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Allgemeine Reisebedingungen

Stand Drucklegung (Dezember 2019)

Die TUI Cruises GmbH führt Reisen nach Maßgabe der folgenden Bedingungen durch. Die Überschriften in diesen Bedingungen sollen ausschließlich die Übersicht erleichtern und in keiner Weise für den Inhalt oder die Auslegung der Klauseln bindend sein.

 

1. ABSCHLUSS DES REISEVERTRAGS UND ANMELDUNG VON MITREISENDEN

a)  Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde TUI Cruises den Abschluss eines Reisevertrags verbindlich an. Dies kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen.

b)  Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Kunden. Der Anmelder erklärt ausdrücklich, für die vertraglichen Verpflichtungen aller in der Anmeldung mit aufgeführten Kunden einzustehen.

c)  Der Reisevertrag kommt erst mit der schriftlichen Reisebestätigung durch TUI Cruises (per E-Mail oder Post) zustande. Die elektronische Bestätigung des Zugangs der Reiseanmeldung stellt keine Annahme des Reisevertrags dar. Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach Betätigung des Buttons „Zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Reisebestätigung auf dem Bildschirm, so kommt der Reisevertrag mit Darstellung dieser Reisebestätigung zustande. Die Verbindlichkeit des Reisevertrages ist nicht davon abhängig, dass der Kunde Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck der Reisebestätigung nutzt oder die Reisebestätigung in Papierform (per Post) erhält.

d)  Weicht die Reisebestätigung von TUI Cruises von dem Inhalt der Anmeldung des Kunden ab, so liegt ein neues Angebot von TUI Cruises vor, an das TUI Cruises 10 Tage ab Zugang der Bestätigung gebunden ist. Der Reisevertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde das Angebot innerhalb dieser Frist durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (Anzahlung bzw. vollständige Zahlung des Reisepreises) annimmt.

e)  TUI Cruises weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften bei Pauschalreise verträgen, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden (z. B. über Briefe, Telefonanrufe, E-Mails, Telemedien oder Online-Dienste), kein Widerrufsrecht besteht, sondern ledig lich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte (siehe hierzu auch Ziffer 6.). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht kein Widerrufsrecht.

 

2. AUSFÜHRENDES LUFTFAHRTUNTERNEHMEN / GEMEINSCHAFTLICHE LISTE

TUI Cruises wird den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft bzw. der ausführenden Fluggesellschaften aller im Rahmen der Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen informieren. Steht bzw. stehen bei der Anmeldung die ausführende Fluggesellschaft bzw. die ausführenden Fluggesellschaften noch nicht fest, so wird TUI Cruises dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften nennen, sobald TUI Cruises die ausführende Fluggesellschaft bzw. die ausführenden Fluggesellschaften kennt, spätestens jedoch mit Versand der Detailinformationen zur gebuchten Reise. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird TUI Cruises den Kunden so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichten.

Die „gemeinschaftliche Liste“ der Luftfahrtunternehmen, denen der Betrieb in der EU untersagt ist, ist im Internet unter www.ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/ index_de.htm oder unter www.lba.de einsehbar. Es gelten die Beförderungsbedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft.

 

3. BEZAHLUNG

a)  Zur Absicherung der Kundengelder hat TUI Cruises eine Insolvenzversicherung beim Deutschen Reisepreis-Sicherungsverein VVaG (DRS) abgeschlossen. Ein Sicherungsschein befindet sich bei der Bestätigung.

b)  Die Bezahlung des Reisepreises erfolgt per Kreditkarte oder Lastschriftverfahren (Letzteres ausschließlich in Ländern des SEPA-Raums) direkt an TUI Cruises. Sofern nicht mit TUI Cruises anders ausdrücklich vereinbart, haben Zahlungen an vermittelnde Reisebüros keine schuldbefreiende Wirkung. Bei Zahlung im Lastschriftverfahren SEPA Direct Debit, SDD, benötigt TUI Cruises (ggf. über das Reisebüro) ein sogenanntes Mandat, das die Belastung des Girokontos des Kunden mit dem zu zahlenden Preis (An- und Restzahlung) im Wege der Lastschrift erlaubt. Das Mandat ist Teil der Bestätigung. Für die Vorankündigung (Pre-Notification) einer SEPA-Lastschrift gilt eine Frist von einem Tag vor Fälligkeit.

c)  Nach Vertragsschluss und Erhalt des Sicherungsscheins (siehe a) ist pro Reiseteilnehmer eine Anzahlung zu leisten, die auf den Reisepreis angerechnet wird. Diese setzt sich zusammen aus einer Anzahlung von 25 % des Kreuzfahrtreisepreises beim PRO-Tarif und Wohlfühlpreis, 30 % beim PLUS-Tarif und 35 % beim PUR-Tarif, jeweils bezogen auf den Preis der Kreuzfahrt als solchen. Für das An- und Abreisepaket kommt tarifunabhängig eine Anzahlung von 30 %, bezogen auf den Preis des An- und Abreisepakets, hinzu. Eine Ausnahme gilt für Rail & Cruise (Zug zum Schiff): TUI Cruises ist berechtigt, 182 Tage vor Reiseantritt 100 % des dies bezüglichen Reisepreises einzuziehen. Mit der Anzahlung wird die volle Prämie einer über TUI Cruises vermittelten Versicherung fällig. Die Restzahlung ist spätestens 30 Tage vor Reisebeginn fällig, soweit der Sicherungsschein übergeben ist. Bei Buchungen ab 30 Tage vor Reisebeginn wird die Gesamtzahlung sofort nach Erhalt des Sicherungsscheins fällig. Die Reiseunterlagen versendet TUI Cruises nach Erhalt der Restzahlung (frühestens 3 Wochen vor Abfahrt) und dem Vorliegen der vollständigen Passdaten der von dem Kunden angemeldeten Reiseteilnehmer (Manifestdaten). Ab 14 Tage vor Abreise ist eine Zahlung des Reisepreises nur noch per Kreditkarte oder Blitzüberweisung möglich.

d)  Kommt der Kunde einer seiner Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nach, ist TUI Cruises berechtigt, nach erfolgloser Mahnung mit Nachfristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und die unter Ziffer 6. vereinbarten Stornokosten zu berechnen. Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten bleibt dem Kunden unbenommen. TUI Cruises behält sich vor, die durch die Nicht- bzw. die unvollständige Zahlung anfallenden Mehrkosten (z. B. Bankgebühren, Rücklastschriftgebühren, Inkassogebühren) weiterzubelasten und bei erfolgter Mahnung eine Mahnkostenpauschale von 3 € zu erheben.

 

4. LEISTUNGEN UND PREISE

a)  Die Leistungsverpflichtung von TUI Cruises ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem für den Zeitpunkt der Reise gültigen Katalog bzw. der Reiseausschreibung einschließlich sämtlicher darin enthaltenen Hinweise und Erläuterungen.  Bei Widersprüchen ist die Reisebestätigung ausschlaggebend. Ausreisegebühren sind nicht im Reisepreis enthalten. Diese zahlt der Kunde direkt vor Ort. TUI Cruises behält sich vor, aus sachlich berechtigten Gründen vor Vertragsabschluss Änderungen der Katalogangaben bzw. der Reiseausschreibung vorzunehmen, über die der Kunde selbstverständlich informiert wird.

b)  Reisevermittler (z. B. Reisebüros) und Leistungsträger (z. B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind von TUI Cruises nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrags abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen von TUI Cruises hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.

c)  Maßgebend für alle Ermäßigungen, die mit dem Alter des Reisenden zusammenhängen (z. B. Kinderermäßigung), ist das Alter bei Reiseantritt.

d)  Kinder, die während der Reise 2 Jahre alt werden, benötigen sowohl für den Hin- als auch für den Rückflug einen eigenen Sitzplatz, sodass hier das Alter bei Rückflug maßgeblich ist.

 

5. LEISTUNGSÄNDERUNGEN

a)  Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrags, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, wie z. B. wegen der besonderen Gegebenheiten der Schifffahrt, und von TUI Cruises nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit sie nicht erheblich sind, nicht zu einer wesentlichen Änderung der Reiseleistung führen und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Das Gleiche gilt für Änderungen der Fahrtzeiten und / oder Routen (besonders aus Sicherheits- oder Witterungsgründen), über die allein der für das Schiff verantwortliche Kapitän entscheidet. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. TUI Cruises ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

b)  Bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, ohne Kosten vom Reisevertrag zurückzutreten. Der Kunde ist verpflichtet, dieses Recht innerhalb einer gesetzten angemessenen Frist bzw. ansonsten unverzüglich nach dem Erhalt der Änderungsmitteilung TUI Cruises gegenüber geltend zu machen. Der Kunde hat die Wahl, auf die Mitteilung zu reagieren oder nicht. Wenn der Kunde gegenüber TUI Cruises reagiert, dann kann er entweder der Vertragsänderung zustimmen, die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen, sofern ihm eine solche angeboten wurde, oder unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten. Wenn der Kunde nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen.

c)  Mehrkosten, die aufgrund einer von TUI Cruises nicht zu vertretenden Quarantäne entstehen, sind vom Kunden selbst zu tragen bzw. zu ersetzen.

d)  Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass seitens der Fluggesellschaften die Vergabe von Sitzplätzen auf den jeweiligen Kontingenten limitiert ist. Änderungen hinsichtlich eines vorab reservierten Sitzplatzes sind seitens der Fluggesellschaft bis kurz vor Abflug möglich. Weiterhin ist eine Sitzplatzreservierung erst frühestens mit Bekanntgabe der Flugzeiten möglich. Insbesondere die sogenannten XL-Seats an den Notausgängen mit mehr Beinfreiheit sind zudem aufgrund von Sicherheitsvorschriften der Behörden nicht für alle Personenkreise reservierbar.

 

6. RÜCKTRITT DES KUNDEN

a)  Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Die Erklärung wird wirksam an dem Tag, an dem sie bei TUI Cruises eingeht.

b)  Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so ist TUI Cruises berechtigt, eine angemessene Entschädigung zu verlangen, soweit der Rücktritt nicht von TUI Cruises zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von TUI Cruises unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.  Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis abzüglich des Werts der von TUI Cruises ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was TUI Cruises durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt. TUI Cruises hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet – jeweils bezogen auf den jeweiligen Reisepreis.

 

Für die Kreuzfahrt als solche gilt die folgende Staffel (jeweils pro Person und bezogen auf den Preis der Kreuzfahrt als solchen – ohne An- und Abreise):

Bis 50 Tage vor Reiseantritt:

  • PRO*: 25 %; 
  • PLUS: 30 %; 
  • PUR: 35 %; 

Vom 49. Tag bis zum 30. Tag vor Reisebeginn:

  • PRO*: 30 %; 
  • PLUS: 40 %; 
  • PUR: 45 %; 

Vom 29. Tag bis zum 24. Tag vor Reisebeginn:

  • PRO*: 40 %; 
  • PLUS: 50 %; 
  • PUR: 60 %; 

Vom 23. Tag bis zum 17. Tag vor Reisebeginn:

  • PRO*: 60 %; 
  • PLUS: 70 %; 
  • PUR: 80 %; 

Ab dem 16. Tag vor Reisebeginn:

  • PRO*: 80 %; 
  • PLUS: 85 %; 
  • PUR: 90 %; 

Bei Nichterscheinen oder Stornierung am Tag des Reisebeginns:

  • PRO*: 95 %; 
  • PLUS: 95 %; 
  • PUR: 95 %; 

 * Gilt entsprechend für den Wohlfühlpreis.


Für die An- und Abreise gilt unabhängig vom gebuchten Tarif folgende gesonderte pauschale Entschädigung (jeweils pro Person und bezogen auf den Preis des An- und Abreisepakets). Eine Teilstornierung des An- und / oder Abreisepakets allein ist nicht möglich.


Bis 50 Tage vor Reiseantritt:

  • 30 %

Vom 49. Tag bis zum 30. Tag vor Reisebeginn:

  • 40 %

Vom 29. Tag bis zum 24. Tag vor Reisebeginn:

  • 50 %

Vom 23. Tag bis zum 17. Tag vor Reisebeginn:

  • 70 %

Ab dem 16. Tag vor Reisebeginn:

  • 85 %

Bei Nichterscheinen oder Stornierung am Tag des Reisebeginns:

  • 95 %

 

Bei Teilstornierung eines vollzahlenden Reiseteilnehmers aus einer Kabine mit gebuchter Zweibettbelegung mit der Folge, dass der verbleibende Reiseteilnehmer die gebuchte Kabine als Einzelkabine nutzt, stehen TUI Cruises die Stornokosten lt. Tabelle, jedoch mindestens eine pauschale Entschädigung von 80 % des anteiligen Reisepreises zu. Dasselbe gilt in dem Fall, dass ein vollzahlender Reiseteilnehmer aus einer Kabine mit gebuchter Mehrbettbelegung teilstorniert mit der Folge, dass eine eigentlich für eine Dreier- oder Viererbelegung vorgesehene Kabine durch eine geringere Anzahl von Personen genutzt wird.  Daneben behält sich TUI Cruises das Recht vor, bei Teilstornierung eines Reiseteilnehmers aus einer Kabine mit gebuchter Dreier- oder Viererbelegung eine Umbuchung der Kabine vorzunehmen.

c)   Dem Kunden steht das Recht zu, TUI Cruises nachzuweisen, dass die TUI Cruises zustehende angemessene Entschädigung wesentlich niedriger als die von ihm geforderte Entschädigungspauschale ist.

d)   TUI Cruises behält sich vor, anstelle der vorstehenden Entschädigungspauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit TUI Cruises nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Entschädigungspauschale entstanden sind. In diesem Fall ist TUI Cruises verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was TUI Cruises durch anderweitige Verwendung der Reise- leistungen erwirbt, konkret zu beziffern und zu begründen.

e)  Prämien für über TUI Cruises vermittelte Reiseversicherungen fallen zusätzlich zur pauschalen Entschädigung in voller Höhe an. f)  TUI Cruises weist darauf hin, dass die Möglichkeit besteht, u. a. bei unserer Partnerversicherung HanseMerkur eine Reise-Rücktrittsversicherung, eine Versicherung zur Deckung von Rückführungskosten bei Unfall, Krankheit oder Tod sowie weitere Reiseversicherungen abzuschließen.


7. UMBUCHUNG, ERSATZPERSON

Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen bzw. Umbuchungen hinsichtlich des Reisetermins, des Abflugortes oder Reiseziels, der Unterbringung, der Kabine oder der Beförderungsart besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden dennoch eine Änderung bzw. Umbuchung vorgenommen, kann TUI Cruises ein Umbuchungsentgelt erheben, das sich gemäß lit.a) bis e) bestimmt. Sämtliche nicht im Folgenden gegen Entgelt zugelassenen Änderungen sind nur in Form einer kostenpflichtigen Stornierung gemäß Ziffer 6. (Rücktritt des Kunden) und einer anschließenden Neubuchung möglich, unabhängig davon, ob der Änderungswunsch bis 50 Tage vor Reisebeginn bei TUI Cruises eingeht oder danach. Die folgenden Änderungen sind ausnahmsweise nach Maßgabe folgender Bestimmungen zulässig. Die Umbuchungsoptionen a) bis c) gelten nur bis 50 Tage vor Reisebeginn; spätere Änderungswünsche sind nur in Form einer kostenpflichtigen Stornierung und anschließenden Neubuchung möglich:


a)    PRO-Tarif und Wohlfühlpreis

  • Für Umbuchungen der Kreuzfahrt als solcher innerhalb des PRO-Tarif und Wohlfühlpreis bei Bei behaltung des ursprünglichen Reisetermins entstehen keine Umbuchungsgebühren. Für die Leistung, auf die umgebucht wird, gilt grundsätzlich der Preis, der für diese Leistung bei einer Neubuchung am Umbuchungsdatum gilt.
  • Eine Umbuchung der Kreuzfahrt als solcher auf einen neuen Reisetermin oder ein anderes Schiff ist einmal und ohne Umbuchungsgebühren möglich, wenn die Reise ursprünglich zum PRO-Tarif gebucht wurde und der Gesamtzuschnitt der Reise erhalten bleibt (Beibehaltung der Reisedauer und des Reisepreises). Dazu wird die aktuelle Reise kostenfrei storniert und die neue Reise zu den Konditionen eingebucht, die am Umbuchungstag gelten. Eine Umbuchung des Reisetermins oder Schiffs kann nur einmal erfolgen.
  • In Bezug auf eine Umbuchung des An- und Abreisepakets gilt lit. e).     
  • Für einen Tarifwechsel am gleichen Reisetermin vom PRO-Tarif und Wohlfühlpreis auf den PLUS-Tarif entstehen keine Umbuchungsgebühren, wenn die Buchung ursprünglich zum PRO-Tarif und Wohlfühlpreis erfolgte und es sich um die erstmalige Umbuchung des Vorgangs handelt. Für die Leistung, auf die umgebucht wird, gilt der Preis, der für diese Leistung bei einer Neubuchung am Umbuchungsdatum gilt. Bei einer Umbuchung auf den PLUS-Tarif gelten nach Umbuchung für alle Leistungen die Konditionen des neuen Tarifs. Wurde im PRO-Tarif und Wohlfühlpreis statt einer Frühbucher-Ermäßigung ursprünglich eine VIP- Tarifoption gewählt, so entfällt diese im Zuge der Umbuchung auf den PLUS-Tarif. Erfolgt die Umbuchung weniger als 300 Tage vor Reise beginn und war ursprünglich die VIP- Tarifoption 1 gewählt, wird für die Umbuchung in Ansehung der gegebenenfalls genutzten Vorteile der VIP-Tarifoption 1 eine pauschale Entschädigung von 25 % des Werts der VIP-Tarifoption 1 (Wert der ursprünglichen Frühbucher-Ermäßigung) zahlbar.
  • Frühbucher- oder sonstige Vorteile (bspw. VIP-Tarifoption) können im Fall einer Umbuchung auf die neue Reise nur nach Verfügbarkeit und nur innerhalb der jeweiligen Gültigkeitsfristen gewährt werden.
  • Eine Umbuchung auf Sonderpreise, Buchungsaktionen oder den PUR-Tarif ist nicht möglich bzw. nur in Form einer kostenpflichtigen Stornierung gemäß Ziffer 6. und anschließenden Neubuchung.

 

b)    PLUS-Tarif

  • Für Umbuchungen der Kreuzfahrt als solcher innerhalb des PLUS-Tarifs bei Beibehaltung des ursprünglichen Reisetermins entstehen Umbuchungsgebühren von 150 € pro Person.  
  • Für einen Tarifwechsel am gleichen Reisetermin vom PLUS-Tarif auf den PRO-Tarif entstehen Umbuchungsgebühren von 150 € pro Person. TUI Cruises behält sich vor, diese Gebühren zu erlassen, sofern der Reisepreis durch die Umbuchung um mehr als 150 € pro Teilnehmer steigt.
  • In Bezug auf eine Umbuchung des An- und Abreisepakets gilt lit. e).
  • Für die Leistung, auf die umgebucht wird, gilt grundsätzlich der Preis, der für diese Leistung bei einer Neubuchung am Umbuchungsdatum gilt.
  • Alle anderen Änderungen, einschließlich Terminänderungen oder Umbuchungen auf den PUR-Tarif, sind nicht möglich bzw. nur in Form einer kostenpflichtigen Stornierung gemäß Ziffer 6. und anschließenden Neubuchung. Gleiches gilt für eine Umbuchung auf Sonderpreise oder Buchungsaktionen.

c.)     PUR-Tarif

Änderungen sind, vorbehaltlich einer Vertragsübertragung an eine Ersatzperson gemäß der nachfolgendem lit. d), nicht möglich bzw. nur in Form einer kostenpflichtigen Stornierung gemäß Ziffer 6. und anschließenden Neubuchung.

d)  Bis zum Reiseantritt kann der Kunde unabhängig vom gebuchten Tarif verlangen, dass ein Dritter in seine Rechte und Pflichten eintritt. Es bedarf der Mitteilung an TUI Cruises. TUI Cruises kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Für eine solche Änderung von Reiseteilnehmern (Namensänderungen, Personenersetzung) wird eine Bearbeitungsgebühr von 30 € pro Person erhoben. Gegenüber Leistungsträgern (z. B. Fluggesellschaften) tatsächlich entstehende Mehrkosten werden gesondert berechnet. Der Nachweis, dass mit dem Eintritt des Dritten keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind, bleibt dem Kunden unbenommen. Für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Kosten haften der angemeldete Teilnehmer und die Ersatzperson als Gesamtschuldner.

e)  Für Änderungen des An- und Abreisepakets wird bis 50 Tage vor Reisebeginn eine Bearbeitungsgebühr von 50 € pro Person erhoben. Spätere Änderungen sind nur im Wege einer Stornierung und Neubuchung möglich. Abweichend von der vorstehenden Regelung gilt für Rail & Cruise (Zug zum Schiff) Spartarife ab 182 Tage vor Reisebeginn eine pauschale Entschädigung in Höhe von 100 % des diesbezüglichen Reisepreises. TUI Cruises behält sich vor, dem Kunden tatsächlich gegenüber Leistungsträgern (z. B. Fluggesellschaften, Bahn) entstehende Mehrkosten gesondert zu berechnen. Der Nachweis, dass mit dem Eintritt des Dritten keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind, bleibt dem Kunden jeweils unbenommen.

 

8. RÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG DURCH TUI Cruises, AUTORITÄT DES KAPITÄNS

Der Kapitän trägt die Verantwortung für sämtliche Gäste und Besatzungsmitglieder. Seinen Anordnungen ist daher Folge zu leisten. Der Kapitän kann die notwendigen Maßnahmen treffen, um im einzelnen Fall eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung abzuwehren. Unter anderem wird gewalttätiges, diskriminierendes, grobes oder verbal ausfallendes Verhalten nicht toleriert oder akzeptiert.

TUI Cruises kann vor oder nach Beginn der Reise von dem Reisevertrag ganz oder teilweise zurücktreten oder den Reisevertrag ganz oder teilweise ohne Einhaltung von Fristen kündigen, wenn der Kunde nach dem Urteil des Kapitäns

  • auf Begleitung angewiesen ist, jedoch ohne Begleitung reist,
  • in einem geistigen oder körperlichen Zustand ist, der den Kunden reiseunfähig macht oder eine Gefahr für den Kunden selbst oder jemand sonst an Bord darstellt,
  • Waffen oder andere gefährliche Gegenstände, Rauschmittel oder für den Verbrauch während der Reise bestimmte alkoholische Getränke mit sich führt,
  • die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung mit Fristsetzung so nachhaltig stört oder sich so nachhaltig vertragswidrig verhält oder Anweisungen des Kapitäns missachtet, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist.

Ferner kann TUI Cruises den Reisevertrag ohne Einhaltung von Fristen kündigen, wenn der Kunde unter falscher Angabe zur Person und / oder zum Ausweisdokument gebucht hat.

In diesen Fällen kann der Kunde von der Reise ausgeschlossen werden. TUI Cruises behält den Anspruch auf den Reisepreis; der Wert etwa ersparter Aufwendungen sowie etwaiger Vorteile, die TUI Cruises aus anderweitiger Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt, wird angerechnet. Eventuell entstehende zusätzliche Kosten für die Rückreise trägt der Kunde.

 

9. GEWÄHRLEISTUNG, KÜNDIGUNG DES KUNDEN

a)  Wird die Reiseleistung nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Er ist verpflichtet, der von TUI Cruises eingesetzten Reiseleitung eventuelle Reisemängel anzuzeigen und unter Setzung einer angemessenen Frist Abhilfe zu verlangen. Unter lässt er dies schuldhaft, tritt eine Reisepreisminderung nicht ein; das Recht zur Selbstabhilfe und Ersatzrechte bestehen dann nicht. Reiseleitung und örtliche Leistungsträger sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen.

b)  Verlust oder Beschädigungen des Reisegepäcks sind unverzüglich dem Beförderungsunternehmen anzuzeigen. Das gilt insbesondere bei Verlust von Fluggepäck. Das Beförderungsunternehmen ist zur Ausstellung einer schriftlichen Bestätigung verpflichtet. Ohne Anzeige besteht Gefahr eines Anspruchsverlusts, vgl. Ziffer 11.

c)  TUI Cruises kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. TUI Cruises kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird, z. B. eine andere Fluggesellschaft bzw. ein anderes Schiff eingesetzt oder eine andere Route befahren wird.

d)  Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet TUI Cruises innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen  der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag – im eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung – kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Kunden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, für TUI Cruises erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von TUI Cruises  oder ihren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrags durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.


10. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

a)  Die vertragliche Haftung von TUI Cruises für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren (auch die Haftung für die Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher Pflichten) und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche aufgrund internationaler Abkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.

b)  Kommt TUI Cruises die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung nach den jeweils anwendbaren besonderen internationalen Abkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften (z. B. nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches sowie nach den Bestimmungen des Binnenschifffahrtsgesetzes).

c)  Kommt TUI Cruises die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung des Veranstalters nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes, des Abkommens von Warschau in der Fassung von Den Haag, soweit dieses noch Anwendung findet, oder insbesondere der Montrealer Vereinbarung, je nachdem, welche Bestimmungen Anwendung finden.

d)  Wertgegenstände (z. B. Geld, Foto- oder Filmausrüstung, Schmuck, Laptops, Tablets, Wertsachen) sind bei An- und Abreise sicher verwahrt im Handgepäck mitzuführen. Für eine Verwahrung im Reisegepäck während An- und Abreise haftet TUI Cruises nicht. Für Beschädigungen oder Verlust von Wertgegenständen im vorgenannten Sinn sowie von persönlicher Ausrüstung durch Diebstahl, sonstiges Abhanden- kommen oder extreme Belastungen außerhalb des Schiffs haftet TUI Cruises nicht, es sei denn, die Schäden bzw. Verluste sind auf vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten von TUI Cruises zurückzuführen. Auch bei Aufbewahrung oder Transport in den bei Landausflügen oder Transfers eingesetzten Fahrzeugen ist jegliche Haftung ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten von TUI Cruises zur Beschädigung oder zum Verlust geführt hat. Für Beschädigung oder Verlust von Kabinengepäck haftet TUI Cruises nach den Regeln des Handelsgesetzbuches.

e)  TUI Cruises haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von TUI Cruises sind, und getrennt ausgewählt wurden.

g)  Bucht der Reisende über TUI Cruises einen Zug zum Flug, muss der Reisende die Zugfahrt so auswählen, dass er den Flughafen rechtzeitig, planmäßig mindestens drei Stunden vor Abflug, erreicht. Bucht er die Zugfahrt zum Schiff, ist die Anfahrt so auszuwählen, dass er das Schiff mindestens drei Stunden vor der im Katalog angegebenen Abfahrt erreicht. Werden diese Zeitpuffer nicht eingehalten und hat der Gast die Nichteinhaltung zu vertreten, haftet TUI Cruises nicht für mögliche Folgekosten.

 

11. AUSSCHLUSS VON ANSPRÜCHEN, VERJÄHRUNG UND ABTRETUNG

a)  Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Gepäckverlust, -beschädigung und -verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen nach luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen vom Reisenden unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Fluggesellschaften und Reiseveranstalter können die Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Diese Ansprüche sind bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung zu melden.

b)  Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck unverzüglich TUI Cruises anzuzeigen. Dies entbindet den Reisenden nicht davon, die Schadenanzeige an die Fluggesellschaft gemäß lit. a) innerhalb der vorstehenden Fristen zu erstatten.

c)  Reiserechtliche Ansprüche des Kunden sowie Ansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von TUI Cruises oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von TUI Cruises beruhen, verjähren in 2 Jahren. Die Verjährung nach den vor- stehenden Sätzen beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt.

d)  Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in 3 Jahren.

e)  Schweben zwischen dem Kunden und TUI Cruises Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder TUI Cruises die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach Ende der Hemmung ein. f)  Das Reisebüro tritt nur als Vermittler bei Abschluss des Reisevertrags auf. Es ist nicht befugt, nach Reiseende die Anmeldung von Gewährleistungs- und Schadensersatz- ansprüchen durch den Kunden entgegenzunehmen.

 

12. PASS-, VISA- UND GESUNDHEITSBESTIMMUNGEN

a)  Der Kunde hat alle Gesetze, Verordnungen, Anordnungen und Reisebestimmungen (Vorschriften) der Länder und Häfen, die von der Reise berührt werden, sowie alle Regeln und Anweisungen von TUI Cruises und ihren Beauftragten zu befolgen.

b)  TUI Cruises informiert Staatsangehörige aus Deutschland, bei denen keine besonderen Verhältnisse (z. B. doppelte Staatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit, frühere Eintragungen im Pass, Flüchtlingsausweis) gegeben sind, über allgemeine Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Reisenden (z. B. doppelte Staatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit, Voreintragungen im Pass) vorliegen. Staatsangehörige anderer EU-Länder und Angehörige anderer Staaten wenden sich bitte an das für sie zuständige Konsulat oder TUI Cruises.

c)  Der Kunde ist für die Beschaffung und das Mitführen notwendiger Reisepapiere (z. B. Visa, Impfzeugnisse), eventuelle Impfungen sowie die Einhaltung von Zoll- und Devisenvorschriften selbst verantwortlich, es sei denn, dass sich TUI Cruises ausdrücklich zur Beschaffung etwaiger Visa, Bescheinigungen usw. verpflichtet hat. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten sowie Strafen, Bußen und Auslagen, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zulasten des Kunden, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation seitens TUI Cruises bedingt sind. Der Kunde ist verpflichtet, Geldbeträge, die TUI Cruises in diesem Zusammenhang zahlen oder hinterlegen muss, sofort zu erstatten.

d)  TUI Cruises weist darauf hin, dass Minderjährige, die ohne Eltern reisen, eine schriftliche Einverständniserklärung ihrer Eltern mit sich führen sollten. Ohne diese kann  es in vielen Ländern zu Einschränkungen oder einer Verweigerung der Einschiffung kommen. Die Erklärung sollte mindestens in englischer Sprache, empfehlenswerterweise aber auch in der Sprache der jeweiligen Reiseländer verfasst und beglaubigt sein. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, sich bei den jeweiligen Botschaften darüber zu informieren.

e)  TUI Cruises ist im Fall des Verstoßes gegen bzw. der Nichteinhaltung von Pass-, Visa-, Gesundheits- oder sonstigen Einreisebestimmungen, insbesondere auch bei der nicht fristgerechten Zurverfügungstellung der Manifestdaten gemäß Ziffer 3. c), berechtigt, den Transport des Kunden zu verweigern und die entsprechenden Entschädigungspauschalen gemäß Ziffer 6. b) dieser Reisebedingungen zu verlangen. Dem Kunden steht in diesem Fall das Recht zu, TUI Cruises nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nicht in der geltend gemachten Höhe entstanden ist.

