Allgemeine Reisebedingungen für Pauschalreisen - Hurtigruten-Expeditions
1. IHR VERTRAG – EINFÜHRUNG
1.1 Vorbemerkungen
Die Reisebuchung kommt zwischen Ihnen (im Folgenden „Passagier“, „Kunde“, „Reisender“ oder „Sie“ genannt) und
Hurtigruten Global Sales AS (im Folgenden „Hurtigruten“, „Veranstalter“ oder „wir“ genannt), einer in Norwegen unter der
Nr. 914 904 633 im Handelsregister eingetragenen Gesellschaft, geschäftsansässig in Langkaia 1, 0150 Oslo, Norwegen,
zustande.
Wenn Sie eine Expeditions-Seereise buchen, unterliegt diese den vorliegenden Buchungsbedingungen (im Folgenden auch die
„AGB“ genannt). Grundlage des zwischen Ihnen und uns zustande kommenden Vertrages sind die folgenden AGB, die jeweils
aktuelle Datenschutzerklärung von Hurtigruten, die in den offiziellen Prospekten und auf der Website von Hurtigruten
enthaltenen Informationen und/oder alle sonstigen Informationen, die Sie vor Bestätigung Ihrer Buchung durch uns von
Hurtigruten erhalten haben.
Mit Vornahme einer Buchung akzeptieren Sie die AGB (sowohl in Ihrem eigenen Namen als auch im Namen aller Ihrer
Mitreisenden). Außerdem stimmen Sie der Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns gemäß unserer
Datenschutzerklärung und den Bestimmungen von Ziffer 15 entsprechend zu und bestätigen, von allen in der Buchung
genannten Personen zur Weitergabe ihrer personenbezogenen Daten, ggf. auch zur Weitergabe besonderer Kategorien
personenbezogener Daten (z. B. Informationen über Erkrankungen, Behinderungen oder besondere Diätanforderungen) an
uns bevollmächtigt worden zu sein. Vorläufige Buchungen können wir nicht akzeptieren. Unter Vorbehalt stehende
Buchungen und/oder Sonderwünsche werden nur nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch uns berücksichtigt. Wir
versenden sämtliche Unterlagen und sonstigen Informationen an Sie und überlassen es Ihrer Verantwortung, dafür zu sorgen,
dass alle Mitreisenden stets vollständig und aktuell informiert sind.
Die vorliegenden AGB beruhen auf zwingenden Vorschriften der anwendbaren Gesetze und Vorschriften, darunter des
norwegischen Gesetzes Nr. 32 vom 15. Juni 2018 über Pauschalreisen (im Folgenden das „norwegische Pauschalreisegesetz“
genannt), der Richtlinie (EU) 2015/2302 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über
Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen (im Folgenden die „EU-Pauschalreiserichtlinie“ genannt), und deren
nationalen Entsprechungen, und entsprechen diesen. Sie gelten nicht für Reisen, bei denen es sich nicht um Pauschalreisen
gemäß § 2 des norwegischen Pauschalreisegesetzes und Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe a der EU-Pauschalreiserichtlinie handelt;
für solche Pauschalreisen gelten statt dessen die Bestimmungen des norwegischen Gesetzes über die Seefahrt (siehe
gesonderte AGB).
Wir können unsere Rechte und Pflichten aus diesen AGB auf ein anderes Unternehmen übertragen und/oder abtreten, das
direkt oder indirekt von unserer obersten Muttergesellschaft, der Hurtigruten Group AS (Handelsregisternummer 914 148
324), kontrolliert wird. Dies wird höchstwahrscheinlich der Fall sein, wenn wir beschließen sollten, eine Reorganisation der
Hurtigruten AS durchzuführen. Der Kunde wird über eine solche Abtretung und/oder Übertragung innerhalb einer
angemessenen Frist durch schriftliche Mitteilung im Voraus informiert.
Informationen über ihre wichtigsten Rechte gemäß der EU-Pauschalreiserichtlinie (Richtlinie (EU) 2015/2302) finden Sie hier.
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1.2 Buchungen über Reisebüros
Wenn Sie Ihre Reise über ein Reisebüro buchen, sollte sämtliche Kommunikation über das Reisebüro abgewickelt werden.
Bitte geben Sie dabei stets Ihre Buchungsnummer an.
Informationen, die von Reisebüros und anderen Dienstleistern, die nicht ausdrücklich von uns zum Abschluss von
Vereinbarungen, zur Bereitstellung von Informationen oder zur Abgabe von Zusicherungen in unserem Namen bevollmächtigt
wurden, bereitgestellt werden, durch die sich der Inhalt des zwischen Ihnen und uns bestehenden Reisevertrages ändert oder
die in sonstiger Weise den von uns bereitgestellten Reiseinformationen widersprechen, sind nicht Bestandteil Ihres
Reisevertrages mit uns. Wir weisen darauf hin, dass von Reisebüros odersonstigen Dritten bereitgestellte Informationen über
die erbrachten Reiseleistungen möglicherweise unzutreffend sein können. Hurtigruten ist ausschließlich an von Hurtigruten
selbst stammende Informationen, Prospekte und Werbeanzeigen gebunden und behält sich die Geltendmachung ihrer
Rechtsposition ausdrücklich vor; die Haftung für nicht von Hurtigruten stammenden oder von Hurtigruten nicht ausdrücklich
genehmigten Informationen ist ausgeschlossen.
2. BUCHUNG UND BEZAHLUNG DER REISE
2.1 Reservierung und Vertragsschluss
Wenn Sie eine Pauschalreise bei uns buchen, kommt der Vertrag zwischen uns zustande, sobald wir Ihre Buchung Ihnen oder
Ihrem Reisebüro gegenüber schriftlich bestätigen. Damit verpflichten wir uns zur Erbringung der von Ihnen gebuchten
Reiseleistungen gemäß den vorliegenden AGB, und Sie verpflichten sich, diese gemäß den vorliegenden AGB zu bezahlen.
Darüber hinaus verpflichten Sie sich, eventuell von uns angebotene zusätzliche Leistungen wie in Flugreisen nicht enthaltene
internationale Flüge, optionale Ausflüge, Reiseversicherungen oder sonstige von Ihnen gewünschte und gebuchte Leistungen
zu bezahlen. Hurtigruten ist lediglich für die Durchführung der in dem Pauschalreisevertrag zwischen Ihnen und uns
enthaltenen Bestandteile der Pauschalreise verantwortlich.
Nach Eingang Ihrer Anzahlung senden wir Ihnen eine Buchungsbestätigung. Bitte prüfen Sie diese möglichst umgehend auf
Richtigkeit. Wenn Sie Leistungen nachträglich ändern oder stornieren möchten, fallen möglicherweise Änderungs- oder
Stornogebühren und weitere Kosten (siehe unten) an, deren Höhe möglicherweise den ursprünglichen Gesamtpreis der von
Ihnen gewählten Leistungen erreicht.
Aus Sicherheitsgründen sind alle erwachsenen Passagiere verpflichtet, Kontaktdaten einschließlich einer Telefonnummer und
E-Mail-Adresse anzugeben. Erst wenn uns diese Informationen vorliegen, können wir die Reiseunterlagen ausstellen.
2.2 Zahlungsbedingungen
Sobald Sie oder Ihr Reisebüro eine Buchung bei uns vorgenommen haben, ist der Gesamtpreis für die gebuchten
Reiseleistungen wie folgt fällig und von Ihnen zu zahlen:
i. Zahlungen auf den Reisepreis dürfen wir vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein
wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht bzw. wir Ihnen ausreichende Insolvenzsicherung nach
norwegischem Recht leisten (siehe auch Ziffer 4) und Ihnen klar, verständlich und in hervorgehobener Weise der Name
und die Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers oder der Einrichtung oder Behörde, die den Insolvenzschutz bietet,
sowie gegebenenfalls der Name und die Kontaktdaten der vom norwegischen Staat benannten zuständigen Behörde
zur Verfügung gestellt wurden.
ii. Wenn Sie die Buchung mehr als 30 Tage vor dem geplanten Reisebeginn vornehmen, wird eine Anzahlung in Höhe
von 20 % nach Vertragsschluss gegen Übergabe des Dokuments mit den in Unterziffer i. vorgesehenen Informationen
fällig. Der übrige Reisepreis wird 30 Tage vor dem geplanten Reisebeginn fällig, vorausgesetzt, das Dokument mit den
in Unterziffer i. vorgesehenen Informationen ist Ihnen übergeben worden und unser einseitiges Rücktrittsrecht kann
nicht mehr ausgeübt werden.
