Mo.-Fr.: 8-21 Uhr | Sa., So., Feiertage: 10-19 Uhr
Mo.-Fr.: 9-19 Uhr | Sa., So., Feiertage: 10-19 Uhr
Wählen Sie Ihren KreuzfahrtexpertenAllgemeine Reisebedingungen (ARB).
Anwendungsbereich dieser Allgemeinen Reisebedingungen, Ihr Vertragspartner.
Diese allgemeinen Bedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen
und Carnival plc (Registersitz: Carnival House, 100 Harbour Parade, Southampton
SO15 1ST, Großbritannien). Carnival plc vertreibt diese Reise unter der Marke
CUNARD. Soweit nachfolgend von CUNARD die Rede ist, ist damitin rechtlicher
Hinsicht derInhaber dieser Marke,Carnival plc,gemeint. Die nachstehenden
Bedingungen gelten ergänzend zu den § 651a - y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)
und der Artikel 250 und 252 EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB). Als „Kunde“
werden nachstehend unser Vertragspartner und als „Reisende“ diejenigen Personen
bezeichnet, die tatsächlich die Reise antreten.
Persönliche Voraussetzungen des Reisenden.
Der Kunde sichert zu,dass die Reisenden reisetauglich sind.CUNARD hat das
Recht, vom Kunden eine ärztliche Bescheinigung über die Reisetauglichkeit der
Reisenden zu verlangen. Personen unter 18 Jahren dürfen nur in Begleitung einer
Person ab 18 Jahren an einer Reise teilnehmen.CUNARD kann die notwendige
medizinische Betreuung von Kindern unter einemJahr sowie von Schwangeren ab der
24. Schwangerschaftswoche nicht gewährleisten.
1. Anmeldung und Abschluss des Reisevertrages.
1.1 Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde CUNARD den Abschluss
eines Reisevertrags verbindlich an. Grundlage dieses Angebots ist die
Reiseausschreibung mit allen darin enthaltenen Informationen, insbesondere auch
bezüglich angebotener Flugleistungen, sowie diese Reisebedingungen.
1.2 Der Vertrag kommt ausschließlich mit der schriftlichen Reisebestätigung
bzw. der Rechnungsstellung durch CUNARD zustande. Die elektronische Bestätigung
des Zugangs der Reiseanmeldung sowie ein ggf. im Reisebüro unterzeichnetes
Buchungsformular stellen keine Annahme des Reisevertrags dar. CUNARD ist im
Falle der Nichtannahme der Reiseanfrage nicht verpflichtet, gegenüber dem
Kunden ausdrücklich die Nichtannahme zu erklären und/oder die Nichtannahme zu
begründen.
1.3 Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für
die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese
Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.4 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, ist
CUNARD an dieses neue Angebot gebunden. Der Reisevertrag kommt auf Grundlage
des neuen Angebots zustande, wenn der Kunde das Angebot durch ausdrückliche
Erklärung, Anzahlung, Restzahlung oder Reiseantritt annimmt.
1.5 CUNARD räumt den Kunden ein kostenfreies Rücktrittsrecht ein, das
zeitlich begrenzt und abhängig von der Art des vereinbarten Preises ist.
2. Bezahlung.
2.1 CUNARD und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor
Beendigung der Reise nur fordern oder annehmen, wenn dem Kunden der
Sicherungsschein übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung
des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20 % (bei Vereinbarung eines
Smart Preises oder bei Sonderangeboten 30 %) des Reisepreises zur Zahlung
fällig. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der
Sicherungsschein übergeben ist.
2.2 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht
entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist CUNARD berechtigt,
nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden
mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4.2 Satz 2 bis 4.5 zu belasten.
3. Leistungsänderungen.
3.1. Die Angebote und Angaben zu den vertraglichen Reiseleistungen in dem
Katalog entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Bis zur Übermittlung des
Buchungswunsches des Kunden sind jedoch aus sachlichen Gründen Änderungen der
Leistungen möglich, die CUNARD sich daher ausdrücklich vorbehält. Über diese
Änderungen wird CUNARD den Kunden selbstverständlich vor Vertragsschluss
unterrichten.
