiedenen Entschädigungsbeträge gelten nicht, wenn nachgewiesen wird, dass der Schaden auf eine Handlung des Beförderers oder eines Bediensteten oder Agenten des Beförderers oder des ausführenden Beförderers zurückzuführen ist, der Schaden absichtlich oder in dem Wissen verursacht wurde, dass ein solcher Schaden wahrscheinlich eintreten würde.
(7) Bitte beachten Sie, dass wir keine Haftung für Schäden, Verluste, Aufwendungen oder andere Beträge jeglicher Art übernehmen können, (1) bei
denen wir aufgrund der Informationen, die Sie uns vor der Annahme Ihrer Buchung gegeben haben, nicht hätten vorhersehen können, dass Sie
darunter leiden oder zu Schaden kommen würden, wenn wir unseren Vertrag mit Ihnen verletzten würden oder (2) die nicht durch einer Vertragsverletzung oder einem anderen Verschulden unsererseits oder unserer Mitarbeiter oder, wenn wir für diese verantwortlich sind, unserer
Lieferanten entstanden sind. Darüber hinaus können wir keine Haftung für Verluste oder Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Betrieb einer
Firma, eines Unternehmens, eines Gewerbetriebes oder Handelsgeschäfts übernehmen, einschließlich ohne Einschränkung für Einkommensverluste
aus selbständiger Tätigkeit.
12. Beschwerden
Für den unwahrscheinlichen Fall, dass Sie während Ihres Urlaubs Grund zur Beanstandung oder Probleme mit Ihrem Urlaub haben, müssen Sie
uns oder den Anbieter der betreffenden Dienstleistung (en) unverzüglich informieren (falls nicht wir für die Durchführung dieser Reisedienstleistung
verantwortlich zeichnen). Jede mündliche Mitteilung soll im Interesse Ihrer Beweissicherung auch schriftlich erfolgen und so schnell wie möglich
unserem Customer Relations Desk oder dem Anbieter der betreffenden Dienstleistung übermittelt werden. Solange wir über ein Problem oder eine
Beschwerde Bescheid wissen, können wir nicht damit beginnen, es zu lösen. Die meisten Probleme können schnell behoben werden. Wenn Sie
jedoch weiterhin unzufrieden sind, sollten Sie uns innerhalb von 28 Tagen nach Ende Ihres Urlaubs (oder bei Beschädigung oder Verlust des
Gepäcks innerhalb der in Klausel 10 (6) angegebenen Frist) unter Angabe Ihrer Buchungsnummer und vollständiger Details Ihrer Beschwerde
schriftlich benachrichtigen. Nur der Reiseanmelder sollte uns schreiben. Wenn Sie Ansprüche gegen uns geltend machen möchten, müssen Sie
auch die in den Absätzen 10 (5) und 10 (6) genannten Fristen für die Geltendmachung von Ansprüchen einhalten. Für alle Ansprüche und
vorbehaltlich Klausel 10 (4) können wir leider keine Haftung übernehmen, wenn Sie die oben beschriebenen Verfahren nicht befolgen.
13. Schäden und Verhalten
Wenn Sie bei uns buchen, übernehmen Sie die Verantwortung für von Ihnen verursachte Schäden oder Verluste. Die vollständige Bezahlung eines solchen Schadens (der, wenn er nicht genau bekannt ist, angemessen geschätzt wird) muss so schnell wie möglich an uns oder den betreffenden Anbieter erfolgen. Wenn die tatsächlichen Kosten des Verlustes oder der Beschädigung den Schätzbetrag übersteigen, müssen Sie die Differenz zahlen, sobald sie bekannt ist. Sind die tatsächlichen Kosten geringer als der bezahlte Betrag, wird die Differenz zurückerstattet. Sie sind auch verantwortlich für die Erfüllung aller Ansprüche, die im Zusammenhang mit solchen Schäden oder Verlusten Dritte uns gegenüber geltend machen, sowie für alle Kosten, die uns durch Ihre Handlungen entstehen (einschließlich unserer eigenen vollständigen Rechtsverfolgungskosten sowie der Kosten eines solchen Dritten). Sie sollten sicherstellen, dass Sie über eine angemessene Reiseversicherung verfügen, die Sie absichert, falls ein solcher Fall eintritt.
Wir erwarten, dass alle Gäste Rücksicht auf andere Menschen und Mitreisende nehmen. Wenn sich ein Gast nach unserer begründeten Meinung
oder nach dem vernünftigen Ermessen des Kapitäns so verhält, dass er für Andere (z.B. andere Gäste) eine Gefahr für deren Gesundheit, Leben
oder Eigentum darstellt oder Sachschäden verursacht oder verursachen könnte, sind wir berechtigt, die Pauschalreise des betreffenden Gastes oder
der Gäste, in erheblichen Fällen auch ohne vorherige Ankündigung, zu beenden. In diesem Fall ist der betreffende Gast oder sind die betreffenden
Gäste verpflichtet, das Schiff oder eine andere entsprechende Unterkunft zu verlassen oder die Reise abzubrechen. Wir haben keine weitere
Verantwortung gegenüber diesen Gästen, dies schließt alle Rückreisemodalitäten mit ein. Es erfolgt keine Rückerstattung und wir übernehmen keine
Kosten, die durch die Kündigung entstehen. Siehe auch Klausel 25.
14. Konditionen der Anbieter
Einige der Reise-Dienstleistungen, die Ihren Urlaub ausmachen, werden von unabhängigen Anbietern zur Verfügung gestellt. Diese Anbieter
erbringen diese Leistungen zu ihren eigenen Geschäftsbedingungen. Einige dieser Bedingungen können oft in Übereinstimmung mit den geltenden
internationalen Konventionen oder Vorschriften (siehe Klausel 11(5)) die Haftung des Anbieters Ihnen gegenüber einschränken oder ausschließen.
Kopien der relevanten Teile dieser Bedingungen sind auf Anfrage bei uns oder dem jeweiligen Anbieter erhältlich.