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iii. Wenn Sie die Buchung 30 Tage oder weniger als 30 Tage vor dem geplanten Reisebeginn vornehmen, ist der gesamte
Reisepreis nach Vertragsschluss gegen Übergabe des Dokuments mit den in Unterziffer i. vorgesehenen Informationen
zu zahlen, vorausgesetzt, unser einseitiges Rücktrittsrecht kann nicht mehr ausgeübt werden.
Sie können per Debit- oder Kreditkarte zahlen.
Wir behalten uns vor, die Buchung zu stornieren, wenn die Zahlung nicht bis zum Fälligkeitsdatum und auch nicht nach
Mahnung unter Setzung einer angemessenen Nachfrist bei uns eingeht, es sei denn, die Setzung einer Nachfrist ist nach
anwendbaren Gesetzen nicht erforderlich. In diesem Fall haben Sie die in Ziffer 7 angegebenen Stornogebühren zu zahlen,
sofern Sie nicht nachweisen können, dass der uns tatsächlich entstandene Schaden geringer war.
3. PREISBILDUNG UND PREISÄNDERUNGEN
3.1 Preisbildung
Alle Preise sind in EUR und inklusive Mehrwertsteuer angegeben und verstehen sich pro Person bei voller Kabinenbelegung,
sofern nichts Anderes angegeben ist. Einzelkabinen bzw. Mehrbettkabinen zur Alleinbelegung sind nur auf Anfrage bei
Hurtigruten und nur begrenzt verfügbar. Hierfür wird ggf. ein Zuschlag berechnet.
Änderungen der in unseren Prospekten oder auf Websites angegebenen Preise behalten wir uns vor und weisen Sie ggf. vor
Bestätigung Ihrer Buchung bei uns gesondert darauf hin. Nach Bestätigung der Buchung durch uns können Preisänderungen
nur noch bei offensichtlichen Fehlern oder gemäß den übrigen Bestimmungen der vorliegenden AGB vorgenommen werden.
Hierzu verweisen wir auf unser Recht gemäß Ziffer 3.4 zur Änderung von Preisen unter bestimmten Umständen.
3.2 Im Preis nicht enthaltene Leistungen
Im Preis nicht enthalten sind folgende Leistungen:
i. Reiseversicherungen;
ii. Gepäckträger-Service;
iii. Flüge,sofern diese nicht ausdrücklich im Preis für eine Pauschalurlaubsflugreise inbegriffen sind; oder
iv. Optionale Ausflüge, sofern diese nicht ausdrücklich inbegriffen sind.
Informationen zu den enthaltenen Speisen und Getränken entnehmen Sie bitte Ihrer Buchungsinformation..
3.3 Verantwortung von Hurtigruten für optionale Ausflüge
Optionale Ausflüge sind Ausflüge, Führungen oder sonstige Aktivitäten vor Ort, die Sie ggf. vor oder während Ihrer Reise
gesondert buchen können (im Folgenden „optionale Ausflüge“ genannt). Hurtigruten ist für solche optionalen Ausflüge
verantwortlich, soweit sie über dieselbe Vertriebsstelle wie die übrigen Bestandteile Ihrer Pauschalreise erworben und vor
Ihrer Zustimmung zur Zahlung für Ihre Pauschalreise von Ihnen gewählt wurden.
Hurtigruten haftet jedenfalls nicht für Verträge über optionale Ausflüge, die Sie ohne Vermittlung oder Beteiligung von
Hurtigruten mit anderen Unternehmen eingehen. In diesem Fall sind wir für die Durchführung solcher optionalen Ausflüge (d.
h. ggf. deren Absage, Verspätungen oder Mängel) oder für Geschehnisse während solcher Ausflüge oder Aktivitäten nicht
verantwortlich.
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3.4 Preisänderungen
Hurtigruten behält sich vor, den Preis für eine Pauschalreise zu erhöhen, wenn nach Vertragsschluss eines der folgenden
Ereignisse eintritt und die Preiserhöhung sich unmittelbar daraus ergibt:
i. Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere
Energieträger;
ii. Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder
Flughafengebühren, oder
iii. Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse.
Wenn sich die Transportkosten aufgrund von Erhöhungen der Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger nach Abschluss
des Reisevertrages erhöhen, kann der Reiseveranstalter den Reisepreis gemäß der folgenden Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitz- oder die Kabinenplatz bezogenen Erhöhung kann der Reiseveranstalter den Erhöhungsbetrag
vom Kunden verlangen.
b) Andernfalls werden die vom Beförderungsunternehmen für jedes Beförderungsmittel verlangten zusätzlichen
Transportkosten durch die Anzahl der Sitz- oder Kabinenplätze des vereinbarten Beförderungsmittels dividiert. Die
sich daraus ergebene Erhöhung pro einzelnen Platz kann der Reiseveranstalter vom Kunden verlangen.
Wenn die Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen wie Touristenabgaben, Hafen- oder
Flughafengebühren sich nach Abschluss des Reisevertrages gegenüber dem Reiseveranstalter erhöhen, kann der Reisepreis in
dem Maße erhöht werden, in dem die für den Reiseveranstalter mit der Reise verbundenen Kosten dadurch in Bezug auf den
einzelnen Reisenden gestiegen sind.
Bei einer nach Abschluss des Reisevertrages eintretenden Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden
Wechselkurse kann der Reisepreis in dem Maße erhöht werden, in dem die für den Reiseveranstalter mit der Reise
verbundenen Kosten in Bezug auf den einzelnen Reisenden dadurch gestiegen sind.
Eventuelle Erhöhungen gemäß dieser Ziffer werden an Sie weitergegeben und es wird eine neue Rechnung darüber
ausgestellt. Wenn der Preis für die Pauschalreise (ohne Änderungsgebühren und/oder zusätzliche sonstige Leistungen oder
Reiseleistungen) sich um mehr als 8 % erhöht, haben Sie nach Ihrer Wahl die Möglichkeit,
i. unser Angebot zur Preiserhöhung anzunehmen und den geforderten Betrag zu zahlen;
ii. unser Angebotzur Änderung in eine andere Urlaubsreise anzunehmen,soweit wir eine solche anbieten können (wenn
diese von mindestens gleichwertiger Beschaffenheit ist, müssen Sie nicht mehr bezahlen, wenn sie jedoch von
minderwertiger Beschaffenheit ist, erhalten Sie die Preisdifferenz erstattet), oder
iii. vom Vertrag zurückzutreten und sämtliche an uns geleisteten Zahlungen in voller Höhe erstattet zu bekommen;
hiervon ausgenommen sind jedoch eventuelle Änderungsgebühren und/oder in Ihrer Pauschalreise nicht enthaltene
zusätzliche sonstige Leistungen oder Reiseleistungen. Sollten Sie sich aus diesem Grund dafür entscheiden, vom
Vertrag zurückzutreten, müssen Sie Ihr Rücktrittsrecht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang unseres Angebots zur
Preiserhöhung ausüben. Wenn uns Ihre Rücktrittserklärung nicht innerhalb der genannten Frist zugeht, gilt die
Preiserhöhung als von Ihnen akzeptiert.
Sollte sich der Preis Ihrer Pauschalreise aufgrund eines der oben genannten Ereignisse nach Vertragsschluss, jedoch noch vor
Beginn der Pauschalreise reduzieren, wird der Mehrbetrag abzüglich der bei Hurtigruten angefallenen Bearbeitungskosten an
Sie zurückgezahlt.