3.2. Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt
des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von CUNARD
nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die
Änderungen unter Berücksichtigung der Interessen von CUNARD für den Reisenden
zumutbar sind. Zumutbar sind nur Änderungen aufgrund von Umständen, die nach
Vertragsschluss eintreten und für CUNARD bei Vertragsschluss auch nicht
vorhersehbar waren. Außerdem dürfen sie den Charakter der Reise nicht
verändern. In diesem Rahmen sind Änderungen der Fahrt- und Liegezeiten und/oder
der Routen (vor allem auch aus Sicherheits- oder Witterungsgründen), über die
allein der für das Schiff verantwortliche Kapitän entscheidet, gestattet.
3.3. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die
geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
3.4. CUNARD ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche
Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu
informieren.
3.5. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung
ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder
die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn
CUNARD in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus
seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der
Erklärung von CUNARD über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der
Reise diesem gegenüber geltend zu machen.
4. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn / Stornokosten.
4.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.
Der Rücktritt ist gegenüber CUNARD unter der unten angegebenen Anschrift zu
erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt
auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt
schriftlich zu erklären.
4.2 Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht
an, so verliert CUNARD den Anspruch auf den Reisepreis. Soweit das kostenfreie
Rücktrittsrecht nach Ziffer 1.5 nicht eingreift, kann CUNARD stattdessen eine
angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von CUNARD zu
vertreten ist oder soweit am Bestimmungsort oder dessen unmittelbarer Nähe
nicht außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder
die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen;
Umstände sind unvermeidbar, wenn sie nicht der Kontrolle von CUNARD unterliegen
und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle
zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
4.3 Die Höhe der Entschädigung
bestimmt sich nach dem Reisepreis abzüglich des Werts der von CUNARD ersparten
Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was CUNARD durch anderweitige Verwendung
der Reiseleistungen erwirbt, welche auf Verlangen des Kunden durch CUNARD zu
begründen ist. CUNARD hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter
Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem
Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von
Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendung der
Reiseleistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des
Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel
berechnet:
Bei Rücktritt beträgt die
Stornogebühr bis zum 50. Tag vor Abfahrt: - bei Vereinbarung eines Premium
Preises 20% des Reisepreises - bei Vereinbarung eines Smart
Preises oder bei Sonderangeboten* 30% des Reisepreises. Bei Rücktritt beträgt die
Stornogebühr vom 49. Tag bis 30. Tag vor Abfahrt: - bei Vereinbarung eines Premium
Preises 25% des Reisepreises - bei Vereinbarung eines Smart
Preises oder bei Sonderangeboten* 30% des Reisepreises. Bei Rücktritt beträgt die
Stornogebühr vom 29. Tag bis 22. Tag vor Abfahrt: - bei Vereinbarung eines Premium
Preises 35% des Reisepreises - bei Vereinbarung eines Smart
Preises oder bei Sonderangeboten* 35% des Reisepreises. Bei Rücktritt beträgt die
Stornogebühr vom 21. Tag bis 15. Tag vor Abfahrt: - bei Vereinbarung eines Premium
Preises 60% des Reisepreises - bei Vereinbarung eines Smart
Preises oder bei Sonderangeboten* 60% des Reisepreises. Bei Rücktritt beträgt die
Stornogebühr ab dem 14. Tag vor Abfahrt: - bei Vereinbarung eines Premium
Preises 80% des Reisepreises - bei Vereinbarung eines Smart
Preises oder bei Sonderangeboten* 80% des Reisepreises. Bei Rücktritt beträgt die
Stornogebühr bei Nichterscheinen, Stornierung am Tag der Abfahrt und bei
nachträglicher Stornierung: - bei Vereinbarung eines Premium
Preises 95% des Reisepreises - bei Vereinbarung eines Smart
Preises oder bei Sonderangeboten* 95% des Reisepreises. |
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*Sonderangebote = Reisepreise, die im Vergleich zum Premium Preis reduziert
sind.
4.4 Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, CUNARD nachzuweisen,
dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden
ist, als die von ihm geforderte Pauschale.
4.5 CUNARD behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine
höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit CUNARD nachweist, dass ihm
wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden
sind. In diesem Fall ist CUNARD verpflichtet, die geforderte Entschädigung
unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen,
anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu
belegen.