15. Sonderwünsche, Mobilitätseinschränkungen, Behinderungen, Krankheiten und Kinder.
Wenn Sie besondere Wünsche haben, können Sie uns dies bei der Buchung gerne mitteilen. Obwohl wir uns bemühen werden, alle derartigen
Anfragen nach Möglichkeit zu erfüllen (oder an den jeweiligen Anbieter weiterzuleiten, wenn sich die spezielle Anfrage nicht auf die Kreuzfahrtleistung
Ihres Urlaubs bezieht), können wir jedoch nicht garantieren, dass jeder Buchungs-Sonderwunsch erfüllt wird, es sei denn, Ihr Sonderwunsch wird
ausdrücklich auf Ihrer Reisebestätigung als ein von uns akzeptierter Sonderwunsch bestätigt. Außer in den Fällen, in denen Ihr Sonderwunsch
ausdrücklich bestätigt wurde, stellt die Nichterfüllung eines Sonderwunsches keine Vertragsverletzung unsererseits dar. Die Bestätigung, dass ein
Sonderwunsch notiert oder an den Anbieter weitergeleitet wurde oder in andere Unterlagen aufgenommen wird, stellt keine Bestätigung dar, dass
der Sonderwunsch erfüllt wird. Sofern und solange nicht ausdrücklich in der Reisebestätigung bestätigt, sind alle Sonderwünsche abhängig von ihrer
Verfügbarkeit. Jede Sonderanforderung / Sonderwunsch, den wir akzeptiert haben, wird auf Ihrer Reisebestätigung ausdrücklich als akzeptiert
bestätigt
Die Informationen, die Sie vor Ihrer Buchung über Ihren Kreuzfahrt-Urlaub (auf unserer Website, in unseren Broschüren oder anderswo) erhalten,
enthalten einen allgemeinen Hinweis, der sich auf die Eignung des Kreuzfahrt-Urlaubs für Personen mit eingeschränkter Mobilität bezieht. Allerdings
bedeutet eingeschränkte Mobilität natürlich für jeden Einzelnen etwas Anderes, denn wir wissen, dass die individuellen Fähigkeiten, Einschränkungen
und Anforderungen sehr unterschiedlicher Natur sein können. Wenn Sie als Gast an eingeschränkter Mobilität oder einer Krankheit oder Behinderung
leiden, die sich auf Ihren Urlaub auswirken könnte, so geben Sie uns bitte vor der Buchung alle Einzelheiten bekannt, damit wir Ihnen genaue
Informationen über die Eignung des Kreuzfahrt-Urlaubs unter Berücksichtigung Ihrer spezifischen Bedürfnisse geben können. Wir können in Bezug
auf eine solche eingeschränkte Mobilität, einen solchen Zustand oder eine solche Behinderung ein ärztliches Attest oder andere Unterlagen,
Informationen oder Reisetauglichkeitserklärungen verlangen, soweit wir es im Einzelfall für notwendig halten. In jedem Fall müssen Sie uns bei der
Buchung und bei jeder Änderung Ihrer Mobilität, Ihres Zustandes oder Ihrer Behinderung alle Einzelheiten schriftlich mitteilen (einschließlich Angaben
zu medizinischen Geräten oder Mobilitätshilfen wie z.B. Rollstühlen, die Sie mitbringen werden oder müssen). Sie müssen uns auch umgehend
benachrichtigen, wenn sich nach der Bestätigung Ihrer Buchung eine Einschränkung Ihrer Mobilität, eine Änderung Ihres Gesundheitszustandes oder
eine Behinderung ergibt, die sich auf Ihren Kreuzfahrt-Urlaub auswirken könnte. Sollten Sie aufgrund Ihrer eingeschränkten Mobilität oder
Behinderung Hilfe bei der Ein- oder Ausschiffung benötigen, informieren Sie uns bitte, wenn möglich bei der Buchung, spätestens jedoch 48 Stunden
bevor die angeforderte Hilfeleistung erforderlich ist. Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage an unseren Gästeservice (Guest Services).
Sie erkennen an, dass die medizinische Versorgung auf einem Kreuzfahrtschiff eingeschränkt oder verzögert sein kann und dass das Schiff zu Zielen
reisen könnte, an denen keine medizinische Versorgung verfügbar ist. Bestimmte internationale Sicherheitsanforderungen, Schiffbauvorschriften
und/oder geltende Verordnungen können für mobilitätseingeschränkte Personen oder Personen mit einer schweren Seh- und/oder Hörbehinderung
zu Schwierigkeiten, Behinderungen und nur eingeschränkter Reiseleistung führen. Gäste, die einen Rollstuhl benötigen, müssen ihren eigenen
Rollstuhl mitbringen, da alle auf dem Schiff vorhandenen Rollstühle nur für den Notbetrieb bestimmt sind. Für die Bequemlichkeit und den Komfort
dieser Gäste wird dringend empfohlen, einen zusammenklappbaren Rollstuhl mitzubringen. Die Gäste werden darauf hingewiesen, dass die Standard
Suiten nicht barrierefrei und rollstuhlgerecht gestaltet sind. Sie müssen körperlich fit genug sein, um Ihren Kreuzfahrt-Urlaub selbstständig zu
gestalten. Sollte dies nicht möglich sein sind Sie verpflichtet mit einer Begleitperson reisen, die in der Lage ist, Ihnen während Ihres gesamten
Kreuzfahrt-Urlaubs Hilfe zu leisten. Werdende Mütter in oder über der 24. Schwangerschaftswoche zum Zeitpunkt der Ausschiffung können nicht an
Bord des Schiffes reisen.
Gäste mit eingeschränkter Mobilität können möglicherweise an bestimmten Freizeitgestaltungen oder Programmen an Bord des Schiffes oder an
Land in den Anlaufhäfen nicht teilnehmen, wenn dies zu einer Gefahr für sie selbst oder einer anderer Person führen würde. Kleinkinder an Bord
eines Regent Seven Seas Cruises Schiffes müssen zum Zeitpunkt des Auslaufens mindestens sechs Monate alt sein. Bei Reisen mit 3 oder mehr
aufeinanderfolgenden Tagen auf See muss das Kind zum Zeitpunkt des Auslaufens jedoch mindestens 12 Monate alt sein. Jeder Gast unter 18 Jahren, der nicht mit seinen eigenen Eltern oder Erziehungsberechtigten reist (sondern z.B. in Begleitung von Großeltern,
anderen Verwandten oder Freunden), muss über eine unterschriebene Einverständniserklärung der Eltern oder Erziehungsberechtigten (von beiden
Elternteilen unterschrieben) verfügen, die eine Reise und im Notfall eine medizinische Behandlung erlaubt. Das Original des unterschriebenen
Formulars (eine Kopie ist nicht zulässig) muss zusammen mit einer Kopie des Führerscheins oder Reisepasses beider Elternteile einem Vertreter
von Regent Seven Seas Cruises am Pier beim Check-in vorgelegt werden. Andernfalls kann die Beförderung des Gastes verweigert werden. In
diesem Fall wird keine Rückerstattung des Reisepreises gewährt und es werden keine Ausgaben, Kosten oder andere Beträge irgendwelcher Art,
die der Gast im Vertrauen auf diese Reise bereits getätigt hat, erstattet.
16. Landausflüge und Prospektinformationen
Die Angaben in unseren Broschüren entsprechen dem Stand zum Zeitpunkt der Drucklegung.
Wir werden Ihnen (in unserer Broschüre, auf unserer Website und/oder an Bord) Informationen über Landausflüge geben, die Sie an Bord des Schiffes
kaufen können. Je nach Verfügbarkeit können Sie Plätze auf ausgeschriebenen Landausflügen normalerweise im Voraus buchen - weitere
Informationen hierzu erhalten Sie in dem Abschnitt „Häufig gestellte Fragen“. Die Angaben zu allen Landausflügen (einschließlich der
voraussichtlichen Abfahrtszeiten) können sich ändern, und gelegentlich können Ausflüge auch abgesagt werden. Landausflüge unterliegen einer
Teilnehmerbegrenzung, daher empfehlen wir Ihnen, gewünschte Ausflüge bereits bei Bestätigung der Kreuzfahrt zu buchen. Einige Ausflüge sind
ggf. zum Zeitpunkt der Buchung nicht verfügbar. Landausflüge können storniert werden wenn die für diesen Ausflug ausgeschriebene
Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.