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Hierbei ist zu beachten, dass Reiseleistungen nicht in jedem Fall in der Landeswährung erworben werden und sich bestimmte
augenscheinliche Änderungen aufgrund bestehender vertraglicher oder sonstiger Absicherungen nicht im Preis für Ihre Reise
niederschlagen.
Innerhalb eines Zeitraums von 20 Tagen vor Ihrem Reiseantritt werden an dem Preis für Ihre bestätigte Urlaubsreise keine
Änderungen mehr vorgenommen und keine Erstattungen mehr darauf vorgenommen.
3.5 Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung der Reiseveranstalter bereit und in der
Lage war, nicht in Anspruch aus Gründen, die dem Reisenden zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf anteilige
Erstattung des Reisepreises, soweit solche Gründe ihn nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt
oder zur Kündigung des Reisevertrags berechtigt hätten. Der Reiseveranstalter wird sich um Erstattung der ersparten
Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche
Aufwendungen handelt.
Wenn Sie von uns ein Bordguthaben erhalten haben (z.B. aus Kulanz, als Geschenk oder spezielles Angebot), müssen Sie dieses
während Ihrer Reise aufbrauchen. Nicht genutzte Guthabenbeträge können nicht bar ausgezahlt werden.
4. Finanzielle Absicherung der Reisenden
Hurtigruten ist Mitglied des norwegischen Reisegarantiefonds („Reisegarantifondet“), der Passagieren, die eine Pauschalreise
gebucht haben, den gesetzlich vorgeschriebenen Schutz bietet und sie der EU-Pauschalreiserichtlinie und dem norwegischen
Pauschalreisegesetz entsprechend finanziell absichert.
Der norwegische Reisegarantiefonds ist per E-Mail unter firmapost@rgf.no, telefonisch unter +47 51 85 99 40 oder per Post
unter der Anschrift Reisegarantifondet, P. O. Box 1807 Vika, N-0123 Oslo, Norway, erreichbar. Nähere Informationen über
den norwegischen Reisegarantiefonds finden Sie hier.
Hurtigruten behält sich vor, Passagieren, die eine Pauschalreise gebucht haben, anstelle der Absicherung über den
norwegischen Reisegarantiefonds eine andere finanzielle Absicherung zu bieten. Diese finanzielle Absicherung muss in jedem
Fall einen den Vorschriften der EU-Pauschalreiserichtlinie entsprechenden Schutz bieten. Nachdem Sie einen wirksamen
Pauschalreisevertrag mit uns abgeschlossen haben, muss diese andere finanzielle Absicherung Ihnen einen Schutz bieten, der
nicht wesentlich unter dem liegt, der sich aus der Absicherung über den norwegischen Reisegarantiefonds ergibt.
Wenn Sie eine Reise gebucht haben, bei der es sich nicht um eine Pauschalreise gemäß § 2 des norwegischen
Pauschalreisegesetzes und Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe a der EU-Pauschalreiserichtlinie handelt, haben Sie keinen Anspruch
auf den in dieser Ziffer geregelten Schutz. Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie nähere Informationen hierzu benötigen.
5. PFLICHTEN DES REISENDEN
5.1 Reisetauglichkeit
Um die Sicherheit der an Bord des Schiffeszu befördernden Passagiere gemäß den anwendbaren und im internationalen, EU-
/EWR-Recht und/oder nationalen Recht verankerten Sicherheitsvorschriften und die Einhaltung der Sicherheitsanforderungen
der zuständigen Behörden, einschließlich des Staates, unter dessen Flagge das Schiff fährt, sowie der Verfahrensvorschriften
von Hurtigruten zu gewährleisten, sichert jeder Passagier zu, dass er gesundheitlich in der Lage ist, eine Schiffsreise zu
unternehmen, und dass weder die Sicherheit des Schiffes noch die anderen Passagiere an Bord durch sein Verhalten oder
durch seine Verfassung beeinträchtigt werden. Informationen dazu, inwieweit eine Reise grundsätzlich
für Teilnehmer mit Mobilitätseinschränkungen geeignet ist, sind jeweils in den Verkaufs- und Marketingunterlagen zu der
betreffenden Reise zu finden. Konkrete Auskünfte erteilen wir gerne auf Anfrage.
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Wir behalten uns vor, von jedem Passagier eine ärztliche Bescheinigung über seine Reisetauglichkeit zu verlangen, um
beurteilen zu können, ob der betreffende Passagier internationalen, EU- oder nationalen Gesetzen entsprechend und gemäß
den Sicherheitsvorschriften von Hurtigruten entsprechend sicher befördert werden kann. Wir sind außerdem berechtigt,
einen Gesundheitsfragebogen auszugeben, bevor die Passagiere an Bord kommen, sofern wir dies für erforderlich halten. Bei
einigen Fahrten können wir auch eine Impfung verlangen.
Wenn wir, der Schiffskapitän oder der von uns benannte medizinische Vertreter bemerken, dass wir einen Passagier aus
irgendeinem Grund für nicht reisefähig halten, der Meinung sind, dass von ihm ein Sicherheitsrisiko ausgehen könnte, ihm in
irgendeinem Hafen die Erlaubnis zum Landgang verweigert werden könnte oder uns Haftungspflichten wegen seiner
Betreuung, Unterstützung oder seiner Rückbeförderung entstehen könnten, sind wir oder der Schiffkapitän berechtigt,
folgende Maßnahmen zu ergreifen:
i. dem betreffenden Passagier in einem beliebigen Hafen die Einschiffung zu verweigern;
ii. ihn in einem beliebigen Hafen auszuschiffen;
iii. ihm eine andere Schlafkoje oder Kabine zuzuweisen;
iv. sofern der von uns benannte medizinische Vertreter es für ratsam hält, den betreffenden Passagier auf seine Kosten
in einem beliebigen Hafen in eine medizinische Einrichtung zu bringen, einzuweisen oder zu verlegen und/oder
v. dem betreffenden Passagier Erste Hilfe angedeihen zu lassen und ihm Arzneimittel, Medikamente oder sonstige
Substanzen zu verabreichen und/oder ihn in beliebigen Hafen in ein Krankenhaus oder eine ähnliche Einrichtung
aufzunehmen und/oder einzuweisen, sofern der für das Schiff benannte medizinische Vertreter und/oder der
Schiffskapitän solche Maßnahmen für erforderlich halten. Dies schließt auch mit ein, dass Passagiere zum Tragen von
persönlicher Schutzausrüstung (PSA) wie Gesichtsmasken verpflichtet werden können.
Wir können einem Passagier in jedem beliebigen Hafen die Einschiffung verweigern oder ihn ausschiffen, wenn diesem nach
Auffassung von bevollmächtigten Angehörigen des Schiffspersonals an weiteren Stationen der Reise von den örtlichen
Behörden möglicherweise die Erlaubnis zum Landgang verweigert werden könnte oder er möglicherweise an einer
ansteckenden oder Infektionskrankheit leidet oder seine Anwesenheit dem Wohlergehen von Passagieren oder
Besatzungsmitgliedern abträglich sein könnte. Falls das Schiff oder einzelne Passagiere unter Quarantäne gestellt werden
(Passagiere können aufgefordert werden, in ihrer Kabine oder nach Aufforderung von bevollmächtigten Angehörigen des
Personals an Bord zu bleiben, wenn sie oder andere Bewohner der Unterkunft irgendwelche Symptome zeigen oder von ihnen
möglicherweise eine Gefahr für andere Passagiere ausgehen könnte), haften wir nicht für dadurch entstehende Kosten und
besteht in den vorgenannten Fällen kein Erstattungs- oder Entschädigungsanspruch und wir haften nicht für infolge dessen
entstehende Kosten.
Wenn einem Passagier aus Gründen der Sicherheit und/oder seiner Reisefähigkeit die Einschiffung verweigert wird, haften
weder wir noch das Beförderungsunternehmen für dem Passagier dadurch entstehende Schäden oder Kosten und hat der
Passager keinen Anspruch auf Entschädigung gegen das Beförderungsunternehmen oder uns. Der betreffende Passagier hat
keinen Anspruch auf eine Erstattung oder sonstige Entschädigung irgendeiner Art und Hurtigruten trifft keine weitere Haftung
ihm gegenüber.