4.6 Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 e BGB von CUNARD zu
verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem
Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen
unberührt. Für die Umschreibung des Vertrages auf eine Ersatzperson berechnen
wir Bearbeitungsgebühren von € 50,- (zuzüglich etwaiger von Dritten -
insbesondere von Fluggesellschaften - erhobener Gebühren).
5. Umbuchungen.
5.1 Wenn ein Kunde auf eine andere Reise umbuchen möchte, sollte er CUNARD
um Klärung bitten, ob dem Wunsch entsprochen werden kann. Ein Recht auf
Umbuchung besteht nicht. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist,
weil CUNARD keine, eine unzureichende oder falsche vorvertragliche
Informationen gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber dem Reisenden gegeben hat; in
diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich. Ansonsten sind Umbuchungen
allenfalls möglich, wenn die Umbuchung auf eine Reise erfolgt, die binnen sechs
Monaten vom ursprünglichen Reisestart beginnt und teurer ist. Umbuchungen
können nur bis 50 Tage vor Abfahrt vorgenommen werden und werden nur einmal
gestattet. Im Gegensatz dazu sind Änderungen, die sich nur auf einzelne
Reiseleistungen (z. B. Hotel oder Flug) beziehen, sowie reine
Namenskorrekturen, die keine Änderung der Person darstellen, zu jedem Zeitpunkt
vor Reiseantritt möglich. Namenskorrekturen sind kostenfrei, von Dritten
erhobene Gebühren (z. B. von Fluggesellschaften) werden dem Kunden in Rechnung
gestellt. Je nach Preismodell werden für Umbuchungen und Änderungen
unterschiedliche Kosten pro Person erhoben:
Bis 50 Tage vor Abfahrt:
Bei Vereinbarung eines Bei Vereinbarung eines Smart Preises
Premium Preises oder bei Sonderangeboten
Umbuchung kostenfrei (nur 1 x möglich)* € 200,- (nur 1 x möglich)*
Änderung kostenfrei* € 100,-*
Bis 49 Tage vor Abfahrt:
Bei Vereinbarung eines Bei Vereinbarung eines Smart Preises
Premium Preises oder bei Sonderangeboten
Umbuchung nicht möglich nicht möglich
Änderung kostenfrei* € 100,-*
*zzgl. entstehender Kosten Dritter.
Für Um- und Neubuchungen gelten die ausgeschriebenen Bedingungen; Rabatte
und Sonderkonditionen können nicht übertragen werden
5.2 Unabhängig davon steht es jedem Kunden frei, von der ursprünglich
gebuchten Reise zu den Stornobedingungen unter Ziffer 4 zurückzutreten und eine
neue Reise zu buchen.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen.
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß
angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z.
B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er
keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. CUNARD wird sich um
Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese
Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt
oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen
entgegenstehen.
7. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen.
CUNARD kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der
Reisende
·
eine ihm bekannte Reiseuntauglichkeit vor Reisebeginn nicht mitgeteilt hat;
·
sein Alter wissentlich falsch angegeben hat;
·
nach dem Urteil des Kapitäns bzw. des Schiffsarztes wegen Krankheit,
Gebrechen oder aus anderen Gründen reiseunfähig ist;
·
auf Begleitung angewiesen ist, jedoch ohne Begleitung reist;
·
die Durchführung einer Reise ungeachtet einer Abmahnung von CUNARD bzw. der
Schiffsleitung nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig
verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist;
·
mit falschen Angaben gebucht hat;
·
zum Reiseantritt unpünktlich erscheint oder
·
nicht die notwendigen Reisevorschriften erfüllt bzw. nicht die notwendigen
Reisepapiere mit sich führt, sodass die Gefahr besteht, dass andere Passagiere
das Schiff nicht zum Landgang verlassen dürfen.
Kündigt CUNARD, so behält CUNARD den Anspruch auf den Reisepreis; CUNARD muss
sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile
anrechnen lassen, die CUNARD aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in
Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der CUNARD von den
Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
8. Mitwirkungspflichten des Reisenden.
8.1 Mängelanzeige.
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe
verlangen.