Nur soweit die Landausflüge bereits in den Kosten Ihrer Kreuzfahrtpauschalreise enthalten sind oder bei der Buchung Ihrer Kreuzfahrt mit gekauft wurden ("Landausflüge eingeschlossen"), sind Landausflüge Teil Ihrer Kreuzfahrt oder Ihres Kreuzfahrtarrangements und diese Buchungsbedingungen finden darauf Anwendung. Für alle anderen von Regent Seven Seas Cruises oder dritten Betreibern nur vermittelten Landausflüge gelten gesonderte Bedingungen dieser Betreiber, die von uns völlig unabhängig sind. Für alle Landausflüge, die Sie buchen und die nicht im Pauschalreisepreis inbegriffen sind, schließen Sie mit uns einen getrennten Vermittlungs-Vertrag. Im Rahmen dieses Vertrages übernehmen wir nur die Verantwortung für die Auswahl seriöser Veranstalter, die Ihren Ausflug organisieren und durchführen, haften jedoch nicht für die Handlungen oder Unterlassungen des Betreibers oder seiner Mitarbeiter, Vertreter, Lieferanten oder Subunternehmer oder anderer mit dem Ausflug verbundene Personen (mit Ausnahme unserer eigenen Mitarbeiter). Falls wir auf irgendeiner Grundlage für den Ausflug haftbar gemacht werden, sind wir berechtigt, uns auf alle in diesen Allgemeinen Reisebedingungen enthaltenen oder erwähnten Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse zu berufen. Inbegriffene Landausflüge sind Bestandteil Ihres Pauschalreisevertrags mit uns und unterliegen diesen Buchungsbedingungen.
Wir können nicht zu jeder Zeit für die Richtigkeit der Informationen garantieren, die im Zusammenhang mit Landausflügen oder über den Hafen oder
das Gebiet, dass Sie im Allgemeinen besuchen, gegeben werden, oder dass ein bestimmter Ausflug stattfinden wird, da sich die Gegebenheiten und
Bedingungen schnell ändern können. Insoweit behalten wir uns vor, solche Informationen bei Bedarf zu erneuern. Die Nichtdurchführung bzw.
Stornierung eines bestimmten Landausflugs stellt keine erhebliche Änderung eines wesentlichen Merkmales Ihres Kreuzfahrtarrangements dar und
berechtigt Sie nicht zu einer anderen Entschädigung als der Erstattung der Kosten des betreffenden Ausflugs bzw. der betreffenden Ausflüge wenn
Sie diese bereits bezahlt haben. Ebenso ist jede Vermittlungshaftung, die wir im Zusammenhang mit einem Landausflug haben, auf die Kosten des
jeweiligen Ausflugs beschränkt. Vorbehaltlich dieser Allgemeinen Reisebedingungen beschränken oder schließen wir unsere Haftung für Tod oder
Körperverletzung, die durch unsere Fahrlässigkeit entstehen, jedoch nicht aus.
17. Pässe, Visa und Gesundheitsbestimmungen
EU-Bürger benötigen einen gültigen EU-Pass, um an den in unseren Broschüren oder auf unserer Website angebotenen Kreuzfahrten oder
Kreuzfahrtarrangements teilnehmen zu können. Die in einer Broschüre oder auf unserer Website enthaltenen Einreise- und Gesundheitsinformationen
entsprechen dem Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Einreisebestimmungen für EU-Bürger, die einen EU-Pass besitzen, finden Sie auf
unserer Website. Wenn EU-Bürger, die im Besitz eines EU-Passes sind, für die Einreise in ein anderes Land ein Visum benötigen, werden die
entsprechenden Informationen auf der Seite der betreffenden Kreuzfahrt oder an anderer Stelle auf unserer Website angezeigt. Wenn Sie kein EUBürger sind oder keinen EU-Pass besitzen, prüfen Sie bitte die für Ihren gewählten Urlaub geltenden Pass- und Visabestimmungen (einschließlich
aller Länder, in die oder durch die Sie reisen möchten), die relevanten Informationen finden Sie hier: CIBTvisas (http://cibtvisas.de/leisure-eu-splash).
Die erforderlichen Visa können Sie dann über den Visum- und Reisepassdienstleister CIBTvisas (http://cibtvisas.de/) anfordern. Informationen zu den
Einreisebestimmungen der USA finden Sie unter http://travel.state.gov. Für die Einreise in andere Länder wenden Sie sich bitte an die Botschaft oder
das Konsulat des betreffenden Landes. Alle Gäste, auch EU-Bürger, sollten die Einreisebestimmungen bei der Buchung genau beachten und
rechtzeitig vor der Abreise erneut überprüfen, da sich die Einreise- und Gesundheitsbestimmungen ändern können.
Der Zeitaufwand für die Beschaffung eines Reisepasses für einen EU-Bürger ist sehr unterschiedlich, und Sie sollten diese Beschaffungsfristen bei
der für Sie zuständigen Passbehörde erfragen. Reisepässe müssen noch bis mindestens sechs Monate nach Reiseende gültig sein.
Um in die USA einzureisen, muss jeder Reisende (einschließlich Kinder) ein Visum haben, es sei denn, sie haben Anspruch auf das Visa Waiver
Program (VWP). Die meisten EU-Urlauber haben Anspruch auf das VWP, aber bitte beachten Sie den nachfolgenden wichtigen Hinweis. Alle
Besucher der USA (einschließlich Kinder), die für das VWP in Frage kommen, müssen im Voraus im Rahmen des elektronischen
Reisegenehmigungssystems (Electronic System for Travel Authorisation - ESTA) für die Einreise in die USA eine Reisegenehmigung beantragen.
Sie müssen mindestens 72 Stunden vor Ihrem Abflug oder Ihrer Abreise in die USA auf der ESTA-Website einen Online-Bewerbungsantrag (Details
siehe unten) ausfüllen, aber es wird empfohlen, sich früher zu bewerben. Wenn der Antrag angenommen wird, erhalten Sie die Genehmigung über
die Website. Die Genehmigung erfolgt in der Regel sehr schnell, kann aber bis zu 72 Stunden dauern, falls Daten überprüft werden müssen. Sie
sollten sich die ESTA-Zulassungsnummer notieren, wenn Sie diese erhalten.
Es liegt in Ihrer Verantwortung, sich falls erforderlich eine ESTA-Zulassung oder ein US-Visum zu besorgen. Wenn Sie vor der Einreise keine
Genehmigung zur Einreise über die ESTA-Website oder ein US-Visum erhalten, dürfen Sie Ihren Hinflug oder Ihre Reise in die USA nicht antreten.
Es fallen dann die vollen Stornogebühren an.
Die ESTA-Website finden Sie unter https://esta.cbp.dhs.gov/esta.
Wichtiger Hinweis: Nicht alle EU-Besucher der USA qualifizieren sich für das Visa Waiver Program. Wenn Sie jemals verhaftet wurden (selbst wenn
Sie nicht wegen einer Straftat verurteilt wurden) oder einen Vorstrafeneintrag irgendeiner Art haben, müssen Sie ein Visum beantragen. Es gelten
auch andere Ausnahmen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die US-Botschaft oder das US-Konsulat im Land Ihres Wohnsitzes. Die
Visabestimmungen können sich ändern. Weitere Informationen zu den Einreisebestimmungen in die USA finden Sie unter http://travel.state.gov. Sie
sollten diese USA Einreisebestimmungen bereits bei der Buchung genau beachten und rechtzeitig vor der Abreise erneut überprüfen, da sich die
Visum-Anforderungen ändern können.