Passagiere, die Unterstützung benötigen und/oder spezielle Wünsche oder besondere Diätanforderungen haben oder
hinsichtlich ihrer Unterbringung, in Bezug auf ihren Sitzplatz oder benötigte Leistungen besondere Einrichtungen oder Geräte
benötigen oder medizinische Geräte mitführen müssen, müssen uns dies zum Zeitpunkt der Buchung mitteilen. Zur
Klarstellung wird hiermit festgehalten, dass solche speziellen Wünsche nur als vereinbart und in die Buchung mit
aufgenommen gelten, wenn sie von uns ausdrücklich angenommen und bestätigt wurden. Bei Vorliegen bestimmter
Erkrankungen, Behinderungen oder Mobilitätseinschränkungen, die persönliche Pflege oder Betreuung erfordern, hat diese
persönliche Pflege oder Betreuung der betreffende Passagier aufseine Kosten zu organisieren. Passagiere, die einen Rollstuhl
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benötigen, müssen ihren eigenen zusammenklappbaren Rollstuhl in Standardgröße mitbringen, brauchen jedoch nicht von
einer mitreisenden Begleitperson begleitet zu werden.
Sofern wir nicht für eine bestimmte Buchung schriftlich eine andere Vereinbarung treffen, dürfen Passagiere jeweils nur zwei
solcher Mobilitätshilfen oder medizinischen Geräte pro Kabine mit an Bord nehmen, wobei deren Gesamtwert NOK 50.000
(inkl. MwSt.) oder den entsprechenden Wert in der Landeswährung des Passagiers nicht übersteigen darf. Alle Geräte müssen
transportabel sein und sich sicher in der Kabine verstauen lassen, und sie sind uns gegenüber zum Zeitpunkt der Buchung
sowie nochmals mindestens 14 Tage vor Einschiffung zu der Reise mit uns zu deklarieren. Wir behalten uns vor, die
Beförderung solcher Geräte abzulehnen, wenn dies nicht sicher ist oder wir nicht rechtzeitig darüber informiert worden sind,
um noch eine Risikobeurteilung vornehmen zu können.
Schwangere sind an Bord zu unseren Seereisen willkommen, wir empfehlen jedoch, vor Reiseantritt in jedem Stadium der
Schwangerschaft ärztlichen Rat einzuholen. Im Interesse von Mutter und Kind kann in bestimmten Stadien der
Schwangerschaft auch ein ärztliches Attest erforderlich sein.
Biszu 4 Wochen vor dem Datum der Entbindung: Ein ärztliches Attest ist nicht erforderlich.
Zwischen 2–4 Wochen vor dem Datum der Entbindung: Für die Reise mit uns ist ein ärztliches Attest erforderlich.
Weniger als 2 Wochen vor dem Datum der Entbindung: Schwangere Mütter dürfen im eigenen Interesse und im Interesse
ihrer Babys nicht weniger als 2 Wochen vor dem geplanten Datum der Entbindung mitreisen.
5.2 Pass-, Visa- und Einreisevorschriften
Sie sind dafür verantwortlich, dass alle in der Buchung aufgeführten Personen allen Anforderungen in Bezug auf Pass-, Visaund Einreisevorschriften sowie in Bezug auf Reiseversicherungen und Gesundheitsatteste entsprechen. Wir können Sie nur
allgemein darüber informieren und verweisen hierzu auf die Informationen auf unserer Website. Die alleinige Verantwortung
dafür, dasssämtliche Anforderungen in Bezug auf Pass-, Visa- und Einreisevorschriften sowie in Bezug auf Reiseversicherungen
und Gesundheitsatteste erfüllt sind und müssen sich deshalb bei ihrer Botschaft oder dem zuständigen Ministerium über die
für Sie geltenden Anforderungen informieren. Diese Anforderungen können sich ändern, weshalb Sie rechtzeitig vor dem
Reisebeginn noch einmal prüfen sollten, ob Änderungen eingetreten sind. Wenn Sie Fragen zu solchen Anforderungen haben,
wenden Sie sich damit bitte rechtzeitig vor dem Datum des Reisebeginns entweder an uns oder an Ihr Reisebüro.
Wir übernehmen keine Haftung dafür, wenn einem Passagier die Beförderung oder an irgendeinem Reiseziel die Einreise
verweigert wird, oder für Verbindlichkeiten, Schäden, Verzögerungen oder Auslagen aufgrund von Unregelmäßigkeiten in
solchen Unterlagen. Manche Fluggesellschaften, bei denen wir Ihre Flüge buchen, erheben möglicherweise eine Strafgebühr,
wenn Sie nicht über die geforderten Reiseunterlagen verfügen. Wenn wir solche Strafgebühren oder Vertragsstrafen zahlen
müssen, haften Sie dafür, uns diese zu erstatten.
5.3 Versicherungen
Sie und alle in der Buchung aufgeführten Personen müssen eine Ihren Bedürfnissen entsprechende Reiseversicherung
abschließen. Die Reiseversicherung, die Sie für sich und Ihre Mitreisenden beschaffen müssen, muss mindestens während der
gesamten in der Buchungsbestätigung angegebenen Dauer Ihrer Reise gültig sein und mindestens die Stornierung der Buchung
sowie medizinische Versorgung bei Krankheiten oder Verletzungen sowie die Rückbeförderung abdecken. Sie sind verpflichtet,
zunächst Ansprüche im Rahmen Ihrer Reiseversicherung geltend zu machen, bevor Sie Erstattungsansprüche gegen
Hurtigruten geltend machen. Wenn Sie ohne die vorgeschriebene Reiseversicherung reisen, haften wir nicht für Kosten oder
Schäden, die andernfalls von der vorgeschriebenen Reiseversicherung gedeckt wären.
Je nachdem, welche Reise Sie gewählt haben, behalten wir uns vor, Sie um Angaben zu der für Sie und Ihre Mitreisenden
bestehenden Reiseversicherung zu bitten, zum Beispiel um Angabe des Namens des Versicherers, des Versicherungsschutzes,
eventueller vom Versicherer vorgenommener Versicherungsausschlüsse und/oder der jeweiligen Kontaktnummern für
Notfälle.
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5.4 Gepäck
Sie dürfen keine als schädlich, gefährlich und/oder illegal bezeichneten Gegenstände (z. B. Waffen, Schusswaffen,
Sprengstoffe, Drogen, Tiere, Messer, entzündliche Gegenstände usw.) in Ihrem Gepäck haben oder mit an Bord nehmen. Sie
dürfen keine eigenen alkoholischen Getränke mit an Bord nehmen; aus regulatorischen Gründen dürfen Sie alkoholische
Getränke während Ihres Aufenthalts an Bord des Schiffes nur von uns erwerben.
Wenn wir oder der Schiffskapitän den begründeten Verdacht haben, dass Sie möglicherweise Gegenstände einer im
vorstehenden Absatz genannten Art an Bord gebracht haben und während Ihres Aufenthalts an Bord in Ihrer Kabine
aufbewahren, haben der Kapitän oder ein Bevollmächtigter das Recht, die betreffende Kabine zu betreten und zu durchsuchen
und den betreffenden Gegenstand oder die betreffende Substanz ggf. sicherzustellen. Solche Durchsuchungen werden in
jedem Fall so durchgeführt, dass die damit verbundenen Unannehmlichkeiten so weit wie möglich begrenzt werden, die
Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt und Ihre Privatsphäre angemessen geachtet wird.
5.5 Verhalten
Wenn Sie Reiseleistungen bei uns buchen, akzeptieren Sie die Verantwortung dafür, dass Sie und Ihre Mitreisenden sich
ordnungsgemäß verhalten. Sie haben jederzeit sicherzustellen, dass Sie und Ihre Mitreisenden die Richtlinien und Verfahren
des Schiffs einhalten, Anordnungen und Anweisungen des Schiffskapitäns, von Offizieren und Expeditionsmitarbeitern sowie
des medizinischen Personals Folge leisten und dass durch Ihr Verhalten die Sicherheit des Schiffs nicht beeinträchtigt und
andere Passagiere nicht gefährdet oder belästigt werden.