Soweit CUNARD infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige
nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach
§ 651 m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651 n BGB geltend machen.
Soweit die Mängelanzeige nicht erkennbar aussichtslos oder aus anderen
Gründen unzumutbar ist, ist der Reisende verpflichtet, diese unverzüglich der
Reiseleitung am Urlaubsort bzw. an Bord zur Kenntnis zu geben. Ist eine
Reiseleitung vor Ort nicht vorhanden, sind etwaige Reisemängel CUNARD an dessen
Sitz zur Kenntnis zu geben. Über die Erreichbarkeit der Reiseleitung bzw. von
CUNARD wird in der Leistungsbeschreibung, spätestens jedoch mit den Reiseunterlagen,
unterrichtet. Die Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern
dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Reisenden
anzuerkennen.
8.2 Fristsetzung vor Kündigung.
Will ein Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651 i
Abs. 2 BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651 l BGB
kündigen, hat er CUNARD zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu
setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe von CUNARD verweigert wird oder
wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.
8.3 Gepäckverlust,
Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung
Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfiehlt CUNARD
dringend, unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R. =
Property Irregularity Report) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen.
Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die
Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei
Gepäckbeschädigung binnen sieben Tagen und bei Verspätung innerhalb von 21
Tagen nach Aushändigung zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust, die
Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der
örtlichen Vertretung von CUNARD anzuzeigen.
9. Beschränkung der Haftung.
9.1 Die vertragliche Haftung von CUNARD für Schäden, die nicht
Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den
dreifachen Reisepreis beschränkt.
Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach internationalen
Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von
der Beschränkung unberührt.
9.2 CUNARD haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden
im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt
werden (z. B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche,
Ausstellungen) und wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der
Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift
des vermittelnden Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet
werden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der
Reiseleistungen von CUNARD sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651 b,
651 c, 651 w und 651 y bleiben hierdurch unberührt.
CUNARD haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die
Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von CUNARD
ursächlich war.
10. Geltendmachung von Ansprüchen, Adressat; Information über
Verbraucherstreitbeilegung.
10.1 Ansprüche nach den §§ 651 i Absatz 3 Nr. 2, 4 - 7 BGB hat der
Kunde/Reisende gegenüber CUNARD geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch
über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Reise über diesen Reisevermittler
gebucht war. Eine schriftliche Geltendmachung wird empfohlen.
10.2. CUNARD betreibt ein modernes, schnelles und kulantes Reklamations-
und Beschwerdemanagement. Dieses ist für seine Kunden unter
kundenservice(at)cunard.co.uk oder telefonisch unter 040 415 33 555 erreichbar.
Deshalb nimmt CUNARD nicht an Streitbeilegungsverfahren teil. CUNARD möchte mit
dieser Information Mühen und Kosten durch vergebliche Anrufung der
Verbraucherschlichtungsstelle für seine Kunden vermeiden.
11. Informationspflichten über die Identität des ausführenden
Luftfahrtunternehmens.
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des
ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet CUNARD, den Kunden über die
Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten
Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu
informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht
fest, so ist CUNARD verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die
Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw.
werden. Sobald CUNARD weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird,
muss CUNARD den Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende
Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss CUNARD den Kunden über den
Wechsel informieren. CUNARD muss unverzüglich alle angemessenen Schritte
einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den
Wechsel unterrichtet wird. Die Liste der Fluggesellschaften mit
EU-Betriebsverbot ist auf folgender Internetseite abrufbar: http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban_de
12. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften.
12.1 CUNARD wird den Kunden/Reisenden über allgemeine Pass- und
Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten der
Bestimmungsländer einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von
gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsschluss sowie über deren evtl.
Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Dabei wird davon ausgegangen, dass
die Reisenden deutsche Staatsbürger sind und keine Besonderheiten in der Person
der Reisenden (z. B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.
12.2 Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der
behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie
das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem
Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von
Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn CUNARD nicht,
unzureichend oder falsch informiert hat.
12.3 CUNARD haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang
notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde
ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass CUNARD eigene Pflichten
schuldhaft verletzt hat.
