Mo.-Fr.: 8-21 Uhr | Sa., So., Feiertage: 10-19 Uhr
Mo.-Fr.: 9-19 Uhr | Sa., So., Feiertage: 10-19 Uhr
Wählen Sie Ihren KreuzfahrtexpertenLieber Reisegast! Veranstalter ist die Fa. Anton Götten GmbH, Faktoreistraße 1, 66111 Saarbrücken, Telefon (0681) 3032-00, Telefax (0681) 3032-217, E-Mail info@goetten.de. (Im Folgenden „ANTON GÖTTEN REISEN“ genannt.)
Die nachstehenden Reisebedingungen ergänzen die Bestimmungen
des gesetzlichen Reisevertragsrechts und sie gelten für alle Rechtsbeziehungen
und Reiseverträge zwischen Ihnen als Reiseteilnehmer und uns als
Reiseveranstalter.
Unsere Reisebedingungen sind Grundlage aller Reiseverträge,
die wir Ihnen in unseren jeweils gültigen Katalogen, Prospekten, Flug- und
Urlaubsreiseprogrammen, Internetangeboten sowie Sonderprogrammen, die in
Katalogen nicht enthalten sind, anbieten.
REISEBEDINGUNGEN
A. Abschluss des Reisevertrages
1. Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie ANTON GÖTTEN REISEN den
Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Vor Vertragsabschluss
übermitteln wir Ihnen unsere vollständigen allgemeinen Reisebedingungen, die
Bestandteil unserer Kataloge, Prospekte, Sonderprogramme und Internetangebote
sind und die in den Reisebüros für Sie bereitliegen und unterrichten Sie über
alle Angaben zu der in Betracht kommenden Reise (Art. 250, §§ 2, 3 EGBGB).
2. Die Reiseanmeldung erfolgt auch für alle in der Anmeldung
mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragspflichten der Anmelder wie für seine
eigenen Verpflichtungen haftet, sofern er eine entsprechende gesonderte
Verpflichtung durch eine ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
3. Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang unserer
Reisebestätigung bei Ihnen oder dem Anmelder zustande.
4. Weicht unsere Reisebestätigung vom Inhalt Ihrer Anmeldung
ab, so liegt ein neues Angebot von ANTON GÖTTEN REISEN vor, an das wir uns 10
Tage ab Zugang der Bestätigung gebunden halten und das Sie innerhalb dieser
Frist durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (z. B. Zahlung des
Reisepreises) annehmen können.
B. Zahlung des Reisepreises – Sicherungsschein
1. Nach Vertragsschluss sind 20% des Reisepreises pro
Reiseteilnehmer gegen Aushändigung des Sicherungsscheines als Anzahlung zu
leisten. Der Restbetrag ist spätestens 3 Wochen vor Reisebeginn gegen
Aushändigung der Reiseunterlagen zu zahlen. Wir übergeben Ihnen den
Sicherungsschein gemäß Art. 252 (2) EGBGB zusammen mit der schriftlichen
Reisebestätigung, auf der er abgedruckt oder angeheftet ist.
2. Kommt innerhalb von 2 Wochen vor Reisebeginn ein Vertrag
zwischen Ihnen und uns zustande, so sind Sie zur sofortigen Zahlung des
gesamten Reisepreises verpflichtet, nachdem Ihnen die vollständigen
Reiseunterlagen und die Reisebestätigung einschließlich des Sicherungsscheins
übergeben wurden.
3. Wir sind zur Aushändigung eines Sicherungsscheines nicht
verpflichtet, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert und keine
Übernachtung umfasst. In diesem Fall gelten die Vorschriften über Pauschalreiseverträge
nicht (§ 651a (5) Nr. 2 BGB).
4. Maßgebend für die Kinderermäßigung ist das Alter bei
Reiseantritt, welches bei der Buchung anzugeben ist. (Beispiel: Die Ermäßigung
von 2 – 12 Jahren laut Katalog betrifft Kinder im Alter zwischen dem 2. und dem
13. Geburtstag.) Weitergehende Ermäßigungen als die im Katalog, Prospekt,
Sonderprogrammen und Internetangeboten angegebenen werden nicht gewährt.