 

13. EINREDEN UND BESCHRÄNKUNGEN DER BEDIENSTETEN UND BEAUFTRAGTEN

Wird ein Bediensteter oder Beauftragter von TUI Cruises wegen eines Schadens, der im Zusammenhang mit der Beförderung entstanden ist, in Anspruch genommen, so kann er sich, sofern er beweist, dass er in Ausübung seiner Verrichtungen gehandelt hat, auf die Einreden und Haftungsbeschränkungen berufen, die nach diesen Reisebedingungen gelten.

14. DATENSCHUTZ TUI Cruises geht mit Kundendaten verantwortungsvoll um. Die personenbezogenen Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen, wie z. B. den deutschen Datenschutzbestimmungen oder der europäischen Datenschutz- Grundverordnung (EU-DSGVO) verarbeitet. Die Mitarbeiter und Beauftragten von TUI Cruises sind auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen verpflichtet. Die Hinweise über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten sowie Ihrer Rechte finden Sie unter www.tuicruises.com/datenschutz

 

15. REISEBESCHRÄNKUNGEN FÜR WERDENDE MÜTTER UND SÄUGLINGE SOWIE FÜR PERSONEN MIT EINGESCHRÄNKTER MOBILITÄT

a)  Aus Sicherheitsgründen und bedingt durch die eingeschränkte medizinische Versorgung an Bord des Schiffs sind werdende Mütter, die sich bei Reiseantritt in der 24. Schwangerschaftswoche oder darüber hinaus befinden, sowie Säuglinge unter 6 Monaten von einer Reise ausgeschlossen. Säuglinge, die bei Reiseantritt mindestens 6 Monate alt sind, dürfen dann an einer Reise teilnehmen, wenn diese nicht mehr als drei aufeinanderfolgende Seetage aufweist. Andernfalls ist ein Alter von mindestens 12 Monaten notwendig. Generell wird der vollständige empfohlene Impfschutz bei Säuglingen vorausgesetzt.

b)  Allen Gästen mit einer körperlichen Beeinträchtigung möchten wir eine schöne Reise bei uns an Bord ermöglichen. Unter anderem existieren an Bord barrierefreie Kabinen und Bereiche. Nichtsdestotrotz sind unsere Reisen nicht uneingeschränkt für Personen mit eingeschränkter Mobilität geeignet. Auf Verlangen stellt TUI Cruises Informationen über eine Eignung unter Berücksichtigung der Bedürfnisse des Kunden zur Verfügung. Auf besondere Bedürfnisse hat der Kunde bei Buchung hinzuweisen.

c)  Aus Sicherheitsgründen behält TUI Cruises sich das Recht vor, Gehörlose, Blinde, Personen, die trotz Sehhilfe auf dem besseren Auge eine Sehschärfe von nicht mehr als 5 % der normalen Sehkraft haben, sowie Gäste, die dauerhaft auf einen Rollstuhl angewiesen sind, nur zusammen mit einer volljährigen, körperlich und geistig nicht beeinträchtigten Begleitperson auf ihrer Kabine reisen zu lassen. Die Zulassung von Reisen ohne entsprechende Begleitperson erfolgt nach Prüfung des Einzelfalls.

d)  Aus Sicherheitsgründen und wegen der erhöhten Verletzungsgefahr ist es möglich, dass Gäste, die dauerhaft auf einen Rollstuhl angewiesen sind, nach Entscheidung des Kapitäns (u. a. abhängig von der Wetterlage und Hafensituation) in Tenderhäfen nicht an Land gehen können.

 

16. ÄRZTLICHE BETREUUNG

a)  Ein modernes Hospital mit qualifizierten Schiffsärzten, ausgebildeten Krankenschwestern und vorrangig deutschen Arzneimitteln befindet sich auf jedem Schiff. Die Leistungen des Hospitals sind nicht Bestandteil des Reisevertrags.

b)  Bei der Behandlung auf dem Schiff handelt es sich um eine Behandlung, die einem Arztbesuch im Ausland gleichkommt (Flaggenstaat Malta). Deutsche Gebührenrichtlinien und deutsche Krankenversicherungen finden an Bord keine Anwendung. Wir empfehlen daher den Abschluss einer privaten Auslandsreise-Krankenversicherung. Die Bezahlung erfolgt per Bordkarte, eine Abrechnung per Versichertenkarte ist nicht möglich. Eine Haftung für die Erstattungsfähigkeit der Behandlungen in voller Höhe von Ihrer jeweiligen persönlichen Krankenversicherung kann TUI Cruises nicht übernehmen.

c)  Eine umfangreiche Krankenbehandlung ist an Bord nur eingeschränkt möglich. Etwa ist die Ausstattung des Bordhospitals nicht speziell auf die Versorgung von Babys und Kleinkindern ausgelegt. Ferner können Dialysen und zahnmedizinische Behandlungen an Bord nicht durchgeführt werden. Zudem ist das Sortiment in der Bordapotheke für allgemeine Erkrankungen sowie zur Erst-Notfallbehandlung ausgestattet. Im medizinischen Notfall wird der Patient ausgeschifft und in ein nahegelegenes Krankenhaus an Land gebracht. Die damit verbundenen Kosten trägt der Patient. Gäste, die sich in ärztlicher Behandlung befinden, sollten ihre Krankenunterlagen mit sich führen.

 

17. GERICHTSSTAND / ALTERNATIVE STREITBEILEGUNG

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland haben, für Personen, denen nach Abschluss des Vertrages ihr Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für Passivprozesse ist Hamburg. Beides gilt nur dann nicht, wenn internationale Übereinkommen zwingend etwas anderes vorschreiben. Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr eine Plattform zur Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten bereit. TUI Cruises nimmt an diesem oder anderen Verfahren zur alternativen Streitbeilegung nicht teil.


VERANSTALTER

TUI Cruises GmbH,

Heidenkampsweg 58,

20097 Hamburg

Telefon +49 40 600 01-5000,

Telefax +49 40 600 01-5100


Stand: Dezember 2019; letzte Aktualisierung: Januar 2020


Allgemeine Geschäftsbedingungen


Reisebedingungen Winter-Katalog 2019/2020

 Die TUI Cruises GmbH führt Reisen nach Maßgabe der folgenden Bedingungen durch. Die Überschriften in diesen Bedingungen sollen ausschließlich die Übersicht erleichtern und in keiner Weise für den Inhalt oder die Auslegung der Klauseln bindend sein.


1. ABSCHLUSS DES REISEVERTRAGS UND ANMELDUNG VON MITREISENDEN
a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde TUI Cruises den Abschluss eines
Reisevertrags verbindlich an. Dies kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf
elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen.
b) Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Kunden. Der Anmelder erklärt ausdrücklich, für die vertraglichen Verpflichtungen aller in der Anmeldung mit aufgeführten Kunden einzustehen.
c) Der Reisevertrag kommt erst mit der schriftlichen Reisebestätigung durch TUI Cruises
(per E-Mail oder Post) zustande. Die elektronische Bestätigung des Zugangs der Reiseanmeldung stellt keine Annahme des Reisevertrags dar. Erfolgt die Reisebestätigung
sofort nach Betätigung des Buttons „Zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende
unmittelbare Darstellung der Reisebestätigung auf dem Bildschirm, so kommt der
Reisevertrag mit Darstellung dieser Reisebestätigung zustande. Die Verbindlichkeit
des Reisevertrages ist nicht davon abhängig, dass der Kunde Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck der Reisebestätigung nutzt oder die Reisebestätigung in
Papierform (per Post) erhält.
d) Weicht die Reisebestätigung von TUI Cruises von dem Inhalt der Anmeldung des Kunden ab, so liegt ein neues Angebot von TUI Cruises vor, an das TUI Cruises 10 Tage ab
Zugang der Bestätigung gebunden ist. Der Reisevertrag kommt auf Grundlage dieses
neuen Angebots zustande, wenn der Kunde das Angebot innerhalb dieser Frist durch
ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (Anzahlung bzw. vollständige Zahlung des
Reisepreises) annimmt.
e) TUI Cruises weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften bei Pauschalreiseverträgen, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden (z.B. über Briefe, Telefonanrufe, E-Mails, Telemedien oder Online-Dienste), kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte (siehe hierzu auch Ziffer 6). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach
§ 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn,
die Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende
Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht kein
Widerrufsrecht.


2. AUSFÜHRENDES LUFTFAHRTUNTERNEHMEN/GEMEINSCHAFTLICHE LISTE
TUI Cruises wird den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft bzw.
der ausführenden Fluggesellschaften aller im Rahmen der Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen informieren. Steht bzw. stehen bei der Anmeldung die ausführende Fluggesellschaft bzw. die ausführenden Fluggesellschaften noch nicht fest, so wird TUI Cruises dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften nennen, sobald TUI Cruises die ausführende Fluggesellschaft bzw. die ausführenden Fluggesellschaften kennt, spätestens jedoch mit Versand der Detailinformationen zur gebuchten Reise. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird TUI Cruises den Kunden so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichten. Die „gemeinschaftliche Liste“ der Luftfahrtunternehmen, denen der Betrieb in der EU untersagt ist, ist im Internet unter www.ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm oder unter www.lba.de einsehbar. Es gelten die Beförderungsbedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft.


3. BEZAHLUNG
a) Zur Absicherung der Kundengelder hat TUI Cruises eine Insolvenzversicherung beim
Deutschen Reisepreis-Sicherungsverein VVaG (DRS) abgeschlossen. Ein Sicherungsschein befindet sich auf der Bestätigung.
b) Die Bezahlung des Reisepreises erfolgt per Kreditkarte oder Lastschriftverfahren
(Letzteres ausschließlich in Ländern des SEPA-Raums) direkt an TUI Cruises. Sofern
nicht mit TUI Cruises anders ausdrücklich vereinbart, haben Zahlungen an vermittelnde
Reisebüros keine schuldbefreiende Wirkung. Bei Zahlung im Lastschriftverfahren SEPA
Direct Debit, SDD, benötigt TUI Cruises (ggf. über das Reisebüro) ein sogenanntes
„Mandat“, das die Belastung des Girokontos des Kunden mit dem zu zahlenden
Preis (An- und Restzahlung) im Wege der Lastschrift erlaubt. Das Mandat ist Teil
der Bestätigung. Für die Vorankündigung (Pre-Notification) einer SEPA-Lastschrift gilt
eine Frist von 1 Tag vor Fälligkeit.
c) Nach Vertragsschluss und Erhalt des Sicherungsscheins (siehe a) ist pro Reiseteilnehmer eine Anzahlung von 25% des Reisepreises beim Wohlfühlpreis und 35% beim
Flex-Preis zu leisten, die auf den Reisepreis angerechnet wird. Mit der Anzahlung wird
die volle Prämie einer über TUI Cruises vermittelten Versicherung fällig. Die Restzahlung ist spätestens 30 Tage vor Reisebeginn fällig, soweit der Sicherungsschein
übergeben ist. Bei Buchungen ab 30 Tage vor Reisebeginn wird die Gesamtzahlung sofort nach Erhalt des Sicherungsscheins fällig. Die Reiseunterlagen versendet
TUI Cruises nach Erhalt der Restzahlung (frühestens 3 Wochen vor Abfahrt) und dem
Vorliegen der vollständigen Passdaten der von dem Kunden angemeldeten Reiseteilnehmer (Manifestdaten). Ab 14 Tage vor Abreise ist eine Zahlung des Reisepreises nur
noch per Kreditkarte oder Blitzüberweisung möglich.
d) Kommt der Kunde einer seiner Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nach,
ist TUI Cruises berechtigt, nach erfolgloser Mahnung mit Nachfristsetzung vom
Reisevertrag zurückzutreten und die unter Ziffer 6 vereinbarten Stornokosten zu
berechnen. Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten bleibt
dem Kunden unbenommen. TUI Cruises behält sich vor, die durch die Nicht- bzw. die
unvollständige Zahlung anfallenden Mehrkosten (z.B. Bankgebühren, Rücklastschriftgebühren) weiterzubelasten und bei erfolgter Mahnung eine Mahnkostenpauschale von 3 € zu erheben.


4. LEISTUNGEN UND PREISE
a) Die Leistungsverpflichtung von TUI Cruises ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt
der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem für den Zeitpunkt der Reise gültigen
Katalog bzw. der Reiseausschreibung einschließlich sämtlicher darin enthaltenen Hinweise und Erläuterungen. Bei Widersprüchen ist die Reisebestätigung ausschlaggebend. Ausreisegebühren sind nicht im Reisepreis enthalten. Diese zahlt der Kunde direkt vor Ort. TUI Cruises behält sich vor, aus sachlich berechtigten Gründen vor Vertragsabschluss Änderungen der Katalogangaben bzw. der Reiseausschreibung vorzunehmen, über die der Kunde selbstverständlich informiert wird.
b) Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind von TUI Cruises nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen,
Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des
Reisevertrags abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen von TUI Cruises
hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.
c) Maßgebend für alle Ermäßigungen, die mit dem Alter des Reisenden zusammenhängen
(z.B. Kinderermäßigung), ist das Alter bei Reiseantritt.
d) Kinder, die während der Reise 2 Jahre alt werden, benötigen sowohl für den Hin- als
auch für den Rückflug einen eigenen Sitzplatz, sodass hier das Alter bei Rückflug
maßgeblich ist.


5. LEISTUNGSÄNDERUNGEN
a) Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrags, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, wie z.B. wegen
der besonderen Gegebenheiten der Schifffahrt, und von TUI Cruises nicht wider Treu
und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit sie nicht erheblich sind,
nicht zu einer wesentlichen Änderung der Reiseleistung führen und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Das Gleiche gilt für Änderungen
der Fahrtzeiten und / oder Routen (besonders aus Sicherheits- oder Witterungsgründen), über die allein der für das Schiff verantwortliche Kapitän entscheidet.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten
Leistungen mit Mängeln behaftet sind. TUI Cruises ist verpflichtet, den Kunden über
Leistungsänderungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
b) Bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, ohne Kosten vom Reisevertrag zurückzutreten. Der Kunde ist verpflichtet, dieses
Recht innerhalb einer gesetzten angemessenen Frist bzw. ansonsten unverzüglich
nach dem Erhalt der Änderungsmitteilung TUI Cruises gegenüber geltend zu machen.
Der Kunde hat die Wahl, auf die Mitteilung zu reagieren oder nicht. Wenn der Kunde
gegenüber TUI Cruises reagiert, dann kann er entweder der Vertragsänderung zustimmen, die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen, sofern ihm eine solche angeboten
wurde, oder unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten. Wenn der Kunde nicht oder nicht
innerhalb der gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen.
c) Mehrkosten, die aufgrund einer von TUI Cruises nicht zu vertretenden Quarantäne
entstehen, sind vom Kunden selbst zu tragen beziehungsweise zu ersetzen.
d) Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass seitens der Fluggesellschaften die Vergabe von
Sitzplätzen auf den jeweiligen Kontingenten limitiert ist. Änderungen hinsichtlich eines
vorab reservierten Sitzplatzes sind seitens der Fluggesellschaft bis kurz vor Abflug
möglich. Weiterhin ist eine Sitzplatzreservierung erst frühestens mit Bekanntgabe der
Flugzeiten möglich. Insbesondere die sogenannten XL-Seats an den Notausgängen
mit mehr Beinfreiheit sind zudem aufgrund von Sicherheitsvorschriften der Behörden
nicht für alle Personenkreise reservierbar.


6. RÜCKTRITT DES KUNDEN
a) Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Die Erklärung wird wirksam an dem Tag,
an dem sie bei TUI Cruises eingeht.
b) Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so ist
TUI Cruises berechtigt, eine angemessene Entschädigung zu verlangen, soweit der
Rücktritt nicht von TUI Cruises zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in
dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort
erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich,
wenn sie nicht der Kontrolle von TUI Cruises unterliegen und sich ihre Folgen auch
dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen
worden wären.
Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis abzüglich des
Werts der von TUI Cruises ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was
TUI Cruises durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt. TUI Cruises
hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des
Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten
Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt
mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet:

REISERÜCKTRITT WOHLFÜHLPREIS

Bis 50 Tage vor Reiseantritt: 25%;                            

49 bis 30 Tage vor Reiseantritt: 30%;                          

29 bis 24 Tage vor Reiseantritt: 40 %;                                                     

23 bis 17 Tage vor Reiseantritt: 60 %;                                                   

16 bis 1 Tag vor Reiseantritt: 80%;                                           

Nichtantritt der Reise*: 95%;          

                             

REISERÜCKTRITT FLEX-PREIS

Bis 50 Tage vor Reiseantritt: 35%;                               

49 bis 30 Tage vor Reiseantritt: 45%;                            

29 bis 24 Tage vor Reiseantritt: 60 %;                                                     

23 bis 17 Tage vor Reiseantritt: 80 %;                                                   

16 bis 1 Tag vor Reiseantritt: 90%;                                           

Nichtantritt der Reise*: 95%;   

                              

* Gilt auch bei Stornierung am Abfahrtstag.


Bei einer Buchung mit Linienflügen gilt für das An- und Abreisepaket ergänzend folgende pauschale Entschädigung (jeweils pro Person): vom 49. Tag bis zum 30. Tag vor
Reisebeginn 50%, ab dem 29. Tag vor Reisebeginn 75%, ab dem 23. Tag vor Reisebeginn 90%, bei Nichterscheinen, Stornierung am Tag des Reisebeginns und nachträglicher Stornierung 95%. Bei Teilstornierung eines vollzahlenden Reiseteilnehmers
aus einer Kabine mit gebuchter Zweibettbelegung mit der Folge, dass der verbleibende Reiseteilnehmer die gebuchte Kabine als Einzelkabine nutzt, stehen TUI Cruises
die Stornokosten lt. Tabelle, jedoch mindestens eine pauschale Entschädigung in
Höhe des Einzelkabinen-Zuschlags der jeweiligen Reise zu. Dasselbe gilt in dem Fall,
dass ein vollzahlender Reiseteilnehmer aus einer Kabine mit gebuchter Mehrbettbelegung teilstorniert mit der Folge, dass eine eigentlich für einer Dreier- oder Viererbelegung vorgesehene Kabine durch eine geringere Anzahl von Personen genutzt wird.
 Daneben behält sich TUI Cruises das Recht vor, bei Teilstornierung eines Reiseteilnehmers aus einer Kabine mit gebuchter Dreier- oder Viererbelegung eine Umbuchung der Kabine vorzunehmen. Eine Teilstornierung des An- und/ oder Abreisepakets allein ist nicht möglich.
c) Dem Kunden steht das Recht zu, TUI Cruises nachzuweisen, dass die dem Reiseveranstalter zustehende angemessene Entschädigung wesentlich niedriger als die von ihm geforderte Entschädigungspauschale sei.
d) TUI Cruises behält sich vor, anstelle der vorstehenden Entschädigungspauschalen
eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit TUI Cruises
nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Entschädigungspauschale entstanden sind. In diesem Fall ist TUI Cruises verpflichtet,
die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen
sowie abzüglich dessen, was TUI Cruises durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, konkret zu beziffern und zu begründen.
e) Prämien für über TUI Cruises vermittelte Reiseversicherungen fallen zusätzlich zur
pauschalen Entschädigung in voller Höhe an.


7. UMBUCHUNG, ERSATZPERSON
Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf gebührenfreie Änderungen bzw.
Umbuchungen hinsichtlich des Reisetermins, des Abflugortes oder Reiseziels, der Unterbringung, der Kabine oder der Beförderungsart besteht nicht. Für Umbuchungen, die auf  Wunsch des Kunden dennoch unter Beibehaltung des Gesamtzuschnitts der Reise vorgenommen werden (insbesondere unter Beibehaltung der Reisedauer, der Beförderungsart und des Basis-Reisepreises), werden bis 50 Tage vor Reisebeginn folgende Kosten berechnet:
a) Wohlfühlpreis
- Für Umbuchungen der Kabinenkategorie oder des Abflughafens am gleichen
Reisetermin innerhalb des TUI Cruises Wohlfühlpreises entstehen keine Umbuchungsgebühren.
- Für die einmalige Umbuchung des Reisetermins oder des Schiffs (Beibehaltung
der Reisedauer und des Reisepreises) ausschließlich bei Buchungen zum TUI Cruises
Wohlfühlpreis entstehen keine Umbuchungsgebühren.
- Für Umbuchungen am gleichen Reisetermin innerhalb der gleichen Kabinenkategorie vom TUI Cruises Wohlfühlpreis auf den tagesaktuellen TUI Cruises
Flex-Preis (gilt nicht auf Sonderpreise und Buchungsaktionen) entstehen keine Umbuchungsgebühren, wenn die Buchung ursprünglich zum Wohlfühlpreis erfolgte
und es sich um die erstmalige Umbuchung des Vorgangs handelt.
b) Flex-Preis
- Für Umbuchungen am gleichen Reisetermin innerhalb des Flex-Preises (auch
für eine Änderung des Abflughafens oder des Fluges) oder auf einen Wohlfühlpreis
entstehen Umbuchungsgebühren von 150€ pro Person.
- Alle anderen Änderungen innerhalb des Flex-Preises, insbesondere abweichende
Reisetermine, Sonderpreise oder Aktionen, sind nur in Form einer kostenpflichtigen
Stornierung gemäß Ziffer 6 (Rücktritt des Kunden) und einer anschließenden Neubuchung möglich.
c) Erhöht sich der Reisepreis durch die Umbuchung (z.B. durch eine höherwertige
Kabine), so ist die Umbuchung gebührenfrei.
d) Bis zum Reiseantritt kann der Kunde verlangen, dass ein Dritter in seine Rechte und
Pflichten eintritt. Es bedarf der Mitteilung an TUI Cruises. TUI Cruises kann dem
Eintritt des Dritten widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche
Anordnungen entgegenstehen. Für eine solche Änderung von Reiseteilnehmern
(Namensänderungen, Personenersetzung) werden zusätzlich zu den dadurch gegebenenfalls entstehenden Mehrkosten (z.B. Fluggesellschaften) die TUI Cruises durch
die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Bearbeitungskosten in Höhe von 30€
pro Person vereinbart. Der Nachweis, dass mit dem Eintritt des Dritten keine oder
wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind, bleibt dem Kunden unbenommen. Für
den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Kosten
haften der angemeldete Teilnehmer und die Ersatzperson als Gesamtschuldner.
e) Alle anderen Änderungen, insbesondere abweichende Reisetermine, Sonderpreise,
Aktionen oder Umbuchungswünsche, die später als 50 Tage vor Reisebeginn bei
TUI Cruises eingehen, sind nur in Form einer kostenpflichtigen Stornierung gemäß
Ziffer 6 (Rücktritt des Kunden) und einer anschließenden Neubuchung möglich.


8. RÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG DURCH TUI Cruises
TUI Cruises kann in den folgenden Fällen vor Beginn der Reise von dem Reisevertrag
ganz oder teilweise zurücktreten oder nach Beginn der Reise den Reisevertrag ganz oder
teilweise ohne Einhaltung von Fristen kündigen, wenn der Kunde nach dem Urteil des
Kapitäns
-auf Begleitung angewiesen ist, jedoch ohne Begleitung reist,
-in einem geistigen oder körperlichen Zustand ist, der den Kunden reiseunfähig
macht oder eine Gefahr für den Kunden selbst oder jemand sonst an Bord darstellt,
-unter falschen Angaben gebucht hat,
-Waffen oder andere gefährliche Gegenstände, Rauschmittel oder für den Verbrauch während der Reise bestimmte alkoholische Getränke mit sich führt,
-die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung mit Fristsetzung so
nachhaltig stört oder sich so nachhaltig vertragswidrig verhält, dass die sofortige
Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist.
In diesen Fällen kann der Kunde von der Reise ausgeschlossen werden. TUI Cruises behält den Anspruch auf den Reisepreis; der Wert etwa ersparter Aufwendungen sowie etwaiger Vorteile, die TUI Cruises aus anderweitiger Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt, wird angerechnet. Eventuell entstehende zusätzliche Kosten für die Rückreise trägt der Kunde.


9. GEWÄHRLEISTUNG, KÜNDIGUNG DES KUNDEN
a) Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen.
Er ist verpflichtet, der von TUI Cruises eingesetzten Reiseleitung eventuelle Reisemängel anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Unterlässt er dies schuldhaft, tritt eine
Reisepreisminderung nicht ein. Reiseleitung und örtliche Leistungsträger sind nicht
berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen.
b) Verlust oder Beschädigungen des Reisegepäcks sind unverzüglich dem Beförderungsunternehmen anzuzeigen. Das gilt insbesondere bei Verlust von Fluggepäck. Das Beförderungsunternehmen ist zur Ausstellung einer schriftlichen Bestätigung verpflichtet. Ohne Anzeige besteht Gefahr eines Anspruchsverlusts, vgl. Ziffer 11.
c) TUI Cruises kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen
Aufwand erfordert. TUI Cruises kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine
gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird, z.B. eine andere Fluggesellschaft bzw. ein
anderes Schiff eingesetzt oder eine andere Route befahren wird.
d) Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet TUI Cruises
innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen
der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag – im eigenen Interesse und aus
Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung – kündigen.
Dasselbe gilt, wenn dem Kunden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, für
TUI Cruises erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für
die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von TUI Cruises
oder ihren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des
Vertrags durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.


10. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
a) Die vertragliche Haftung von TUI Cruises für Schäden, die nicht aus der Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren (auch die Haftung für die
Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher Pflichten) und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den 3-fachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber
hinausgehende Ansprüche aufgrund internationaler Abkommen bleiben von der
Beschränkung unberührt.
b) Kommt TUI Cruises die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung nach den jeweils anwendbaren besonderen internationalen Abkommen oder auf
solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften (z.B. nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches sowie nach den Bestimmungen des Binnenschifffahrtsgesetzes).
c) Kommt TUI Cruises die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich
die Haftung des Veranstalters nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes,
des Abkommens von Warschau in der Fassung von Den Haag, soweit dieses noch Anwendung findet, oder insbesondere der Montrealer Vereinbarung, je nachdem, welche
Bestimmungen Anwendung finden.
d) Wertgegenstände (z.B. Geld, Foto- oder Filmausrüstung, Schmuck, Laptops, Tablets,
Wertsachen) sind bei An- und Abreise sicher verwahrt im Handgepäck mitzuführen.
Für eine Verwahrung im Reisegepäck während An- und Abreise haftet TUI Cruises
nicht. Für Beschädigungen oder Verlust von Wertgegenständen im vorgenannten
Sinn sowie von persönlicher Ausrüstung durch Diebstahl, sonstiges Abhandenkommen oder extreme Belastungen außerhalb des Schiffs haftet TUI Cruises nicht, es
sei denn, die Schäden bzw. Verluste sind auf vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten von
TUI Cruises zurückzuführen. Auch bei Aufbewahrung oder Transport in den bei
Landausflügen oder Transfers eingesetzten Fahrzeugen ist jegliche Haftung ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten von TUI Cruises
zur Beschädigung oder zum Verlust geführt hat. Für Beschädigung oder Verlust von
Kabinengepäck haftet TUI Cruises nach den Regeln des Handelsgesetzbuches.
e) TUI Cruises haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im
Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden
(z.B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen),
wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den
Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von TUI Cruises sind und
getrennt ausgewählt wurden.


11. AUSSCHLUSS VON ANSPRÜCHEN, VERJÄHRUNG UND ABTRETUNG
a) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Gepäckverlust, -beschädigung und -verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen nach luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen
vom Reisenden unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Fluggesellschaften und Reiseveranstalter können die
Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Diese Ansprüche sind binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust, bei Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung zu melden.
b) Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck
unverzüglich TUI Cruises anzuzeigen. Dies entbindet den Reisenden nicht davon,
die Schadenanzeige an die Fluggesellschaft gemäß Buchstabe a) innerhalb der vorstehenden Fristen zu erstatten.
c) Reiserechtliche Ansprüche des Kunden sowie Ansprüche des Kunden aus der Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen
Pflichtverletzung von TUI Cruises oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von TUI Cruises beruhen, verjähren in 2 Jahren. Die Verjährung nach den vorstehenden Sätzen beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt.
d) Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in 3 Jahren.
e) Schweben zwischen dem Kunden und TUI Cruises Verhandlungen über den Anspruch
oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt,
bis der Kunde oder TUI Cruises die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die
Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach Ende der Hemmung ein.
f) Das Reisebüro tritt nur als Vermittler bei Abschluss des Reisevertrags auf. Es ist nicht
befugt, nach Reiseende die Anmeldung von Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen durch den Kunden entgegenzunehmen.
g) Ohne Zustimmung von TUI Cruises können Kunden gegen TUI Cruises gerichtete
Ansprüche weder ganz noch teilweise auf Dritte übertragen. Dies gilt nicht unter mitreisenden Familienangehörigen.