13. Datenschutz/Werbewiderspruchsrecht.
13.1 CUNARD verwendet die vom Kunden/Reisenden im Zusammenhang mit der
Reisebuchung anfallenden Daten zur Begründung, Durchführung und Beendigung des
Reisevertrags. Daneben verwendet CUNARD Kundendaten, um dem Kunden/Reisenden gelegentlich
gezielte Informationen zu seinen Schiffsreisen auf postalischem Weg zukommen zu
lassen.
13.2 Sämtliche Daten zur Begründung und Durchführung des Vertrags
verarbeiten wir auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a (Einwilligung),
Buchstabe b (Vertragskontext) EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Wir
verwenden Ihre Kontakt- und Vertragsdaten zudem für werbliche Zwecke auf der
Grundlage eines berechtigten Interesses (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f DS-GVO). Das
berechtigte Interesse liegt in unserem Vertriebsinteresse. Besondere
Datenkategorien verarbeiten wir auf der Grundlage Ihrer Einwilligung oder zur
Erfüllung rechtlicher Ansprüche (Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a und f DS-GVO).
13.3 Eine werbliche Ansprache per Telefon erfolgt nur, wenn der Kunde/Reisende
hierin ausdrücklich eingewilligt hat.
13.4 Sofern CUNARD im Zusammenhang mit dem Verkauf seiner Schiffsreisen die
E-Mail-Adresse des Kunden/Reisenden erhält, verwendet CUNARD diese auch dazu,
den Kunden/Reisenden gelegentlich per E-Mail über seine Schiffsreisen zu
informieren.
Der Verwendung der E-Mail-Adresse für werbliche Zwecke kann der
Kunde/Reisende jederzeit widersprechen, ohne dass hierfür andere als die
Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen.
Auch im Übrigen kann der Kunde/Reisende der Verwendung der Kundendaten für
werbliche Zwecke jederzeit formfrei CUNARD gegenüber widersprechen.
13.5 Ihre Daten geben wir ausschließlich an folgende Empfängerkategorien
weiter: Agenturen zur Aussendung von Post- und E-Mail-Sendungen,
Finanzdienstleister zur Durchführung von Zahlungsvorgängen; Reise- und
Eventdienstleister wie u. a. Airlines, Hotels, Reisebüros. Diese Dienstleister
verarbeiten die Daten ausschließlich zur Durchführung unseres Auftrags. Weitere
Empfänger sind je nach Reiseland Einwanderungsbehörden und Hafenagenten. Je
nach Reiseland kann es dabei auch zu Übermittlungen ins Drittland (außerhalb
der EU) kommen.
13.6 Ihre vertragsrelevanten Daten speichern wir für die Dauer der
gesetzlichen Aufbewahrungspflichten. Die Speicherdauer hängt im Übrigen von
Ihrem Widerruf oder Widerspruch ab.
13.7 Sie haben als Kunde nach der DS-GVO folgende Rechte: Recht auf
Auskunft (Art. 15), Berichtigung (Art. 16), Löschung (Art. 17), Einschränkung
(Art. 18), Datenübertragbarkeit (Art. 20) und Widerspruch (Art. 21).
Einwilligungen können Sie jederzeit widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit
der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt
wird.
13.8 In allen Datenschutzangelegenheiten können Sie sich direkt mit unserem
Datenschutzbeauftragten unter folgender Anschrift in Verbindung setzen: Data
Protection Officer, Privacy & Data Protection Team, Carnival House, 100
Harbour Parade, Southampton, SO15 1ST, Großbritannien, per Telefon +44 (0)344
338 8650, oder E-Mail privacy(at)carnivalukgroup.com.
13.9 Datenschutzbeschwerden können Sie außerdem an Ihre regional zuständige
Datenschutz-Aufsichtsbehörde richten.
13.10 Weitere Datenschutzinformationen erhalten Sie auf Datenschutz.
Veranstalter:
Cunard Line, eine Marke der Carnival plc
Carnival House
100 Harbour Parade
Southampton SO15 1ST UK
Repräsentanz Hamburg
Am Sandtorkai 38
20457 Hamburg
Reservierung Telefon: 040 415 33 555
Stand: September 2019
Letzte Aktualisierung: 01,2020