C. ANTON GÖTTEN REISEN-Leistungen
1. Unsere vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der
schriftlichen Reisebestätigung. Nebenabreden (Wünsche, Vereinbarungen), die den
Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen zur Wirksamkeit unserer
schriftlichen Bestätigung. Hiervon abweichende Beschreibungen in Orts- und
Hotelprospekten, die nicht Bestandteil des Reisevertrages sind, sind für uns
nicht verbindlich. Kosten für Stadtführer sowie Eintrittsgelder für
Besichtigungen und Gebühren für Bergbahnen, Sessellifte, Bootsfahrten etc., die
nicht im Reisepreis enthalten, sondern vor Ort bzw. beim Reiseleiter direkt zu
entrichten sind, sind Fremdleistungen.
2. Die voraussichtlichen Abreise-, Abflugs- und
Ankunftszeiten, Orte von Zwischenstationen und die dort zu erreichenden
Anschlussverbindungen werden Ihnen in der schriftlichen Reisebestätigung
mitgeteilt, die diesbezüglichen genauen Informationen vor Beginn der Reise mit
den Reiseunterlagen.
3. Soweit ANTON GÖTTEN REISEN in seinen Katalogen, Prospekten,
Sonderprogrammen und Internetangeboten Programme/Leistungen fremder
Veranstalter anbietet und ausdrücklich hierauf hinweist, handeln ANTON GÖTTEN
REISEN und seine Beauftragten als Vermittler eines Vertragsabschlusses mit
diesen Veranstaltern.
4. ANTON GÖTTEN REISEN bemüht sich, Ihrem Wunsch nach
Sonderleistungen, nach Möglichkeit zu entsprechen. Reisebüros/Buchungsstellen
sind Vermittler unserer Reisen und daher nicht berechtigt, ohne unsere
schriftliche Bestätigung über unsere Kataloge, Prospekte und Internetangebote
hinaus Sonderleistungen zu vereinbaren, es sei denn, sie sind hierzu von uns
ausdrücklich ermächtigt.
D. Preisänderungen
1. Wir behalten uns vor, den im Reisevertrag vereinbarten
Preis im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten aufgrund höherer Kosten für
Treibstoff oder andere Energieträger, einer Erhöhung der Steuern und sonstigen
Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder
im Fall einer Änderung der für die Reise geltenden Wechselkurse wie folgt zu
ändern: Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden
Beförderungskosten, so können wir den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden
Berechnung erhöhen: a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können
wir von Ihnen den Erhöhungsbetrag verlangen. b) In anderen Fällen werden die
vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen
Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten
Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den
Einzelplatz können wir von Ihnen verlangen.
2. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden
Abgaben uns gegenüber erhöht, so können wir den Reisepreis um den
entsprechenden anteiligen Betrag heraufsetzen.
3. Bei einer Änderung der Wechselkurse kann der Reisepreis
in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für uns verteuert
hat.
4. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises
haben wir Sie unverzüglich über diese Änderung zu informieren. Preiserhöhungen
nach dem 20. Tag vor Reisebeginn sind unwirksam.
5. Bei einer Preiserhöhung um mehr als 8 % des Reisepreises,
werden wir Sie hierüber unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger
unterrichten. In diesem Fall sind Sie berechtigt, innerhalb einer von uns
bestimmten Frist das Angebot zur Preiserhöhung anzunehmen, vom Vertrag
zurückzutreten oder an einer von uns angebotenen Ersatzreise teilzunehmen.
Melden Sie sich innerhalb dieser Frist nicht, gilt das Angebot zur
Preiserhöhung als angenommen.
6. Sie können von uns eine Senkung des Reisepreises
verlangen, wenn sich die oben genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach
Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies bei uns zu
niedrigeren Kosten führt. Der Mehrbetrag ist, sofern der Reisepreis bereits
gezahlt wurde, von uns zu erstatten. Von diesem Mehrbetrag dürfen wir die uns
entstandenen Verwaltungskosten abziehen. Auf Verlangen haben wir diese Ihnen
gegenüber nachzuweisen.
E. Leistungsänderungen
1. Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von
dem vereinbarten Inhalt des zwischen Ihnen und uns zustande gekommenen
Reisevertrages, die eventuell nach Vertragsabschluss notwendig werden und von
uns nicht wider Treue und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit
die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt
der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Wir verpflichten uns, Sie von
derartigen Abweichungen und Änderungen unverzüglich zu unterrichten.