12. PASS-, VISA- UND GESUNDHEITSBESTIMMUNGEN
a) Der Kunde hat alle Gesetze, Verordnungen, Anordnungen und Reisebestimmungen
(Vorschriften) der Länder und Häfen, die von der Reise berührt werden, sowie alle
Regeln und Anweisungen von TUI Cruises und ihren Beauftragten zu befolgen.
b) TUI Cruises informiert Staatsangehörige aus Deutschland, bei denen keine besonderen Verhältnisse (z.B. doppelte Staatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit, frühere
Eintragungen im Pass, Flüchtlingsausweis) gegeben sind, über allgemeine Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie
über deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt. Dabei wird davon ausgegangen,
dass keine Besonderheiten in der Person des Reisenden (z.B. doppelte Staatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit, Voreintragungen im Pass) vorliegen. Staatsangehörige
anderer EU-Länder und Angehörige anderer Staaten wenden sich bitte an das für sie
zuständige Konsulat.
c) Der Kunde ist für die Beschaffung und das Mitführen notwendiger Reisepapiere (z.B.
Visa, Impfzeugnisse), eventuelle Impfungen sowie die Einhaltung von Zoll- und Devisenvorschriften selbst verantwortlich, es sei denn, dass sich TUI Cruises ausdrücklich
zur Beschaffung etwaiger Visa, Bescheinigungen usw. verpflichtet hat. Alle Nachteile,
insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten sowie Strafen, Bußen und Auslagen,
die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zulasten des Kunden,
ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation seitens
TUI Cruises bedingt sind. Der Kunde ist verpflichtet, Geldbeträge, die TUI Cruises in
diesem Zusammenhang zahlen oder hinterlegen muss, sofort zu erstatten.
d) TUI Cruises weist darauf hin, dass Minderjährige, die ohne Eltern reisen, eine schriftliche Einverständniserklärung ihrer Eltern mit sich führen sollten. Ohne diese kann
es in vielen Ländern zu Einschränkungen oder einer Verweigerung der Einschiffung
kommen. Die Erklärung sollte mindestens in englischer Sprache, empfehlenswerterweise aber auch in der Sprache der jeweiligen Reiseländer verfasst und beglaubigt
sein. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, sich bei den jeweiligen Botschaften
darüber zu informieren.

13. EINREDEN UND BESCHRÄNKUNGEN DER BEDIENSTETEN UND BEAUFTRAGTEN
Wird ein Bediensteter oder Beauftragter von TUI Cruises wegen eines Schadens, der im
Zusammenhang mit der Beförderung entstanden ist, in Anspruch genommen, so kann er
sich, sofern er beweist, dass er in Ausübung seiner Verrichtungen gehandelt hat, auf die
Einreden und Haftungsbeschränkungen berufen, die nach diesen Reisebedingungen gelten.


14. DATENSCHUTZ
Die personenbezogenen Daten, die Sie TUI Cruises zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind.
Zu Ihrer Sicherheit werden an Bord der Mein Schiff ® Flotte manche öffentliche Bereiche
videoüberwacht. Darüber hinaus informieren wir Sie zukünftig über aktuelle Angebote.
Ist das von Ihnen nicht gewünscht, senden Sie Ihren Widerruf bitte ausschließlich schriftlich an datenschutz@tuicruises.com oder an TUI Cruises GmbH, Heidenkampsweg 58,
20097 Hamburg. Für Fragen zum Datenschutz wenden Sie sich sehr gerne an unseren
Datenschutzbeauftragten. Unseren ausführlichen Datenschutzhinweis zu Form und Umfang der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung finden Sie unter www.tuicruises.com/
datenschutz. Soweit wir uns zur Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten
externer Dienstleister außerhalb der EU bzw. des EWR (sogenannte Drittländer ohne
angemessenes Datenschutzniveau) bedienen, wird der Schutz Ihrer personenbezogenen
Daten durch die Vereinbarung der sogenannten EU-Standardvertragsklauseln abgesichert.


15. REISEBESCHRÄNKUNGEN FÜR WERDENDE MÜTTER UND SÄUGLINGE
SOWIE FÜR PERSONEN MIT EINGESCHRÄNKTER MOBILITÄT
a) Aus Sicherheitsgründen und bedingt durch die eingeschränkte medizinische Versorgung an Bord des Schiffs sind werdende Mütter, die sich bei Reiseantritt in der
24. Schwangerschaftswoche oder darüber hinaus befinden, sowie Säuglinge unter
6 Monaten von einer Reise ausgeschlossen. Säuglinge, die bei Reiseantritt mindestens
6 Monate alt sind, dürfen dann an einer Reise teilnehmen, wenn diese nicht mehr
als 3 aufeinanderfolgende Seetage aufweist. Andernfalls ist ein Alter von mindestens
12 Monaten notwendig. Generell wird der vollständige empfohlene Impfschutz bei
Säuglingen vorausgesetzt.
b) Allen Gästen mit einer körperlichen Beeinträchtigung möchten wir eine schöne Reise
bei uns an Bord ermöglichen. Unter anderem existieren an Bord barrierefreie Kabinen
und Bereiche. Nichtsdestotrotz sind unsere Reisen nicht uneingeschränkt für Personen mit eingeschränkter Mobilität geeignet. Auf Verlangen stellt TUI Cruises Informationen über eine Eignung unter Berücksichtigung der Bedürfnisse des Kunden zur
Verfügung. Auf besondere Bedürfnisse hat der Kunde bei Buchung hinzuweisen.
c) Aus Sicherheitsgründen ist erforderlich, dass Gehörlose, Blinde, Personen, die trotz
Sehhilfe auf dem besseren Auge eine Sehschärfe von nicht mehr als 20% der normalen
Sehkraft haben, sowie Gäste, die dauerhaft auf einen Rollstuhl angewiesen sind, nur
zusammen mit einer volljährigen Begleitperson auf ihrer Kabine reisen.


16. ÄRZTLICHE BETREUUNG
a) Ein modernes Hospital mit qualifizierten Schiffsärzten, ausgebildeten Krankenschwestern und vorrangig deutschen Arzneimitteln befindet sich auf jedem Schiff. Die
Leistungen des Hospitals sind nicht Bestandteil des Reisevertrags.
b) Bei der Behandlung auf dem Schiff handelt es sich um eine Behandlung, die einem
Arztbesuch im Ausland gleichkommt (Flaggenstaat Malta). Deutsche Gebührenrichtlinien und deutsche Krankenversicherungen finden an Bord keine Anwendung. Wir
empfehlen daher den Abschluss einer privaten Auslandsreise-Krankenversicherung.
Die Bezahlung erfolgt per Bordkarte, eine Abrechnung per Versichertenkarte ist nicht
möglich. Eine Haftung für die Erstattungsfähigkeit der Behandlungen in voller Höhe von
Ihrer jeweiligen persönlichen Krankenversicherung kann TUI Cruises nicht übernehmen.
c) Eine umfangreiche Krankenbehandlung ist an Bord nur eingeschränkt möglich. Etwa
ist die Ausstattung des Bordhospitals nicht speziell auf die Versorgung von Babys und
Kleinkindern ausgelegt. Ferner können Dialysen und zahnmedizinische Behandlungen
an Bord nicht durchgeführt werden. Zudem ist das Sortiment in der Bordapotheke für
allgemeine Erkrankungen sowie zur Erst-Notfallbehandlung ausgestattet. Im medizinischen Notfall wird der Patient ausgeschifft und in ein nahegelegenes Krankenhaus
an Land gebracht. Die damit verbundenen Kosten trägt der Patient. Gäste, die sich in
ärztlicher Behandlung befinden, sollten ihre Krankenunterlagen mit sich führen.


17. GERICHTSSTAND/ALTERNATIVE STREITBEILEGUNG
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland haben, sowie für Personen, denen nach Abschluss des Vertrages ihr Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für Passivprozesse ist Hamburg. Beides gilt nur dann nicht, wenn internationale Übereinkommen zwingend etwas anderes vorschreiben. Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten bereit. TUI Cruises nimmt an diesem oder anderen Verfahren zur alternativen Streitbeilegung nicht teil.


Drucklegung: Februar 2018
Letzte Aktualisierung Januar 2020

Reisebedingungen Sommer-Katalog 2020
Gültig für Buchungen ab November 2018. 

1. ABSCHLUSS DES REISEVERTRAGS UND ANMELDUNG VON MITREISENDEN
a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde TUI Cruises den Abschluss eines
Reisevertrags verbindlich an. Dies kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf
elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen.
b) Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Kunden. Der Anmelder erklärt ausdrücklich, für die vertraglichen Verpflichtungen aller in der Anmeldung mit aufgeführten Kunden einzustehen.
c) Der Reisevertrag kommt erst mit der schriftlichen Reisebestätigung durch TUI Cruises
(per E-Mail oder Post) zustande. Die elektronische Bestätigung des Zugangs der Reiseanmeldung stellt keine Annahme des Reisevertrags dar. Erfolgt die Reisebestätigung
sofort nach Betätigung des Buttons „Zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende
unmittelbare Darstellung der Reisebestätigung auf dem Bildschirm, so kommt der
Reisevertrag mit Darstellung dieser Reisebestätigung zustande. Die Verbindlichkeit
des Reisevertrages ist nicht davon abhängig, dass der Kunde Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck der Reisebestätigung nutzt oder die Reisebestätigung in
Papierform (per Post) erhält.
d) Weicht die Reisebestätigung von TUI Cruises von dem Inhalt der Anmeldung des Kunden ab, so liegt ein neues Angebot von TUI Cruises vor, an das TUI Cruises 10 Tage
ab Zugang der Bestätigung gebunden ist. Der Reisevertrag kommt auf Grundlage
dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde das Angebot innerhalb dieser Frist
durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (Anzahlung bzw. vollständige Zahlung
des Reisepreises) annimmt.
e) TUI Cruises weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften bei Pauschalreiseverträgen, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden (z.B. über Briefe, Telefonanrufe,
E-Mails, Telemedien oder Online-Dienste), kein Widerrufsrecht besteht, sondern
lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte (siehe hierzu auch Ziffer 6).
Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach
§ 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn,
die Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende
Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht kein Widerrufsrecht.


2. AUSFÜHRENDES LUFTFAHRTUNTERNEHMEN/GEMEINSCHAFTLICHE LISTE
TUI Cruises wird den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft bzw.
der ausführenden Fluggesellschaften aller im Rahmen der Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen informieren. Steht bzw. stehen bei der Anmeldung die ausführende Fluggesellschaft bzw. die ausführenden Fluggesellschaften noch nicht fest, so wird
TUI Cruises dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften nennen, sobald
TUI Cruises die ausführende Fluggesellschaft bzw. die ausführenden Fluggesellschaften
kennt, spätestens jedoch mit Versand der Detailinformationen zur gebuchten Reise.
Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft,
wird TUI Cruises den Kunden so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichten.
Die „gemeinschaftliche Liste“ der Luftfahrtunternehmen, denen der Betrieb in der EU
untersagt ist, ist im Internet unter www.ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/
index_de.htm oder unter www.lba.de einsehbar. Es gelten die Beförderungsbedingungen
der jeweiligen Fluggesellschaft.


3. BEZAHLUNG
a) Zur Absicherung der Kundengelder hat TUI Cruises eine Insolvenzversicherung beim
Deutschen Reisepreis-Sicherungsverein VVaG (DRS) abgeschlossen. Ein Sicherungsschein befindet sich bei der Bestätigung.
b) Die Bezahlung des Reisepreises erfolgt per Kreditkarte oder Lastschriftverfahren
(Letzteres ausschließlich in Ländern des SEPA-Raums) direkt an TUI Cruises. Sofern
nicht mit TUI Cruises anders ausdrücklich vereinbart, haben Zahlungen an vermittelnde
Reisebüros keine schuldbefreiende Wirkung. Bei Zahlung im Lastschriftverfahren SEPA
Direct Debit, SDD, benötigt TUI Cruises (ggf. über das Reisebüro) ein sogenanntes
Mandat, das die Belastung des Girokontos des Kunden mit dem zu zahlenden
Preis (An- und Restzahlung) im Wege der Lastschrift erlaubt. Das Mandat ist Teil
der Bestätigung. Für die Vorankündigung (Pre-Notification) einer SEPA-Lastschrift gilt
eine Frist von 1 Tag vor Fälligkeit.
c) Nach Vertragsschluss und Erhalt des Sicherungsscheins (siehe a) ist pro Reiseteilnehmer eine Anzahlung von 25% des Reisepreises beim Wohlfühlpreis und 35% beim Flex-Preis zu leisten, die auf den Reisepreis angerechnet wird. Mit der Anzahlung wird
die volle Prämie einer über TUI Cruises vermittelten Versicherung fällig. Die Restzahlung ist spätestens 30 Tage vor Reisebeginn fällig, soweit der Sicherungsschein
übergeben ist. Bei Buchungen ab 30 Tage vor Reisebeginn wird die Gesamtzahlung sofort nach Erhalt des Sicherungsscheins fällig. Die Reiseunterlagen versendet
TUI Cruises nach Erhalt der Restzahlung (frühestens 3 Wochen vor Abfahrt) und dem
Vorliegen der vollständigen Passdaten der von dem Kunden angemeldeten Reiseteilnehmer (Manifestdaten). Ab 14 Tage vor Abreise ist eine Zahlung des Reisepreises nur noch per Kreditkarte oder Blitzüberweisung möglich.
d) Kommt der Kunde einer seiner Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nach,
ist TUI Cruises berechtigt, nach erfolgloser Mahnung mit Nachfristsetzung vom
Reisevertrag zurückzutreten und die unter Ziffer 6 vereinbarten Stornokosten zu
berechnen. Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten bleibt
dem Kunden unbenommen. TUI Cruises behält sich vor, die durch die Nicht- bzw. die
unvollständige Zahlung anfallenden Mehrkosten (z.B. Bankgebühren, Rücklastschriftgebühren) weiterzubelasten und bei erfolgter Mahnung eine Mahnkostenpauschale von 3€ zu erheben.


4. LEISTUNGEN UND PREISE
a) Die Leistungsverpflichtung von TUI Cruises ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt
der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem für den Zeitpunkt der Reise gültigen
Katalog bzw. der Reiseausschreibung einschließlich sämtlicher darin enthaltenen Hinweise und Erläuterungen.
 Bei Widersprüchen ist die Reisebestätigung ausschlaggebend. Ausreisegebühren sind
nicht im Reisepreis enthalten. Diese zahlt der Kunde direkt vor Ort. TUI Cruises behält sich vor, aus sachlich berechtigten Gründen vor Vertragsabschluss Änderungen
der Katalogangaben bzw. der Reiseausschreibung vorzunehmen, über die der Kunde
selbstverständlich informiert wird.
b) Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind von TUI Cruises nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen,
Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des
Reisevertrags abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen von TUI Cruises
hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.
c) Maßgebend für alle Ermäßigungen, die mit dem Alter des Reisenden zusammenhängen
(z.B. Kinderermäßigung), ist das Alter bei Reiseantritt.
d) Kinder, die während der Reise 2 Jahre alt werden, benötigen sowohl für den Hin- als
auch für den Rückflug einen eigenen Sitzplatz, sodass hier das Alter bei Rückflug
maßgeblich ist.


5. LEISTUNGSÄNDERUNGEN
a) Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrags, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, wie z.B. wegen
der besonderen Gegebenheiten der Schifffahrt, und von TUI Cruises nicht wider Treu
und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit sie nicht erheblich sind,
nicht zu einer wesentlichen Änderung der Reiseleistung führen und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Das Gleiche gilt für Änderungen
der Fahrtzeiten und/ oder Routen (besonders aus Sicherheits- oder Witterungsgründen), über die allein der für das Schiff verantwortliche Kapitän entscheidet.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten
Leistungen mit Mängeln behaftet sind. TUI Cruises ist verpflichtet, den Kunden über
Leistungsänderungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
b) Bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, ohne Kosten vom Reisevertrag zurückzutreten. Der Kunde ist verpflichtet, dieses Recht innerhalb einer gesetzten angemessenen Frist bzw. ansonsten unverzüglich
nach dem Erhalt der Änderungsmitteilung TUI Cruises gegenüber geltend zu machen.
Der Kunde hat die Wahl, auf die Mitteilung zu reagieren oder nicht. Wenn der Kunde
gegenüber TUI Cruises reagiert, dann kann er entweder der Vertragsänderung zustimmen, die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen, sofern ihm eine solche angeboten
wurde, oder unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten. Wenn der Kunde nicht oder nicht
innerhalb der gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen.
c) Mehrkosten, die aufgrund einer von TUI Cruises nicht zu vertretenden Quarantäne
entstehen, sind vom Kunden selbst zu tragen bzw. zu ersetzen.
d) Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass seitens der Fluggesellschaften die Vergabe von
Sitzplätzen auf den jeweiligen Kontingenten limitiert ist. Änderungen hinsichtlich eines
vorab reservierten Sitzplatzes sind seitens der Fluggesellschaft bis kurz vor Abflug
möglich. Weiterhin ist eine Sitzplatzreservierung erst frühestens mit Bekanntgabe der
Flugzeiten möglich. Insbesondere die sogenannten XL-Seats an den Notausgängen
mit mehr Beinfreiheit sind zudem aufgrund von Sicherheitsvorschriften der Behörden
nicht für alle Personenkreise reservierbar.


6. RÜCKTRITT DES KUNDEN
a) Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Die Erklärung wird wirksam an dem Tag,
an dem sie bei TUI Cruises eingeht.
b) Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so ist
TUI Cruises berechtigt, eine angemessene Entschädigung zu verlangen, soweit der
Rücktritt nicht von TUI Cruises zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in
dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort 
erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich,
wenn sie nicht der Kontrolle von TUI Cruises unterliegen und sich ihre Folgen auch
dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen
worden wären.
 Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis abzüglich des
Werts der von TUI Cruises ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was
TUI Cruises durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt. TUI Cruises
hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des
Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten
Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt
mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet:


REISERÜCKTRITT WOHLFÜHLPREIS

Bis 50 Tage vor Reiseantritt: 25%                             

49 bis 30 Tage vor Reiseantritt: 30%                           

29 bis 24 Tage vor Reiseantritt: 40 %                                                    

23 bis 17 Tage vor Reiseantritt: 60 %                                                 

16 bis 1 Tag vor Reiseantritt: 80%                                          

Nichtantritt der Reise*: 95%              


                        

REISERÜCKTRITT FLEX-PREIS

Bis 50 Tage vor Reiseantritt: 35%                             

49 bis 30 Tage vor Reiseantritt: 45%                           

29 bis 24 Tage vor Reiseantritt: 60 %                                                    

23 bis 17 Tage vor Reiseantritt: 80 %                                                 

16 bis 1 Tag vor Reiseantritt: 90%                                          

Nichtantritt der Reise*: 95%    

                                  

* Gilt auch bei Stornierung am Abfahrtstag.

Bei einer Buchung mit Linienflügen gilt für das An- und Abreisepaket ergänzend folgende pauschale Entschädigung (jeweils pro Person): vom 49. Tag bis zum 30. Tag vor
Reisebeginn 50%, ab dem 29. Tag vor Reisebeginn 75%, ab dem 23. Tag vor Reisebeginn 90%, bei Nichterscheinen, Stornierung am Tag des Reisebeginns und nachträglicher Stornierung 95%. Bei Teilstornierung eines vollzahlenden Reiseteilnehmers
aus einer Kabine mit gebuchter Zweibettbelegung mit der Folge, dass der verbleibende Reiseteilnehmer die gebuchte Kabine als Einzelkabine nutzt, stehen TUI Cruises
die Stornokosten lt. Tabelle, jedoch mindestens eine pauschale Entschädigung in
Höhe des Einzelkabinen-Zuschlags der jeweiligen Reise zu. Dasselbe gilt in dem Fall,
dass ein vollzahlender Reiseteilnehmer aus einer Kabine mit gebuchter Mehrbettbelegung teilstorniert mit der Folge, dass eine eigentlich für eine Dreier- oder Viererbelegung vorgesehene Kabine durch eine geringere Anzahl von Personen genutzt wird.
 Daneben behält sich TUI Cruises das Recht vor, bei Teilstornierung eines Reiseteilnehmers aus einer Kabine mit gebuchter Dreier- oder Viererbelegung eine Umbuchung der Kabine vorzunehmen.
Eine Teilstornierung des An- und / oder Abreisepakets allein ist nicht möglich.
c) Dem Kunden steht das Recht zu, TUI Cruises nachzuweisen, dass die dem Reiseveranstalter zustehende angemessene Entschädigung wesentlich niedriger als die von ihm geforderte Entschädigungspauschale sei.
d) TUI Cruises behält sich vor, anstelle der vorstehenden Entschädigungspauschalen
eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit TUI Cruises
nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare
Entschädigungspauschale entstanden sind. In diesem Fall ist TUI Cruises verpflichtet,
die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen
sowie abzüglich dessen, was TUI Cruises durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, konkret zu beziffern und zu begründen.
e) Prämien für über TUI Cruises vermittelte Reiseversicherungen fallen zusätzlich zur
pauschalen Entschädigung in voller Höhe an.


7. UMBUCHUNG, ERSATZPERSON
Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf gebührenfreie Änderungen bzw.
Umbuchungen hinsichtlich des Reisetermins, des Abflugortes oder Reiseziels, der Unterbringung, der Kabine oder der Beförderungsart besteht nicht. Für Umbuchungen, die auf Wunsch des Kunden dennoch unter Beibehaltung des Gesamtzuschnitts der Reise vorgenommen werden (insbesondere unter Beibehaltung der Reisedauer, der Beförderungsart und des Basis-Reisepreises), werden bis 50 Tage vor Reisebeginn folgende Kosten berechnet:
a) Wohlfühlpreis
-Für Umbuchungen der Kabinenkategorie oder des Abflughafens am gleichen
Reisetermin innerhalb des TUI Cruises Wohlfühlpreises entstehen keine Umbuchungsgebühren.
-Für die einmalige Umbuchung des Reisetermins oder des Schiffs (Beibehaltung
der Reisedauer und des Reisepreises) ausschließlich bei Buchungen zum TUI Cruises
Wohlfühlpreis entstehen keine Umbuchungsgebühren.
-Für Umbuchungen am gleichen Reisetermin innerhalb der gleichen Kabinenkategorie vom TUI Cruises Wohlfühlpreis auf den tagesaktuellen TUI Cruises
Flex-Preis (gilt nicht auf Sonderpreise und Buchungsaktionen) entstehen keine Umbuchungsgebühren, wenn die Buchung ursprünglich zum Wohlfühlpreis erfolgte
und es sich um die erstmalige Umbuchung des Vorgangs handelt.
b) Flex-Preis
-Für Umbuchungen am gleichen Reisetermin innerhalb des Flex-Preises (auch
für eine Änderung des Abflughafens oder des Fluges) oder auf einen Wohlfühlpreis
entstehen Umbuchungsgebühren von 150€ pro Person.
-Alle anderen Änderungen innerhalb des Flex-Preises, insbesondere abweichende
Reisetermine, Sonderpreise oder Aktionen, sind nur in Form einer kostenpflichtigen
Stornierung gemäß Ziffer 6 (Rücktritt des Kunden) und einer anschließenden Neubuchung möglich.
c) Erhöht sich der Reisepreis durch die Umbuchung (z.B. durch eine höherwertige
Kabine), so ist die Umbuchung gebührenfrei.
d) Bis zum Reiseantritt kann der Kunde verlangen, dass ein Dritter in seine Rechte und
Pflichten eintritt. Es bedarf der Mitteilung an TUI Cruises. TUI Cruises kann dem
Eintritt des Dritten widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche
Anordnungen entgegenstehen. Für eine solche Änderung von Reiseteilnehmern
(Namensänderungen, Personenersetzung) werden zusätzlich zu den dadurch gegebenenfalls entstehenden Mehrkosten (z.B. Fluggesellschaften) die TUI Cruises durch
die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Bearbeitungskosten in Höhe von 30€
pro Person vereinbart. Der Nachweis, dass mit dem Eintritt des Dritten keine oder
wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind, bleibt dem Kunden unbenommen. Für
den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Kosten
haften der angemeldete Teilnehmer und die Ersatzperson als Gesamtschuldner.
e) Alle anderen Änderungen, insbesondere abweichende Reisetermine, Sonderpreise,
Aktionen oder Umbuchungswünsche, die später als 50 Tage vor Reisebeginn bei
TUI Cruises eingehen, sind nur in Form einer kostenpflichtigen Stornierung gemäß
Ziffer 6 (Rücktritt des Kunden) und einer anschließenden Neubuchung möglich.


8. RÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG DURCH TUI Cruises
TUI Cruises kann vor Beginn der Reise von dem Reisevertrag ganz oder teilweise zurücktreten oder nach Beginn der Reise den Reisevertrag ganz oder teilweise ohne
Einhaltung von Fristen kündigen, wenn der Kunde nach dem Urteil des Kapitäns
- auf Begleitung angewiesen ist, jedoch ohne Begleitung reist,
- in einem geistigen oder körperlichen Zustand ist, der den Kunden reiseunfähig
macht oder eine Gefahr für den Kunden selbst oder jemand sonst an Bord darstellt,
- unter falschen Angaben gebucht hat,
- Waffen oder andere gefährliche Gegenstände, Rauschmittel oder für den Verbrauch während der Reise bestimmte alkoholische Getränke mit sich führt,
- die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung mit Fristsetzung so
nachhaltig stört oder sich so nachhaltig vertragswidrig verhält, dass die sofortige
Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist.
In diesen Fällen kann der Kunde von der Reise ausgeschlossen werden. TUI Cruises behält den Anspruch auf den Reisepreis; der Wert etwa ersparter Aufwendungen sowie etwaiger Vorteile, die TUI Cruises aus anderweitiger Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt, wird angerechnet. Eventuell entstehende zusätzliche Kosten für die Rückreise trägt der Kunde.


9. GEWÄHRLEISTUNG, KÜNDIGUNG DES KUNDEN
a) Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Er
ist verpflichtet, der von TUI Cruises eingesetzten Reiseleitung eventuelle Reisemängel
anzuzeigen und unter Setzung einer angemessenen Frist Abhilfe zu verlangen. Unterlässt er dies schuldhaft, tritt eine Reisepreisminderung nicht ein; das Recht zur Selbstabhilfe und Ersatzrechte bestehen dann nicht. Reiseleitung und örtliche Leistungsträger sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen.
b) Verlust oder Beschädigungen des Reisegepäcks sind unverzüglich dem Beförderungsunternehmen anzuzeigen. Das gilt insbesondere bei Verlust von Fluggepäck. Das
Beförderungsunternehmen ist zur Ausstellung einer schriftlichen Bestätigung verpflichtet. Ohne Anzeige besteht Gefahr eines Anspruchsverlusts, vgl. Ziffer 11.
c) TUI Cruises kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen
Aufwand erfordert. TUI Cruises kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine
gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird, z.B. eine andere Fluggesellschaft bzw. ein
anderes Schiff eingesetzt oder eine andere Route befahren wird.
d) Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet TUI Cruises
innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen
der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag – im eigenen Interesse und aus
Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung – kündigen.
Dasselbe gilt, wenn dem Kunden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, für
TUI Cruises erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für
die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von TUI Cruises
oder ihren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des
Vertrags durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.


10. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
a) Die vertragliche Haftung von TUI Cruises für Schäden, die nicht aus der Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren (auch die Haftung für die
Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher Pflichten) und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den 3-fachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber
hinausgehende Ansprüche aufgrund internationaler Abkommen bleiben von der
Beschränkung unberührt.
b) Kommt TUI Cruises die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung nach den jeweils anwendbaren besonderen internationalen Abkommen oder auf
solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften (z.B. nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches sowie nach den Bestimmungen des Binnenschifffahrtsgesetzes).
c) Kommt TUI Cruises die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich
die Haftung des Veranstalters nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes,
des Abkommens von Warschau in der Fassung von Den Haag, soweit dieses noch Anwendung findet, oder insbesondere der Montrealer Vereinbarung, je nachdem, welche
Bestimmungen Anwendung finden.
d) Wertgegenstände (z.B. Geld, Foto- oder Filmausrüstung, Schmuck, Laptops, Tablets,
Wertsachen) sind bei An- und Abreise sicher verwahrt im Handgepäck mitzuführen.
Für eine Verwahrung im Reisegepäck während An- und Abreise haftet TUI Cruises
nicht. Für Beschädigungen oder Verlust von Wertgegenständen im vorgenannten
Sinn sowie von persönlicher Ausrüstung durch Diebstahl, sonstiges Abhandenkommen oder extreme Belastungen außerhalb des Schiffs haftet TUI Cruises nicht, es
sei denn, die Schäden bzw. Verluste sind auf vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten von
TUI Cruises zurückzuführen. Auch bei Aufbewahrung oder Transport in den bei
Landausflügen oder Transfers eingesetzten Fahrzeugen ist jegliche Haftung ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten von TUI Cruises
zur Beschädigung oder zum Verlust geführt hat. Für Beschädigung oder Verlust von
Kabinengepäck haftet TUI Cruises nach den Regeln des Handelsgesetzbuches.
e) TUI Cruises haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im
Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden
(z.B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen),
wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den
Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von TUI Cruises sind, und
getrennt ausgewählt wurden.


11. AUSSCHLUSS VON ANSPRÜCHEN, VERJÄHRUNG UND ABTRETUNG
a) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Gepäckverlust, -beschädigung und -verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen nach luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen
vom Reisenden unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Fluggesellschaften und Reiseveranstalter können die
Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Diese Ansprüche sind binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust, bei Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung zu melden.
b) Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck
unverzüglich TUI Cruises anzuzeigen. Dies entbindet den Reisenden nicht davon,
die Schadenanzeige an die Fluggesellschaft gemäß Buchstabe a) innerhalb der vorstehenden Fristen zu erstatten.
c) Reiserechtliche Ansprüche des Kunden sowie Ansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von TUI Cruises oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von TUI Cruises beruhen, verjähren in 2 Jahren. Die Verjährung nach den vorstehenden Sätzen beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt.
d) Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in 3 Jahren.
e) Schweben zwischen dem Kunden und TUI Cruises Verhandlungen über den Anspruch
oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt,
bis der Kunde oder TUI Cruises die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die
Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach Ende der Hemmung ein.
f) Das Reisebüro tritt nur als Vermittler bei Abschluss des Reisevertrags auf. Es ist nicht
befugt, nach Reiseende die Anmeldung von Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen durch den Kunden entgegenzunehmen.
g) Ohne Zustimmung von TUI Cruises können Kunden gegen TUI Cruises gerichtete
Ansprüche weder ganz noch teilweise auf Dritte übertragen. Dies gilt nicht unter mitreisenden Familienangehörigen.