Aktuelle Einreisebestimmungen von Kanada und den USA für Minderjährige: Erwachsene, die mit Minderjährigen unter 18 Jahren in die USA reisen, und nicht die Eltern oder Erziehungsberechtigten des Minderjährigen sind, müssen im Besitz einer notariell beglaubigten Einverständniserklärung der Eltern oder Erziehungsberechtigten sein, die dem Minderjährigen die Reise und medizinische Behandlung in Notfällen gestattet. Minderjährige unter 21 Jahren, die nicht mit beiden Elternteilen nach Kanada reisen, müssen im Besitz eines notariell beglaubigten Briefes sein, der die tatsächlichen Reisedaten und Unterschriften beider Elternteile enthält und den Namen der Person(en) angibt, mit denen der Minderjährige reist, und ihnen die Erlaubnis erteilt, den Minderjährigen zu begleiten.
Es liegt in auch Ihrer Verantwortung, sich rechtzeitig vor der Abreise über alle empfohlenen Impfungen und Vorsichtsmaßnahmen zu informieren. Einzelheiten erfahren Sie von Ihrem Arzt / Ihrer Reiseklinik. Informationen sind auch beim National Travel Health Network und im National Travel Health Centre unter www.travelhealthpro.org.uk und unter www.nhs.uk/livewell/travelhealth erhältlich. Beachten Sie auch die Informationen zu empfohlenen Impfungen und Vorsichtsmaßnahmen für die Gesundheit in dem Land, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben. Sofern Sie zum Zeitpunkt der Buchung nicht anderweitig darauf hingewiesen werden, sind uns keine obligatorischen gesundheitlichen Anforderungen oder Formalitäten bekannt, die für EU-Bürger gelten, die an eine der in unserer Broschüre aufgeführten Reisen teilnehmen. Wenn Sie Staatsbürger eines EU- / EWRLandes sind und ein EU- / EWR-Land besuchen, sollten Sie vor der Abreise in Ihrem Heimatland eine EHIC (European Health Insurance Card) oder eine gleichwertige Karte erwerben.
Eine EHIC ist kein Ersatz für eine Reiseversicherung. Impfungen und andere gesundheitliche Anforderungen/ Empfehlungen können sich für jedes Reiseziel jederzeit ändern. Bitte erkundigen Sie sich daher ca. sechs Wochen vor der Abreise bei einem Arzt oder einer Klinik, ob Sie die gesundheitspolizeilich notwendigen Voraussetzungen erfüllen und die zuletzt gültigen Informationen erhalten haben.
Es liegt in der Verantwortung des Reiseanmelders, dafür zu sorgen, dass alle Mitglieder der Gruppe vor der Abreise im Besitz aller notwendigen Reise- und Gesundheitsdokumente sind. Alle Kosten, die bei der Beschaffung solcher Unterlagen anfallen, sind von den Gästen selber zu tragen. Wir bedauern, dass wir keine Haftung übernehmen können, wenn Ihnen der Zugang zu einem Transportmittel oder die Einreise in ein Land verweigert wird, weil Sie keine korrekten Dokumente bei sich haben. Wenn das Fehlen notwendiger Reise- oder sonstiger Dokumente zu Geldbußen, Zuschlägen oder anderen Geldstrafen führt, die uns auferlegt oder an uns übertragen werden, oder wenn uns Auslagen entstehen, sind Sie verpflichtet, uns diese zu erstatten.
Das UK Foreign and Commonwealth Office hat über Ihr Reiseziel möglicherweise Informationen herausgegeben, die Sie vor der Buchung und Abreise
lesen sollten. Bitte besuchen Sie für weitere Informationen http://www.gov.uk/foreign-travel-advice.
18. Sichere Fluggastdaten und erweiterte Passagierinformationen
Aus Sicherheitsgründen verlangen die Vereinigten Staaten, die meisten europäischen und viele andere Länder, dass die Fluggesellschaften vor dem Abflug Informationen über ihre Passagiere zur Verfügung stellen. Diese behördlichen Anordnungen werden als Secure Flight Passenger Data (SFPD) oder Advanced Passenger Information (API) bezeichnet. Wenn Sie einen Flug bei Regent Seven Seas Cruises buchen, sind wir gesetzlich und vertraglich verpflichtet, diese Informationen im Namen der Fluggesellschaft zu erfassen.
Vollständiger Name, wie er in Ihrem Reisepass steht (einschließlich aller weiteren Vornamen)
Geburtsdatum
Geschlecht
Passnummer und weitere Details
ggf. Redress-Nummer (siehe unten*)
Es können auch andere Informationen erforderlich sein.
* Eine Redress-Nummer ist eine Nummer, die Fluggäste, die beim Fliegen in die Vereinigten Staaten oder beim Versuch, in die Vereinigten Staaten zu fliegen, zuvor falsch identifiziert wurden, in den USA beantragen können, um künftige Probleme zu vermeiden.
Weitere Informationen zu SFPD (einschließlich Redress-Nummern) finden Sie unter www.tsa.gov/SecureFlight.
Die oben genannten Informationen müssen bei der Buchung eines Flug-Inklusiv Urlaubs bei Regent Seven Seas Cruises oder, falls bei der Buchung nicht angegeben, sofort auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden. Wenn Sie dies nicht tun oder ungenaue oder unvollständige Angaben machen, können wir Ihre Buchung nicht annehmen, Ihre Buchung wird storniert oder Ihnen wird die Beförderung auf Ihrem Flug oder die Einreise in die USA und/oder in andere Länder, für die diese Anforderung gilt, verweigert. Dann fallen Stornogebühren an, und Sie sind für alle Kosten, Auslagen, Bußgelder und andere Beträge verantwortlich, die Ihnen, Regent Seven Seas Cruises und/oder der Fluggesellschaft dadurch entstehen. Wenn Sie bei uns eine reine Kreuzfahrt buchen, sind Sie bei allen Direktbuchungen von Flügen, für die eine SFPD oder API erforderlich ist, dafür verantwortlich, die oben genannten Informationen an die Fluggesellschaft, oder an Ihr Reisebüro oder Ihren Reiseveranstalter weiterzugeben, sobald Sie dazu aufgefordert werden. Wenn Sie Ihre Regent Seven Seas-Kreuzfahrt nicht antreten können, weil Sie auf Anforderung keine Informationen zur Verfügung stellen oder ungenaue oder unvollständige Angaben machen, fallen Stornogebühren an, wie es in unseren Allgemeinen Reisebedingungen festgelegt ist.
Bitte beachten Sie, dass die Bereitstellung von SFPD oder API eine getrennte Anforderung für das Elektronische System zur Reisegenehmigung
oder ESTA (Electronic System for Travel Authorisation) ist - siehe Klausel 17 unserer Allgemeinen Reisebedingungen.