2. Über eine erforderlich gewordene erhebliche Vertragsänderung
infolge eines nach Vertragsabschluss eingetretenen Umstands, die zur Änderung
einer wesentlichen oder auf Ihren Vorgaben beruhenden vertraglichen
Reiseleistung führen würde, werden wir Sie unverzüglich auf einem dauerhaften
Datenträger unterrichten; ferner über Ihre hieraus folgenden Rechte, die binnen
einer von uns bestimmten Frist ausgeübt werden müssen: Annahme des geänderten
Vertrags, Rücktritt vom Vertrag, Annahme eines eventuellen Angebots zur
Teilnahme an einer Ersatzreise. Nach Fristablauf gilt Ihre Zustimmung zur Vertragsänderung
als erteilt, wenn Sie diese Rechte nicht ausgeübt haben.
F. Rücktritt und Kündigung durch ANTON GÖTTEN REISEN
1. Wir sind berechtigt, den Reisevertrag nach Reisebeginn
fristlos zu kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet
einer Abmahnung durch uns nach Ablauf einer von uns gesetzten Frist nachhaltig
stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die
sofortige Kündigung des Vertrages gerechtfertigt ist. Müssen wir in einem
solchen Falle kündigen, so bedarf die Kündigung keiner Frist; wir behalten den
Anspruch auf Zahlung des Reisepreises; müssen uns jedoch den Wert der ersparten
Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer
anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangen,
einschließlich der uns von den Leistungsträgern erstatteten Beträge.
2. Vor Reisebeginn sind wir berechtigt, vom Reisevertrag
zurückzutreten
a) wenn die im Vertrag angegebene Mindestteilnehmerzahl
nicht erreicht ist: 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als 6
Tagen, 7 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mindestens 2 und höchstens
6 Tagen, 48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von weniger als 2
Tagen.
b) wenn wir aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher
Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert sind. In diesem Fall müssen
wir unseren Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund
erklären. 3. Bei einer Kündigung gemäß Ziffer 2. erhalten Sie den gezahlten
Reisepreis unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen, zurück.
G. Ersatzreisende
1. Die Reiseteilnehmer können sich bis zum Reisebeginn durch
Dritte ersetzen lassen, sofern diese den besonderen Reiseerfordernissen genügen
und ihrer Teilnahme nicht gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen
entgegenstehen.
2. Der Reiseteilnehmer und der Dritte haften ANTON GÖTTEN
REISEN als Gesamtschuldner für den Reisepreis.
H. Rücktritt des Reiseteilnehmers, Umbuchung
1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise
zurücktreten. Wir empfehlen Ihnen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
Entschädigung p.P. bei Rücktritt von Flugpauschalreisen:
bis 255 Tage vor Reiseantritt 20 %
Ab 254. bis 91. Tag vor Reiseantritt 20 %
Ab 90. bis 45. Tag vor Reiseantritt 30 %
Ab 44. bis 30. Tag vor Reiseantritt 40 %
Ab 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 60 %
Ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 60 %
Ab 14. bis 8. Tag vor Reiseantritt 80 %
Ab 7. bis 1 Tag vor Reiseantritt 90 %
Ab dem Tag des Reiseantritts
oder bei Nichtantritt der Reise 95 %
Entschädigung p.P. bei Rücktritt von Seereisen außer MSC:
bis 255 Tage vor Reiseantritt 20 %
Ab 254. bis 91. Tag vor Reiseantritt 20 %
Ab 90. bis 45. Tag vor Reiseantritt 30 %
Ab 44. bis 30. Tag vor Reiseantritt 40 %
Ab 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 60 %
Ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 60 %
Ab 14. bis 8. Tag vor Reiseantritt 85 %
Ab 7. bis 1 Tag vor Reiseantritt 90 %
Ab dem Tag des Reiseantritts
oder bei Nichtantritt der Reise 95 %
Entschädigung p.P. bei Rücktritt von Flusskreuzfahrten:
bis 255 Tage vor Reiseantritt 30 €
Ab 254. bis 91. Tag vor Reiseantritt 10 %
Ab 90. bis 45. Tag vor Reiseantritt 30 %
Ab 44. bis 30. Tag vor Reiseantritt 40 %
Ab 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 60 %
Ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 70 %
Ab 14. bis 8. Tag vor Reiseantritt 80 %
Ab 7. bis 1 Tag vor Reiseantritt 90 %
Ab dem Tag des Reiseantritts
oder bei Nichtantritt der Reise 95 %
Bei Stornierung einer Tagesfahrt: bis 7 Tage vor
Reiseantritt € 5,-; ab dem 6. Tag 50 %; bei Nichterscheinen am Abreisetag 100 %
des Reisepreises abzüglich eventuell ersparter Aufwendungen. Gebuchte
Eintrittskarten werden jederzeit voll berechnet.