12. PASS-, VISA- UND GESUNDHEITSBESTIMMUNGEN
a) Der Kunde hat alle Gesetze, Verordnungen, Anordnungen und Reisebestimmungen
(Vorschriften) der Länder und Häfen, die von der Reise berührt werden, sowie alle
Regeln und Anweisungen von TUI Cruises und ihren Beauftragten zu befolgen.
b) TUI Cruises informiert Staatsangehörige aus Deutschland, bei denen keine besonderen Verhältnisse (z.B. doppelte Staatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit, frühere
Eintragungen im Pass, Flüchtlingsausweis) gegeben sind, über allgemeine Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie
über deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt. Dabei wird davon ausgegangen,
dass keine Besonderheiten in der Person des Reisenden (z.B. doppelte Staatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit, Voreintragungen im Pass) vorliegen. Staatsangehörige anderer EU-Länder und Angehörige anderer Staaten wenden sich bitte an das für sie zuständige Konsulat.
c) Der Kunde ist für die Beschaffung und das Mitführen notwendiger Reisepapiere (z.B.
Visa, Impfzeugnisse), eventuelle Impfungen sowie die Einhaltung von Zoll- und Devisenvorschriften selbst verantwortlich, es sei denn, dass sich TUI Cruises ausdrücklich
zur Beschaffung etwaiger Visa, Bescheinigungen usw. verpflichtet hat. Alle Nachteile,
insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten sowie Strafen, Bußen und Auslagen,
die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zulasten des Kunden,
ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation seitens
TUI Cruises bedingt sind. Der Kunde ist verpflichtet, Geldbeträge, die TUI Cruises in
diesem Zusammenhang zahlen oder hinterlegen muss, sofort zu erstatten.
d) TUI Cruises weist darauf hin, dass Minderjährige, die ohne Eltern reisen, eine schriftliche Einverständniserklärung ihrer Eltern mit sich führen sollten. Ohne diese kann
es in vielen Ländern zu Einschränkungen oder einer Verweigerung der Einschiffung
kommen. Die Erklärung sollte mindestens in englischer Sprache, empfehlenswerterweise aber auch in der Sprache der jeweiligen Reiseländer verfasst und beglaubigt
sein. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, sich bei den jeweiligen Botschaften
darüber zu informieren.


13. EINREDEN UND BESCHRÄNKUNGEN DER BEDIENSTETEN UND BEAUFTRAGTEN
Wird ein Bediensteter oder Beauftragter von TUI Cruises wegen eines Schadens, der im
Zusammenhang mit der Beförderung entstanden ist, in Anspruch genommen, so kann er
sich, sofern er beweist, dass er in Ausübung seiner Verrichtungen gehandelt hat, auf die
Einreden und Haftungsbeschränkungen berufen, die nach diesen Reisebedingungen gelten.


14. DATENSCHUTZ
Die personenbezogenen Daten, die Sie TUI Cruises zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind.
Zu Ihrer Sicherheit werden an Bord der Mein Schiff ® Flotte manche öffentliche Bereiche
videoüberwacht. Darüber hinaus informieren wir Sie zukünftig über aktuelle Angebote.
Ist das von Ihnen nicht gewünscht, senden Sie Ihren Widerruf bitte ausschließlich schriftlich an datenschutz@tuicruises.com oder an TUI Cruises GmbH, Heidenkampsweg 58,
20097 Hamburg. Für Fragen zum Datenschutz wenden Sie sich sehr gerne an unseren
Datenschutzbeauftragten. Unseren ausführlichen Datenschutzhinweis zu Form und Umfang der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung finden Sie unter www.tuicruises.com/
datenschutz. Soweit wir uns zur Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten
externer Dienstleister außerhalb der EU bzw. des EWR (sogenannte Drittländer ohne
angemessenes Datenschutzniveau) bedienen, wird der Schutz Ihrer personenbezogenen
Daten durch die Vereinbarung der sogenannten EU-Standardvertragsklauseln abgesichert.


15. REISEBESCHRÄNKUNGEN FÜR WERDENDE MÜTTER UND SÄUGLINGE
SOWIE FÜR PERSONEN MIT EINGESCHRÄNKTER MOBILITÄT
a) Aus Sicherheitsgründen und bedingt durch die eingeschränkte medizinische Versorgung an Bord des Schiffs sind werdende Mütter, die sich bei Reiseantritt in der
24. Schwangerschaftswoche oder darüber hinaus befinden, sowie Säuglinge unter
6 Monaten von einer Reise ausgeschlossen. Säuglinge, die bei Reiseantritt mindestens
6 Monate alt sind, dürfen dann an einer Reise teilnehmen, wenn diese nicht mehr
als 3 aufeinanderfolgende Seetage aufweist. Andernfalls ist ein Alter von mindestens
12 Monaten notwendig. Generell wird der vollständige empfohlene Impfschutz bei
Säuglingen vorausgesetzt.
b) Allen Gästen mit einer körperlichen Beeinträchtigung möchten wir eine schöne Reise
bei uns an Bord ermöglichen. Unter anderem existieren an Bord barrierefreie Kabinen
und Bereiche. Nichtsdestotrotz sind unsere Reisen nicht uneingeschränkt für Personen mit eingeschränkter Mobilität geeignet. Auf Verlangen stellt TUI Cruises Informationen über eine Eignung unter Berücksichtigung der Bedürfnisse des Kunden zur
Verfügung. Auf besondere Bedürfnisse hat der Kunde bei Buchung hinzuweisen.
c) Aus Sicherheitsgründen ist erforderlich, dass Gehörlose, Blinde, Personen, die trotz
Sehhilfe auf dem besseren Auge eine Sehschärfe von nicht mehr als 20% der normalen
Sehkraft haben, sowie Gäste, die dauerhaft auf einen Rollstuhl angewiesen sind, nur
zusammen mit einer volljährigen Begleitperson auf ihrer Kabine reisen.


16. ÄRZTLICHE BETREUUNG
a) Ein modernes Hospital mit qualifizierten Schiffsärzten, ausgebildeten Krankenschwestern und vorrangig deutschen Arzneimitteln befindet sich auf jedem Schiff. Die
Leistungen des Hospitals sind nicht Bestandteil des Reisevertrags.
b) Bei der Behandlung auf dem Schiff handelt es sich um eine Behandlung, die einem
Arztbesuch im Ausland gleichkommt (Flaggenstaat Malta). Deutsche Gebührenrichtlinien und deutsche Krankenversicherungen finden an Bord keine Anwendung. Wir
empfehlen daher den Abschluss einer privaten Auslandsreise-Krankenversicherung.
Die Bezahlung erfolgt per Bordkarte, eine Abrechnung per Versichertenkarte ist nicht
möglich. Eine Haftung für die Erstattungsfähigkeit der Behandlungen in voller Höhe von
Ihrer jeweiligen persönlichen Krankenversicherung kann TUI Cruises nicht übernehmen.
c) Eine umfangreiche Krankenbehandlung ist an Bord nur eingeschränkt möglich. Etwa
ist die Ausstattung des Bordhospitals nicht speziell auf die Versorgung von Babys und
Kleinkindern ausgelegt. Ferner können Dialysen und zahnmedizinische Behandlungen
an Bord nicht durchgeführt werden. Zudem ist das Sortiment in der Bordapotheke für
allgemeine Erkrankungen sowie zur Erst-Notfallbehandlung ausgestattet. Im medizinischen Notfall wird der Patient ausgeschifft und in ein nahegelegenes Krankenhaus
an Land gebracht. Die damit verbundenen Kosten trägt der Patient. Gäste, die sich in
ärztlicher Behandlung befinden, sollten ihre Krankenunterlagen mit sich führen.


17. GERICHTSSTAND/ALTERNATIVE STREITBEILEGUNG
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland haben, für Personen, denen nach Abschluss des Vertrages ihr Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für Passivprozesse ist Hamburg. Beides gilt nur
dann nicht, wenn internationale Übereinkommen zwingend etwas anderes vorschreiben. Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten bereit. TUI Cruises nimmt an diesem oder anderen Verfahren zur alternativen Streitbeilegung nicht teil.


Drucklegung: November 2018;
Letzte Aktualisierung Januar 2020


Reisebedingungen Sommer-Katalog 2020
Gültig für Buchungen ab Dezember 2019.

1. ABSCHLUSS DES REISEVERTRAGS UND ANMELDUNG VON MITREISENDEN
a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde TUI Cruises den Abschluss eines Reisevertrags verbindlich an. Dies kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder
auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen.
b) Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Kunden. Der Anmelder erklärt ausdrücklich, für die vertraglichen Verpflichtungen aller in der Anmeldung mit aufgeführten Kunden einzustehen.
c) Der Reisevertrag kommt erst mit der schriftlichen Reisebestätigung durch TUI Cruises
(per E-Mail oder Post) zustande. Die elektronische Bestätigung des Zugangs der Reiseanmeldung stellt keine Annahme des Reisevertrags dar. Erfolgt die Reisebestätigung
sofort nach Betätigung des Buttons „Zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende
unmittelbare Darstellung der Reisebestätigung auf dem Bildschirm, so kommt der
Reisevertrag mit Darstellung dieser Reisebestätigung zustande. Die Verbindlichkeit
des Reisevertrages ist nicht davon abhängig, dass der Kunde Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck der Reisebestätigung nutzt oder die Reisebestätigung
in Papierform (per Post) erhält.
d) Weicht die Reisebestätigung von TUI Cruises von dem Inhalt der Anmeldung des Kunden ab, so liegt ein neues Angebot von TUI Cruises vor, an das TUI Cruises 10 Tage
ab Zugang der Bestätigung gebunden ist. Der Reisevertrag kommt auf Grundlage
dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde das Angebot innerhalb dieser Frist
durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (Anzahlung bzw. vollständige Zahlung
des Reisepreises) annimmt.
e) TUI Cruises weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften bei Pauschalreiseverträgen, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden (z.B. über Briefe, Telefonanrufe, E-Mails, Telemedien oder Online-Dienste), kein Widerrufsrecht besteht,
sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte (siehe hierzu
auch Ziffer 6.). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist,
es sei denn, die Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf
vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall
besteht kein Widerrufsrecht.


2. AUSFÜHRENDES LUFTFAHRTUNTERNEHMEN/GEMEINSCHAFTLICHE LISTE
TUI Cruises wird den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft bzw.
der ausführenden Fluggesellschaften aller im Rahmen der Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen informieren. Steht bzw. stehen bei der Anmeldung die ausführende Fluggesellschaft bzw. die ausführenden Fluggesellschaften noch nicht fest, so wird TUI Cruises dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften nennen, sobald TUI Cruises die ausführende Fluggesellschaft bzw. die ausführenden Fluggesellschaften kennt, spätestens jedoch mit Versand der Detailinformationen zur gebuchten Reise. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird TUI Cruises den Kunden so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichten. Die „gemeinschaftliche Liste“ der Luftfahrtunternehmen, denen der Betrieb in der EU untersagt ist, ist im Internet unter www.ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm oder unter www.lba.de einsehbar. Es gelten die Beförderungsbedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft.


3. BEZAHLUNG
a) Zur Absicherung der Kundengelder hat TUI Cruises eine Insolvenzversicherung beim
Deutschen Reisepreis-Sicherungsverein VVaG (DRS) abgeschlossen. Ein Sicherungsschein befindet sich bei der Bestätigung.
b) Die Bezahlung des Reisepreises erfolgt per Kreditkarte oder Lastschriftverfahren
(Letzteres ausschließlich in Ländern des SEPA-Raums) direkt an TUI Cruises. Sofern
nicht mit TUI Cruises anders ausdrücklich vereinbart, haben Zahlungen an vermittelnde
Reisebüros keine schuldbefreiende Wirkung. Bei Zahlung im Lastschriftverfahren
SEPA Direct Debit, SDD, benötigt TUI Cruises (ggf. über das Reisebüro) ein sogenanntes Mandat, das die Belastung des Girokontos des Kunden mit dem zu zahlenden
Preis (An- und Restzahlung) im Wege der Lastschrift erlaubt. Das Mandat ist Teil der
Bestätigung. Für die Vorankündigung (Pre-Notification) einer SEPA-Lastschrift gilt
eine Frist von einem Tag vor Fälligkeit.
c) Nach Vertragsschluss und Erhalt des Sicherungsscheins (siehe a) ist pro Reiseteilnehmer eine Anzahlung zu leisten, die auf den Reisepreis angerechnet wird. Diese
setzt sich zusammen aus einer Anzahlung von 25% des Kreuzfahrtreisepreises beim
PRO-Tarif und Wohlfühlpreis, 30% beim PLUS-Tarif und 35% beim PUR-Tarif, jeweils
bezogen auf den Preis der Kreuzfahrt als solchen. Für das An- und Abreisepaket
kommt tarifunabhängig eine Anzahlung von 30%, bezogen auf den Preis des An- und
Abreisepakets, hinzu. Eine Ausnahme gilt für Rail & Cruise (Zug zum Schiff): TUI Cruises ist berechtigt, 182 Tage vor Reiseantritt 100% des diesbezüglichen Reisepreises
einzuziehen. Mit der Anzahlung wird die volle Prämie einer über TUI Cruises vermittelten Versicherung fällig. Die Restzahlung ist spätestens 30 Tage vor Reisebeginn
fällig, soweit der Sicherungsschein übergeben ist. Bei Buchungen ab 30 Tage vor
Reisebeginn wird die Gesamtzahlung sofort nach Erhalt des Sicherungsscheins fällig.
Die Reiseunterlagen versendet TUI Cruises nach Erhalt der Restzahlung (frühestens
3 Wochen vor Abfahrt) und dem Vorliegen der vollständigen Passdaten der von dem
Kunden angemeldeten Reiseteilnehmer (Manifestdaten). Ab 14 Tage vor Abreise ist
eine Zahlung des Reisepreises nur noch per Kreditkarte oder Blitzüberweisung möglich.
d) Kommt der Kunde einer seiner Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nach,
ist TUI Cruises berechtigt, nach erfolgloser Mahnung mit Nachfristsetzung vom
Reisevertrag zurückzutreten und die unter Ziffer 6. vereinbarten Stornokosten zu
berechnen. Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten
bleibt dem Kunden unbenommen. TUI Cruises behält sich vor, die durch die Nichtbzw. die unvollständige Zahlung anfallenden Mehrkosten (z.B. Bankgebühren, Rücklastschriftgebühren, Inkassogebühren) weiterzubelasten und bei erfolgter Mahnung
eine Mahnkostenpauschale von 3€ zu erheben.


4. LEISTUNGEN UND PREISE
a) Die Leistungsverpflichtung von TUI Cruises ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt
der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem für den Zeitpunkt der Reise gültigen
Katalog bzw. der Reiseausschreibung einschließlich sämtlicher darin enthaltenen Hinweise und Erläuterungen.
 Bei Widersprüchen ist die Reisebestätigung ausschlaggebend. Ausreisegebühren sind
nicht im Reisepreis enthalten. Diese zahlt der Kunde direkt vor Ort. TUI Cruises behält sich vor, aus sachlich berechtigten Gründen vor Vertragsabschluss Änderungen
der Katalogangaben bzw. der Reiseausschreibung vorzunehmen, über die der Kunde
selbstverständlich informiert wird.
b) Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind von TUI Cruises nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen,
Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des
Reisevertrags abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen von TUI Cruises
hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.
c) Maßgebend für alle Ermäßigungen, die mit dem Alter des Reisenden zusammenhängen
(z.B. Kinderermäßigung), ist das Alter bei Reiseantritt.
d) Kinder, die während der Reise 2 Jahre alt werden, benötigen sowohl für den Hin- als
auch für den Rückflug einen eigenen Sitzplatz, sodass hier das Alter bei Rückflug
maßgeblich ist.


5. LEISTUNGSÄNDERUNGEN
a) Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrags, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, wie z.B. wegen
der besonderen Gegebenheiten der Schifffahrt, und von TUI Cruises nicht wider Treu
und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit sie nicht erheblich sind,
nicht zu einer wesentlichen Änderung der Reiseleistung führen und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Das Gleiche gilt für Änderungen
der Fahrtzeiten und / oder Routen (besonders aus Sicherheits- oder Witterungsgründen), über die allein der für das Schiff verantwortliche Kapitän entscheidet.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten
Leistungen mit Mängeln behaftet sind. TUI Cruises ist verpflichtet, den Kunden über
Leistungsänderungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
b) Bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, ohne Kosten vom Reisevertrag zurückzutreten. Der Kunde ist verpflichtet,
dieses Recht innerhalb einer gesetzten angemessenen Frist bzw. ansonsten unverzüglich nach dem Erhalt der Änderungsmitteilung TUI Cruises gegenüber geltend zu
machen. Der Kunde hat die Wahl, auf die Mitteilung zu reagieren oder nicht. Wenn
der Kunde gegenüber TUI Cruises reagiert, dann kann er entweder der Vertragsänderung zustimmen, die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen, sofern ihm eine solche
angeboten wurde, oder unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten. Wenn der Kunde
nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung
als angenommen.
c) Mehrkosten, die aufgrund einer von TUI Cruises nicht zu vertretenden Quarantäne
entstehen, sind vom Kunden selbst zu tragen bzw. zu ersetzen.
d) Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass seitens der Fluggesellschaften die Vergabe von
Sitzplätzen auf den jeweiligen Kontingenten limitiert ist. Änderungen hinsichtlich eines
vorab reservierten Sitzplatzes sind seitens der Fluggesellschaft bis kurz vor Abflug
möglich. Weiterhin ist eine Sitzplatzreservierung erst frühestens mit Bekanntgabe der
Flugzeiten möglich. Insbesondere die sogenannten XL-Seats an den Notausgängen
mit mehr Beinfreiheit sind zudem aufgrund von Sicherheitsvorschriften der Behörden
nicht für alle Personenkreise reservierbar.


6. RÜCKTRITT DES KUNDEN
a) Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Die Erklärung wird wirksam an dem Tag,
an dem sie bei TUI Cruises eingeht.
b) Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so ist
TUI Cruises berechtigt, eine angemessene Entschädigung zu verlangen, soweit der
Rücktritt nicht von TUI Cruises zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in
dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort
erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich,
wenn sie nicht der Kontrolle von TUI Cruises unterliegen und sich ihre Folgen auch
dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen
worden wären.
 Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis abzüglich des
Werts der von TUI Cruises ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was
TUI Cruises durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt. TUI Cruises
hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten
Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Die
Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie
folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet – jeweils bezogen auf den jeweiligen Reisepreis.
Für die Kreuzfahrt als solche gilt die folgende Staffel (jeweils pro Person und bezogen
auf den Preis der Kreuzfahrt als solchen – ohne An- und Abreise):
*Gilt entsprechend für den Wohlfühlpreis.
 Für die An- und Abreise gilt unabhängig vom gebuchten Tarif folgende gesonderte
pauschale Entschädigung (jeweils pro Person und bezogen auf den Preis des Anund Abreisepakets). Eine Teilstornierung des An- und / oder Abreisepakets allein ist
nicht möglich.


STORNOSTAFFEL KREUZFAHRT                   

Bis 50 Tage vor Reiseantritt:                                 

PRO: 25 %, PLUS: 30 %; PUR: 35;


Vom 49. Tag bis zum 30. Tag vor Reisebeginn:

PRO: 30%; PLUS: 40%; PUR: 45 %;


Vom 29. Tag bis zum 24. Tag vor Reisebeginn:

PRO: 40%; PLUS: 50%; PUR: 60 %;


Vom 23. Tag bis zum 17. Tag vor Reisebeginn:

PRO: 60%; PLUS: 70%; PUR: 80 %;


Ab dem 16. Tag vor Reisebeginn:

PRO: 80%; PLUS: 85%; PUR: 90 %;


Bei Nichterscheinen oder Stornierung am Tag des Reisebeginns:

PRO: 95%; PLUS: 95%; PUR: 95 %;


STORNOSTAFFEL AN- UND ABREISEPAKET

Bis 50 Tage vor Reiseantritt: 30%;
Vom 49. Tag bis zum 30. Tag vor Reisebeginn: 40%;
Vom 29. Tag bis zum 24. Tag vor Reisebeginn: 50%;
Vom 23. Tag bis zum 17. Tag vor Reisebeginn: 70%;
Ab dem 16. Tag vor Reisebeginn: 85%;
Bei Nichterscheinen oder Stornierung 
am Tag des Reisebeginns: 95 %

 Bei Teilstornierung eines vollzahlenden Reiseteilnehmers aus einer Kabine mit gebuchter Zweibettbelegung mit der Folge, dass der verbleibende Reiseteilnehmer die
gebuchte Kabine als Einzelkabine nutzt, stehen TUI Cruises die Stornokosten lt. Tabelle,
jedoch mindestens eine pauschale Entschädigung von 80% des anteiligen Reisepreises
zu. Dasselbe gilt in dem Fall, dass ein vollzahlender Reiseteilnehmer aus einer Kabine
mit gebuchter Mehrbettbelegung teilstorniert mit der Folge, dass eine eigentlich für
eine Dreier- oder Viererbelegung vorgesehene Kabine durch eine geringere Anzahl
von Personen genutzt wird.
 Daneben behält sich TUI Cruises das Recht vor, bei Teilstornierung eines Reiseteilnehmers aus einer Kabine mit gebuchter Dreier- oder Viererbelegung eine Umbuchung der Kabine vorzunehmen.
c) Dem Kunden steht das Recht zu, TUI Cruises nachzuweisen, dass die TUI Cruises zustehende angemessene Entschädigung wesentlich niedriger als die von ihm geforderte
Entschädigungspauschale ist.
d) TUI Cruises behält sich vor, anstelle der vorstehenden Entschädigungspauschalen
eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit TUI Cruises
nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare
Entschädigungspauschale entstanden sind. In diesem Fall ist TUI Cruises verpflichtet,
die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen
sowie abzüglich dessen, was TUI Cruises durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, konkret zu beziffern und zu begründen.
e) Prämien für über TUI Cruises vermittelte Reiseversicherungen fallen zusätzlich zur
pauschalen Entschädigung in voller Höhe an.
f) TUI Cruises weist darauf hin, dass die Möglichkeit besteht, u. a. bei unserer Partnerversicherung HanseMerkur eine Reise-Rücktrittsversicherung, eine Versicherung zur Deckung von Rückführungskosten bei Unfall, Krankheit oder Tod sowie weitere
Reiseversicherungen abzuschließen.


7. UMBUCHUNG, ERSATZPERSON
Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen bzw. Umbuchungen
hinsichtlich des Reisetermins, des Abflugortes oder Reiseziels, der Unterbringung, der
Kabine oder der Beförderungsart besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden dennoch
eine Änderung bzw. Umbuchung vorgenommen, kann TUI Cruises ein Umbuchungsentgelt erheben, das sich gemäß lit. a) bis e) bestimmt. Sämtliche nicht im Folgenden gegen
Entgelt zugelassenen Änderungen sind nur in Form einer kostenpflichtigen Stornierung
gemäß Ziffer 6. (Rücktritt des Kunden) und einer anschließenden Neubuchung möglich,
unabhängig davon, ob der Änderungswunsch bis 50 Tage vor Reisebeginn bei TUI Cruises
eingeht oder danach.
Die folgenden Änderungen sind ausnahmsweise nach Maßgabe folgender Bestimmungen
zulässig. Die Umbuchungsoptionen a) bis c) gelten nur bis 50 Tage vor Reisebeginn;
spätere Änderungswünsche sind nur in Form einer kostenpflichtigen Stornierung und
anschließenden Neubuchung möglich:
a) PRO-Tarif und Wohlfühlpreis
- Für Umbuchungen der Kreuzfahrt als solcher innerhalb des PRO-Tarif und Wohlfühlpreis bei Beibehaltung des ursprünglichen Reisetermins entstehen keine Umbuchungsgebühren. Für die Leistung, auf die umgebucht wird, gilt grundsätzlich der
Preis, der für diese Leistung bei einer Neubuchung am Umbuchungsdatum gilt.
- Eine Umbuchung der Kreuzfahrt als solcher auf einen neuen Reisetermin oder ein
anderes Schiff ist einmal und ohne Umbuchungsgebühren möglich, wenn die Reise
ursprünglich zum PRO-Tarif gebucht wurde und der Gesamtzuschnitt der Reise
erhalten bleibt (Beibehaltung der Reisedauer und des Reisepreises). Dazu wird die
aktuelle Reise kostenfrei storniert und die neue Reise zu den Konditionen eingebucht, die am Umbuchungstag gelten. Eine Umbuchung des Reisetermins oder
Schiffs kann nur einmal erfolgen.
- In Bezug auf eine Umbuchung des An- und Abreisepakets gilt lit. e).
- Für einen Tarifwechsel am gleichen Reisetermin vom PRO-Tarif und Wohlfühlpreis
auf den PLUS-Tarif entstehen keine Umbuchungsgebühren, wenn die Buchung
ursprünglich zum PRO-Tarif und Wohlfühlpreis erfolgte und es sich um die erstmalige Umbuchung des Vorgangs handelt. Für die Leistung, auf die umgebucht
wird, gilt der Preis, der für diese Leistung bei einer Neubuchung am Umbuchungsdatum gilt. Bei einer Umbuchung auf den PLUS-Tarif gelten nach Umbuchung für
alle Leistungen die Konditionen des neuen Tarifs. Wurde im PRO-Tarif und Wohlfühlpreis statt einer Frühbucher-Ermäßigung ursprünglich eine VIP-Tarifoption gewählt,
so entfällt diese im Zuge der Umbuchung auf den PLUS-Tarif. Erfolgt die Umbuchung weniger als 300 Tage vor Reisebeginn und war ursprünglich die VIPTarifoption 1 gewählt, wird für die Umbuchung in Ansehung der gegebenenfalls
genutzten Vorteile der VIP-Tarifoption 1 eine pauschale Entschädigung von 25% des
Werts der VIP-Tarifoption 1 (Wert der ursprünglichen Frühbucher-Ermäßigung)
zahlbar.
- Frühbucher- oder sonstige Vorteile (bspw. VIP-Tarifoption) können im Fall einer
Umbuchung auf die neue Reise nur nach Verfügbarkeit und nur innerhalb der jeweiligen Gültigkeitsfristen gewährt werden.
- Eine Umbuchung auf Sonderpreise, Buchungsaktionen oder den PUR-Tarif ist nicht
möglich bzw. nur in Form einer kostenpflichtigen Stornierung gemäß Ziffer 6. und
anschließenden Neubuchung.
b) PLUS-Tarif
- Für Umbuchungen der Kreuzfahrt als solcher innerhalb des PLUS-Tarifs bei Beibehaltung des ursprünglichen Reisetermins entstehen Umbuchungsgebühren von
150€ pro Person.
- Für einen Tarifwechsel am gleichen Reisetermin vom PLUS-Tarif auf den PRO-Tarif
entstehen Umbuchungsgebühren von 150€ pro Person. TUI Cruises behält sich
vor, diese Gebühren zu erlassen, sofern der Reisepreis durch die Umbuchung um
mehr als 150€ pro Teilnehmer steigt.
- In Bezug auf eine Umbuchung des An- und Abreisepakets gilt lit. e).
- Für die Leistung, auf die umgebucht wird, gilt grundsätzlich der Preis, der für diese
Leistung bei einer Neubuchung am Umbuchungsdatum gilt.
- Alle anderen Änderungen, einschließlich Terminänderungen oder Umbuchungen
auf den PUR-Tarif, sind nicht möglich bzw. nur in Form einer kostenpflichtigen
Stornierung gemäß Ziffer 6. und anschließenden Neubuchung. Gleiches gilt für eine
Umbuchung auf Sonderpreise oder Buchungsaktionen.
c) PUR-Tarif
- Änderungen sind, vorbehaltlich einer Vertragsübertragung an eine Ersatzperson
gemäß der nachfolgendem lit. d), nicht möglich bzw. nur in Form einer kostenpflichtigen Stornierung gemäß Ziffer 6. und anschließenden Neubuchung.
d) Bis zum Reiseantritt kann der Kunde unabhängig vom gebuchten Tarif verlangen,
dass ein Dritter in seine Rechte und Pflichten eintritt. Es bedarf der Mitteilung an
TUI Cruises. TUI Cruises kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn der
Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme
gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Für eine
solche Änderung von Reiseteilnehmern (Namensänderungen, Personenersetzung)
wird eine Bearbeitungsgebühr von 30€ pro Person erhoben. Gegenüber Leistungsträgern (z.B. Fluggesellschaften) tatsächlich entstehende Mehrkosten werden gesondert berechnet. Der Nachweis, dass mit dem Eintritt des Dritten keine oder wesentlich
niedrigere Kosten entstanden sind, bleibt dem Kunden unbenommen. Für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Kosten haften der
angemeldete Teilnehmer und die Ersatzperson als Gesamtschuldner.
e) Für Änderungen des An- und Abreisepakets wird bis 50 Tage vor Reisebeginn eine
Bearbeitungsgebühr von 50€ pro Person erhoben. Spätere Änderungen sind nur im
Wege einer Stornierung und Neubuchung möglich. Abweichend von der vorstehenden
Regelung gilt für Rail & Cruise (Zug zum Schiff) Spartarife ab 182 Tage vor Reisebeginn
eine pauschale Entschädigung in Höhe von 100% des diesbezüglichen Reisepreises.
TUI Cruises behält sich vor, dem Kunden tatsächlich gegenüber Leistungsträgern
(z.B. Fluggesellschaften, Bahn) entstehende Mehrkosten gesondert zu berechnen.
Der Nachweis, dass mit dem Eintritt des Dritten keine oder wesentlich niedrigere
Kosten entstanden sind, bleibt dem Kunden jeweils unbenommen.


8. RÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG DURCH TUI Cruises, AUTORITÄT DES KAPITÄNS
Der Kapitän trägt die Verantwortung für sämtliche Gäste und Besatzungsmitglieder. Seinen
Anordnungen ist daher Folge zu leisten. Der Kapitän kann die notwendigen Maßnahmen
treffen, um im einzelnen Fall eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung abzuwehren.
Unter anderem wird gewalttätiges, diskriminierendes, grobes oder verbal ausfallendes
Verhalten nicht toleriert oder akzeptiert.
TUI Cruises kann vor oder nach Beginn der Reise von dem Reisevertrag ganz oder teilweise zurücktreten oder den Reisevertrag ganz oder teilweise ohne Einhaltung von Fristen kündigen, wenn der Kunde nach dem Urteil des Kapitäns
 - auf Begleitung angewiesen ist, jedoch ohne Begleitung reist,
 - in einem geistigen oder körperlichen Zustand ist, der den Kunden reiseunfähig
macht oder eine Gefahr für den Kunden selbst oder jemand sonst an Bord darstellt,
 - Waffen oder andere gefährliche Gegenstände, Rauschmittel oder für den Verbrauch
während der Reise bestimmte alkoholische Getränke mit sich führt,
 - die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung mit Fristsetzung so nachhaltig stört oder sich so nachhaltig vertragswidrig verhält oder Anweisungen des
Kapitäns missachtet, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist.
Ferner kann TUI Cruises den Reisevertrag ohne Einhaltung von Fristen kündigen, wenn der
Kunde unter falscher Angabe zur Person und/ oder zum Ausweisdokument gebucht hat.
In diesen Fällen kann der Kunde von der Reise ausgeschlossen werden. TUI Cruises behält den Anspruch auf den Reisepreis; der Wert etwa ersparter Aufwendungen sowie etwaiger Vorteile, die TUI Cruises aus anderweitiger Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt, wird angerechnet. Eventuell entstehende zusätzliche Kosten für die Rückreise trägt der Kunde.

9. GEWÄHRLEISTUNG, KÜNDIGUNG DES KUNDEN
a) Wird die Reiseleistung nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Er ist verpflichtet, der von TUI Cruises eingesetzten Reiseleitung eventuelle
Reisemängel anzuzeigen und unter Setzung einer angemessenen Frist Abhilfe zu verlangen. Unterlässt er dies schuldhaft, tritt eine Reisepreisminderung nicht ein; das
Recht zur Selbstabhilfe und Ersatzrechte bestehen dann nicht. Reiseleitung und örtliche
Leistungsträger sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen.
b) Verlust oder Beschädigungen des Reisegepäcks sind unverzüglich dem Beförderungsunternehmen anzuzeigen. Das gilt insbesondere bei Verlust von Fluggepäck. Das Beförderungsunternehmen ist zur Ausstellung einer schriftlichen Bestätigung verpflichtet. Ohne Anzeige besteht Gefahr eines Anspruchsverlusts, vgl. Ziffer 11.
c) TUI Cruises kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen
Aufwand erfordert. TUI Cruises kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine
gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird, z.B. eine andere Fluggesellschaft bzw. ein
anderes Schiff eingesetzt oder eine andere Route befahren wird.
d) Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet TUI Cruises
innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen
der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag – im eigenen Interesse und aus
Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung – kündigen.
Dasselbe gilt, wenn dem Kunden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, für
TUI Cruises erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für
die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von TUI Cruises
oder ihren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des
Vertrags durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.


10. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
a) Die vertragliche Haftung von TUI Cruises für Schäden, die nicht aus der Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren (auch die Haftung für die
Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher Pflichten) und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise
darüber hinausgehende Ansprüche aufgrund internationaler Abkommen bleiben von
der Beschränkung unberührt.
b) Kommt TUI Cruises die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die
Haftung nach den jeweils anwendbaren besonderen internationalen Abkommen oder
auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften (z.B. nach den Bestimmungen des
Handelsgesetzbuches sowie nach den Bestimmungen des Binnenschifffahrtsgesetzes).
c) Kommt TUI Cruises die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich
die Haftung des Veranstalters nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes, des
Abkommens von Warschau in der Fassung von Den Haag, soweit dieses noch Anwendung findet, oder insbesondere der Montrealer Vereinbarung, je nachdem, welche
Bestimmungen Anwendung finden.
d) Wertgegenstände (z.B. Geld, Foto- oder Filmausrüstung, Schmuck, Laptops, Tablets,
Wertsachen) sind bei An- und Abreise sicher verwahrt im Handgepäck mitzuführen.
Für eine Verwahrung im Reisegepäck während An- und Abreise haftet TUI Cruises
nicht. Für Beschädigungen oder Verlust von Wertgegenständen im vorgenannten Sinn
sowie von persönlicher Ausrüstung durch Diebstahl, sonstiges Abhandenkommen oder extreme Belastungen außerhalb des Schiffs haftet TUI Cruises nicht, es
sei denn, die Schäden bzw. Verluste sind auf vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten
von TUI Cruises zurückzuführen. Auch bei Aufbewahrung oder Transport in den bei
Landausflügen oder Transfers eingesetzten Fahrzeugen ist jegliche Haftung ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten von TUI Cruises
zur Beschädigung oder zum Verlust geführt hat. Für Beschädigung oder Verlust von
Kabinengepäck haftet TUI Cruises nach den Regeln des Handelsgesetzbuches.
e) TUI Cruises haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im
Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden
(z.B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen),
wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den
Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von TUI Cruises sind, und
getrennt ausgewählt wurden.
g) Bucht der Reisende über TUI Cruises einen Zug zum Flug, muss der Reisende die
Zugfahrt so auswählen, dass er den Flughafen rechtzeitig, planmäßig mindestens drei
Stunden vor Abflug, erreicht. Bucht er die Zugfahrt zum Schiff, ist die Anfahrt so
auszuwählen, dass er das Schiff mindestens drei Stunden vor der im Katalog angegebenen Abfahrt erreicht. Werden diese Zeitpuffer nicht eingehalten und hat der Gast
die Nichteinhaltung zu vertreten, haftet TUI Cruises nicht für mögliche Folgekosten.


11. AUSSCHLUSS VON ANSPRÜCHEN, VERJÄHRUNG UND ABTRETUNG
a) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Gepäckverlust, -beschädigung und -verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen nach luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen
vom Reisenden unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Fluggesellschaften und Reiseveranstalter können die
Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Diese Ansprüche sind bei Gepäckverlust binnen
7 Tagen, bei Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung zu melden.
b) Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck
unverzüglich TUI Cruises anzuzeigen. Dies entbindet den Reisenden nicht davon,
die Schadenanzeige an die Fluggesellschaft gemäß lit. a) innerhalb der vorstehenden
Fristen zu erstatten.
c) Reiserechtliche Ansprüche des Kunden sowie Ansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von TUI Cruises oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von TUI Cruises beruhen, verjähren in 2 Jahren. Die Verjährung nach den vorstehenden Sätzen beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt.
d) Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in 3 Jahren.
e) Schweben zwischen dem Kunden und TUI Cruises Verhandlungen über den Anspruch
oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt,
bis der Kunde oder TUI Cruises die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die
Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach Ende der Hemmung ein.
f) Das Reisebüro tritt nur als Vermittler bei Abschluss des Reisevertrags auf. Es ist nicht
befugt, nach Reiseende die Anmeldung von Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen durch den Kunden entgegenzunehmen.


12. PASS-, VISA- UND GESUNDHEITSBESTIMMUNGEN
a) Der Kunde hat alle Gesetze, Verordnungen, Anordnungen und Reisebestimmungen
(Vorschriften) der Länder und Häfen, die von der Reise berührt werden, sowie alle
Regeln und Anweisungen von TUI Cruises und ihren Beauftragten zu befolgen.
b) TUI Cruises informiert Staatsangehörige aus Deutschland, bei denen keine besonderen
Verhältnisse (z.B. doppelte Staatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit, frühere Eintragungen im Pass, Flüchtlingsausweis) gegeben sind, über allgemeine Bestimmungen von
Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren
eventuelle Änderungen vor Reiseantritt. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine
Besonderheiten in der Person des Reisenden (z.B. doppelte Staatsangehörigkeit,
Staatenlosigkeit, Voreintragungen im Pass) vorliegen. Staatsangehörige anderer
EU-Länder und Angehörige anderer Staaten wenden sich bitte an das für sie zuständige Konsulat oder TUI Cruises.
c) Der Kunde ist für die Beschaffung und das Mitführen notwendiger Reisepapiere (z.B.
Visa, Impfzeugnisse), eventuelle Impfungen sowie die Einhaltung von Zoll- und Devisenvorschriften selbst verantwortlich, es sei denn, dass sich TUI Cruises ausdrücklich
zur Beschaffung etwaiger Visa, Bescheinigungen usw. verpflichtet hat. Alle Nachteile,
insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten sowie Strafen, Bußen und Auslagen,
die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zulasten des Kunden,
ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation seitens
TUI Cruises bedingt sind. Der Kunde ist verpflichtet, Geldbeträge, die TUI Cruises in
diesem Zusammenhang zahlen oder hinterlegen muss, sofort zu erstatten.
d) TUI Cruises weist darauf hin, dass Minderjährige, die ohne Eltern reisen, eine schriftliche Einverständniserklärung ihrer Eltern mit sich führen sollten. Ohne diese kann
es in vielen Ländern zu Einschränkungen oder einer Verweigerung der Einschiffung
kommen. Die Erklärung sollte mindestens in englischer Sprache, empfehlenswerterweise aber auch in der Sprache der jeweiligen Reiseländer verfasst und beglaubigt
sein. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, sich bei den jeweiligen Botschaften
darüber zu informieren.
e) TUI Cruises ist im Fall des Verstoßes gegen bzw. der Nichteinhaltung von Pass-, Visa-,
Gesundheits- oder sonstigen Einreisebestimmungen, insbesondere auch bei der nicht
fristgerechten Zurverfügungstellung der Manifestdaten gemäß Ziffer 3. c), berechtigt,
den Transport des Kunden zu verweigern und die entsprechenden Entschädigungspauschalen gemäß Ziffer 6. b) dieser Reisebedingungen zu verlangen. Dem Kunden
steht in diesem Fall das Recht zu, TUI Cruises nachzuweisen, dass ein Schaden nicht
oder nicht in der geltend gemachten Höhe entstanden ist.


13. EINREDEN UND BESCHRÄNKUNGEN DER BEDIENSTETEN UND BEAUFTRAGTEN
Wird ein Bediensteter oder Beauftragter von TUI Cruises wegen eines Schadens, der im
Zusammenhang mit der Beförderung entstanden ist, in Anspruch genommen, so kann er
sich, sofern er beweist, dass er in Ausübung seiner Verrichtungen gehandelt hat, auf die
Einreden und Haftungsbeschränkungen berufen, die nach diesen Reisebedingungen gelten.


14. DATENSCHUTZ
TUI Cruises geht mit Kundendaten verantwortungsvoll um. Die personenbezogenen
Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen,
wie z.B. den deutschen Datenschutzbestimmungen oder der europäischen DatenschutzGrundverordnung (EU-DSGVO) verarbeitet. Die Mitarbeiter und Beauftragten von TUI Cruises sind auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen verpflichtet. Die Hinweise über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten sowie Ihrer Rechte finden Sie unter www.tuicruises.com/datenschutz


15. REISEBESCHRÄNKUNGEN FÜR WERDENDE MÜTTER UND SÄUGLINGE
SOWIE FÜR PERSONEN MIT EINGESCHRÄNKTER MOBILITÄT
a) Aus Sicherheitsgründen und bedingt durch die eingeschränkte medizinische Versorgung an Bord des Schiffs sind werdende Mütter, die sich bei Reiseantritt in der
24. Schwangerschaftswoche oder darüber hinaus befinden, sowie Säuglinge unter
6 Monaten von einer Reise ausgeschlossen. Säuglinge, die bei Reiseantritt mindestens
6 Monate alt sind, dürfen dann an einer Reise teilnehmen, wenn diese nicht mehr als
drei aufeinanderfolgende Seetage aufweist. Andernfalls ist ein Alter von mindestens
12 Monaten notwendig. Generell wird der vollständige empfohlene Impfschutz bei
Säuglingen vorausgesetzt.
b) Allen Gästen mit einer körperlichen Beeinträchtigung möchten wir eine schöne Reise
bei uns an Bord ermöglichen. Unter anderem existieren an Bord barrierefreie Kabinen
und Bereiche. Nichtsdestotrotz sind unsere Reisen nicht uneingeschränkt für Personen mit eingeschränkter Mobilität geeignet. Auf Verlangen stellt TUI Cruises Informationen über eine Eignung unter Berücksichtigung der Bedürfnisse des Kunden zur
Verfügung. Auf besondere Bedürfnisse hat der Kunde bei Buchung hinzuweisen.
c) Aus Sicherheitsgründen behält TUI Cruises sich das Recht vor, Gehörlose, Blinde,
Personen, die trotz Sehhilfe auf dem besseren Auge eine Sehschärfe von nicht mehr
als 5% der normalen Sehkraft haben, sowie Gäste, die dauerhaft auf einen Rollstuhl
angewiesen sind, nur zusammen mit einer volljährigen, körperlich und geistig nicht
beeinträchtigten Begleitperson auf ihrer Kabine reisen zu lassen. Die Zulassung von
Reisen ohne entsprechende Begleitperson erfolgt nach Prüfung des Einzelfalls.
d) Aus Sicherheitsgründen und wegen der erhöhten Verletzungsgefahr ist es möglich,
dass Gäste, die dauerhaft auf einen Rollstuhl angewiesen sind, nach Entscheidung
des Kapitäns (u. a. abhängig von der Wetterlage und Hafensituation) in Tenderhäfen
nicht an Land gehen können.


16. ÄRZTLICHE BETREUUNG
a) Ein modernes Hospital mit qualifizierten Schiffsärzten, ausgebildeten Krankenschwestern und vorrangig deutschen Arzneimitteln befindet sich auf jedem Schiff.
Die Leistungen des Hospitals sind nicht Bestandteil des Reisevertrags.
b) Bei der Behandlung auf dem Schiff handelt es sich um eine Behandlung, die einem
Arztbesuch im Ausland gleichkommt (Flaggenstaat Malta). Deutsche Gebührenrichtlinien und deutsche Krankenversicherungen finden an Bord keine Anwendung. Wir
empfehlen daher den Abschluss einer privaten Auslandsreise-Krankenversicherung. Die
Bezahlung erfolgt per Bordkarte, eine Abrechnung per Versichertenkarte ist nicht
möglich. Eine Haftung für die Erstattungsfähigkeit der Behandlungen in voller Höhe von
Ihrer jeweiligen persönlichen Krankenversicherung kann TUI Cruises nicht übernehmen.
c) Eine umfangreiche Krankenbehandlung ist an Bord nur eingeschränkt möglich. Etwa
ist die Ausstattung des Bordhospitals nicht speziell auf die Versorgung von Babys und
Kleinkindern ausgelegt. Ferner können Dialysen und zahnmedizinische Behandlungen
an Bord nicht durchgeführt werden. Zudem ist das Sortiment in der Bordapotheke für
allgemeine Erkrankungen sowie zur Erst-Notfallbehandlung ausgestattet. Im medizinischen Notfall wird der Patient ausgeschifft und in ein nahegelegenes Krankenhaus
an Land gebracht. Die damit verbundenen Kosten trägt der Patient. Gäste, die sich in
ärztlicher Behandlung befinden, sollten ihre Krankenunterlagen mit sich führen.


17. GERICHTSSTAND/ALTERNATIVE STREITBEILEGUNG
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland haben, für Personen, denen nach Abschluss des Vertrages ihr Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für Passivprozesse ist Hamburg. Beides gilt nur
dann nicht, wenn internationale Übereinkommen zwingend etwas anderes vorschreiben.
Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr eine Plattform zur Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten bereit. TUI Cruises nimmt
an diesem oder anderen Verfahren zur alternativen Streitbeilegung nicht teil. 

Drucklegung: Dezember 2019
Letzte Aktualisierung Januar 2020


Reisebedingungen Winter-Katalog 2020/2021
Gültig für Buchungen ab Februar 2019. 

1. ABSCHLUSS DES REISEVERTRAGS UND ANMELDUNG VON MITREISENDEN
a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde TUI Cruises den Abschluss eines
Reisevertrags verbindlich an. Dies kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf
elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen.
b) Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Kunden. Der Anmelder erklärt ausdrücklich, für die vertraglichen Verpflichtungen aller in der Anmeldung mit aufgeführten Kunden einzustehen.
c) Der Reisevertrag kommt erst mit der schriftlichen Reisebestätigung durch TUI Cruises
(per E-Mail oder Post) zustande. Die elektronische Bestätigung des Zugangs der Reiseanmeldung stellt keine Annahme des Reisevertrags dar. Erfolgt die Reisebestätigung
sofort nach Betätigung des Buttons „Zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende
unmittelbare Darstellung der Reisebestätigung auf dem Bildschirm, so kommt der
Reisevertrag mit Darstellung dieser Reisebestätigung zustande. Die Verbindlichkeit
des Reisevertrages ist nicht davon abhängig, dass der Kunde Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck der Reisebestätigung nutzt oder die Reisebestätigung in
Papierform (per Post) erhält.
d) Weicht die Reisebestätigung von TUI Cruises von dem Inhalt der Anmeldung des Kunden ab, so liegt ein neues Angebot von TUI Cruises vor, an das TUI Cruises 10 Tage
ab Zugang der Bestätigung gebunden ist. Der Reisevertrag kommt auf Grundlage
dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde das Angebot innerhalb dieser Frist
durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (Anzahlung bzw. vollständige Zahlung
des Reisepreises) annimmt.
e) TUI Cruises weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften bei Pauschalreiseverträgen, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden (z.B. über Briefe, Telefonanrufe,
E-Mails, Telemedien oder Online-Dienste), kein Widerrufsrecht besteht, sondern
lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte (siehe hierzu auch Ziffer 6).
Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach
§ 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn,
die Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende
Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht kein Widerrufsrecht.


2. AUSFÜHRENDES LUFTFAHRTUNTERNEHMEN/GEMEINSCHAFTLICHE LISTE
TUI Cruises wird den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft bzw.
der ausführenden Fluggesellschaften aller im Rahmen der Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen informieren. Steht bzw. stehen bei der Anmeldung die ausführende Fluggesellschaft bzw. die ausführenden Fluggesellschaften noch nicht fest, so wird TUI Cruises dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften nennen, sobald TUI Cruises die ausführende Fluggesellschaft bzw. die ausführenden Fluggesellschaften kennt, spätestens jedoch mit Versand der Detailinformationen zur gebuchten Reise. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird TUI Cruises den Kunden so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichten. Die „gemeinschaftliche Liste“ der Luftfahrtunternehmen, denen der Betrieb in der EU untersagt ist, ist im Internet unter www.ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm oder unter www.lba.de einsehbar. Es gelten die Beförderungsbedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft.


3. BEZAHLUNG
a) Zur Absicherung der Kundengelder hat TUI Cruises eine Insolvenzversicherung beim
Deutschen Reisepreis-Sicherungsverein VVaG (DRS) abgeschlossen. Ein Sicherungsschein befindet sich bei der Bestätigung.
b) Die Bezahlung des Reisepreises erfolgt per Kreditkarte oder Lastschriftverfahren
(Letzteres ausschließlich in Ländern des SEPA-Raums) direkt an TUI Cruises. Sofern
nicht mit TUI Cruises anders ausdrücklich vereinbart, haben Zahlungen an vermittelnde
Reisebüros keine schuldbefreiende Wirkung. Bei Zahlung im Lastschriftverfahren SEPA
Direct Debit, SDD, benötigt TUI Cruises (ggf. über das Reisebüro) ein sogenanntes
Mandat, das die Belastung des Girokontos des Kunden mit dem zu zahlenden
Preis (An- und Restzahlung) im Wege der Lastschrift erlaubt. Das Mandat ist Teil
der Bestätigung. Für die Vorankündigung (Pre-Notification) einer SEPA-Lastschrift gilt
eine Frist von 1 Tag vor Fälligkeit.
c) Nach Vertragsschluss und Erhalt des Sicherungsscheins (siehe a) ist pro Reiseteilnehmer eine Anzahlung von 25% des Reisepreises beim Wohlfühlpreis und 35% beim Flex-Preis zu leisten, die auf den Reisepreis angerechnet wird. Mit der Anzahlung wird
die volle Prämie einer über TUI Cruises vermittelten Versicherung fällig. Die Restzahlung ist spätestens 30 Tage vor Reisebeginn fällig, soweit der Sicherungsschein übergeben ist. Bei Buchungen ab 30 Tage vor Reisebeginn wird die Gesamtzahlung sofort nach Erhalt des Sicherungsscheins fällig. Die Reiseunterlagen versendet TUI Cruises nach Erhalt der Restzahlung (frühestens 3 Wochen vor Abfahrt) und dem Vorliegen der vollständigen Passdaten der von dem Kunden angemeldeten Reiseteilnehmer (Manifestdaten). Ab 14 Tage vor Abreise ist eine Zahlung des Reisepreises nur noch per Kreditkarte oder Blitzüberweisung möglich.
d) Kommt der Kunde einer seiner Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nach,
ist TUI Cruises berechtigt, nach erfolgloser Mahnung mit Nachfristsetzung vom
Reisevertrag zurückzutreten und die unter Ziffer 6 vereinbarten Stornokosten zu
berechnen. Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten bleibt
dem Kunden unbenommen. TUI Cruises behält sich vor, die durch die Nicht- bzw. die
unvollständige Zahlung anfallenden Mehrkosten (z.B. Bankgebühren, Rücklastschriftgebühren) weiterzubelasten und bei erfolgter Mahnung eine Mahnkostenpauschale
von 3€ zu erheben.


4. LEISTUNGEN UND PREISE
a) Die Leistungsverpflichtung von TUI Cruises ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt
der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem für den Zeitpunkt der Reise gültigen
Katalog bzw. der Reiseausschreibung einschließlich sämtlicher darin enthaltenen Hinweise und Erläuterungen.
 Bei Widersprüchen ist die Reisebestätigung ausschlaggebend. Ausreisegebühren sind
nicht im Reisepreis enthalten. Diese zahlt der Kunde direkt vor Ort. TUI Cruises behält sich vor, aus sachlich berechtigten Gründen vor Vertragsabschluss Änderungen
der Katalogangaben bzw. der Reiseausschreibung vorzunehmen, über die der Kunde
selbstverständlich informiert wird. 
b) Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind von TUI Cruises nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen,
Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des
Reisevertrags abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen von TUI Cruises
hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.
c) Maßgebend für alle Ermäßigungen, die mit dem Alter des Reisenden zusammenhängen
(z.B. Kinderermäßigung), ist das Alter bei Reiseantritt.
d) Kinder, die während der Reise 2 Jahre alt werden, benötigen sowohl für den Hin- als
auch für den Rückflug einen eigenen Sitzplatz, sodass hier das Alter bei Rückflug
maßgeblich ist.


5. LEISTUNGSÄNDERUNGEN
a) Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrags, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, wie z.B. wegen
der besonderen Gegebenheiten der Schifffahrt, und von TUI Cruises nicht wider Treu
und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit sie nicht erheblich sind,
nicht zu einer wesentlichen Änderung der Reiseleistung führen und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Das Gleiche gilt für Änderungen
der Fahrtzeiten und/ oder Routen (besonders aus Sicherheits- oder Witterungsgründen), über die allein der für das Schiff verantwortliche Kapitän entscheidet.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten
Leistungen mit Mängeln behaftet sind. TUI Cruises ist verpflichtet, den Kunden über
Leistungsänderungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
b) Bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, ohne Kosten vom Reisevertrag zurückzutreten. Der Kunde ist verpflichtet, dieses Recht innerhalb einer gesetzten angemessenen Frist bzw. ansonsten unverzüglich
nach dem Erhalt der Änderungsmitteilung TUI Cruises gegenüber geltend zu machen.
Der Kunde hat die Wahl, auf die Mitteilung zu reagieren oder nicht. Wenn der Kunde
gegenüber TUI Cruises reagiert, dann kann er entweder der Vertragsänderung zustimmen, die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen, sofern ihm eine solche angeboten
wurde, oder unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten. Wenn der Kunde nicht oder nicht
innerhalb der gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen.
c) Mehrkosten, die aufgrund einer von TUI Cruises nicht zu vertretenden Quarantäne
entstehen, sind vom Kunden selbst zu tragen bzw. zu ersetzen.
d) Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass seitens der Fluggesellschaften die Vergabe von
Sitzplätzen auf den jeweiligen Kontingenten limitiert ist. Änderungen hinsichtlich eines
vorab reservierten Sitzplatzes sind seitens der Fluggesellschaft bis kurz vor Abflug
möglich. Weiterhin ist eine Sitzplatzreservierung erst frühestens mit Bekanntgabe der
Flugzeiten möglich. Insbesondere die sogenannten XL-Seats an den Notausgängen
mit mehr Beinfreiheit sind zudem aufgrund von Sicherheitsvorschriften der Behörden
nicht für alle Personenkreise reservierbar.


6. RÜCKTRITT DES KUNDEN
a) Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Die Erklärung wird wirksam an dem Tag,
an dem sie bei TUI Cruises eingeht.
b) Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so ist
TUI Cruises berechtigt, eine angemessene Entschädigung zu verlangen, soweit der
Rücktritt nicht von TUI Cruises zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in
dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort 
erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich,
wenn sie nicht der Kontrolle von TUI Cruises unterliegen und sich ihre Folgen auch
dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen
worden wären.
 Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis abzüglich des
Werts der von TUI Cruises ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was
TUI Cruises durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt. TUI Cruises
hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des
Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten
Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt
mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet:

REISERÜCKTRITT                                                        

Bis 50 Tage vor Reiseantritt:

WOHLFÜHLPREIS: 25 %

FLEX-PREIS: 35 %


49 bis 30 Tage vor Reiseantritt: 

WOHLFÜHLPREIS: 30 %

FLEX-PREIS: 45 %


29 bis 24 Tage vor Reiseantritt:        

WOHLFÜHLPREIS: 40 %

FLEX-PREIS: 60 %


23 bis 17 Tage vor Reiseantritt:            

WOHLFÜHLPREIS: 60 %

FLEX-PREIS: 80 %


16 bis 1 Tag vor Reiseantritt:     

WOHLFÜHLPREIS: 80 %

FLEX-PREIS: 90 %


Nichtantritt der Reise*:

WOHLFÜHLPREIS: 95 %

FLEX-PREIS: 95 %


* Gilt auch bei Stornierung am Abfahrtstag.


Bei einer Buchung mit Linienflügen gilt für das An- und Abreisepaket ergänzend folgende pauschale Entschädigung (jeweils pro Person): vom 49. Tag bis zum 30. Tag vor
Reisebeginn 50%, ab dem 29. Tag vor Reisebeginn 75%, ab dem 23. Tag vor Reisebeginn 90%, bei Nichterscheinen, Stornierung am Tag des Reisebeginns und nachträglicher Stornierung 95%. Bei Teilstornierung eines vollzahlenden Reiseteilnehmers
aus einer Kabine mit gebuchter Zweibettbelegung mit der Folge, dass der verbleibende Reiseteilnehmer die gebuchte Kabine als Einzelkabine nutzt, stehen TUI Cruises
die Stornokosten lt. Tabelle, jedoch mindestens eine pauschale Entschädigung in
Höhe des Einzelkabinen-Zuschlags der jeweiligen Reise zu. Dasselbe gilt in dem Fall,
dass ein vollzahlender Reiseteilnehmer aus einer Kabine mit gebuchter Mehrbettbelegung teilstorniert mit der Folge, dass eine eigentlich für eine Dreier- oder Viererbelegung vorgesehene Kabine durch eine geringere Anzahl von Personen genutzt wird.
 Daneben behält sich TUI Cruises das Recht vor, bei Teilstornierung eines Reiseteilnehmers aus einer Kabine mit gebuchter Dreier- oder Viererbelegung eine Umbuchung der Kabine vorzunehmen. Eine Teilstornierung des An- und / oder Abreisepakets allein ist nicht möglich.
c) Dem Kunden steht das Recht zu, TUI Cruises nachzuweisen, dass die dem Reiseveranstalter zustehende angemessene Entschädigung wesentlich niedriger als die von ihm geforderte Entschädigungspauschale sei.
d) TUI Cruises behält sich vor, anstelle der vorstehenden Entschädigungspauschalen
eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit TUI Cruises
nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare
Entschädigungspauschale entstanden sind. In diesem Fall ist TUI Cruises verpflichtet,
die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen
sowie abzüglich dessen, was TUI Cruises durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, konkret zu beziffern und zu begründen.
e) Prämien für über TUI Cruises vermittelte Reiseversicherungen fallen zusätzlich zur
pauschalen Entschädigung in voller Höhe an.