19. Finanzielle Sicherheit
(1) Für den unwahrscheinlichen Fall, dass die in Ihrer Bestätigung aufgeführten Vereinbarungen aufgrund der Insolvenz von Seven Seas Cruises S. de R.L. nicht getroffen werden können, wurde eine Versicherung mit der Swiss Re International SE abgeschlossen, die Ihnen die Rückerstattung des bezahlten Preises garantiert (wenn Sie noch nicht gereist sind) oder die Erstattung der notwendigen Kosten, die Ihnen entstanden sind, um nach Hause zurückzukehren (wenn Ihre vertraglichen Vereinbarungen eine Rückreise beinhalten). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Sicherungsschein welchen Sie bei Ihrer Buchung erhalten haben. Swiss Re International SE, Niederlassung Deutschland, MesseTurm, 60308 Frankfurt, Deutschland; Telefon: +49 (0) 69 76725 5180, Fax: +49 (0) 69 76725 5199. Hinweis: - Diese finanzielle Absicherung gilt, wenn Ihre Buchung in einem Land erfolgt, das Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums ist (dies umfasst alle EU-Mitgliedsstaaten zusammen mit Norwegen, Island und Liechtenstein).
(2) Wir sind auch mit der Federal Maritime Commission in den USA verbunden
20. Verzögerung und Abweichung
Vorbehaltlich der Anforderungen der EU-Verordnung 1177/2010 sind wir leider nicht in der Lage, Ihnen im Falle einer Verspätung an Ihrem Ausgangsoder Zielort Hilfe anzubieten. Für Verzögerungen, die auf unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände zurückzuführen sind, können wir keine
Haftung übernehmen (siehe Klausel 10). Darüber hinaus haften wir nicht für Verspätungen, es sei denn, diese haben einen wesentlichen Einfluss auf
Ihre Urlaubsplanung.
In allen Situationen hat das Schiff die Freiheit, ohne Lotsen abzulegen. Das Schiff hat auch die Freiheit, von der ausgeschriebenen Route
abzuweichen und jeden Hafen oder Ort anzulaufen (oder nicht anzulaufen), um Schiffe zu schleppen und zu unterstützen und Hilfe anzubieten oder
zu leisten, um Leben zu retten oder Eigentum zu erhalten oder aus einem anderen Grund oder Zweck, der nach dem Urteil des Kapitäns des Schiffes
(ob allein oder auf Anraten anderer) angemessen ist, einschließlich, aber nicht darauf beschränkt, aufgrund von Wetterbedingungen, betrieblichen
Angelegenheiten, des medizinischen Zustands von Personen an Bord oder der Sicherheit, des Komforts oder der Bequemlichkeit von Gästen. Diese
Abweichung begründet keine Haftung unsererseits und stellt keine erhebliche Änderung eines wesentlichen Merkmales Ihrer Pauschalreise dar.
21. Flüge
Gemäß der EU-Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 sind wir verpflichtet, Sie auf die Existenz einer sog. "Community list" aufmerksam zu machen, die
Angaben über Luftfahrtunternehmen enthält, die in der EU einem Betriebsverbot unterliegen. Die Community Liste kann unter
http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_en.htm eingesehen werden.
Wir sind verpflichtet, Sie über die Fluggesellschaft(en) (oder, falls die Fluggesellschaft(en) nicht bekannt ist, über die in Frage kommende(n)
Fluggesellschaft(en)) zu informieren, die Ihren Flug zum Zeitpunkt der Buchung durchführen wird (werden), wenn Sie eine FlugKreuzfahrtpauschalreise gebucht haben. Wenn wir Sie zum Zeitpunkt der Buchung nur über die voraussichtliche(n) Fluggesellschaft(en) informieren
können, werden wir Sie hinsichtlich der tatsächlichen Fluggesellschaft(en) informieren, sobald uns diese bekannt ist (sind). Jede Änderung der
Fluggesellschaft(en) nach Bestätigung Ihrer Buchung wird Ihnen so schnell wie möglich mitgeteilt.
Jede Änderung der Fluggesellschaft, Ihres Abflughafens, der Flugroute oder der Flugzeiten berechtigt Sie nicht zur Stornierung oder Änderung anderer Arrangements oder zur Nichtzahlung unserer normalen Gebühren, es sei denn, dies ist in diesen Allgemeinen Reisebedingungen festgelegt.
Wenn der Beförderer, bei dem Sie eine bestätigte Flug-Buchung haben, einem wie oben beschriebenen Betriebsverbot unterliegt, aufgrund dessen
wir/der Beförderer Ihnen keine geeignete Alternative anbieten können, gelten die Bestimmungen der Klausel 9 (Änderungen und Stornierung durch
uns).
Es liegt in der Verantwortung des Gastes a) die Gepäckfreigrenze für alle Flüge zu prüfen; wenn Sie über verschiedene Fluggesellschaften oder in
verschiedenen Buchungsklassen zu oder vom Schiff gebucht sind, kann die Gepäckfreigrenze zwischen den verschiedenen Flügen variieren – bitte
prüfen Sie diesbezüglich die Webseiten aller Fluggesellschaften in Ihrer Reiseroute; b) prüfen Sie die Abflugs- und Ankunftsterminals aller Flüge; c)
stellen Sie sicher, dass Sie am Check-In und Abfluggate zu der angebenen Zeit mit allen vollständigen und notwendigen Reisedokumenten
ankommen. Aufgrund von Einschränkungen der Fluggesellschaften können wir nicht auf allen Flugstrecken Sitzplätze für unsere Gäste reservieren.
Wir sind unter keinen Umständen für Vormerkungen von Sitzplätzen vor Abflug verantwortlich. Wir empfehlen unseren Gästen die
Flugggesellschaft(en) direkt zu kontaktieren, um vorreservierte Sitzplätze zu bestätigen. Einige Fluggesellschaften erlauben Vorabreservierungen der
Sitzplätze nur ab Ausstellung der Flugtickets und berechnen eine zusätzliche Gebühr für diesen Service. Flugtickets können nur nach Eingang der
vollständigen Zahlung des Reisepreises ausgestellt werden. Wir/die Fluggesellschaft bemühen uns stets, Anfragen und Wünsche wie das Hinzufügen
von Frequent Flyer Nummern, speziellen Mahlzeiten oder Mobilitätshilfen zu erfüllen. Einige Fluggesellschaften beschränken das Sammeln und/oder
Benutzen von Frequent Flyer Meilen in Verbindung mit den von uns genutzen Raten. Gäste sind stets dafür verantwortlich, anfallende Gebühren zu
zahlen, die durch die Fluggesellschaften erhoben werden. Diese Gebühren sind nicht rückerstattungsfähig.
Bitte beachten Sie, dass Ihre Beförderung den Geschäftsbedingungen der Fluggesellschaft unterliegt, die Ihren Flug durchführt. Diese können auf
der Website der Fluggesellschaft eingesehen werden. Wenn Sie gegen die Geschäftsbedingungen der Fluggesellschaft verstoßen oder diese nicht
einhalten oder haftbar gemacht werden und die Fluggesellschaft aus diesem Grund die Zahlung irgendeines Betrags von uns verlangt, sind wir
berechtigt, diese Zahlung von Ihnen zu fordern. Die Fluggesellschaften beschränken ihre Haftung in Übereinstimmung mit den geltenden
internationalen Übereinkommen und Vorschriften.