2. Im Falle des Rücktritts können wir eine pauschalierte
Entschädigung verlangen, die sich nach folgenden Prozentsätzen pro
Reiseteilnehmer vom Reisepreis berechnet (siehe Tabelle auf der Rückseite).
Maßgebend für die Einhaltung vorstehender Termine ist der Tag des Eingangs
Ihrer Rücktrittserklärung innerhalb der Geschäftszeiten bei Ihrer
Buchungsstelle/ Reisebüro, in dem Sie unsere Reise gebucht haben, oder bei
Anton Götten GmbH, Faktoreistraße 1, 66111 Saarbrücken; der Abreisetag wird bei
der Fristberechnung nicht mitberechnet. Sie sind berechtigt, den Nachweis zu
führen, dass uns kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer als die Pauschale
entstanden ist.
3. Treten Sie vom Vertrag zurück oder treten Sie die Reise
nicht an, so können wir als Entschädigung statt der vorgenannten Pauschale auch
den vollen Reisepreis unter Abzug unserer ersparten Aufwendungen und
anderweitiger Verwendungen der Reiseleistungen verlangen.
4. Eine Entschädigung können wir nicht verlangen, wenn am
Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidliche, außergewöhnliche
Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von
Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen (§ 651h (3) BGB).
5. Werden auf Ihren Wunsch nach Vertragsschluss für einen
Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung
liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des
Reiseantritts, der Unterkunft oder Beförderungsart vorgenommen (Umbuchung),
machen wir folgendes Umbuchungsentgelt pro Person geltend:
a. Bei Flugpauschalreisen bis zum 51. Tag vor Reiseantritt €
100,-.
b. Bei Schiffsreisen bis zum 51. Tag vor Reiseantritt
mindestens € 100,-.
c. Bei Busreisen bis zum 45. Tag vor Reiseantritt € 30,-.
d. Bei Ferienwohnungen bis zum 45. Tag vor Reiseantritt € 30,-
(pro Objekt).
e. Bei Änderungen des Zustiegsortes wird eine
Umbuchungsgebühr von € 8,- pro Buchung erhoben. Eine Änderung des Zustiegsortes
muss der Reiseteilnehmer spätestens bis zum 3. Tag vor Reiseantritt bei uns
geltend machen. Schriftform wird empfohlen.
Spätere Umbuchungen können, sofern ihre Durchführung uns
überhaupt noch möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag nach Maßgabe
dieser allgemeinen Reisebedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen
werden. Ihr Recht, einen Ersatzreisenden zu stellen, der dann statt Ihrer in
die Rechte und Pflichten in den Reisevertrag eintritt, wird hierdurch nicht
berührt.
I. Haftung von ANTON GÖTTEN REISEN
1. Unsere Haftung für die reisevertraglich vereinbarten
Leistungen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
2. Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht
Körperschäden sind, ist auf den 3-fachen Reisepreis beschränkt, soweit ein
Schaden nicht schuldhaft herbeigeführt wurde. Haftungseinschränkende oder
haftungsausschließende gesetzliche Vorschriften, die auf internationalen
Übereinkommen beruhen und auf die sich ein von uns eingesetzter Leistungsträger
berufen kann, gelten auch zu unseren Gunsten.
3. Ansprüche des Reiseteilnehmers auf Erstattung eines
infolge Minderung zu viel gezahlten Betrages oder auf Schadenersatz aus
internationalen Übereinkünften oder darauf beruhenden gesetzlichen Vorschriften
sind auf Schadenersatz- oder Erstattungsansprüche des Reiseteilnehmers gegen
uns aufgrund desselben Ereignisses anzurechnen (§ 651p (3) BGB).