Auf dem Schiff hat der Kapitän das Sagen über das Schiff und seine Passagiere, solange sich diese an Bord befinden. Der
Kapitän kann einen Passagier verweigern an Bord zu gehen, wenn er Grund zu der Annahme hat, dass der betreffende
Passagier nicht reisefähig ist oder möglicherweise eine Gefahr für das Schiff, die Besatzung oder die Passagiere darstellen
könnte. Dasselbe gilt für Flugzeuge, wo der Pilot das Sagen hat. Wir behalten uns vor, für Schäden, die uns oder mit uns
verbundenen Unternehmen durch Ihr Verhalten oder das Verhalten Ihrer Mitreisenden entstanden sind, Entschädigung von
Ihnen zu verlangen. Bei solchen Kosten kann es sich beispielsweise um Kosten für Umwege des Schiffs, Kosten für
Verzögerungen oder Kosten für die Reparatur oder den Ersatz von beschädigtem Eigentum handeln.
Für den Fall, dass Ihr Verhalten oder das Verhalten Ihrer Mitreisenden nach begründeter Auffassung des Kapitäns, des Piloten
oder einer sonstigen Autoritätsperson andere stört oder verärgert bzw. stören oder verärgern könnte oder Sie selbst oder
andere gefährdet, oder wenn Sie oder Mitreisende von Ihnen Sachschäden verursacht haben oder verursachen könnten,
behalten wir uns vor, den Vertrag mit Ihnen und Ihre Reiseleistungen insgesamt oder teilweise zu kündigen. Im Falle einer
solchen Kündigung zahlen wir keine Erstattungen, keinen Schadensersatz, keine Entschädigung, keine Kosten oder sonstigen
Aufwendungen und keine sonstigen Beträge gleich welcher Art. Außerdem trifft uns keine weitergehende Haftung für Sie und
Ihre Mitreisenden, beispielsweise im Hinblick auf die Unterstützung bei der Rückreise.
Sie verpflichten sich, uns und/oder mit uns verbundene Unternehmen von allen Ansprüchen, die gegen uns und/oder mit uns
verbundene Unternehmen geltend gemacht werden, wenn Handlungen oder Unterlassungen von Ihnen oder von Ihren
Mitreisenden Schäden, Verzögerungen oder Umwege verursachen, vollständig freizustellen und dagegen schadlos zu halten.
Passagiere haben uns und mit uns verbundene Unternehmen von allen Vertragsstrafen, Strafzahlungen, Gebühren,
Schadensersatzleistungen und Auslagen freizustellen und dagegen schadlos zu halten, die uns oder mit uns verbundenen
Unternehmen aufgrund von Handlungen oder Verstößen der Passagiere gegen Gesetze oder Vorschriften, einschließlich
Passagieren oder Dritten zugefügten Schäden oder Personenschäden entstehen, oder im Namen der Passagiere auferlegt
werden.
5.6 Verantwortung des Reisenden für unabhängige Reiseleistungen
Wenn Sie unabhängige Reiseleistungen in die Wege geleitet haben, akzeptieren Sie, dass Sie dafür verantwortlich sind,
rechtzeitig wieder auf das Schiff zurückzukehren, unabhängig davon, ob sich die Abfahrtszeit oder das Abfahrtsdatum oder
der Reiseplan in irgendeiner Weise geändert haben. Wir können keine an uns oder an in unserem oder Ihrem Namen
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handelnde Dritte geleisteten Zahlungen zurückerstatten oder Entschädigung oder sonstige Zahlungen leisten, wenn Sie –
gleich aus welchem Grund – nicht rechtzeitig wieder auf das Schiff zurückkehren. Passagiere, die an Land gehen, sind dafür
verantwortlich, rechtzeitig wieder an Bord des Schiffes zurückzukehren bevor dieses den Hafen verlässt.
5.7 Besondere Vorschriften zu Expeditions-Seereisen
Expeditions-Seereisen beinhalten Reisen in entlegenere Gegenden und können mit erhöhten Risiken verbunden sein. Darum
gelten dafür andere Sicherheitsstandards und Vorsichtsregeln.
Bei allen unseren Reisen hat die Sicherheit unserer Reisenden oberste Priorität und wir behalten uns vor, den Reiseplan
aufgrund von Sicherheitsmaßnahmen und/oder Witterungsbedingungen zu ändern. Ihre Annahme einer Buchung bei uns gilt
gleichzeitig als Einverständniserklärung mit dem oben Gesagten.
5.7.1 Gesundheitsanforderungen bei Expeditions-Seereisen
Mit Buchung einer Expeditions-Seereise bei uns sichern Sie und alle Ihre Mitreisenden zu, dass Sie nicht an Erkrankungen
leiden, die ein erhöhtes Risiko für die Gesundheit oder Sicherheit von Personen an Bord oder für die Durchführung der
Expeditions-Seereise mit sich bringen. Sie erkennen an, dass die Expeditions-Seereise Fahrten in entlegene Gegenden
beinhaltet, in denen medizinische Notevakuierungen möglicherweise länger dauern oder nicht möglich sind, und dass
Expeditions-Seereisen für Personen bestimmt sind, die bei hinreichend guter Gesundheit sind.
Passagieren, die aus irgendwelchen Gründen gesundheitlich nicht in der Lage sind, solche Reisen zu absolvieren, wird
empfohlen, nicht an einer solchen Reise teilzunehmen, da dies ein unangemessenes Sicherheits- und Gesundheitsrisiko für Sie
und die anderen Teilnehmer der Expedition mitsich bringen würde. Sollten sich solche Erkrankungen zeigen, behalten wir uns
vor, sie oder andere Passagiere zu jedem beliebigen Zeitpunkt während der Reise zurückzuhalten.
Um an der Reise teilnehmen zu können, müssen Sie eine Gesundheitserklärung ausfüllen und abgeben. Wenn dieses Formular
nicht ausgefüllt und vorgelegt wird, stellt Hurtigruten die Reiseunterlagen nicht aus. Es wird vor der Einschiffung von uns oder
einem Drittanbieter geprüft. Wenn Ihnen die Einschiffung erlaubt wird, stellt dies jedoch keinen medizinischen Rat
unsererseits dazu dar, ob die Teilnahme an einer Expeditions-Seereise oder an mit einer Expeditions-Seereise
zusammenhängenden Aktivitäten für Sie ratsam odersicher ist. Zu der Frage, ob die Teilnahme an einer Expeditions-Seereise
für Sie ratsam oder sicher ist, dürfen Sie ausschließlich auf den Rat Ihres behandelnden Arztes vertrauen.
5.7.2 Erhöhtes Risiko
Expeditions-Seereisen beinhalten möglicherweise Reisen in entlegenere Gegenden und können mit erhöhten Risiken und
Gefahren verbunden sein als Kreuzfahrten, die sich an ein breiteres Publikum richten. Mit Buchung einer Expeditions-Seereise
bei uns erkennen Sie und alle Ihre Mitreisenden an, dass die Expeditions-Seereise so beschaffen ist, dass sie naturgemäß mit
erhöhten Risiken und Gefahren verbunden ist. Dabei kann es sich unter anderem um folgende zusätzliche Risiken und
Gefahren handeln:
i. eine erhöhte Wahrscheinlichkeit des Auftretens von extremen Witterungsbedingungen oder sonstigen nicht
vorhersehbaren Naturgewalten;
ii. eine erhöhte Wahrscheinlichkeit, dass physische oder psychische Anstrengungen Ihrerseits erforderlich werden;
iii. Reisen in entlegene Gegenden weitab von medizinischer Versorgung (einschließlich in Gegenden, in denen
medizinische Notevakuierungen möglicherweise lange dauern oder unmöglich sind);
iv. ein erhöhtes Risiko von Sach- oder Personenschäden.