22. Einschiffungszeiten
Sie müssen den Check In und Boarding-Auflagen nachkommen, die auf unserer Website unter „Häufig gestellte Fragen“ aufgeführt sind oder Ihnen auf andere Weise mitgeteilt werden. Wenn Sie beim Ein- oder Ausschiffen aufgrund eingeschränkter Mobilität oder einer Behinderung Hilfe benötigen, lesen Sie bitte Klausel 15. Wenn Sie in einem Hafen oder an einem Ort nicht rechtzeitig zur Einschiffung ankommen, übernehmen wir keine Haftung für die Folgen. Wir sind nicht verpflichtet, die Abreise zu verzögern oder von der geplanten Reiseroute abzuweichen, und Sie haben alle dadurch entstehenden Kosten zu tragen. Kosten im Zusammenhang mit dem Transport zum Schiff, wie z.B. Reisekosten, Regierungsgebühren, Visagebühren, Aufenthaltskosten, Unterkunft, Flugpreis, Startgeld, Mietwagen oder Vermittlungsgebühren müssen von Ihnen getragen werden.
23. Tarife und Zusatzleistungen
Weitere Dienstleistungen und Waren, die während Ihres Urlaubs zur Verfügung gestellt werden und alle Hafen- oder Flughafengebühren sowie Steuern, die nicht im bestätigten Pauschalreisepreis enthalten sind, müssen von Ihnen zusätzlich bezahlt werden. Darüber hinaus enthält der Reisepreis keine Reiseversicherung, Regent Choice sowie Überlandausflüge, Hotelmahlzeiten (sofern nicht schriftlich vereinbart), persönliche Ausgaben und keine anderen nicht ausdrücklich im Preis enthaltenen Leistungen. Die veröffentlichten Reisepreise sind Richtpreise, können sich jederzeit ändern und hängen von der Verfügbarkeit ab. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich die angegebenen Preise pro Person, basierend auf Doppel-/Zweierbelegung und enthalten die entsprechenden staatlichen Gebühren und Steuern in der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung gültigen Höhe. Werden an Bord des Schiffes Dienstleistungen für Sie erbracht oder Waren von Ihnen gekauft oder verzehrt, muss die Zahlung dieser Zusatzkosten vor dem Verlassen des Schiffes erfolgen. Unbeschadet eines Pfandrechts an Ihren Gütern sind Sie damit einverstanden, dass wir berechtigt sind, in Bezug auf jedes Gepäck oder jedes Gut in Ihrem Besitz bis zur vollständigen Bezahlung aller uns von Ihnen geschuldeten Beträge, die Verbringung Ihres persönlichen Gepäcks von Bord entsprechend aufzuhalten.
24. Dokumente
Sie sind verantwortlich dafür, dass sie alle für den Urlaub notwendigen Impfungen rechtzeitig vor Urlaubsantritt erhalten haben und dass Sie alle für den Urlaub notwendigen gültigen Dokumente zur Verfügung haben, wie Passagierticket, Reisepass, Visa, Impfpass und alle anderen Unterlagen, die für die geplanten Anlege- und Ausschiffungshäfen erforderlich sind.
25. Ansteckende oder infektiöse Krankheit
An jedem Hafen oder Ort können wir das Ein- und Ausschiffen eines Gastes verweigern, der nach Ansicht des Kapitäns, des medizinischen Personals
des Schiffes oder eines anderen bevollmächtigten Schiffsoffiziers von der Anlandung am Bestimmungsort durch die dortige Einwanderungsbehörde
oder andere Regierungsbehörden ausgeschlossen werden kann oder der an einer ansteckenden oder infektiösen Krankheit leidet oder dessen
Anwesenheit nach Ansicht des Kapitäns dem Komfort oder der Sicherheit anderer Gäste oder der Besatzung abträglich sein kann. In diesen Fällen
hat der Gast keinen Anspruch auf Rückerstattung der Reisekosten oder auf Entschädigung irgendwelcher Art. Darüber hinaus übernehmen wir keine
Haftung für dadurch entstehende Kosten und Ausgaben. Im Falle einer Quarantäne des Schiffes, bei der Gäste festgehalten werden, trägt jeder Gast
alle dadurch verursachten Risiken und Kosten und ihm werden für die Dauer des Festhaltens, bei Verbleiben an Bord des Schiffes die Verpflegung
und Unterkunft zahlbar Tag für Tag, sowie alle anderen Quarantänegebühren und -kosten, die in Bezug auf den Gast festgesetzt werden oder
anfallen, in Rechnung gestellt.
26. Eigentums- und Gepäckbeschränkungen für Gäste
Sie unterliegen allen Gepäckbeschränkungen, die während des Urlaubs bei allen Fluggesellschaften, einschließlich Flug- und Landtransportunternehmen, gelten. Sie sind dafür verantwortlich, diese vor dem Abflug zu überprüfen und übernehmen die Verantwortung für jegliches nicht zugelassene Gepäck oder zusätzliche Gebühren, die durch Einschränkungen verursacht werden, einschließlich etwaiger Übergepäckgebühren, die von einem Luftfahrtunternehmen erhoben werden.
Sie dürfen keine Schusswaffen, Sprengstoffe, brennbare Materialien oder andere gefährliche oder illegale Gegenstände mit sich führen. Solche Gegenstände oder Schadstoffe, die sich bei der Einschiffung in Ihrem Besitz befinden, sind unverzüglich einem geeigneten Mitarbeiter auszuhändigen und können beschlagnahmt, vernichtet oder den Behörden übergeben werden. Sie dürfen keine berauschenden Getränke oder Drogen mit an Bord nehmen. Solche Gegenstände, die sich bei der Einschiffung in Ihrem Besitz befinden, sind unverzüglich dem Kapitän des Schiffes zu übergeben. Sie haben kein Recht wegen des sich daraus ergebenden Verlustes oder wegen der erlittenen Unannehmlichkeiten Forderungen zu stellen.
Der Kapitän des Schiffes oder ein von ihm dazu autorisiertes Besatzungsmitglied ist jederzeit berechtigt, die von einem Gast gebuchte Suite zu betreten, um verbotene Stoffe oder Substanzen zu suchen oder um Reparatur-, Wartungs-, Instandhaltungs- oder Sicherheitsarbeiten durchzuführen. Der Gast verpflichtet sich, sich jeder persönlichen Durchsuchung oder der Durchsuchung von Gepäck und Waren zu unterwerfen, wenn dies von uns oder einem Anbieter oder einem Dritten, der mit entsprechender Vollmacht handelt, im Interesse der Sicherheit vernünftigerweise verlangt wird.
Sie müssen Gepäck, das nicht in der Suite des Schiffes aufbewahrt wird, im Gepäckraum oder Safe des Schiffes unterbringen und werden für dieses Gepäck von uns eine Quittung erhalten. Sie müssen sicherstellen, dass keine wertvollen oder wichtigen Gegenstände im Gepäck verbleiben - siehe Klausel 11(6).
Bei jedem Gepäcktransfer, auch bei der Abreise aus einem Hotel oder Flughafen, bei der Ankunft an einem neuen Zielort oder beim Wechsel des Fahrzeugs oder Transportmittels, ist es Ihre Aufgabe, Ihr Gepäck zu identifizieren und sicherzustellen, dass es so behandelt wird, wie es für die Zustellung zum nächsten Zielort angemessen ist. Jedes Eigentum, das am endgültigen Bestimmungsort auf einem Schiff zurückgelassen wird, kann auf Kosten des Gastes gelagert und zurückgeführt werden.