4. Bei grenzüberschreitender Luftbeförderung regelt sich
unsere Haftung als vertraglicher Luftfrachtführer nach den Bestimmungen des
Warschauer Abkommens in der Fassung von Den Haag, Guadalajara und der nur für
Flüge nach USA und Kanada geltenden Montrealer Vereinbarungen.
5. Wir empfehlen für mitgeführte wertvolle Gegenstände in
jedem Fall den Abschluss einer Reisegepäckversicherung, insbesondere, wenn der
Wert dieser Gegenstände den dreifachen Reisepreis übersteigt.
J. Gewährleistung und Obliegenheiten des Reisenden
1. Sollten wir die Reise nicht vertragsgemäß erbringen,
haben Sie nur dann die gesetzlichen Ansprüche auf Minderung des Reisepreises
und Schadensersatz gem. § 651m, 651n BGB, wenn Sie es nicht schuldhaft
unterlassen haben, uns den aufgetretenen Mangel unverzüglich anzuzeigen (§651o
BGB).
2. Selbstabhilfe und Kündigung des Reisevertrags sind erst
nach Ablauf einer uns gesetzten angemessenen Frist zur Abhilfeleistung
zulässig. Dieser Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von
uns verweigert wird oder die sofortige Abhilfe bzw. Kündigung durch ein in der
Person des Reiseteilnehmers liegendes Interesse geboten ist.
3. Eine Mängelanzeige nimmt unsere örtliche Reiseleitung
entgegen. Sollten Sie diese wider Erwarten nicht erreichen können, so wenden
Sie sich direkt an uns: Anton Götten GmbH, Faktoreistraße 1, 66111 Saarbrücken,
Telefon 0681 3032-00, Fax 0681 3032-217, E-Mail info@goetten.de.
4. Sämtliche Ansprüche, insbesondere
Gewährleistungsansprüche, die Ihnen im Zusammenhang mit der Buchung und
Durchführung der Reise gegen uns zustehen, verjähren in zwei Jahren nach dem
vertraglichen Reiseende.
K. Flugplanänderungen
Kurzfristige Flugverschiebungen sind im internationalen
Flugverkehr nicht auszuschließen. Wir behalten uns deshalb die kurzfristige
Flugverlegung Ihres Hin- oder Rückfluges vor, soweit sie Ihnen und den übrigen
Reiseteilnehmern zumutbar und keine erhebliche Vertragsänderung ist.
L. Sicherstellung des Reisepreises bei Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs
1. Wir haben für den Fall der Zahlungsunfähigkeit oder des
Konkurses des Reiseveranstalters sichergestellt, dass Ihnen erstattet werden:
– der gezahlte Reisepreis, soweit Reiseleistungen wegen
Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs ausfallen und
– notwendige Aufwendungen für die vertraglich vereinbarte
Rückreise. Im Falle der Zahlungsunfähigkeit bzw. des Konkurses des
Reiseveranstalters steht Ihnen bei Vorlage des von uns übergebenen
Sicherungsscheines ein unmittelbarer Anspruch gegen den im Sicherungsschein
genau bezeichneten Sicherungsgeber zu.
2. Der unter 1. bezeichnete Sicherungsschein wird Ihnen spätestens
bei Anzahlung oder, sofern eine Anzahlung nicht erfolgt ist, bei Zahlung des
Gesamtpreises übergeben.
3. Wir weisen unverbindlich auf § 5 Konsulargesetz hin,
wonach deutschen Staatsbürgern im Notfall ein Anspruch auf Hilfe zusteht.
M. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
1. Wir oder unsere Reisebüros in unserem Auftrag werden Sie
vor Vertragsschluss unterrichten über notwendige Pass- und Visumerfordernisse
für deutsche Staatsangehörige einschließlich der Fristen zur Erlangung dieser
Dokumente sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten. Für die Beschaffung
der Reisedokumente sind grundsätzlich Sie alleine verantwortlich. Sofern Sie
nicht deutscher Staatsangehöriger sein sollten, bitten wir Sie, sich
rechtzeitig vor Reisebeginn bei dem für Sie zuständigen Konsulat oder der für
Sie zuständigen Botschaft über die geltenden Einreisebestimmungen in Ihr
Reiseland zu informieren.