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Die Spannung und Freude, die eine Expeditions-Seereise vermittelt,sind mindestens zum Teil gerade auf das mit einersolchen
Reise verbundene erhöhte Risiko zurückzuführen. Auch die Preisgestaltung Ihres Tickets für eine Expeditions-Seereise basiert
darauf, dass Sie diese erhöhten Risiken anerkannt haben.
6. ÄNDERUNGEN ODER ÜBERTRAGUNGEN IHRER BUCHUNG
6.1 Buchungsänderungen
Wenn Sie die von Ihnen gewählten Reiseleistungen ändern möchten, nachdem sie von uns, der Person, die die Buchung
vorgenommen hat, oder Ihrem Reisebüro bestätigt worden sind, wenden Sie sich bitte schnellstmöglich schriftlich an uns. Wir
werden uns bemühen, Ihnen behilflich zu sein, können jedoch nicht garantieren, dass wir Ihren Änderungswünschen in jedem
Fall entsprechen können.
Nach Vertragsschluss können Sie das Reisedatum, das Reiseziel, den Abreiseort, die Unterkunft und das Beförderungsmittel
nicht mehr ohne unsere Zustimmung ändern, soweit nicht anders in diesen AGB vorgesehen. Änderungen, die weniger als 100
Tage vor Reisebeginn gewünscht werden, können nur vorgenommen werden, indem die Buchung storniert und eine neue
Buchung vorgenommen wird.
Für von uns akzeptierte Änderungen berechnen wir für zusätzliche Leistungen oder Positionsänderungen die zum Zeitpunkt
der Änderung geltenden Sätze. Unsere Rabatt- und/oder Werbeangebote ändern sich von Zeit zu Zeit. Wenn ein Rabattund/oder Werbeangebot, das Sie bei Ihrer ursprünglichen Buchung erhalten haben, zum Zeitpunkt einer Änderung nicht mehr
gilt oder geändert oder eingeschränkt worden ist, können Sie es eventuell nicht mehr in Anspruch nehmen. Darüber hinaus
behalten wir uns vor, zur Deckung der uns durch die Vornahme der Änderung entstehenden Kosten unsere jeweils geltende
Verwaltungsgebühr und zusätzlich eventuell bei der Vornahme Ihrer Änderung anfallende Zuschläge Dritter und Auslagen in
Rechnung zu stellen. Beispielsweise berechnen die meisten Fluggesellschaften eine Gebühr für Ticketänderungen. Außerdem
fallen möglicherweise höhere Kosten an, je näher zum Datum des Reisebeginns Änderungen vorgenommen werden.
Beispielsweise muss bei einer Verschiebung von Leistungen, die einen Linienflug beinhalten, innerhalb von 60 Tagen vor
Reisebeginn der Flug storniert und neu gebucht werden, was normalerweise nur gegen einen erheblichen Preisaufschlag
möglich ist.
Manche Reiseleistungen oder Teile von Reiseleistungen können, nachdem sie bestätigt worden sind, nicht mehr geändert
werden. Die Stornokosten können daher bis zu 100 % des Preises für die Reiseleistungen betragen.
Wenn Sie die Anzahl Ihrer Mitreisenden ändern, wird der Preis der Leistungen für die neue Größe Ihrer Gruppe neu berechnet.
Wenn sich die Anzahl der Mitreisenden reduziert, kann dies dazu führen, dass Unterkünfte nicht vollständig belegt werden,
so dass alle Mitreisenden einen höheren Preis zahlen müssen.
Preiserhöhungen infolge von Ihnen gewünschter Änderungen sind keine Stornogebühren, auch wenn sie möglicherweise
deshalb anfallen, weil einer Ihrer Mitreisenden seine Teilnahme storniert hat.
Änderungen, die Sie nach Reisebeginn an Ihren bestätigten Reiseleistungen vornehmen, sind jeweils abhängig von der
Verfügbarkeit und den ggf. damit verbundenen Kosten.
Umbuchungen auf Sonderangebote sind nicht möglich.
6.2 Übertragung der Buchung
Unter folgenden Voraussetzungen können Sie die Buchung insgesamt oder teilweise auf einen Dritten übertragen:
i. Der betreffende Dritte wird von Ihnen eingeführt und erfüllt sämtliche Erfordernisse der AGB;
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ii. Wir werden spätestens 7 Tage vor dem Reisebeginn schriftlich informiert;
iii. Sie begleichen den ggf. noch offenen Saldo, die pro Person anfallende Verwaltungsgebühr sowie alle weiteren
aufgrund der Übertragung anfallenden Honorare, Gebühren oder sonstigen Kosten; und
iv. Der Übernehmer stimmt den vorliegenden AGB und allen sonstigen für die Reisebuchung geltenden Bestimmungen
zu.
Sie und der Übernehmer bleiben gesamtschuldnerisch für die Zahlung aller Beträge haftbar.
Wenn Sie die Reise nicht antreten möchten, die Buchung aber nicht übertragen können, können Sie die Reise gemäß Ziffer 7
stornieren. Für Passagiere, die die Reise nicht antreten, oder für nicht in Anspruch genommene Leistungen wird gemäß Ziffer
3.5 keine Erstattung gewährt.
Manche Reiseleistungen oder Teile von Reiseleistungen können, nachdem sie von uns bestätigt worden sind, nicht mehr
geändert oder übertragen werden. Änderungen sind daher möglicherweise mit Kosten verbunden.
7. STORNIERUNG DURCH DEN REISENDEN VOR REISEBEGINN
7.1 Reguläre Stornierung
Sie oder jeder Ihrer Mitreisenden können Ihre Reiseleistungen bis zum Reisebeginn jederzeit ohne Angabe von Gründen
stornieren. Die Stornierung sollte durch schriftliche Erklärung derjenigen Person, die die Buchung vorgenommen hat, oder
Ihres Reisebüros erfolgen. Falls uns die Stornierung mündlich übermittelt wird, senden wir Ihnen umgehend nach deren
Eingang eine Stornierungserklärung zu. Die Stornierung wird am Tag des Zugangs Ihrer Stornierungserklärung bei uns oder bei
mündlicher Stornierung am Tag der Absendung der Stornierungserklärung durch uns wirksam.
Da uns ab dem Zeitpunkt, zu dem wir Ihre Buchung bestätigen, Kosten für Ihre Reiseleistungen entstehen, müssen Sie die in
der folgenden Tabelle angegebenen Stornogebühren (die ebenfalls anfallen, wenn wir die Reise stornieren, weil Sie Zahlungen
nicht pünktlich geleistet haben – siehe Abschnitt „Zahlung“) sowie ggf. den Flugpreis, den wir zum Zeitpunkt der Buchung
zahlen mussten und der bei Stornierung sofort fällig wird, zahlen.
Die im Folgenden angegebenen Stornogebühren sind als angemessen standardisierte Schätzung der Verluste berechnet, die
uns entstehen, wenn Sie die Reiseleistung innerhalb der genannten Fristen stornieren. Darin berücksichtigtsind die Gebühren
und Kosten, die uns bei unseren Anbietern entstehen (und die in einigen Fällen bis zu 100 % betragen), und aufgrund der
anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen (soweit möglich) erwarteten Kostenersparnisse und Einnahmen, jeweils
berechnet als Durchschnittswerte über einen bestimmten Zeitraum. Der Nachweis, dass kein oder ein geringerer Schaden
entstanden ist, steht Ihnen offen.
Wenn das
Stornierungsschreiben
vor dem Reisebeginn
bei uns eingeht
Geschätzte Gebühren in % vom
Gesamtpreis der Pauschalreise
(ohne Versicherungsprämien)
90 Tage oder mehr Keine Erstattung
der Anzahlung
60-89 Tage 50 %
30-59 Tage 75 %
Weniger als 30 Tage 95 %
Wenn Sie Ihre Reise aus einem Grund stornieren müssen, der durch Ihre Reiseversicherung abgedeckt ist, können Sie die
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anfallenden Stornogebühren abzüglich des geltenden Selbstbehalts möglicherweise zurückfordern. Wenn Sie eine
Reiseversicherung bei uns abgeschlossen haben, sind die Versicherungsprämien nicht erstattungsfähig.