Haustiere, Vögel, Vieh und andere Tiere sind an Bord des Schiffes nicht erlaubt. Behinderte Gäste und Gäste mit eingeschränkter Mobilität können
jedoch ihren registrierten Begleithund mitbringen, sofern sie alle geltenden Anforderungen erfüllen (einschließlich der vom Wohnsitzland des Gastes
oder Ihrer Fluggesellschaft auferlegten Anforderungen). Bitte teilen Sie uns bei der Buchung mit, ob Sie einen registrierten Begleithund mitbringen
möchten.
27. Auslandsflughafen/Hafentransfer
Wenn Sie Ihre eigenen Flugarrangements getroffen haben, können Sie vorbehaltlich der folgenden Bedingungen bei einigen Kreuzfahrten die Transfers zwischen Flughafen und Schiff (und umgekehrt) bei uns buchen. Sofern nicht anders angegeben, gelten die folgenden Bedingungen auch für Transfers zwischen Flughafen und Schiff, die Teil einer Flug-Inklusiv Buchung bei uns sind oder bei denen Sie diese gleichzeitig mit der Buchung Ihrer Kreuzfahrt bei uns buchen.
Bei reinen Kreuzfahrtbuchungen können Transfers gleichzeitig mit Ihrer Kreuzfahrt oder zu einem späteren Zeitpunkt gebucht werden, aber da sie von ihrer Verfügbarkeit abhängig sind, wird empfohlen, sie so bald wie möglich zu buchen. Transfers sind nur an den Tagen möglich, an denen die Kreuzfahrt beginnt und endet. Die Kosten der Transfers sind zusammen mit dem Restbetrag des Reisepreises zu bezahlen. Transfers können vor Fälligkeit des Restbetrags kostenfrei storniert werden. Für Transfers fallen ab 36 Stunden vor Abreise die gleichen Stornogebühren an wie für die Kreuzfahrt. Die Flugdaten sollten bei der Buchung des Transfers angegeben werden. Im Falle einer Änderung dieser Angaben sollten Sie uns so schnell wie möglich benachrichtigen. Je nach Verfügbarkeit werden wir uns bemühen, Ihnen eine alternative Transferzeit anzubieten, sofern Sie aufgrund einer Änderung der Flugzeiten nicht mehr mit Ihrem gebuchten Transfer reisen können. Wenn wir diese Transferalternative nicht anbieten können, kann der Transfer wie oben beschrieben storniert werden.
Sie erhalten für Ihren bestätigten Transfer einen Gutschein, den Sie vorlegen müssen, bevor Sie in Ihr Transferfahrzeug einsteigen können. Haben Sie Ihren Gutschein zu diesem Zeitpunkt nicht dabei, können Sie möglicherweise nicht mit Ihrem Transfer befördert werden. Die Transfers fahren zu einem angekündigten Zeitpunkt vom entsprechenden Flughafen oder Hafen zum festgelegten Abfahrtsort. Es liegt in Ihrer Verantwortung, zur richtigen Zeit am richtigen Ort zu sein, da das Transferfahrzeug nicht warten kann. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, nach unserem Ermessen anstelle eines Transferbusses jeden anderen Fahrzeugtyp einzusetzen, einschließlich eines Minibus oder Taxis. Wir haften Ihnen gegenüber nicht, wenn Sie Ihren Transfer aus irgendeinem Grund verpassen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Flugverspätungen, Annullierungen oder andere Gründe, die außerhalb Ihrer Kontrolle liegen) oder Ihnen der Zugang zum Transfer aus irgendeinem in dieser Klausel oder einer anderen Klausel dieser Allgemeinen Reisebedingungen genannten Grund verweigert wird. Wenn Sie Ihren Transfer aus einem Grund verpassen, der außerhalb Ihrer Kontrolle liegt, werden wir uns bemühen, Sie in einem späteren Transfer unterzubringen, sofern es einen solchen gibt, können dies jedoch nicht versprechen. Für einen verpassten oder irgendeinen anderen Transfer, bei dem Ihnen die Mitnahme gemäß dieser Klausel oder einer anderen Klausel dieser Buchungsbedingungen verweigert wurde, wird keine Rückerstattung gewährt. Wir sind nicht verantwortlich, ein anderes Transportmittel zu organisieren oder dessen Kosten zu übernehmen.
Sie sind dafür verantwortlich, dass Ihr Gepäck ordnungsgemäß in das Transferfahrzeug eingeladen und bei der Ankunft im Hafen oder Flughafen von Ihnen übernommen wird. Sie sind zu jeder Zeit für Gepäck und andere persönliche Gegenstände verantwortlich und werden auf eigene Gefahr mit dem Transferfahrzeug befördert. Wir haften nicht für Gepäck oder persönliche Gegenstände, die bei einem Transfer mitgeführt werden oder mitgeführt werden sollen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf, deren Verlust, Beschädigung oder Diebstahl). Für den Fall, dass wir für einen solchen Anspruch haftbar gemacht werden, gelten die Klauseln 11(4) und 11(7) dieser Allgemeinen Reisebedingungen.
Alle angegebenen Transferzeiten sind Schätzungen, die auf der direktesten Route zwischen Flughafen und Hafen basieren und zugrunde legen,
dass keine Verspätungen auftreten. Wir geben keine Garantie oder Zusicherung hinsichtlich der Zeit oder Route, die ein bestimmter Transfer dauern
oder nehmen wird.
Für Transfers, die nicht Teil einer Flug-Inklusiv Buchung sind oder nicht gleichzeitig mit Ihrer reinen Kreuzfahrt gebucht werden, und unter der
Voraussetzung, dass wir einen seriösen Transferanbieter ausgewählt haben, haften wir Ihnen gegenüber in keiner Weise für den Fall, dass Sie den
Hafen nicht vor dem Zeitpunkt des letzten Check-ins für die Einschiffung auf dem Schiff oder den Flughafen vor dem letzten Check-in bei der
Fluggesellschaft erreichen, weil der Transfer in irgendeinem Stadium (einschließlich vor Abflug am Flughafen oder der Einschiffung am Hafen) aus
irgendeinem Grund verspätet ist oder nicht durchgeführt wird. Ohne darauf beschränkt zu sein sind solche Gründe unter anderem Verkehrsstau,
Unfall, Panne (unabhängig davon, ob der Unfall oder die Panne das Transferfahrzeug direkt betrifft oder nicht), Umleitung, Straßensperrung,
Straßenbauarbeiten und jegliche höhere Gewalt. Dieser Ausschluss gilt unabhängig davon, ob wir oder der Betreiber des Transfers von dem
betreffenden Ereignis oder den Umständen vor Beginn des Transfers Kenntnis hatten. Sie sind für alle sich daraus ergebenden Kosten und Auslagen
verantwortlich, einschließlich gegebenenfalls für diejenigen, die durch Ihr späteres Eintreffen beim Schiff im Anlaufhafen entstehen. Wir werden als
Ergebnis daraus nicht haftbar sein, eine Rückerstattung zu leisten, Kosten oder Ausgaben zu übernehmen oder eine Entschädigung oder eine andere
Summe irgendeiner Art zu zahlen. Für Transfers, die Teil einer Flug-Kreuzfahrtpauschalreise sind oder gleichzeitig mit der Buchung Ihrer reinen
Kreuzfahrt gebucht werden, übernehmen wir keine Haftung für oder unter den in diesem Absatz genannten Umständen, sofern der Transfer mit
angemessener Sachkenntnis und Sorgfalt durchgeführt wurde. Wir und der Betreiber des Transfers haben das Recht, den Zutritt in das Transferfahrzeug zu verweigern, wenn Sie betrunken sind oder zu sein
scheinen oder unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen stehen oder sich in einer Weise verhalten, die eine Person, die in dem Transferfahrzeug
mitreist, oder den Fahrer des Transfers nötigt, stört oder gefährdet oder wenn Sie Gegenstände beschädigen oder beschädigen könnten.