7. UMBUCHUNG, ERSATZPERSON
Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf gebührenfreie Änderungen bzw.
Umbuchungen hinsichtlich des Reisetermins, des Abflugortes oder Reiseziels, der Unterbringung, der Kabine oder der Beförderungsart besteht nicht. Für Umbuchungen, die auf Wunsch des Kunden dennoch unter Beibehaltung des Gesamtzuschnitts der Reise vorgenommen werden (insbesondere unter Beibehaltung der Reisedauer, der Beförderungsart und des Basis-Reisepreises), werden bis 50 Tage vor Reisebeginn folgende Kosten berechnet:
a) Wohlfühlpreis
-Für Umbuchungen der Kabinenkategorie oder des Abflughafens am gleichen
Reisetermin innerhalb des TUI Cruises Wohlfühlpreises entstehen keine Umbuchungsgebühren.
- Für die einmalige Umbuchung des Reisetermins oder des Schiffs (Beibehaltung
der Reisedauer und des Reisepreises) ausschließlich bei Buchungen zum TUI Cruises
Wohlfühlpreis entstehen keine Umbuchungsgebühren.
- Für Umbuchungen am gleichen Reisetermin innerhalb der gleichen Kabinenkategorie vom TUI Cruises Wohlfühlpreis auf den tagesaktuellen TUI Cruises
Flex-Preis (gilt nicht auf Sonderpreise und Buchungsaktionen) entstehen keine Umbuchungsgebühren, wenn die Buchung ursprünglich zum Wohlfühlpreis erfolgte
und es sich um die erstmalige Umbuchung des Vorgangs handelt.
b) Flex-Preis
- Für Umbuchungen am gleichen Reisetermin innerhalb des Flex-Preises (auch
für eine Änderung des Abflughafens oder des Fluges) oder auf einen Wohlfühlpreis
entstehen Umbuchungsgebühren von 150€ pro Person.
- Alle anderen Änderungen innerhalb des Flex-Preises, insbesondere abweichende
Reisetermine, Sonderpreise oder Aktionen, sind nur in Form einer kostenpflichtigen
Stornierung gemäß Ziffer 6 (Rücktritt des Kunden) und einer anschließenden Neubuchung möglich.
c) Erhöht sich der Reisepreis durch die Umbuchung (z.B. durch eine höherwertige
Kabine), so ist die Umbuchung gebührenfrei.
d) Bis zum Reiseantritt kann der Kunde verlangen, dass ein Dritter in seine Rechte und
Pflichten eintritt. Es bedarf der Mitteilung an TUI Cruises. TUI Cruises kann dem
Eintritt des Dritten widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche
Anordnungen entgegenstehen. Für eine solche Änderung von Reiseteilnehmern
(Namensänderungen, Personenersetzung) werden zusätzlich zu den dadurch gegebenenfalls entstehenden Mehrkosten (z.B. Fluggesellschaften) die TUI Cruises durch
die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Bearbeitungskosten in Höhe von 30€
pro Person vereinbart. Der Nachweis, dass mit dem Eintritt des Dritten keine oder
wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind, bleibt dem Kunden unbenommen. Für
den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Kosten
haften der angemeldete Teilnehmer und die Ersatzperson als Gesamtschuldner.
e) Alle anderen Änderungen, insbesondere abweichende Reisetermine, Sonderpreise,
Aktionen oder Umbuchungswünsche, die später als 50 Tage vor Reisebeginn bei
TUI Cruises eingehen, sind nur in Form einer kostenpflichtigen Stornierung gemäß
Ziffer 6 (Rücktritt des Kunden) und einer anschließenden Neubuchung möglich.


8. RÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG DURCH TUI Cruises
TUI Cruises kann vor Beginn der Reise von dem Reisevertrag ganz oder teilweise zurücktreten oder nach Beginn der Reise den Reisevertrag ganz oder teilweise ohne
Einhaltung von Fristen kündigen, wenn der Kunde nach dem Urteil des Kapitäns
- auf Begleitung angewiesen ist, jedoch ohne Begleitung reist,
- in einem geistigen oder körperlichen Zustand ist, der den Kunden reiseunfähig
macht oder eine Gefahr für den Kunden selbst oder jemand sonst an Bord darstellt,
- unter falschen Angaben gebucht hat,
- Waffen oder andere gefährliche Gegenstände, Rauschmittel oder für den Verbrauch während der Reise bestimmte alkoholische Getränke mit sich führt,
- die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung mit Fristsetzung so
nachhaltig stört oder sich so nachhaltig vertragswidrig verhält, dass die sofortige
Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist.
In diesen Fällen kann der Kunde von der Reise ausgeschlossen werden. TUI Cruises behält
den Anspruch auf den Reisepreis; der Wert etwa ersparter Aufwendungen sowie etwaiger
Vorteile, die TUI Cruises aus anderweitiger Verwendung nicht in Anspruch genommener
Leistungen erlangt, wird angerechnet. Eventuell entstehende zusätzliche Kosten für die
Rückreise trägt der Kunde.


9. GEWÄHRLEISTUNG, KÜNDIGUNG DES KUNDEN
a) Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Er
ist verpflichtet, der von TUI Cruises eingesetzten Reiseleitung eventuelle Reisemängel
anzuzeigen und unter Setzung einer angemessenen Frist Abhilfe zu verlangen. Unterlässt er dies schuldhaft, tritt eine Reisepreisminderung nicht ein; das Recht zur Selbstabhilfe und Ersatzrechte bestehen dann nicht. Reiseleitung und örtliche Leistungsträger sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen.
b) Verlust oder Beschädigungen des Reisegepäcks sind unverzüglich dem Beförderungsunternehmen anzuzeigen. Das gilt insbesondere bei Verlust von Fluggepäck. Das Beförderungsunternehmen ist zur Ausstellung einer schriftlichen Bestätigung verpflichtet. Ohne Anzeige besteht Gefahr eines Anspruchsverlusts, vgl. Ziffer 11.
c) TUI Cruises kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen
Aufwand erfordert. TUI Cruises kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine
gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird, z.B. eine andere Fluggesellschaft bzw. ein
anderes Schiff eingesetzt oder eine andere Route befahren wird.
d) Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet TUI Cruises
innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen
der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag – im eigenen Interesse und aus
Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung – kündigen.
Dasselbe gilt, wenn dem Kunden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, für
TUI Cruises erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für
die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von TUI Cruises
oder ihren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des
Vertrags durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.


10. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
a) Die vertragliche Haftung von TUI Cruises für Schäden, die nicht aus der Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren (auch die Haftung für die
Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher Pflichten) und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den 3-fachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber
hinausgehende Ansprüche aufgrund internationaler Abkommen bleiben von der
Beschränkung unberührt.
b) Kommt TUI Cruises die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung nach den jeweils anwendbaren besonderen internationalen Abkommen oder auf
solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften (z.B. nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches sowie nach den Bestimmungen des Binnenschifffahrtsgesetzes).
c) Kommt TUI Cruises die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich
die Haftung des Veranstalters nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes,
des Abkommens von Warschau in der Fassung von Den Haag, soweit dieses noch Anwendung findet, oder insbesondere der Montrealer Vereinbarung, je nachdem, welche
Bestimmungen Anwendung finden.
d) Wertgegenstände (z.B. Geld, Foto- oder Filmausrüstung, Schmuck, Laptops, Tablets,
Wertsachen) sind bei An- und Abreise sicher verwahrt im Handgepäck mitzuführen.
Für eine Verwahrung im Reisegepäck während An- und Abreise haftet TUI Cruises nicht. Für Beschädigungen oder Verlust von Wertgegenständen im vorgenannten Sinn sowie von persönlicher Ausrüstung durch Diebstahl, sonstiges Abhandenkommen oder extreme Belastungen außerhalb des Schiffs haftet TUI Cruises nicht, es sei denn, die Schäden bzw. Verluste sind auf vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten von TUI Cruises zurückzuführen. Auch bei Aufbewahrung oder Transport in den bei Landausflügen oder Transfers eingesetzten Fahrzeugen ist jegliche Haftung ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten von TUI Cruises zur Beschädigung oder zum Verlust geführt hat. Für Beschädigung oder Verlust von Kabinengepäck haftet TUI Cruises nach den Regeln des Handelsgesetzbuches.
e) TUI Cruises haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im
Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden
(z.B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen),
wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den
Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von TUI Cruises sind, und
getrennt ausgewählt wurden.


11. AUSSCHLUSS VON ANSPRÜCHEN, VERJÄHRUNG UND ABTRETUNG
a) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Gepäckverlust, -beschädigung und -verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen nach luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen
vom Reisenden unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Fluggesellschaften und Reiseveranstalter können die
Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Diese Ansprüche sind binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust, bei Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung zu melden.
b) Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck
unverzüglich TUI Cruises anzuzeigen. Dies entbindet den Reisenden nicht davon,
die Schadenanzeige an die Fluggesellschaft gemäß Buchstabe a) innerhalb der vorstehenden Fristen zu erstatten.
c) Reiserechtliche Ansprüche des Kunden sowie Ansprüche des Kunden aus der Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen
Pflichtverletzung von TUI Cruises oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von TUI Cruises beruhen, verjähren in 2 Jahren. Die Verjährung nach den vorstehenden Sätzen beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt.
d) Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in 3 Jahren.
e) Schweben zwischen dem Kunden und TUI Cruises Verhandlungen über den Anspruch
oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt,
bis der Kunde oder TUI Cruises die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die
Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach Ende der Hemmung ein.
f) Das Reisebüro tritt nur als Vermittler bei Abschluss des Reisevertrags auf. Es ist nicht
befugt, nach Reiseende die Anmeldung von Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen durch den Kunden entgegenzunehmen.
g) Ohne Zustimmung von TUI Cruises können Kunden gegen TUI Cruises gerichtete
Ansprüche weder ganz noch teilweise auf Dritte übertragen. Dies gilt nicht unter mitreisenden Familienangehörigen.


12. PASS-, VISA- UND GESUNDHEITSBESTIMMUNGEN
a) Der Kunde hat alle Gesetze, Verordnungen, Anordnungen und Reisebestimmungen
(Vorschriften) der Länder und Häfen, die von der Reise berührt werden, sowie alle
Regeln und Anweisungen von TUI Cruises und ihren Beauftragten zu befolgen.
b) TUI Cruises informiert Staatsangehörige aus Deutschland, bei denen keine besonderen Verhältnisse (z.B. doppelte Staatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit, frühere
Eintragungen im Pass, Flüchtlingsausweis) gegeben sind, über allgemeine Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie
über deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt. Dabei wird davon ausgegangen,
dass keine Besonderheiten in der Person des Reisenden (z.B. doppelte Staatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit, Voreintragungen im Pass) vorliegen. Staatsangehörige anderer EU-Länder und Angehörige anderer Staaten wenden sich bitte an das für sie zuständige Konsulat.
c) Der Kunde ist für die Beschaffung und das Mitführen notwendiger Reisepapiere (z.B.
Visa, Impfzeugnisse), eventuelle Impfungen sowie die Einhaltung von Zoll- und Devisenvorschriften selbst verantwortlich, es sei denn, dass sich TUI Cruises ausdrücklich
zur Beschaffung etwaiger Visa, Bescheinigungen usw. verpflichtet hat. Alle Nachteile,
insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten sowie Strafen, Bußen und Auslagen,
die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zulasten des Kunden,
ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation seitens
TUI Cruises bedingt sind. Der Kunde ist verpflichtet, Geldbeträge, die TUI Cruises in
diesem Zusammenhang zahlen oder hinterlegen muss, sofort zu erstatten.
d) TUI Cruises weist darauf hin, dass Minderjährige, die ohne Eltern reisen, eine schriftliche Einverständniserklärung ihrer Eltern mit sich führen sollten. Ohne diese kann
es in vielen Ländern zu Einschränkungen oder einer Verweigerung der Einschiffung
kommen. Die Erklärung sollte mindestens in englischer Sprache, empfehlenswerterweise aber auch in der Sprache der jeweiligen Reiseländer verfasst und beglaubigt
sein. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, sich bei den jeweiligen Botschaften
darüber zu informieren.


13. EINREDEN UND BESCHRÄNKUNGEN DER BEDIENSTETEN UND BEAUFTRAGTEN
Wird ein Bediensteter oder Beauftragter von TUI Cruises wegen eines Schadens, der im
Zusammenhang mit der Beförderung entstanden ist, in Anspruch genommen, so kann er
sich, sofern er beweist, dass er in Ausübung seiner Verrichtungen gehandelt hat, auf die
Einreden und Haftungsbeschränkungen berufen, die nach diesen Reisebedingungen gelten.


14. DATENSCHUTZ
Die personenbezogenen Daten, die Sie TUI Cruises zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind.
Zu Ihrer Sicherheit werden an Bord der Mein Schiff ® Flotte manche öffentliche Bereiche
videoüberwacht. Darüber hinaus informieren wir Sie zukünftig über aktuelle Angebote.
Ist das von Ihnen nicht gewünscht, senden Sie Ihren Widerruf bitte ausschließlich schriftlich an datenschutz@tuicruises.com oder an TUI Cruises GmbH, Heidenkampsweg 58,
20097 Hamburg. Für Fragen zum Datenschutz wenden Sie sich sehr gerne an unseren
Datenschutzbeauftragten. Unseren ausführlichen Datenschutzhinweis zu Form und Umfang der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung finden Sie unter www.tuicruises.com/
datenschutz. Soweit wir uns zur Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten
externer Dienstleister außerhalb der EU bzw. des EWR (sogenannte Drittländer ohne
angemessenes Datenschutzniveau) bedienen, wird der Schutz Ihrer personenbezogenen
Daten durch die Vereinbarung der sogenannten EU-Standardvertragsklauseln abgesichert.


15. REISEBESCHRÄNKUNGEN FÜR WERDENDE MÜTTER UND SÄUGLINGE
SOWIE FÜR PERSONEN MIT EINGESCHRÄNKTER MOBILITÄT
a) Aus Sicherheitsgründen und bedingt durch die eingeschränkte medizinische Versorgung an Bord des Schiffs sind werdende Mütter, die sich bei Reiseantritt in der
24. Schwangerschaftswoche oder darüber hinaus befinden, sowie Säuglinge unter
6 Monaten von einer Reise ausgeschlossen. Säuglinge, die bei Reiseantritt mindestens
6 Monate alt sind, dürfen dann an einer Reise teilnehmen, wenn diese nicht mehr
als 3 aufeinanderfolgende Seetage aufweist. Andernfalls ist ein Alter von mindestens
12 Monaten notwendig. Generell wird der vollständige empfohlene Impfschutz bei
Säuglingen vorausgesetzt.
b) Allen Gästen mit einer körperlichen Beeinträchtigung möchten wir eine schöne Reise
bei uns an Bord ermöglichen. Unter anderem existieren an Bord barrierefreie Kabinen
und Bereiche. Nichtsdestotrotz sind unsere Reisen nicht uneingeschränkt für Personen mit eingeschränkter Mobilität geeignet. Auf Verlangen stellt TUI Cruises Informationen über eine Eignung unter Berücksichtigung der Bedürfnisse des Kunden zur
Verfügung. Auf besondere Bedürfnisse hat der Kunde bei Buchung hinzuweisen.
c) Aus Sicherheitsgründen ist erforderlich, dass Gehörlose, Blinde, Personen, die trotz
Sehhilfe auf dem besseren Auge eine Sehschärfe von nicht mehr als 20% der normalen
Sehkraft haben, sowie Gäste, die dauerhaft auf einen Rollstuhl angewiesen sind, nur
zusammen mit einer volljährigen Begleitperson auf ihrer Kabine reisen.


16. ÄRZTLICHE BETREUUNG
a) Ein modernes Hospital mit qualifizierten Schiffsärzten, ausgebildeten Krankenschwestern und vorrangig deutschen Arzneimitteln befindet sich auf jedem Schiff. Die
Leistungen des Hospitals sind nicht Bestandteil des Reisevertrags.
b) Bei der Behandlung auf dem Schiff handelt es sich um eine Behandlung, die einem
Arztbesuch im Ausland gleichkommt (Flaggenstaat Malta). Deutsche Gebührenrichtlinien und deutsche Krankenversicherungen finden an Bord keine Anwendung. Wir
empfehlen daher den Abschluss einer privaten Auslandsreise-Krankenversicherung.
Die Bezahlung erfolgt per Bordkarte, eine Abrechnung per Versichertenkarte ist nicht
möglich. Eine Haftung für die Erstattungsfähigkeit der Behandlungen in voller Höhe von
Ihrer jeweiligen persönlichen Krankenversicherung kann TUI Cruises nicht übernehmen.
c) Eine umfangreiche Krankenbehandlung ist an Bord nur eingeschränkt möglich. Etwa
ist die Ausstattung des Bordhospitals nicht speziell auf die Versorgung von Babys und
Kleinkindern ausgelegt. Ferner können Dialysen und zahnmedizinische Behandlungen
an Bord nicht durchgeführt werden. Zudem ist das Sortiment in der Bordapotheke für
allgemeine Erkrankungen sowie zur Erst-Notfallbehandlung ausgestattet. Im medizinischen Notfall wird der Patient ausgeschifft und in ein nahegelegenes Krankenhaus
an Land gebracht. Die damit verbundenen Kosten trägt der Patient. Gäste, die sich in
ärztlicher Behandlung befinden, sollten ihre Krankenunterlagen mit sich führen.


17. GERICHTSSTAND/ALTERNATIVE STREITBEILEGUNG
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland haben, für Personen, denen nach Abschluss des Vertrages ihr Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für Passivprozesse ist Hamburg. Beides gilt nur
dann nicht, wenn internationale Übereinkommen zwingend etwas anderes vorschreiben.
Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten bereit. TUI Cruises nimmt
an diesem oder anderen Verfahren zur alternativen Streitbeilegung nicht teil.

Drucklegung: Februar 2019
Letzte Aktualisierung Januar 2020


Reisebedingungen Winter-Katalog 2020/2021
Gültig für Buchungen ab Dezember 2019. 

1. ABSCHLUSS DES REISEVERTRAGS UND ANMELDUNG VON MITREISENDEN
a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde TUI Cruises den Abschluss eines Reisevertrags verbindlich an. Dies kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder
auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen.
b) Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Kunden. Der Anmelder erklärt ausdrücklich, für die vertraglichen Verpflichtungen aller in der Anmeldung mit aufgeführten Kunden einzustehen.
c) Der Reisevertrag kommt erst mit der schriftlichen Reisebestätigung durch TUI Cruises
(per E-Mail oder Post) zustande. Die elektronische Bestätigung des Zugangs der Reiseanmeldung stellt keine Annahme des Reisevertrags dar. Erfolgt die Reisebestätigung
sofort nach Betätigung des Buttons „Zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende
unmittelbare Darstellung der Reisebestätigung auf dem Bildschirm, so kommt der
Reisevertrag mit Darstellung dieser Reisebestätigung zustande. Die Verbindlichkeit
des Reisevertrages ist nicht davon abhängig, dass der Kunde Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck der Reisebestätigung nutzt oder die Reisebestätigung
in Papierform (per Post) erhält.
d) Weicht die Reisebestätigung von TUI Cruises von dem Inhalt der Anmeldung des Kunden ab, so liegt ein neues Angebot von TUI Cruises vor, an das TUI Cruises 10 Tage
ab Zugang der Bestätigung gebunden ist. Der Reisevertrag kommt auf Grundlage
dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde das Angebot innerhalb dieser Frist
durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (Anzahlung bzw. vollständige Zahlung
des Reisepreises) annimmt.
e) TUI Cruises weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften bei Pauschalreiseverträgen, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden (z.B. über Briefe, Telefonanrufe, E-Mails, Telemedien oder Online-Dienste), kein Widerrufsrecht besteht,
sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte (siehe hierzu
auch Ziffer 6.). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist,
es sei denn, die Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf
vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall
besteht kein Widerrufsrecht.

2. AUSFÜHRENDES LUFTFAHRTUNTERNEHMEN/GEMEINSCHAFTLICHE LISTE
TUI Cruises wird den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft bzw.
der ausführenden Fluggesellschaften aller im Rahmen der Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen informieren. Steht bzw. stehen bei der Anmeldung die ausführende Fluggesellschaft bzw. die ausführenden Fluggesellschaften noch nicht fest, so wird
TUI Cruises dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften nennen, sobald
TUI Cruises die ausführende Fluggesellschaft bzw. die ausführenden Fluggesellschaften
kennt, spätestens jedoch mit Versand der Detailinformationen zur gebuchten Reise.
Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft,
wird TUI Cruises den Kunden so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichten.
Die „gemeinschaftliche Liste“ der Luftfahrtunternehmen, denen der Betrieb in der EU
untersagt ist, ist im Internet unter www.ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/
index_de.htm oder unter www.lba.de einsehbar. Es gelten die Beförderungsbedingungen
der jeweiligen Fluggesellschaft.

3. BEZAHLUNG
a) Zur Absicherung der Kundengelder hat TUI Cruises eine Insolvenzversicherung beim
Deutschen Reisepreis-Sicherungsverein VVaG (DRS) abgeschlossen. Ein Sicherungsschein befindet sich bei der Bestätigung.
b) Die Bezahlung des Reisepreises erfolgt per Kreditkarte oder Lastschriftverfahren
(Letzteres ausschließlich in Ländern des SEPA-Raums) direkt an TUI Cruises. Sofern
nicht mit TUI Cruises anders ausdrücklich vereinbart, haben Zahlungen an vermittelnde
Reisebüros keine schuldbefreiende Wirkung. Bei Zahlung im Lastschriftverfahren
SEPA Direct Debit, SDD, benötigt TUI Cruises (ggf. über das Reisebüro) ein sogenanntes Mandat, das die Belastung des Girokontos des Kunden mit dem zu zahlenden
Preis (An- und Restzahlung) im Wege der Lastschrift erlaubt. Das Mandat ist Teil der
Bestätigung. Für die Vorankündigung (Pre-Notification) einer SEPA-Lastschrift gilt
eine Frist von einem Tag vor Fälligkeit.
c) Nach Vertragsschluss und Erhalt des Sicherungsscheins (siehe a) ist pro Reiseteilnehmer eine Anzahlung zu leisten, die auf den Reisepreis angerechnet wird. Diese
setzt sich zusammen aus einer Anzahlung von 25% des Kreuzfahrtreisepreises beim
PRO-Tarif und Wohlfühlpreis, 30% beim PLUS-Tarif und 35% beim PUR-Tarif, jeweils
bezogen auf den Preis der Kreuzfahrt als solchen. Für das An- und Abreisepaket
kommt tarifunabhängig eine Anzahlung von 30%, bezogen auf den Preis des An- und
Abreisepakets, hinzu. Eine Ausnahme gilt für Rail & Cruise (Zug zum Schiff): TUI Cruises ist berechtigt, 182 Tage vor Reiseantritt 100% des diesbezüglichen Reisepreises
einzuziehen. Mit der Anzahlung wird die volle Prämie einer über TUI Cruises vermittelten Versicherung fällig. Die Restzahlung ist spätestens 30 Tage vor Reisebeginn
fällig, soweit der Sicherungsschein übergeben ist. Bei Buchungen ab 30 Tage vor
Reisebeginn wird die Gesamtzahlung sofort nach Erhalt des Sicherungsscheins fällig.
Die Reiseunterlagen versendet TUI Cruises nach Erhalt der Restzahlung (frühestens
3 Wochen vor Abfahrt) und dem Vorliegen der vollständigen Passdaten der von dem
Kunden angemeldeten Reiseteilnehmer (Manifestdaten). Ab 14 Tage vor Abreise ist
eine Zahlung des Reisepreises nur noch per Kreditkarte oder Blitzüberweisung möglich.
d) Kommt der Kunde einer seiner Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nach,
ist TUI Cruises berechtigt, nach erfolgloser Mahnung mit Nachfristsetzung vom
Reisevertrag zurückzutreten und die unter Ziffer 6. vereinbarten Stornokosten zu
berechnen. Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten
bleibt dem Kunden unbenommen. TUI Cruises behält sich vor, die durch die Nichtbzw. die unvollständige Zahlung anfallenden Mehrkosten (z.B. Bankgebühren, Rücklastschriftgebühren, Inkassogebühren) weiterzubelasten und bei erfolgter Mahnung
eine Mahnkostenpauschale von 3€ zu erheben.

4. LEISTUNGEN UND PREISE
a) Die Leistungsverpflichtung von TUI Cruises ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt
der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem für den Zeitpunkt der Reise gültigen
Katalog bzw. der Reiseausschreibung einschließlich sämtlicher darin enthaltenen Hinweise und Erläuterungen.
 Bei Widersprüchen ist die Reisebestätigung ausschlaggebend. Ausreisegebühren sind
nicht im Reisepreis enthalten. Diese zahlt der Kunde direkt vor Ort. TUI Cruises behält sich vor, aus sachlich berechtigten Gründen vor Vertragsabschluss Änderungen
der Katalogangaben bzw. der Reiseausschreibung vorzunehmen, über die der Kunde
selbstverständlich informiert wird.
b) Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind von TUI Cruises nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen,
Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des
Reisevertrags abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen von TUI Cruises
hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.
c) Maßgebend für alle Ermäßigungen, die mit dem Alter des Reisenden zusammenhängen
(z.B. Kinderermäßigung), ist das Alter bei Reiseantritt.
d) Kinder, die während der Reise 2 Jahre alt werden, benötigen sowohl für den Hin- als
auch für den Rückflug einen eigenen Sitzplatz, sodass hier das Alter bei Rückflug
maßgeblich ist.

5. LEISTUNGSÄNDERUNGEN
a) Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrags, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, wie z.B. wegen
der besonderen Gegebenheiten der Schifffahrt, und von TUI Cruises nicht wider Treu
und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit sie nicht erheblich sind,
nicht zu einer wesentlichen Änderung der Reiseleistung führen und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Das Gleiche gilt für Änderungen
der Fahrtzeiten und / oder Routen (besonders aus Sicherheits- oder Witterungsgründen), über die allein der für das Schiff verantwortliche Kapitän entscheidet.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten
Leistungen mit Mängeln behaftet sind. TUI Cruises ist verpflichtet, den Kunden über
Leistungsänderungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
b) Bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, ohne Kosten vom Reisevertrag zurückzutreten. Der Kunde ist verpflichtet,
dieses Recht innerhalb einer gesetzten angemessenen Frist bzw. ansonsten unverzüglich nach dem Erhalt der Änderungsmitteilung TUI Cruises gegenüber geltend zu
machen. Der Kunde hat die Wahl, auf die Mitteilung zu reagieren oder nicht. Wenn
der Kunde gegenüber TUI Cruises reagiert, dann kann er entweder der Vertragsänderung zustimmen, die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen, sofern ihm eine solche
angeboten wurde, oder unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten. Wenn der Kunde
nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung
als angenommen.
c) Mehrkosten, die aufgrund einer von TUI Cruises nicht zu vertretenden Quarantäne
entstehen, sind vom Kunden selbst zu tragen bzw. zu ersetzen.
d) Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass seitens der Fluggesellschaften die Vergabe von
Sitzplätzen auf den jeweiligen Kontingenten limitiert ist. Änderungen hinsichtlich eines
vorab reservierten Sitzplatzes sind seitens der Fluggesellschaft bis kurz vor Abflug
möglich. Weiterhin ist eine Sitzplatzreservierung erst frühestens mit Bekanntgabe der
Flugzeiten möglich. Insbesondere die sogenannten XL-Seats an den Notausgängen
mit mehr Beinfreiheit sind zudem aufgrund von Sicherheitsvorschriften der Behörden
nicht für alle Personenkreise reservierbar.

6. RÜCKTRITT DES KUNDEN
a) Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Die Erklärung wird wirksam an dem Tag,
an dem sie bei TUI Cruises eingeht.
b) Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so ist
TUI Cruises berechtigt, eine angemessene Entschädigung zu verlangen, soweit der
Rücktritt nicht von TUI Cruises zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in
dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort
erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich,
wenn sie nicht der Kontrolle von TUI Cruises unterliegen und sich ihre Folgen auch
dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen
worden wären.
 Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis abzüglich des
Werts der von TUI Cruises ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was
TUI Cruises durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt. TUI Cruises
hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten
Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Die
Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie
folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet – jeweils bezogen auf den jeweiligen Reisepreis.
Für die Kreuzfahrt als solche gilt die folgende Staffel (jeweils pro Person und bezogen
auf den Preis der Kreuzfahrt als solchen – ohne An- und Abreise):

STORNOSTAFFEL KREUZFAHRT                   

Bis 50 Tage vor Reiseantritt:                                 

PRO: 25 %, PLUS: 30 %; PUR: 35;


Vom 49. Tag bis zum 30. Tag vor Reisebeginn:

PRO: 30%; PLUS: 40%; PUR: 45 %;


Vom 29. Tag bis zum 24. Tag vor Reisebeginn:

PRO: 40%; PLUS: 50%; PUR: 60 %;


Vom 23. Tag bis zum 17. Tag vor Reisebeginn:

PRO: 60%; PLUS: 70%; PUR: 80 %;


Ab dem 16. Tag vor Reisebeginn:

PRO: 80%; PLUS: 85%; PUR: 90 %;


Bei Nichterscheinen oder Stornierung am Tag des Reisebeginns:

PRO: 95%; PLUS: 95%; PUR: 95 %;


STORNOSTAFFEL AN- UND ABREISEPAKET
Bis 50 Tage vor Reiseantritt                                 30%
Vom 49. Tag bis zum 30. Tag vor Reisebeginn    40%
Vom 29. Tag bis zum 24. Tag vor Reisebeginn    50%
Vom 23. Tag bis zum 17. Tag vor Reisebeginn    70%
Ab dem 16. Tag vor Reisebeginn                         85%
Bei Nichterscheinen oder Stornierung 
am Tag des Reisebeginns                                    95 %
*Gilt entsprechend für den Wohlfühlpreis.

 Für die An- und Abreise gilt unabhängig vom gebuchten Tarif folgende gesonderte
pauschale Entschädigung (jeweils pro Person und bezogen auf den Preis des Anund Abreisepakets). Eine Teilstornierung des An- und / oder Abreisepakets allein ist
nicht möglich.
 Bei Teilstornierung eines vollzahlenden Reiseteilnehmers aus einer Kabine mit gebuchter Zweibettbelegung mit der Folge, dass der verbleibende Reiseteilnehmer die
gebuchte Kabine als Einzelkabine nutzt, stehen TUI Cruises die Stornokosten lt. Tabelle,
jedoch mindestens eine pauschale Entschädigung von 80% des anteiligen Reisepreises
zu. Dasselbe gilt in dem Fall, dass ein vollzahlender Reiseteilnehmer aus einer Kabine
mit gebuchter Mehrbettbelegung teilstorniert mit der Folge, dass eine eigentlich für
eine Dreier- oder Viererbelegung vorgesehene Kabine durch eine geringere Anzahl
von Personen genutzt wird.
 Daneben behält sich TUI Cruises das Recht vor, bei Teilstornierung eines Reiseteilnehmers aus einer Kabine mit gebuchter Dreier- oder Viererbelegung eine Umbuchung der Kabine vorzunehmen.
c) Dem Kunden steht das Recht zu, TUI Cruises nachzuweisen, dass die TUI Cruises zustehende angemessene Entschädigung wesentlich niedriger als die von ihm geforderte
Entschädigungspauschale ist.
d) TUI Cruises behält sich vor, anstelle der vorstehenden Entschädigungspauschalen
eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit TUI Cruises
nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare
Entschädigungspauschale entstanden sind. In diesem Fall ist TUI Cruises verpflichtet,
die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen
sowie abzüglich dessen, was TUI Cruises durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, konkret zu beziffern und zu begründen.
e) Prämien für über TUI Cruises vermittelte Reiseversicherungen fallen zusätzlich zur
pauschalen Entschädigung in voller Höhe an.
f) TUI Cruises weist darauf hin, dass die Möglichkeit besteht, u. a. bei unserer Partnerversicherung HanseMerkur eine Reise-Rücktrittsversicherung, eine Versicherung zur Deckung von Rückführungskosten bei Unfall, Krankheit oder Tod sowie weitere
Reiseversicherungen abzuschließen.