7.2 Stornierung aufgrund Beeinträchtigung der Pauschalreise durch außergewöhnliche Umstände
Sie haben das Recht, Ihre Pauschalreise vor Reisebeginn ohne Zahlung einer Stornogebühr zu stornieren, wenn am Ziel Ihrer
Urlaubsreise oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare außergewöhnliche Umstände eintreten, die die Durchführung
der Pauschalreise oder die Beförderung an den Zielort erheblich beeinträchtigen. Solche Umstände sind beispielsweise Krieg,
Terrorismus, Naturkatastrophen, Erdbeben oder der Ausbruch einer schweren Krankheit am Zielort der Reise, sofern sie eine
ernste Gefahr für das menschliche Leben darstellen und während Ihrer Reise wahrscheinlich bestehen oder eintreten oder
und die Durchführung der Pauschalreise erheblich beeinträchtigen. Das Recht zur Stornierung gemäß dieser Ziffer gilt nicht,
wenn der Kunde bei Abschluss des Pauschalreisevertrages über den Erwerb der Reise von den Umständen Kenntnis hatte oder
hätte haben müssen.
In diesen Fällen erstatten wir Ihnen sämtliche Zahlungen, die Sie an uns geleistet haben, in voller Höhe zurück, sind jedoch
nicht verpflichtet, Ihnen eine Entschädigung zu zahlen.
8. ÄNDERUNG ODER ABSAGE DURCH HURTIGRUTEN NACH BESTÄTIGUNG DER BUCHUNG, JEDOCH VOR BEGINN DER
PAUSCHALREISE
8.1 Unerhebliche Änderungen der Pauschalreise durch Hurtigruten
Wir behalten uns vor, bei Bedarf Änderungen an den vorliegenden AGB vorzunehmen, vorausgesetzt, solche nach Abschluss
eines gültigen Pauschalreisevertrages zwischen Ihnen und uns vorgenommenen Änderungen der AGB sind nicht erheblich.
Wir werden Sie über solche Änderungen unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger informieren. Wir behalten uns
außerdem vor, bei Bedarf unerhebliche Änderungen an unseren Abläufen vorzunehmen,zum Beispiel aus Sicherheitsgründen,
wegen widriger Witterungsbedingungen oder aufgrund örtlicher Einschränkungen. Solche Änderungen können beispielsweise
darin bestehen, dass anstelle des vorgesehenen Schiffs ein anderes vergleichbares eingesetzt wird, unabhängig davon, ob
dieses Eigentum von Hurtigruten ist oder von Hurtigruten betrieben wird. In Bezug auf sämtliche Bestandteile der
Reiseleistungen und der Reise sind Absagen, Verzögerungen oder Änderungen oder die Streichung von Landgängen auf
Inseln/auf dem Festland, d. h. wegen der medizinisch begründeten Ausschiffung von Besatzungsmitgliedern oder Passagieren,
vorbehalten. Die angegebenen Abfahrts- und Ankunftszeiten, Schiffsnamen und genauen Routen sind daher nicht garantiert,
sondern dienen lediglich zu Ihrer Information und Orientierung. Wir haften Passagieren gegenüber nicht für Schadensersatz
oder sonstige Ansprüche bei Verzögerungen, Änderungen des Reiseplans oder Unmöglichkeit der Leistungserbringung
aufgrund von Ereignissen, die außerhalb unseres Einflussbereichs und des Einflussbereichs unserer Anbieter liegen.
8.2 Erhebliche Änderungen der Pauschalreise durch Hurtigruten vor Beginn der Pauschalreise
Wenn wir Änderungen an wesentlichen Eigenschaften der zugesagten Pauschalreise oder bestimmten von Hurtigruten
akzeptierten Vorgaben (im Folgenden jeweils „erhebliche Änderung“ genannt) vornehmen, informieren wir Sie unverzüglich
über die Änderungen und ggf. ihre Auswirkungen auf den Preis Ihrer Pauschalreise auf einem dauerhaften Datenträger. Eine
erhebliche Änderung kann beispielsweise in einer Änderung der Unterkunft in eine niedrigere Kategorie, einer erheblichen
Änderung des Reiseziels und/oder einer erheblichen Änderung des Reiseplans für Ihre Kreuzfahrt bestehen.
Wenn Ihnen eine Information über eine erhebliche Änderung zugeht, haben Sie die Möglichkeit,
i. die erhebliche Änderung zu akzeptieren oder
ii. ggf. unser Angebot für eine andere Pauschalreise anzunehmen oder
iii. Ihre Pauschalreise ohne Zahlung einer Stornogebühr insgesamt zu stornieren.
Wenn sich durch die Annahme der erheblichen Änderung oder eines Angebotes für eine andere Pauschalreise die Qualität
oder der Preis der Pauschalreise reduziert, haben Sie Anspruch auf eine angemessene Preissenkung.
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Ihre Entscheidung müssen Sie uns so schnell wie vernünftigerweise möglich, spätestens jedoch 7 Tage nach Zugang der
Mitteilung über eine erhebliche Änderung mitteilen. Wenn Sie dieses Recht innerhalb dieser 7 Tage nicht wahrgenommen
haben, gilt die Änderung als akzeptiert und Ihr Recht zur Stornierung Ihres Kaufs oder Geltendmachung einer Preissenkung
entfällt.
8.3 Absage durch uns
Wenn wir Ihre Reiseleistungen stornieren,setzen wir uns schnellstmöglich mit Ihnen oder Ihrem Reisebüro in Verbindung und
Sie erhalten alle an uns geleisteten Zahlungen in voller Höhe erstattet. Nach unserem Ermessen können wir Ihnen auch die
Option einräumen, einen Gutschein für eine künftige Reise anzunehmen oder (sofern verfügbar) oder Sie auf
Ersatzreiseleistungen umzubuchen.
8.4 Absage durch uns aufgrund außergewöhnlicher Umstände
Zuweilen müssen wir Reiseleistungen vor Beginn der Reise stornieren, weil wir durch unvermeidbare außergewöhnliche
Umstände, die uns oder unsere Anbieter betreffen, an der Erbringung unserer Leistungen gehindert werden. Solche Ereignisse
sind insbesondere drohender Krieg oder drohende Unruhen, Pandemien, Krankheiten, Ausschreitungen, terroristische
Aktivitäten, Arbeitskämpfe, Natur- oder Nuklearkatastrophen, widrige Witterungsbedingungen, Feuer, Überschwemmungen,
Dürre,staatliche Maßnahmen, Flughafen- und Hafenordnungen sowie -schließungen, technisch bedingte Transportprobleme,
Wartungsmaßnahmen an Schiffen, die Disposition von Transporten oder ähnliche außerhalb unseres Einflussbereichsliegende
Ereignisse. Wenn wir vom Eintreten solcher Umstände Kenntnis erlangen, werden wir Sie oder Ihr Reisebüro unverzüglich
über die Absage informieren. Wenn wir Ihr Reisearrangement aus solchen Gründen stornieren, erstatten wir Ihnen alle von
Ihnen geleisteten Zahlungen, können jedoch keine Haftung übernehmen oder Entschädigung zahlen.
8.5 Absage durch uns wegen Nichterreichung der Teilnehmerzahl für eine Reise
Für einige unserer Reiseleistungen ist es erforderlich, dass eine ausreichende Anzahl von Passagieren die Reisen bucht und
daran teilnimmt. Die erforderliche Mindestanzahl an Passagieren ist jeweils in unseren Prospekten oder auf unserer Website
angegeben. Wenn diese Mindestanzahl an Passagieren nicht erreicht wird, behalten wir uns vor, die Reise 21 Tage vor
Reisebeginn zu abzusagen. In diesem Fall erstatten wir alle an uns geleisteten Zahlungen zurück. Wenn wir eine Reise aufgrund
der Teilnehmerzahl absagen, ist Hurtigruten nicht zur Zahlung einer Entschädigung oder zu sonstigen Zahlungen (zum Beispiel
für die Kosten verbundener Reiseleistungen, die Sie eigenständig vereinbart haben) verpflichtet.