2. Sollten trotz der Ihnen erteilten Informationen
Einreisevorschriften einzelner Länder von Ihnen nicht eingehalten werden, so
dass Sie deshalb die Reise nicht antreten können, sind wir berechtigt, Sie mit
den entsprechenden Rücktrittskosten zu belasten.
N. Allgemeine Bedingungen
1. Alle Angaben in diesem Katalog über Leistungen,
Programme, Termine, Abflugzeiten, Preise, Reisebedingungen und Wechselkurse
entsprechen dem Stand der Drucklegung.
2. Die Angaben sind vorbehaltlich gesetzlicher oder
behördlicher Genehmigungen veröffentlicht.
3. Die Ungültigkeit eines Teils dieser allgemeinen
Reisebedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
4. Datenschutz: Wir erheben personenbezogene Daten zur
Abwicklung der von Ihnen ausgewählten Angebote und Dienste. Dies ist
insbesondere der Fall bei der Buchung einer durch uns vermittelten Reise, aber
auch beim Ausfüllen eines Formulars, dem Übermitteln von E-Mails oder bei der
Nutzung unserer Online-Dienste. Sofern wir personenbezogene Daten im
Zusammenhang mit einer Reisebuchung erheben, so nutzen wir diese zur Abwicklung
der damit verbundenen Leistungen und geben diese an unsere von Ihnen
ausgewählten Vertragspartner zu diesem Zwecke weiter. Bei einer Reisebuchung
werden auch die personenbezogenen Daten Ihrer Mitreisenden erhoben. Bitte
tragen Sie daher Sorge dafür, dass Ihnen hierzu das Einverständnis dieser
Mitreisenden vorliegt.
O. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
1. Die Rechtsbeziehungen zwischen ANTON GÖTTEN REISEN und
dem Reiseteilnehmer richten sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Gerichtsstand für Vollkaufleute oder Personen, die keinen
allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben, oder die nach Abschluss des
Vertrags ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben
oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt ist, ist unser Firmensitz in Saarbrücken.
P. Reiseversicherung
Bitte beachten Sie, dass die in diesem Katalog genannten
Reisepreise keine Reiserücktritts-Versicherung (RRV) bzw.
Reiseabbruch-Versicherung enthalten. Wenn Sie vor Reiseantritt von Ihrer Reise
zurücktreten, entstehen Stornokosten. Bei Reiseabbruch können zusätzliche
Rückreise- und sonstige Mehrkosten entstehen. Deshalb empfiehlt sich der
Abschluss einer Reiserücktritts-Versicherung (RRV) bzw.
Reiseabbruch-Versicherung.
Q. Streitbeilegungsverfahren
Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle Die Anton Götten GmbH ist nicht zur Teilnahme an
Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet
und nimmt an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle
auch nicht teil.
Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) Die
EU-Kommission betreibt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform
zur Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten. Nähere
Informationen hierzu finden Sie auch auf unserer Webseite www.goetten.de
Hinweise:
Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz
sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren, gegebenenfalls sollte
ärztlicher Rat eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei
den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern,
reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für
gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen. Rabatte und Sonderangebote, wie z.B.
Frühbucherbonus und Jubiläumsrabatt, sind nicht kombinierbar. Wir garantieren
Ihnen jedoch den am Buchungstag für Ihre Buchung günstigsten Reisepreis; nach
Rücksprache mit uns (Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 0681 3032-00)
berücksichtigen wir auch das jeweils günstigste Sonderangebot am Buchungstag.
Immer mehr Städte und Gemeinden im In- und Ausland erheben Kur- bzw. Ortstaxen
und/oder Bettensteuern. Diese Gebühren sind vom Kunden direkt vor Ort zu
zahlen.
Reiseveranstalter:
Anton Götten GmbH
Faktoreistraße 1
66111 Saarbrücken
Telefon 0681 3032-00
Fax 0681 3032-217
E-Mail info@goetten.de
Internet www.goetten.de
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 9.00 bis 18.00 Uhr
Samstag von 9.00 bis 12.00 Uhr
Stand: Oktober 2019
Letzte Aktualisierung: Januar, 2020