7. UMBUCHUNG, ERSATZPERSON
Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen bzw. Umbuchungen
hinsichtlich des Reisetermins, des Abflugortes oder Reiseziels, der Unterbringung, der
Kabine oder der Beförderungsart besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden dennoch
eine Änderung bzw. Umbuchung vorgenommen, kann TUI Cruises ein Umbuchungsentgelt erheben, das sich gemäß lit. a) bis e) bestimmt. Sämtliche nicht im Folgenden gegen
Entgelt zugelassenen Änderungen sind nur in Form einer kostenpflichtigen Stornierung
gemäß Ziffer 6. (Rücktritt des Kunden) und einer anschließenden Neubuchung möglich,
unabhängig davon, ob der Änderungswunsch bis 50 Tage vor Reisebeginn bei TUI Cruises
eingeht oder danach.
Die folgenden Änderungen sind ausnahmsweise nach Maßgabe folgender Bestimmungen
zulässig. Die Umbuchungsoptionen a) bis c) gelten nur bis 50 Tage vor Reisebeginn;
spätere Änderungswünsche sind nur in Form einer kostenpflichtigen Stornierung und
anschließenden Neubuchung möglich:
a) PRO-Tarif und Wohlfühlpreis
- Für Umbuchungen der Kreuzfahrt als solcher innerhalb des PRO-Tarif und Wohlfühlpreis bei Beibehaltung des ursprünglichen Reisetermins entstehen keine Umbuchungsgebühren. Für die Leistung, auf die umgebucht wird, gilt grundsätzlich der
Preis, der für diese Leistung bei einer Neubuchung am Umbuchungsdatum gilt.
- Eine Umbuchung der Kreuzfahrt als solcher auf einen neuen Reisetermin oder ein
anderes Schiff ist einmal und ohne Umbuchungsgebühren möglich, wenn die Reise
ursprünglich zum PRO-Tarif gebucht wurde und der Gesamtzuschnitt der Reise
erhalten bleibt (Beibehaltung der Reisedauer und des Reisepreises). Dazu wird die
aktuelle Reise kostenfrei storniert und die neue Reise zu den Konditionen eingebucht, die am Umbuchungstag gelten. Eine Umbuchung des Reisetermins oder
Schiffs kann nur einmal erfolgen.
- In Bezug auf eine Umbuchung des An- und Abreisepakets gilt lit. e).
- Für einen Tarifwechsel am gleichen Reisetermin vom PRO-Tarif und Wohlfühlpreis
auf den PLUS-Tarif entstehen keine Umbuchungsgebühren, wenn die Buchung
ursprünglich zum PRO-Tarif und Wohlfühlpreis erfolgte und es sich um die erstmalige Umbuchung des Vorgangs handelt. Für die Leistung, auf die umgebucht
wird, gilt der Preis, der für diese Leistung bei einer Neubuchung am Umbuchungsdatum gilt. Bei einer Umbuchung auf den PLUS-Tarif gelten nach Umbuchung für
alle Leistungen die Konditionen des neuen Tarifs. Wurde im PRO-Tarif und Wohlfühlpreis statt einer Frühbucher-Ermäßigung ursprünglich eine VIP-Tarifoption gewählt,
so entfällt diese im Zuge der Umbuchung auf den PLUS-Tarif. Erfolgt die Umbuchung weniger als 300 Tage vor Reisebeginn und war ursprünglich die VIPTarifoption 1 gewählt, wird für die Umbuchung in Ansehung der gegebenenfalls
genutzten Vorteile der VIP-Tarifoption 1 eine pauschale Entschädigung von 25% des
Werts der VIP-Tarifoption 1 (Wert der ursprünglichen Frühbucher-Ermäßigung)
zahlbar.
- Frühbucher- oder sonstige Vorteile (bspw. VIP-Tarifoption) können im Fall einer
Umbuchung auf die neue Reise nur nach Verfügbarkeit und nur innerhalb der jeweiligen Gültigkeitsfristen gewährt werden.
- Eine Umbuchung auf Sonderpreise, Buchungsaktionen oder den PUR-Tarif ist nicht
möglich bzw. nur in Form einer kostenpflichtigen Stornierung gemäß Ziffer 6. und
anschließenden Neubuchung.
b) PLUS-Tarif
- Für Umbuchungen der Kreuzfahrt als solcher innerhalb des PLUS-Tarifs bei Beibehaltung des ursprünglichen Reisetermins entstehen Umbuchungsgebühren von
150€ pro Person.
- Für einen Tarifwechsel am gleichen Reisetermin vom PLUS-Tarif auf den PRO-Tarif
entstehen Umbuchungsgebühren von 150€ pro Person. TUI Cruises behält sich
vor, diese Gebühren zu erlassen, sofern der Reisepreis durch die Umbuchung um
mehr als 150€ pro Teilnehmer steigt.
- In Bezug auf eine Umbuchung des An- und Abreisepakets gilt lit. e).
- Für die Leistung, auf die umgebucht wird, gilt grundsätzlich der Preis, der für diese
Leistung bei einer Neubuchung am Umbuchungsdatum gilt.
1Alle anderen Änderungen, einschließlich Terminänderungen oder Umbuchungen
auf den PUR-Tarif, sind nicht möglich bzw. nur in Form einer kostenpflichtigen
Stornierung gemäß Ziffer 6. und anschließenden Neubuchung. Gleiches gilt für eine
Umbuchung auf Sonderpreise oder Buchungsaktionen.
c) PUR-Tarif
- Änderungen sind, vorbehaltlich einer Vertragsübertragung an eine Ersatzperson
gemäß der nachfolgendem lit. d), nicht möglich bzw. nur in Form einer kostenpflichtigen Stornierung gemäß Ziffer 6. und anschließenden Neubuchung.
d) Bis zum Reiseantritt kann der Kunde unabhängig vom gebuchten Tarif verlangen,
dass ein Dritter in seine Rechte und Pflichten eintritt. Es bedarf der Mitteilung an
TUI Cruises. TUI Cruises kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn der
Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme
gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Für eine
solche Änderung von Reiseteilnehmern (Namensänderungen, Personenersetzung)
wird eine Bearbeitungsgebühr von 30€ pro Person erhoben. Gegenüber Leistungsträgern (z.B. Fluggesellschaften) tatsächlich entstehende Mehrkosten werden gesondert berechnet. Der Nachweis, dass mit dem Eintritt des Dritten keine oder wesentlich
niedrigere Kosten entstanden sind, bleibt dem Kunden unbenommen. Für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Kosten haften der
angemeldete Teilnehmer und die Ersatzperson als Gesamtschuldner.
e) Für Änderungen des An- und Abreisepakets wird bis 50 Tage vor Reisebeginn eine
Bearbeitungsgebühr von 50€ pro Person erhoben. Spätere Änderungen sind nur im
Wege einer Stornierung und Neubuchung möglich. Abweichend von der vorstehenden
Regelung gilt für Rail & Cruise (Zug zum Schiff) Spartarife ab 182 Tage vor Reisebeginn
eine pauschale Entschädigung in Höhe von 100% des diesbezüglichen Reisepreises.
TUI Cruises behält sich vor, dem Kunden tatsächlich gegenüber Leistungsträgern
(z.B. Fluggesellschaften, Bahn) entstehende Mehrkosten gesondert zu berechnen.
Der Nachweis, dass mit dem Eintritt des Dritten keine oder wesentlich niedrigere
Kosten entstanden sind, bleibt dem Kunden jeweils unbenommen.

8. RÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG DURCH TUI Cruises, AUTORITÄT DES KAPITÄNS
Der Kapitän trägt die Verantwortung für sämtliche Gäste und Besatzungsmitglieder. Seinen
Anordnungen ist daher Folge zu leisten. Der Kapitän kann die notwendigen Maßnahmen
treffen, um im einzelnen Fall eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung abzuwehren.
Unter anderem wird gewalttätiges, diskriminierendes, grobes oder verbal ausfallendes
Verhalten nicht toleriert oder akzeptiert.
TUI Cruises kann vor oder nach Beginn der Reise von dem Reisevertrag ganz oder teilweise zurücktreten oder den Reisevertrag ganz oder teilweise ohne Einhaltung von Fristen kündigen, wenn der Kunde nach dem Urteil des Kapitäns
 - auf Begleitung angewiesen ist, jedoch ohne Begleitung reist,
 - in einem geistigen oder körperlichen Zustand ist, der den Kunden reiseunfähig
macht oder eine Gefahr für den Kunden selbst oder jemand sonst an Bord darstellt,
 - Waffen oder andere gefährliche Gegenstände, Rauschmittel oder für den Verbrauch
während der Reise bestimmte alkoholische Getränke mit sich führt,
 - die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung mit Fristsetzung so nachhaltig stört oder sich so nachhaltig vertragswidrig verhält oder Anweisungen des
Kapitäns missachtet, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist.
Ferner kann TUI Cruises den Reisevertrag ohne Einhaltung von Fristen kündigen, wenn der
Kunde unter falscher Angabe zur Person und/ oder zum Ausweisdokument gebucht hat.
In diesen Fällen kann der Kunde von der Reise ausgeschlossen werden. TUI Cruises behält den Anspruch auf den Reisepreis; der Wert etwa ersparter Aufwendungen sowie etwaiger Vorteile, die TUI Cruises aus anderweitiger Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt, wird angerechnet. Eventuell entstehende zusätzliche Kosten für die Rückreise trägt der Kunde.

9. GEWÄHRLEISTUNG, KÜNDIGUNG DES KUNDEN
a) Wird die Reiseleistung nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Er ist verpflichtet, der von TUI Cruises eingesetzten Reiseleitung eventuelle
Reisemängel anzuzeigen und unter Setzung einer angemessenen Frist Abhilfe zu verlangen. Unterlässt er dies schuldhaft, tritt eine Reisepreisminderung nicht ein; das
Recht zur Selbstabhilfe und Ersatzrechte bestehen dann nicht. Reiseleitung und örtliche
Leistungsträger sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen.
b) Verlust oder Beschädigungen des Reisegepäcks sind unverzüglich dem Beförderungsunternehmen anzuzeigen. Das gilt insbesondere bei Verlust von Fluggepäck. Das Beförderungsunternehmen ist zur Ausstellung einer schriftlichen Bestätigung verpflichtet. Ohne Anzeige besteht Gefahr eines Anspruchsverlusts, vgl. Ziffer 11.
c) TUI Cruises kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen
Aufwand erfordert. TUI Cruises kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine
gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird, z.B. eine andere Fluggesellschaft bzw. ein
anderes Schiff eingesetzt oder eine andere Route befahren wird.
d) Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet TUI Cruises
innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen
der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag – im eigenen Interesse und aus
Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung – kündigen.
Dasselbe gilt, wenn dem Kunden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, für
TUI Cruises erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für
die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von TUI Cruises
oder ihren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des
Vertrags durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.

10. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
a) Die vertragliche Haftung von TUI Cruises für Schäden, die nicht aus der Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren (auch die Haftung für die
Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher Pflichten) und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise
darüber hinausgehende Ansprüche aufgrund internationaler Abkommen bleiben von
der Beschränkung unberührt.
b) Kommt TUI Cruises die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die
Haftung nach den jeweils anwendbaren besonderen internationalen Abkommen oder
auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften (z.B. nach den Bestimmungen des
Handelsgesetzbuches sowie nach den Bestimmungen des Binnenschifffahrtsgesetzes).
c) Kommt TUI Cruises die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich
die Haftung des Veranstalters nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes, des
Abkommens von Warschau in der Fassung von Den Haag, soweit dieses noch Anwendung findet, oder insbesondere der Montrealer Vereinbarung, je nachdem, welche
Bestimmungen Anwendung finden.
d) Wertgegenstände (z.B. Geld, Foto- oder Filmausrüstung, Schmuck, Laptops, Tablets,
Wertsachen) sind bei An- und Abreise sicher verwahrt im Handgepäck mitzuführen.
Für eine Verwahrung im Reisegepäck während An- und Abreise haftet TUI Cruises
nicht. Für Beschädigungen oder Verlust von Wertgegenständen im vorgenannten Sinn
sowie von persönlicher Ausrüstung durch Diebstahl, sonstiges Abhandenkommen oder extreme Belastungen außerhalb des Schiffs haftet TUI Cruises nicht, es
sei denn, die Schäden bzw. Verluste sind auf vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten
von TUI Cruises zurückzuführen. Auch bei Aufbewahrung oder Transport in den bei
Landausflügen oder Transfers eingesetzten Fahrzeugen ist jegliche Haftung ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten von TUI Cruises
zur Beschädigung oder zum Verlust geführt hat. Für Beschädigung oder Verlust von
Kabinengepäck haftet TUI Cruises nach den Regeln des Handelsgesetzbuches.
e) TUI Cruises haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im
Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden
(z.B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen),
wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den
Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von TUI Cruises sind, und
getrennt ausgewählt wurden.
g) Bucht der Reisende über TUI Cruises einen Zug zum Flug, muss der Reisende die
Zugfahrt so auswählen, dass er den Flughafen rechtzeitig, planmäßig mindestens drei
Stunden vor Abflug, erreicht. Bucht er die Zugfahrt zum Schiff, ist die Anfahrt so
auszuwählen, dass er das Schiff mindestens drei Stunden vor der im Katalog angegebenen Abfahrt erreicht. Werden diese Zeitpuffer nicht eingehalten und hat der Gast
die Nichteinhaltung zu vertreten, haftet TUI Cruises nicht für mögliche Folgekosten.

11. AUSSCHLUSS VON ANSPRÜCHEN, VERJÄHRUNG UND ABTRETUNG
a) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Gepäckverlust, -beschädigung und -verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen nach luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen
vom Reisenden unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Fluggesellschaften und Reiseveranstalter können die
Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Diese Ansprüche sind bei Gepäckverlust binnen
7 Tagen, bei Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung zu melden.
b) Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck
unverzüglich TUI Cruises anzuzeigen. Dies entbindet den Reisenden nicht davon,
die Schadenanzeige an die Fluggesellschaft gemäß lit. a) innerhalb der vorstehenden
Fristen zu erstatten.
c) Reiserechtliche Ansprüche des Kunden sowie Ansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von TUI Cruises oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von TUI Cruises beruhen, verjähren in 2 Jahren. Die Verjährung nach den vorstehenden Sätzen beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt.
d) Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in 3 Jahren.
e) Schweben zwischen dem Kunden und TUI Cruises Verhandlungen über den Anspruch
oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt,
bis der Kunde oder TUI Cruises die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die
Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach Ende der Hemmung ein.
f) Das Reisebüro tritt nur als Vermittler bei Abschluss des Reisevertrags auf. Es ist nicht
befugt, nach Reiseende die Anmeldung von Gewährleistungs- und  Schadensersatzansprüchen durch den Kunden entgegenzunehmen.

12. PASS-, VISA- UND GESUNDHEITSBESTIMMUNGEN
a) Der Kunde hat alle Gesetze, Verordnungen, Anordnungen und Reisebestimmungen
(Vorschriften) der Länder und Häfen, die von der Reise berührt werden, sowie alle
Regeln und Anweisungen von TUI Cruises und ihren Beauftragten zu befolgen.
b) TUI Cruises informiert Staatsangehörige aus Deutschland, bei denen keine besonderen
Verhältnisse (z.B. doppelte Staatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit, frühere Eintragungen im Pass, Flüchtlingsausweis) gegeben sind, über allgemeine Bestimmungen von
Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren
eventuelle Änderungen vor Reiseantritt. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine
Besonderheiten in der Person des Reisenden (z.B. doppelte Staatsangehörigkeit,
Staatenlosigkeit, Voreintragungen im Pass) vorliegen. Staatsangehörige anderer
EU-Länder und Angehörige anderer Staaten wenden sich bitte an das für sie zuständige Konsulat oder TUI Cruises.
c) Der Kunde ist für die Beschaffung und das Mitführen notwendiger Reisepapiere (z.B.
Visa, Impfzeugnisse), eventuelle Impfungen sowie die Einhaltung von Zoll- und Devisenvorschriften selbst verantwortlich, es sei denn, dass sich TUI Cruises ausdrücklich
zur Beschaffung etwaiger Visa, Bescheinigungen usw. verpflichtet hat. Alle Nachteile,
insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten sowie Strafen, Bußen und Auslagen,
die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zulasten des Kunden,
ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation seitens
TUI Cruises bedingt sind. Der Kunde ist verpflichtet, Geldbeträge, die TUI Cruises in
diesem Zusammenhang zahlen oder hinterlegen muss, sofort zu erstatten.
d) TUI Cruises weist darauf hin, dass Minderjährige, die ohne Eltern reisen, eine schriftliche Einverständniserklärung ihrer Eltern mit sich führen sollten. Ohne diese kann
es in vielen Ländern zu Einschränkungen oder einer Verweigerung der Einschiffung
kommen. Die Erklärung sollte mindestens in englischer Sprache, empfehlenswerterweise aber auch in der Sprache der jeweiligen Reiseländer verfasst und beglaubigt
sein. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, sich bei den jeweiligen Botschaften
darüber zu informieren.
e) TUI Cruises ist im Fall des Verstoßes gegen bzw. der Nichteinhaltung von Pass-, Visa-,
Gesundheits- oder sonstigen Einreisebestimmungen, insbesondere auch bei der nicht
fristgerechten Zurverfügungstellung der Manifestdaten gemäß Ziffer 3. c), berechtigt,
den Transport des Kunden zu verweigern und die entsprechenden Entschädigungspauschalen gemäß Ziffer 6. b) dieser Reisebedingungen zu verlangen. Dem Kunden steht in diesem Fall das Recht zu, TUI Cruises nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nicht in der geltend gemachten Höhe entstanden ist.

13. EINREDEN UND BESCHRÄNKUNGEN DER BEDIENSTETEN UND BEAUFTRAGTEN
Wird ein Bediensteter oder Beauftragter von TUI Cruises wegen eines Schadens, der im
Zusammenhang mit der Beförderung entstanden ist, in Anspruch genommen, so kann er
sich, sofern er beweist, dass er in Ausübung seiner Verrichtungen gehandelt hat, auf die
Einreden und Haftungsbeschränkungen berufen, die nach diesen Reisebedingungen gelten.

14. DATENSCHUTZ
TUI Cruises geht mit Kundendaten verantwortungsvoll um. Die personenbezogenen
Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen,
wie z.B. den deutschen Datenschutzbestimmungen oder der europäischen DatenschutzGrundverordnung (EU-DSGVO) verarbeitet. Die Mitarbeiter und Beauftragten von TUI Cruises sind auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen verpflichtet. Die Hinweise über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten sowie Ihrer Rechte finden Sie unter www.tuicruises.com/datenschutz

15. REISEBESCHRÄNKUNGEN FÜR WERDENDE MÜTTER UND SÄUGLINGE
SOWIE FÜR PERSONEN MIT EINGESCHRÄNKTER MOBILITÄT
a) Aus Sicherheitsgründen und bedingt durch die eingeschränkte medizinische Versorgung an Bord des Schiffs sind werdende Mütter, die sich bei Reiseantritt in der
24. Schwangerschaftswoche oder darüber hinaus befinden, sowie Säuglinge unter
6 Monaten von einer Reise ausgeschlossen. Säuglinge, die bei Reiseantritt mindestens
6 Monate alt sind, dürfen dann an einer Reise teilnehmen, wenn diese nicht mehr als
drei aufeinanderfolgende Seetage aufweist. Andernfalls ist ein Alter von mindestens
12 Monaten notwendig. Generell wird der vollständige empfohlene Impfschutz bei
Säuglingen vorausgesetzt.
b) Allen Gästen mit einer körperlichen Beeinträchtigung möchten wir eine schöne Reise
bei uns an Bord ermöglichen. Unter anderem existieren an Bord barrierefreie Kabinen
und Bereiche. Nichtsdestotrotz sind unsere Reisen nicht uneingeschränkt für Personen mit eingeschränkter Mobilität geeignet. Auf Verlangen stellt TUI Cruises Informationen über eine Eignung unter Berücksichtigung der Bedürfnisse des Kunden zur
Verfügung. Auf besondere Bedürfnisse hat der Kunde bei Buchung hinzuweisen.
c) Aus Sicherheitsgründen behält TUI Cruises sich das Recht vor, Gehörlose, Blinde,
Personen, die trotz Sehhilfe auf dem besseren Auge eine Sehschärfe von nicht mehr
als 5% der normalen Sehkraft haben, sowie Gäste, die dauerhaft auf einen Rollstuhl
angewiesen sind, nur zusammen mit einer volljährigen, körperlich und geistig nicht
beeinträchtigten Begleitperson auf ihrer Kabine reisen zu lassen. Die Zulassung von
Reisen ohne entsprechende Begleitperson erfolgt nach Prüfung des Einzelfalls.
d) Aus Sicherheitsgründen und wegen der erhöhten Verletzungsgefahr ist es möglich,
dass Gäste, die dauerhaft auf einen Rollstuhl angewiesen sind, nach Entscheidung
des Kapitäns (u. a. abhängig von der Wetterlage und Hafensituation) in Tenderhäfen
nicht an Land gehen können.

16. ÄRZTLICHE BETREUUNG
a) Ein modernes Hospital mit qualifizierten Schiffsärzten, ausgebildeten Krankenschwestern und vorrangig deutschen Arzneimitteln befindet sich auf jedem Schiff. Die Leistungen des Hospitals sind nicht Bestandteil des Reisevertrags.
b) Bei der Behandlung auf dem Schiff handelt es sich um eine Behandlung, die einem
Arztbesuch im Ausland gleichkommt (Flaggenstaat Malta). Deutsche Gebührenrichtlinien und deutsche Krankenversicherungen finden an Bord keine Anwendung. Wir
empfehlen daher den Abschluss einer privaten Auslandsreise-Krankenversicherung. Die
Bezahlung erfolgt per Bordkarte, eine Abrechnung per Versichertenkarte ist nicht
möglich. Eine Haftung für die Erstattungsfähigkeit der Behandlungen in voller Höhe von
Ihrer jeweiligen persönlichen Krankenversicherung kann TUI Cruises nicht übernehmen.
c) Eine umfangreiche Krankenbehandlung ist an Bord nur eingeschränkt möglich. Etwa
ist die Ausstattung des Bordhospitals nicht speziell auf die Versorgung von Babys und
Kleinkindern ausgelegt. Ferner können Dialysen und zahnmedizinische Behandlungen
an Bord nicht durchgeführt werden. Zudem ist das Sortiment in der Bordapotheke für
allgemeine Erkrankungen sowie zur Erst-Notfallbehandlung ausgestattet. Im medizinischen Notfall wird der Patient ausgeschifft und in ein nahegelegenes Krankenhaus
an Land gebracht. Die damit verbundenen Kosten trägt der Patient. Gäste, die sich in
ärztlicher Behandlung befinden, sollten ihre Krankenunterlagen mit sich führen.

17. GERICHTSSTAND/ALTERNATIVE STREITBEILEGUNG
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland haben, für Personen, denen nach Abschluss des Vertrages ihr Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für Passivprozesse ist Hamburg. Beides gilt nur
dann nicht, wenn internationale Übereinkommen zwingend etwas anderes vorschreiben.
Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr eine Plattform zur Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten bereit. TUI Cruises nimmt
an diesem oder anderen Verfahren zur alternativen Streitbeilegung nicht teil.

Drucklegung: Dezember 2019
Letzte Aktualisierung Januar 2020


Reisebedingungen Sommer-Katalog 2021
Gültig für Buchungen ab April 2021

1. ABSCHLUSS DES REISEVERTRAGS UND ANMELDUNG VON MITREISENDEN 
a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde TUI Cruises den Abschluss eines Reisevertrags verbindlich an. Dies kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. 
b) Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Kunden. Der Anmelder erklärt ausdrücklich, für die vertraglichen Verpflichtungen aller in der Anmeldung mit aufgeführten Kunden einzustehen. 
c) Der Reisevertrag kommt erst mit der schriftlichen Reisebestätigung durch TUI Cruises (per E-Mail oder Post) zustande. Die elektronische Bestätigung des Zugangs der Reiseanmeldung stellt keine Annahme des Reisevertrags dar. Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach Betätigung des Buttons „Zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Reisebestätigung auf dem Bildschirm, so kommt der Reisevertrag mit Darstellung dieser Reisebestätigung zustande. Die Verbindlichkeit des Reisevertrages ist nicht davon abhängig, dass der Kunde Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck der Reisebestätigung nutzt oder die Reisebestätigung in Papierform (per Post) erhält. 
d) Weicht die Reisebestätigung von TUI Cruises von dem Inhalt der Anmeldung des Kunden ab, so liegt ein neues Angebot von TUI Cruises vor, an das TUI Cruises 10 Tage ab Zugang der Bestätigung gebunden ist. Der Reisevertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde das Angebot innerhalb dieser Frist durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (Anzahlung bzw. vollständige Zahlung des Reisepreises) annimmt. 
e) TUI Cruises weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften bei Pauschalreiseverträgen, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden (z.B. über Briefe, Telefonanrufe, E-Mails, Telemedien oder Online-Dienste), kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte (siehe hierzu auch Ziffer 6.). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht kein Widerrufsrecht. 

2. AUSFÜHRENDES LUFTFAHRTUNTERNEHMEN/GEMEINSCHAFTLICHE LISTE 
TUI Cruises wird den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft bzw. der ausführenden Fluggesellschaften aller im Rahmen der Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen informieren. Steht bzw. stehen bei der Anmeldung die ausführende Fluggesellschaft bzw. die ausführenden Fluggesellschaften noch nicht fest, so wird TUI Cruises dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften nennen, sobald TUI Cruises die ausführende Fluggesellschaft bzw. die ausführenden Fluggesellschaften kennt, spätestens jedoch mit Versand der Detailinformationen zur gebuchten Reise. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird TUI Cruises den Kunden so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichten. Die „gemeinschaftliche Liste“ der Luftfahrtunternehmen, denen der Betrieb in der EU untersagt ist, ist im Internet unter www.ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/ index_de.htm oder unter www.lba.de einsehbar. Es gelten die Beförderungsbedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft. 

3. BEZAHLUNG 
a) Zur Absicherung der Kundengelder hat TUI Cruises eine Insolvenzversicherung beim Deutschen Reisepreis-Sicherungsverein VVaG (DRS) abgeschlossen. Ein Sicherungsschein befindet sich bei der Bestätigung. b) Die Bezahlung des Reisepreises erfolgt per Kreditkarte oder Lastschriftverfahren (Letzteres ausschließlich in Ländern des SEPA-Raums) direkt an TUI Cruises. Sofern nicht mit TUI Cruises anders ausdrücklich vereinbart, haben Zahlungen an vermittelnde Reisebüros keine schuldbefreiende Wirkung. Bei Zahlung im Lastschriftverfahren SEPA Direct Debit, SDD, benötigt TUI Cruises (ggf. über das Reisebüro) ein sogenanntes Mandat, das die Belastung des Girokontos des Kunden mit dem zu zahlenden Preis (An- und Restzahlung) im Wege der Lastschrift erlaubt. Das Mandat ist Teil der Bestätigung. Für die Vorankündigung (Pre-Notification) einer SEPA-Lastschrift gilt eine Frist von einem Tag vor Fälligkeit. c) Nach Vertragsschluss und Erhalt des Sicherungsscheins (siehe a) ist pro Reiseteilnehmer eine Anzahlung zu leisten, die auf den Reisepreis angerechnet wird. Diese setzt sich zusammen aus einer Anzahlung von 25% des Kreuzfahrtreisepreises beim PRO-Tarif und Wohlfühlpreis, 30% beim PLUS-Tarif und 35% beim PUR-Tarif, jeweils bezogen auf den Preis der Kreuzfahrt als solchen. Für das An- und Abreisepaket kommt tarifunabhängig eine Anzahlung von 30%, bezogen auf den Preis des An- und Abreisepakets, hinzu. Eine Ausnahme gilt für Rail & Cruise (Zug zum Schiff): TUI Cruises ist berechtigt, 182 Tage vor Reiseantritt 100% des diesbezüglichen Reisepreises einzuziehen. Mit der Anzahlung wird die volle Prämie einer über TUI Cruises vermittelten Versicherung fällig. Die Restzahlung ist spätestens 30 Tage vor Reisebeginn fällig, soweit der Sicherungsschein übergeben ist. Bei Buchungen ab 30 Tage vor Reisebeginn wird die Gesamtzahlung sofort nach Erhalt des Sicherungsscheins fällig. Die Reiseunterlagen versendet TUI Cruises nach Erhalt der Restzahlung (frühestens 3 Wochen vor Abfahrt) und dem Vorliegen der vollständigen Passdaten der von dem Kunden angemeldeten Reiseteilnehmer (Manifestdaten). Ab 14 Tage vor Abreise ist eine Zahlung des Reisepreises nur noch per Kreditkarte oder Blitzüberweisung möglich. 
d) Kommt der Kunde einer seiner Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nach, ist TUI Cruises berechtigt, nach erfolgloser Mahnung mit Nachfristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und die unter Ziffer 6. vereinbarten Stornokosten zu berechnen. Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten bleibt dem Kunden unbenommen. TUI Cruises behält sich vor, die durch die Nichtbzw. die unvollständige Zahlung anfallenden Mehrkosten (z.B. Bankgebühren, Rücklastschriftgebühren, Inkassogebühren) weiterzubelasten und bei erfolgter Mahnung eine Mahnkostenpauschale von 3€ zu erheben. 