Unbeschadet sonstiger Bestimmungen dieser Klausel ist jegliche Haftung, die wir Ihnen gegenüber auf irgendeiner Grundlage für oder im
Zusammenhang mit einem Transfer haben, der nicht Teil einer Flug-Kreuzfahrtpauschalreise ist oder nicht gleichzeitig mit der Buchung Ihrer reinen
Kreuzfahrt gebucht wird, auf jeden Fall auf die Erstattung der Kosten des Transfers beschränkt, die an uns gezahlt wurden, es sei denn, der Anspruch
bezieht sich auf Tod oder Körperverletzung oder Verlust oder Beschädigung von Gepäck oder persönlichen Gegenständen. Ansprüche, die Gepäck
oder persönliche Gegenstände betreffen, unterliegen dieser Klausel. Bei Ansprüchen im Zusammenhang mit Tod oder Körperverletzung übernehmen
wir die Verantwortung für die Auswahl seriöser Transferunternehmen, haften jedoch nicht für die Durchführung des Transfers selbst oder für
Handlungen oder Unterlassungen des Transferunternehmens oder seiner Mitarbeiter, Vertreter, Lieferanten oder Subunternehmer oder anderer mit
dem Transfer verbundener Personen (mit Ausnahme unserer eigenen Mitarbeiter). Wir übernehmen keine weitere oder größere Haftung. Für den
Fall, dass wir für einen Transfer haftbar gemacht werden, der nicht Teil einer Flug- Kreuzfahrtpauschalreise ist oder nicht gleichzeitig mit der reinen
Kreuzfahrt gebucht wurde, sind wir berechtigt, alle in diesen Allgemeinen Reisebedingungen enthaltenen oder erwähnten Haftungsbeschränkungen
und -ausschlüsse geltend zu machen. Wir sind ohne Einschränkung berechtigt, uns in Bezug auf jegliche Ansprüche gegen uns auf die Klauseln 10,
11(2) und 11(7) dieser Buchungsbedingungen zu berufen.
28. Schadenersatz
Sofern in diesen Allgemeinen Reisebedingungen nicht anders angegeben, müssen Sie uns für alle Kosten entschädigen, die uns durch Ihr
vertragswidriges Verhalten entstehen oder die wir dadurch erleiden und die nicht in dem von Ihnen an uns bezahlten Reisepreis enthalten sind,
einschließlich (ohne Einschränkung) Kosten für medizinische, zahnärztliche oder ähnliche Behandlungen, Unterkunft, Transport, Rückführung oder
Sachschäden. Sie müssen uns auch für alle Kosten, Auslagen oder andere Beträge schadlos halten, die uns infolge der Nichteinhaltung einer
Bestimmung dieser Allgemeinen Reisebedingungen entstehen, einschließlich beispielsweise dem Versäumnis, uns gemäß Klausel 18 (Sichere
Fluggastdaten und erweiterte Fluggastdaten) Informationen zu geben.
29. US-Sanktionen - Krim, Nordkorea, Kuba, Sudan, Syrien und Iran
Das Finanzministerium der Vereinigten Staaten hat über das Office of Foreign Assets Control ("OFAC") eine Reihe von umfassenden Sanktionen
gegen verschiedene Länder erlassen, insbesondere gegenüber Ländern wie Krim, Nordkorea (Demokratische Volksrepublik Korea), Kuba*, Sudan,
Syrien und den Iran. Diese Sanktionen schränken die Möglichkeiten der Kreuzfahrtgesellschaften ein, Geschäfte mit diesen Ländern und ihren
Bürgern zu tätigen, wozu auch gehört, dass Bürger dieser Länder nicht an Bord unserer Schiffe reisen dürfen. Dementsprechend ist es die Politik von
Regent Seven Seas Cruises, dass wir Ihre Buchung nicht akzeptieren können, wenn Sie Bürger oder Einwohner eines dieser sanktionierten Länder
sind und wir sind berechtigt, Ihre Buchung zu stornieren und die Beförderung zu verweigern, es sei denn, Sie können die folgenden Bedingungen
erfüllen, indem Sie uns folgendes zur Verfügung stellen:
(1) Den Nachweis der Staatsbürgerschaft in einem nicht sanktionierten Land; ODER (2) den Nachweis des Wohnsitzes in einem nicht
sanktionierten Land UND (3) den Nachweis, dass Sie die Kreuzfahrt, einschließlich aller Ausgaben an Bord, über eine Bank finanzieren, die
mit einem nicht sanktionierten Land verbunden ist.
Sie müssen in der Lage sein, alle oben genannten Bedingungen zu erfüllen, um an Bord eines Schiffes der Regent Seven Seas Cruises zu reisen.
Wenn Sie dies nach Aufforderung nicht tun können (was jederzeit, auch während Ihres Online-Check-ins, möglich ist) und wir Ihre Buchung stornieren,
werden Stornogebühren gemäß Klausel 7 erhoben. Es werden weder eine Entschädigung noch Auslagen gezahlt, und Regent Seven Seas Cruises
übernimmt in dieser Situation keinerlei Haftung. Jede Buchung von einem Staatsbürger oder Einwohner eines sanktionierten Landes, der die oben
genannten Bedingungen nicht vollständig erfüllt, stellt keinen Verzicht auf diese Bedingungen oder eine Bestätigung ihrer Erfüllung dar. Es liegt in
der Verantwortung der betroffenen Gäste, sich zu vergewissern, dass sie in der Lage sind, dem zu entsprechen, bevor sie eine Buchung bei Regent
Seven Seas Cruises vornehmen.
Die oben genannten Bedingungen gelten für jedes andere Land, gegen das von den Vereinigten Staaten vergleichbare Sanktionen verhängt werden.
* Kubanische Staatsangehörige, die sich rechtmäßig in den USA. mit einem anerkannten B1/B2 Visum aufhalten, dürfen auch dann reisen, wenn sie
keinen permanenten Aufenthalt außerhalb von Kuba nachweisen können - so lange sie ihre Kreuzfahrt und die anfallenden Bordausgaben aus Mitteln
bestreiten, die von einer niedergelassenen Bank in einem nicht sanktionierten Staat stammen.
Reiseveranstalter ist:
Regent Seven Seas Cruises® Mountbatten House, Grosvenor Square, Southampton, Hampshire SO15 2JU England Telefon +44 2380 682140 // In Notfällen außerhalb der Geschäftszeiten, wählen Sie Option 7
E-Mail Reservierung:
CruiseEU@rssc.com
Stand: 01. November 2019
Letzte Aktualisierung Januar 2020