4. LEISTUNGEN UND PREISE 
a) Die Leistungsverpflichtung von TUI Cruises ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem für den Zeitpunkt der Reise gültigen Katalog bzw. der Reiseausschreibung einschließlich sämtlicher darin enthaltenen Hinweise und Erläuterungen. Bei Widersprüchen ist die Reisebestätigung ausschlaggebend. Ausreisegebühren sind nicht im Reisepreis enthalten. Diese zahlt der Kunde direkt vor Ort. TUI Cruises behält sich vor, aus sachlich berechtigten Gründen vor Vertragsabschluss Änderungen der Katalogangaben bzw. der Reiseausschreibung vorzunehmen, über die der Kunde selbstverständlich informiert wird. 
b) Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind von TUI Cruises nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrags abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen von TUI Cruises hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen. 
c) Maßgebend für alle Ermäßigungen, die mit dem Alter des Reisenden zusammenhängen (z.B. Kinderermäßigung), ist das Alter bei Reiseantritt. d) Kinder, die während der Reise 2 Jahre alt werden, benötigen sowohl für den Hin- als auch für den Rückflug einen eigenen Sitzplatz, sodass hier das Alter bei Rückflug maßgeblich ist. 

5. LEISTUNGSÄNDERUNGEN 
a) Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrags, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, wie z.B. wegen der besonderen Gegebenheiten der Schifffahrt, und von TUI Cruises nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit sie nicht erheblich sind, nicht zu einer wesentlichen Änderung der Reiseleistung führen und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Das Gleiche gilt für Änderungen der Fahrtzeiten und / oder Routen (besonders aus Sicherheits- oder Witterungsgründen), über die allein der für das Schiff verantwortliche Kapitän entscheidet. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. TUI Cruises ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. 
b) Bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, ohne Kosten vom Reisevertrag zurückzutreten. Der Kunde ist verpflichtet, dieses Recht innerhalb einer gesetzten angemessenen Frist bzw. ansonsten unverzüglich nach dem Erhalt der Änderungsmitteilung TUI Cruises gegenüber geltend zu machen. Der Kunde hat die Wahl, auf die Mitteilung zu reagieren oder nicht. Wenn der Kunde gegenüber TUI Cruises reagiert, dann kann er entweder der Vertragsänderung zustimmen, die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen, sofern ihm eine solche angeboten wurde, oder unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten. Wenn der Kunde nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. 
c) Mehrkosten, die aufgrund einer von TUI Cruises nicht zu vertretenden Quarantäne entstehen, sind vom Kunden selbst zu tragen bzw. zu ersetzen. 
d) Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass seitens der Fluggesellschaften die Vergabe von Sitzplätzen auf den jeweiligen Kontingenten limitiert ist. Änderungen hinsichtlich eines vorab reservierten Sitzplatzes sind seitens der Fluggesellschaft bis kurz vor Abflug möglich. Weiterhin ist eine Sitzplatzreservierung erst frühestens mit Bekanntgabe der Flugzeiten möglich. Insbesondere die sogenannten XL-Seats an den Notausgängen mit mehr Beinfreiheit sind zudem aufgrund von Sicherheitsvorschriften der Behörden nicht für alle Personenkreise reservierbar. 

6. RÜCKTRITT DES KUNDEN 
a) Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Die Erklärung wird wirksam an dem Tag, an dem sie bei TUI Cruises eingeht. 
b) Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so ist TUI Cruises berechtigt, eine angemessene Entschädigung zu verlangen, soweit der Rücktritt nicht von TUI Cruises zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von TUI Cruises unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis abzüglich des Werts der von TUI Cruises ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was TUI Cruises durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt. TUI Cruises hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet – jeweils bezogen auf den jeweiligen Reisepreis. Für die Kreuzfahrt als solche gilt die folgende Staffel (jeweils pro Person und bezogen auf den Preis der Kreuzfahrt als solchen – ohne An- und Abreise):

STORNOSTAFFEL KREUZFAHRT 


PRO

Bis 50 Tage vor Reiseantritt: 25%
Vom 49. Tag bis zum 30. Tag vor Reisebeginn: 30%  
Vom 29. Tag bis zum 24. Tag vor Reisebeginn: 40%  
Vom 23. Tag bis zum 17. Tag vor Reisebeginn: 60%  
Ab dem 16. Tag vor Reisebeginn: 80%              
Bei Nichterscheinen oder Stornierung am Tag des Reisebeginns: 95%

 


PLUS

Bis 50 Tage vor Reiseantritt: 30%  

Vom 49. Tag bis zum 30. Tag vor Reisebeginn: 40%  

Vom 29. Tag bis zum 24. Tag vor Reisebeginn: 50%  

Vom 23. Tag bis zum 17. Tag vor Reisebeginn: 70%   

Ab dem 16. Tag vor Reisebeginn: 85%              

Bei Nichterscheinen oder Stornierung am Tag des Reisebeginns: 96%


 

PUR

Bis 50 Tage vor Reiseantritt: 35%  

Vom 49. Tag bis zum 30. Tag vor Reisebeginn: 45%  

Vom 29. Tag bis zum 24. Tag vor Reisebeginn: 60% 

Vom 23. Tag bis zum 17. Tag vor Reisebeginn: 80%  

Ab dem 16. Tag vor Reisebeginn: 90%              

Bei Nichterscheinen oder Stornierung am Tag des Reisebeginns: 95%

                              

                              

 

STORNOSTAFFEL AN- UND ABREISEPAKET

 

Bis 50 Tage vor Reiseantritt: 30%  

Vom 49. Tag bis zum 30. Tag vor Reisebeginn: 40%  

Vom 29. Tag bis zum 24. Tag vor Reisebeginn: 50% 

Vom 23. Tag bis zum 17. Tag vor Reisebeginn: 70%  

Ab dem 16. Tag vor Reisebeginn: 85%              

Bei Nichterscheinen oder Stornierung am Tag des Reisebeginns: 95%


 *Gilt entsprechend für den Wohlfühlpreis. 

Für die An- und Abreise gilt unabhängig vom gebuchten Tarif folgende gesonderte pauschale Entschädigung (jeweils pro Person und bezogen auf den Preis des Anund Abreisepakets). Eine Teilstornierung des An- und / oder Abreisepakets allein ist nicht möglich. Bei Teilstornierung eines vollzahlenden Reiseteilnehmers aus einer Kabine mit gebuchter Zweibettbelegung mit der Folge, dass der verbleibende Reiseteilnehmer die gebuchte Kabine als Einzelkabine nutzt, stehen TUI Cruises die Stornokosten lt. Tabelle, jedoch mindestens eine pauschale Entschädigung von 80% des anteiligen Reisepreises zu. Dasselbe gilt in dem Fall, dass ein vollzahlender Reiseteilnehmer aus einer Kabine mit gebuchter Mehrbettbelegung teilstorniert mit der Folge, dass eine eigentlich für eine Dreier- oder Viererbelegung vorgesehene Kabine durch eine geringere Anzahl von Personen genutzt wird. Daneben behält sich TUI Cruises das Recht vor, bei Teilstornierung eines Reiseteilnehmers aus einer Kabine mit gebuchter Dreier- oder Viererbelegung eine Umbuchung der Kabine vorzunehmen. 
c) Dem Kunden steht das Recht zu, TUI Cruises nachzuweisen, dass die TUI Cruises zustehende angemessene Entschädigung wesentlich niedriger als die von ihm geforderte Entschädigungspauschale ist. 
d) TUI Cruises behält sich vor, anstelle der vorstehenden Entschädigungspauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit TUI Cruises nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Entschädigungspauschale entstanden sind. In diesem Fall ist TUI Cruises verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was TUI Cruises durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, konkret zu beziffern und zu begründen. 
e) Prämien für über TUI Cruises vermittelte Reiseversicherungen fallen zusätzlich zur pauschalen Entschädigung in voller Höhe an. f) TUI Cruises weist darauf hin, dass die Möglichkeit besteht, u. a. bei unserer Partnerversicherung HanseMerkur eine Reise-Rücktrittsversicherung, eine Versicherung zur Deckung von Rückführungskosten bei Unfall, Krankheit oder Tod sowie weitere Reiseversicherungen abzuschließen. 

7. UMBUCHUNG, ERSATZPERSON 
Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen bzw. Umbuchungen hinsichtlich des Reisetermins, des Abflugortes oder Reiseziels, der Unterbringung, der Kabine oder der Beförderungsart besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden dennoch eine Änderung bzw. Umbuchung vorgenommen, kann TUI Cruises ein Umbuchungsentgelt erheben, das sich gemäß lit. a) bis e) bestimmt. Sämtliche nicht im Folgenden gegen Entgelt zugelassenen Änderungen sind nur in Form einer kostenpflichtigen Stornierung gemäß Ziffer 6. (Rücktritt des Kunden) und einer anschließenden Neubuchung möglich, unabhängig davon, ob der Änderungswunsch bis 50 Tage vor Reisebeginn bei TUI Cruises eingeht oder danach. Die folgenden Änderungen sind ausnahmsweise nach Maßgabe folgender Bestimmungen zulässig. Die Umbuchungsoptionen a) bis c) gelten nur bis 50 Tage vor Reisebeginn; spätere Änderungswünsche sind nur in Form einer kostenpflichtigen Stornierung und anschließenden Neubuchung möglich: 
a) PRO-Tarif und Wohlfühlpreis 
- Für Umbuchungen der Kreuzfahrt als solcher innerhalb des PRO-Tarif und Wohlfühlpreis bei Beibehaltung des ursprünglichen Reisetermins entstehen keine Umbuchungsgebühren. Für die Leistung, auf die umgebucht wird, gilt grundsätzlich der Preis, der für diese Leistung bei einer Neubuchung am Umbuchungsdatum gilt. 
- Eine Umbuchung der Kreuzfahrt als solcher auf einen neuen Reisetermin oder ein anderes Schiff ist einmal und ohne Umbuchungsgebühren möglich, wenn die Reise ursprünglich zum PRO-Tarif gebucht wurde und der Gesamtzuschnitt der Reise erhalten bleibt (Beibehaltung der Reisedauer und des Reisepreises). Dazu wird die aktuelle Reise kostenfrei storniert und die neue Reise zu den Konditionen eingebucht, die am Umbuchungstag gelten. Eine Umbuchung des Reisetermins oder Schiffs kann nur einmal erfolgen. 1In Bezug auf eine Umbuchung des An- und Abreisepakets gilt lit. e). 
- Für einen Tarifwechsel am gleichen Reisetermin vom PRO-Tarif und Wohlfühlpreis auf den PLUS-Tarif entstehen keine Umbuchungsgebühren, wenn die Buchung ursprünglich zum PRO-Tarif und Wohlfühlpreis erfolgte und es sich um die erstmalige Umbuchung des Vorgangs handelt. Für die Leistung, auf die umgebucht wird, gilt der Preis, der für diese Leistung bei einer Neubuchung am Umbuchungsdatum gilt. Bei einer Umbuchung auf den PLUS-Tarif gelten nach Umbuchung für alle Leistungen die Konditionen des neuen Tarifs. Wurde im PRO-Tarif und Wohlfühlpreis statt einer Frühbucher-Ermäßigung ursprünglich eine VIP-Tarifoption gewählt, so entfällt diese im Zuge der Umbuchung auf den PLUS-Tarif. Erfolgt die Umbuchung weniger als 300 Tage vor Reisebeginn und war ursprünglich die VIPTarifoption 1 gewählt, wird für die Umbuchung in Ansehung der gegebenenfalls genutzten Vorteile der VIP-Tarifoption 1 eine pauschale Entschädigung von 25% des Werts der VIP-Tarifoption 1 (Wert der ursprünglichen Frühbucher-Ermäßigung) zahlbar. 
- Frühbucher- oder sonstige Vorteile (bspw. VIP-Tarifoption) können im Fall einer Umbuchung auf die neue Reise nur nach Verfügbarkeit und nur innerhalb der jeweiligen Gültigkeitsfristen gewährt werden. 
- Eine Umbuchung auf Sonderpreise, Buchungsaktionen oder den PUR-Tarif ist nicht möglich bzw. nur in Form einer kostenpflichtigen Stornierung gemäß Ziffer 6. und anschließenden Neubuchung. 
b) PLUS-Tarif 1Für Umbuchungen der Kreuzfahrt als solcher innerhalb des PLUS-Tarifs bei Beibehaltung des ursprünglichen Reisetermins entstehen Umbuchungsgebühren von 150€ pro Person. 1Für einen Tarifwechsel am gleichen Reisetermin vom PLUS-Tarif auf den PRO-Tarif entstehen Umbuchungsgebühren von 150€ pro Person. TUI Cruises behält sich vor, diese Gebühren zu erlassen, sofern der Reisepreis durch die Umbuchung um mehr als 150€ pro Teilnehmer steigt. 1In Bezug auf eine Umbuchung des An- und Abreisepakets gilt lit. e). 1Für die Leistung, auf die umgebucht wird, gilt grundsätzlich der Preis, der für diese Leistung bei einer Neubuchung am Umbuchungsdatum gilt. 1Alle anderen Änderungen, einschließlich Terminänderungen oder Umbuchungen auf den PUR-Tarif, sind nicht möglich bzw. nur in Form einer kostenpflichtigen Stornierung gemäß Ziffer 6. und anschließenden Neubuchung. Gleiches gilt für eine Umbuchung auf Sonderpreise oder Buchungsaktionen. 
c) PUR-Tarif 1Änderungen sind, vorbehaltlich einer Vertragsübertragung an eine Ersatzperson gemäß der nachfolgendem lit. d), nicht möglich bzw. nur in Form einer kostenpflichtigen Stornierung gemäß Ziffer 6. und anschließenden Neubuchung. 
d) Bis zum Reiseantritt kann der Kunde unabhängig vom gebuchten Tarif verlangen, dass ein Dritter in seine Rechte und Pflichten eintritt. Es bedarf der Mitteilung an TUI Cruises. TUI Cruises kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Für eine solche Änderung von Reiseteilnehmern (Namensänderungen, Personenersetzung) wird eine Bearbeitungsgebühr von 30€ pro Person erhoben. Gegenüber Leistungsträgern (z.B. Fluggesellschaften) tatsächlich entstehende Mehrkosten werden gesondert berechnet. Der Nachweis, dass mit dem Eintritt des Dritten keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind, bleibt dem Kunden unbenommen. Für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Kosten haften der angemeldete Teilnehmer und die Ersatzperson als Gesamtschuldner. 
e) Für Änderungen des An- und Abreisepakets wird bis 50 Tage vor Reisebeginn eine Bearbeitungsgebühr von 50€ pro Person erhoben. Spätere Änderungen sind nur im Wege einer Stornierung und Neubuchung möglich. Abweichend von der vorstehenden Regelung gilt für Rail & Cruise (Zug zum Schiff) Spartarife ab 182 Tage vor Reisebeginn eine pauschale Entschädigung in Höhe von 100% des diesbezüglichen Reisepreises. TUI Cruises behält sich vor, dem Kunden tatsächlich gegenüber Leistungsträgern (z.B. Fluggesellschaften, Bahn) entstehende Mehrkosten gesondert zu berechnen. Der Nachweis, dass mit dem Eintritt des Dritten keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind, bleibt dem Kunden jeweils unbenommen. 

8. RÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG DURCH TUI Cruises, AUTORITÄT DES KAPITÄNS Der Kapitän trägt die Verantwortung für sämtliche Gäste und Besatzungsmitglieder. Seinen Anordnungen ist daher Folge zu leisten. Der Kapitän kann die notwendigen Maßnahmen treffen, um im einzelnen Fall eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung abzuwehren. Unter anderem wird gewalttätiges, diskriminierendes, grobes oder verbal ausfallendes Verhalten nicht toleriert oder akzeptiert. TUI Cruises kann vor oder nach Beginn der Reise von dem Reisevertrag ganz oder teilweise zurücktreten oder den Reisevertrag ganz oder teilweise ohne Einhaltung von Fristen kündigen, wenn der Kunde nach dem Urteil des Kapitäns 1auf Begleitung angewiesen ist, jedoch ohne Begleitung reist, 
- in einem geistigen oder körperlichen Zustand ist, der den Kunden reiseunfähig macht oder eine Gefahr für den Kunden selbst oder jemand sonst an Bord darstellt, 
- Waffen oder andere gefährliche Gegenstände, Rauschmittel oder für den Verbrauch während der Reise bestimmte alkoholische Getränke mit sich führt, 
-die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung mit Fristsetzung so nachhaltig stört oder sich so nachhaltig vertragswidrig verhält oder Anweisungen des Kapitäns missachtet, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist. Ferner kann TUI Cruises den Reisevertrag ohne Einhaltung von Fristen kündigen, wenn der Kunde unter falscher Angabe zur Person und/ oder zum Ausweisdokument gebucht hat. In diesen Fällen kann der Kunde von der Reise ausgeschlossen werden. TUI Cruises behält den Anspruch auf den Reisepreis; der Wert etwa ersparter Aufwendungen sowie etwaiger Vorteile, die TUI Cruises aus anderweitiger Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt, wird angerechnet. Eventuell entstehende zusätzliche Kosten für die Rückreise trägt der Kunde. 

9. GEWÄHRLEISTUNG, KÜNDIGUNG DES KUNDEN 
a) Wird die Reiseleistung nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Er ist verpflichtet, der von TUI Cruises eingesetzten Reiseleitung eventuelle Reisemängel anzuzeigen und unter Setzung einer angemessenen Frist Abhilfe zu verlangen. Unterlässt er dies schuldhaft, tritt eine Reisepreisminderung nicht ein; das Recht zur Selbstabhilfe und Ersatzrechte bestehen dann nicht. Reiseleitung und örtliche Leistungsträger sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen. 
b) Verlust oder Beschädigungen des Reisegepäcks sind unverzüglich dem Beförderungsunternehmen anzuzeigen. Das gilt insbesondere bei Verlust von Fluggepäck. Das Beförderungsunternehmen ist zur Ausstellung einer schriftlichen Bestätigung verpflichtet. Ohne Anzeige besteht Gefahr eines Anspruchsverlusts, vgl. Ziffer 11. 
c) TUI Cruises kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. TUI Cruises kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird, z.B. eine andere Fluggesellschaft bzw. ein anderes Schiff eingesetzt oder eine andere Route befahren wird. 
d) Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet TUI Cruises innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag – im eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung – kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Kunden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, für TUI Cruises erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von TUI Cruises oder ihren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrags durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird. 

10. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG 
a) Die vertragliche Haftung von TUI Cruises für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren (auch die Haftung für die Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher Pflichten) und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche aufgrund internationaler Abkommen bleiben von der Beschränkung unberührt. b) Kommt TUI Cruises die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung nach den jeweils anwendbaren besonderen internationalen Abkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften (z.B. nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches sowie nach den Bestimmungen des Binnenschifffahrtsgesetzes). 
c) Kommt TUI Cruises die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung des Veranstalters nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes, des Abkommens von Warschau in der Fassung von Den Haag, soweit dieses noch Anwendung findet, oder insbesondere der Montrealer Vereinbarung, je nachdem, welche Bestimmungen Anwendung finden. 
d) Wertgegenstände (z.B. Geld, Foto- oder Filmausrüstung, Schmuck, Laptops, Tablets, Wertsachen) sind bei An- und Abreise sicher verwahrt im Handgepäck mitzuführen. Für eine Verwahrung im Reisegepäck während An- und Abreise haftet TUI Cruises nicht. Für Beschädigungen oder Verlust von Wertgegenständen im vorgenannten Sinn sowie von persönlicher Ausrüstung durch Diebstahl, sonstiges Abhandenkommen oder extreme Belastungen außerhalb des Schiffs haftet TUI Cruises nicht, es sei denn, die Schäden bzw. Verluste sind auf vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten von TUI Cruises zurückzuführen. Auch bei Aufbewahrung oder Transport in den bei Landausflügen oder Transfers eingesetzten Fahrzeugen ist jegliche Haftung ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten von TUI Cruises zur Beschädigung oder zum Verlust geführt hat. Für Beschädigung oder Verlust von Kabinengepäck haftet TUI Cruises nach den Regeln des Handelsgesetzbuches. 
e) TUI Cruises haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von TUI Cruises sind, und getrennt ausgewählt wurden. g) Bucht der Reisende über TUI Cruises einen Zug zum Flug, muss der Reisende die Zugfahrt so auswählen, dass er den Flughafen rechtzeitig, planmäßig mindestens drei Stunden vor Abflug, erreicht. Bucht er die Zugfahrt zum Schiff, ist die Anfahrt so auszuwählen, dass er das Schiff mindestens drei Stunden vor der im Katalog angegebenen Abfahrt erreicht. Werden diese Zeitpuffer nicht eingehalten und hat der Gast die Nichteinhaltung zu vertreten, haftet TUI Cruises nicht für mögliche Folgekosten. 

11. AUSSCHLUSS VON ANSPRÜCHEN, VERJÄHRUNG UND ABTRETUNG 
a) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Gepäckverlust, -beschädigung und -verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen nach luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen vom Reisenden unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Fluggesellschaften und Reiseveranstalter können die Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Diese Ansprüche sind bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung zu melden. 
b) Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck unverzüglich TUI Cruises anzuzeigen. Dies entbindet den Reisenden nicht davon, die Schadenanzeige an die Fluggesellschaft gemäß lit. a) innerhalb der vorstehenden Fristen zu erstatten. 
c) Reiserechtliche Ansprüche des Kunden sowie Ansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von TUI Cruises oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von TUI Cruises beruhen, verjähren in 2 Jahren. Die Verjährung nach den vorstehenden Sätzen beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. 
d) Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in 3 Jahren. 
e) Schweben zwischen dem Kunden und TUI Cruises Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder TUI Cruises die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach Ende der Hemmung ein. f) Das Reisebüro tritt nur als Vermittler bei Abschluss des Reisevertrags auf. Es ist nicht befugt, nach Reiseende die Anmeldung von Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen durch den Kunden entgegenzunehmen. 

12. PASS-, VISA- UND GESUNDHEITSBESTIMMUNGEN 
a) Der Kunde hat alle Gesetze, Verordnungen, Anordnungen und Reisebestimmungen (Vorschriften) der Länder und Häfen, die von der Reise berührt werden, sowie alle Regeln und Anweisungen von TUI Cruises und ihren Beauftragten zu befolgen. 
b) TUI Cruises informiert Staatsangehörige aus Deutschland, bei denen keine besonderen Verhältnisse (z.B. doppelte Staatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit, frühere Eintragungen im Pass, Flüchtlingsausweis) gegeben sind, über allgemeine Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Reisenden (z.B. doppelte Staatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit, Voreintragungen im Pass) vorliegen. Staatsangehörige anderer EU-Länder und Angehörige anderer Staaten wenden sich bitte an das für sie zuständige Konsulat oder TUI Cruises. 
c) Der Kunde ist für die Beschaffung und das Mitführen notwendiger Reisepapiere (z.B. Visa, Impfzeugnisse), eventuelle Impfungen sowie die Einhaltung von Zoll- und Devisenvorschriften selbst verantwortlich, es sei denn, dass sich TUI Cruises ausdrücklich zur Beschaffung etwaiger Visa, Bescheinigungen usw. verpflichtet hat. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten sowie Strafen, Bußen und Auslagen, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zulasten des Kunden, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation seitens TUI Cruises bedingt sind. Der Kunde ist verpflichtet, Geldbeträge, die TUI Cruises in diesem Zusammenhang zahlen oder hinterlegen muss, sofort zu erstatten. 
d) TUI Cruises weist darauf hin, dass Minderjährige, die ohne Eltern reisen, eine schriftliche Einverständniserklärung ihrer Eltern mit sich führen sollten. Ohne diese kann es in vielen Ländern zu Einschränkungen oder einer Verweigerung der Einschiffung kommen. Die Erklärung sollte mindestens in englischer Sprache, empfehlenswerterweise aber auch in der Sprache der jeweiligen Reiseländer verfasst und beglaubigt sein. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, sich bei den jeweiligen Botschaften darüber zu informieren. 
e) TUI Cruises ist im Fall des Verstoßes gegen bzw. der Nichteinhaltung von Pass-, Visa-, Gesundheits- oder sonstigen Einreisebestimmungen, insbesondere auch bei der nicht fristgerechten Zurverfügungstellung der Manifestdaten gemäß Ziffer 3. c), berechtigt, den Transport des Kunden zu verweigern und die entsprechenden Entschädigungspauschalen gemäß Ziffer 6. b) dieser Reisebedingungen zu verlangen. Dem Kunden steht in diesem Fall das Recht zu, TUI Cruises nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nicht in der geltend gemachten Höhe entstanden ist. 

13. EINREDEN UND BESCHRÄNKUNGEN DER BEDIENSTETEN UND BEAUFTRAGTEN 
Wird ein Bediensteter oder Beauftragter von TUI Cruises wegen eines Schadens, der im Zusammenhang mit der Beförderung entstanden ist, in Anspruch genommen, so kann er sich, sofern er beweist, dass er in Ausübung seiner Verrichtungen gehandelt hat, auf die Einreden und Haftungsbeschränkungen berufen, die nach diesen Reisebedingungen gelten. 

14. DATENSCHUTZ 
TUI Cruises geht mit Kundendaten verantwortungsvoll um. Die personenbezogenen Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen, wie z.B. den deutschen Datenschutzbestimmungen oder der europäischen DatenschutzGrundverordnung (EU-DSGVO) verarbeitet. Die Mitarbeiter und Beauftragten von TUI Cruises sind auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen verpflichtet. Die Hinweise über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten sowie Ihrer Rechte finden Sie unter www.tuicruises.com/datenschutz 

15. REISEBESCHRÄNKUNGEN FÜR WERDENDE MÜTTER UND SÄUGLINGE SOWIE FÜR PERSONEN MIT EINGESCHRÄNKTER MOBILITÄT 
a) Aus Sicherheitsgründen und bedingt durch die eingeschränkte medizinische Versorgung an Bord des Schiffs sind werdende Mütter, die sich bei Reiseantritt in der 24. Schwangerschaftswoche oder darüber hinaus befinden, sowie Säuglinge unter 6 Monaten von einer Reise ausgeschlossen. Säuglinge, die bei Reiseantritt mindestens 6 Monate alt sind, dürfen dann an einer Reise teilnehmen, wenn diese nicht mehr als drei aufeinanderfolgende Seetage aufweist. Andernfalls ist ein Alter von mindestens 12 Monaten notwendig. Generell wird der vollständige empfohlene Impfschutz bei Säuglingen vorausgesetzt. 
b) Allen Gästen mit einer körperlichen Beeinträchtigung möchten wir eine schöne Reise bei uns an Bord ermöglichen. Unter anderem existieren an Bord barrierefreie Kabinen und Bereiche. Nichtsdestotrotz sind unsere Reisen nicht uneingeschränkt für Personen mit eingeschränkter Mobilität geeignet. Auf Verlangen stellt TUI Cruises Informationen über eine Eignung unter Berücksichtigung der Bedürfnisse des Kunden zur Verfügung. Auf besondere Bedürfnisse hat der Kunde bei Buchung hinzuweisen. 
c) Aus Sicherheitsgründen behält TUI Cruises sich das Recht vor, Gehörlose, Blinde, Personen, die trotz Sehhilfe auf dem besseren Auge eine Sehschärfe von nicht mehr als 5% der normalen Sehkraft haben, sowie Gäste, die dauerhaft auf einen Rollstuhl angewiesen sind, nur zusammen mit einer volljährigen, körperlich und geistig nicht beeinträchtigten Begleitperson auf ihrer Kabine reisen zu lassen. Die Zulassung von Reisen ohne entsprechende Begleitperson erfolgt nach Prüfung des Einzelfalls. 
d) Aus Sicherheitsgründen und wegen der erhöhten Verletzungsgefahr ist es möglich, dass Gäste, die dauerhaft auf einen Rollstuhl angewiesen sind, nach Entscheidung des Kapitäns (u. a. abhängig von der Wetterlage und Hafensituation) in Tenderhäfen nicht an Land gehen können. 

16. ÄRZTLICHE BETREUUNG 
a) Ein modernes Hospital mit qualifizierten Schiffsärzten, ausgebildeten Krankenschwestern und vorrangig deutschen Arzneimitteln befindet sich auf jedem Schiff. Die Leistungen des Hospitals sind nicht Bestandteil des Reisevertrags. 
b) Bei der Behandlung auf dem Schiff handelt es sich um eine Behandlung, die einem Arztbesuch im Ausland gleichkommt (Flaggenstaat Malta). Deutsche Gebührenrichtlinien und deutsche Krankenversicherungen finden an Bord keine Anwendung. Wir empfehlen daher den Abschluss einer privaten Auslandsreise-Krankenversicherung. Die Bezahlung erfolgt per Bordkarte, eine Abrechnung per Versichertenkarte ist nicht möglich. Eine Haftung für die Erstattungsfähigkeit der Behandlungen in voller Höhe von Ihrer jeweiligen persönlichen Krankenversicherung kann TUI Cruises nicht übernehmen. 
c) Eine umfangreiche Krankenbehandlung ist an Bord nur eingeschränkt möglich. Etwa ist die Ausstattung des Bordhospitals nicht speziell auf die Versorgung von Babys und Kleinkindern ausgelegt. Ferner können Dialysen und zahnmedizinische Behandlungen an Bord nicht durchgeführt werden. Zudem ist das Sortiment in der Bordapotheke für allgemeine Erkrankungen sowie zur Erst-Notfallbehandlung ausgestattet. Im medizinischen Notfall wird der Patient ausgeschifft und in ein nahegelegenes Krankenhaus an Land gebracht. Die damit verbundenen Kosten trägt der Patient. Gäste, die sich in ärztlicher Behandlung befinden, sollten ihre Krankenunterlagen mit sich führen. 

17. GERICHTSSTAND/ALTERNATIVE STREITBEILEGUNG 
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland haben, für Personen, denen nach Abschluss des Vertrages ihr Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für Passivprozesse ist Hamburg. Beides gilt nur dann nicht, wenn internationale Übereinkommen zwingend etwas anderes vorschreiben. Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr eine Plattform zur Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten bereit. 

Drucklegung: Dezember 2019
Letzte Aktualisierung Januar 2020