9. IHRE RECHTE UND PFLICHTEN IM FALL VON MÄNGELN WÄHREND DER DURCHFÜHRUNG DES
PAUSCHALREISEVERTRAGES
Hurtigruten hat die Reise entsprechend den mit Ihnen getroffenen Vereinbarungen durchzuführen. Wenn Sie bemerken, dass
die Ihnen verschaffte Pauschalreise nicht dem Pauschalreisevertrag entspricht, haben Sie uns unverzüglich darüber zu
informieren.
Wenn in Ihrer Pauschalreise enthaltene Reiseleistungen nicht dem Pauschalreisevertrag entsprechend erbracht werden,
stehen Ihnen folgende vertragliche Rechtsbehelfe zu:
i. Abhilfe: Sie können von Hurtigruten die Beseitigung des Mangels verlangen, sofern dies möglich und unter
Berücksichtigung des Ausmaßes des Mangels und des Werts der betroffenen Reiseleistungen nicht mit
unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist. Die Abhilfemaßnahmen sind innerhalb einer vom Reisenden zu
setzenden angemessenen Frist zu ergreifen. Wenn der Mangel nicht innerhalb dieser Frist behoben wird, kann der
Reisende den Mangel selbst beseitigen und Erstattung der dafür notwendigen Aufwendungen verlangen. Wenn Sie
Abhilfemaßnahmen zur Beseitigung des Mangels ablehnen oder keine Beschwerde erheben, so dass Abhilfe
geschaffen werden kann, verlieren Sie alle weiteren Ansprüche.
ii. Ersatzreiseleistungen: Wenn ein erheblicher Teil der Reiseleistungen nicht dem Pauschalreisevertrag entsprechend
erbracht werden kann, können Sie verlangen, dass Hurtigruten Ihnen statt dessen eine Ersatzreiseleistung anbietet.
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Hurtigruten hat möglichst eine Ersatzreiseleistung entsprechender oder höherer Qualität anzubieten, ohne dass dafür
Mehrkosten anfallen. Wenn durch die angebotenen Ersatzreiseleistungen eine Pauschalreise von geringerer Qualität
als vereinbart entsteht, ist dem Reisenden eine angemessene Preissenkung zu gewähren. Dies gilt auch, wenn die
Rückbeförderung des Reisenden nicht wie vereinbart durchgeführt werden kann. Der Reisende kann die angebotene
Ersatzreiseleistung nur ablehnen, wenn sie mit der sich aus dem Pauschalreisevertrag ergebenden Reiseleistung nicht
vereinbar ist oder die gewährte Preissenkung nicht angemessen ist.
iii. Preisminderung: Für Zeiträume, während derer ein Mangel der Pauschalreise besteht, haben Sie Anspruch auf eine
angemessene Preisminderung.
iv. Kündigung: Sie haben das Recht, den Pauschalreisevertrag zu kündigen, wenn der Mangel die Durchführung der
Pauschalreise erheblich beeinträchtigt und wir den Mangel nicht behoben und keine Ersatzreiseleistungen angeboten
haben. Im Falle einer solchen Kündigung erstatten wir Ihnen Ihre Zahlung für noch nicht erbrachte Reiseleistungen
schnellstmöglich zurück.
v. Schadensersatz: Für Schäden, die Ihnen infolge eines Mangels der Pauschalreise entstehen, können Sie einen
angemessenen Schadensersatz verlangen, der unverzüglich geleistet wird. Dies gilt jedoch nicht, wenn wir den
Nachweis dafür erbringen können, dass der Mangel durch unvermeidbare außergewöhnliche Umstände, durch eigene
Fahrlässigkeit des Reisenden oder bei ihm bestehende Umstände oder auf sonstige Weise durch einen Dritten
verursacht wurde, der in keinem Zusammenhang zur Erbringung der in der Pauschalreise enthaltenen Reiseleistungen
steht, und der Mangel nicht vorhersehbar oder vermeidbar war. Die Haftung auf Schadensersatz wegen eines Mangels
unterliegt jedoch der in Ziffer 12 geregelten Haftungsbegrenzung.
Wenn der Reisende die angebotenen Ersatzreiseleistungen ablehnt, weil sie mit den sich aus dem Pauschalreisevertrag
ergebenden Reiseleistungen nicht vergleichbar sind oder die gewährte Preissenkung nicht angemessen ist, oder weil
Hurtigruten keine Ersatzreiseleistungen anbieten kann, hat Hurtigruten die Rückbeförderung des Reisenden mit einem
gleichwertigen Beförderungsmittel unverzüglich und ohne Mehrkosten für den Reisenden sicherzustellen. Dies gilt auch für
die Kündigung des Pauschalreisevertrages gemäß vorstehender Ziffer iv.
10. BESCHWERDEVERFAHREN
Wenn Sie während Ihrer Reise Anlass zu einer Beschwerde haben, haben Sie uns diese unverzüglich anzuzeigen, damit wir
Abhilfe schaffen und das Problem lösen können. In dem unwahrscheinlichen Fall, dass ein Problem nichtzu dem betreffenden
Zeitpunkt gelöst werden kann und Sie sich beschweren möchten, wenden Sie sich bitte innerhalb von 28 Tagen nach Ihrer
Rückkehr schriftlich an das Service Recovery Team von Hurtigruten. Die Kontaktdaten hierzu finden Sie unter hier.
Wenn dieses Verfahren nicht eingehalten wird, wird uns dadurch eventuell die Möglichkeit genommen, Probleme zu
untersuchen und den Grund für Ihre Beschwerde zu beseitigen, während Sie noch an Bord sind. Dadurch werden
möglicherweise Ihre Rechte aus dem Vertrag beeinträchtigt. Ihr Anspruch auf eine Preissenkung oder Schadensersatz wird
dadurch möglicherweise gemindert oder erlischt ganz.
Wenn wir eine Beschwerde bezüglich einer Pauschalreise ablehnen und Sie mit unserer Entscheidung nicht einverstanden
sind, können Sie Beschwerde bei der norwegischen Beschwerdebehörde für Pauschalreisen („Pakkereisenemnda“) erheben.
Nähere Informationen hierzu finden Sie (in englischer und deutscher Sprache) auf der Website
https://reiselivsforum.no/web/klageinformasjon/pakkereise/. Entscheidungen der norwegischen Beschwerdebehörde für
Pauschalreisen können bei den norwegischen Gerichten eingereicht werden.
Außerdem kann der Reisende auch die Internetplattform der EU zur Online-Beilegung von Streitigkeiten („OS-Plattform“)
nutzen. Dies ist insbesondere relevant, wenn der Beschwerdeführer ein in einem anderen EU-/EWR-Staat ansässiger
Verbraucher ist. Die Beschwerde ist unter folgendem Link einzureichen: http://ec.europa.eu/odr.
Wenn der Einschiffungshafen für Ihre Reise in der EU liegt, sind sämtliche Beschwerden bezüglich der Verordnung (EU)
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Nr. 1177/2010 über die Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr, in norwegisches Recht umgesetzt durch § 418a des
norwegischen Gesetzes über die Seefahrt, innerhalb von 2 Monaten nach Ihrer Rückkehr von der Reise oder dem Datum, an
dem die Leistung, auf die sich die Beschwerde bezieht, erbracht wurde oder hätte erbracht werden sollen, schriftlich an uns
zu richten. Innerhalb eines (1) Monats nach Eingang der Beschwerde werden wir Ihnen mitteilen, ob Ihrer Beschwerde
stattgegeben wurde, ob sie abgelehnt wurde oder ob sie noch bearbeitet wird. Unsere endgültige Antwort auf die Beschwerde
erhalten Sie innerhalb von 2 Monaten. Damit wir Ihre Beschwerde bearbeiten können, müssen Sie uns gegenüber vollständige
Angaben dazu machen.
Die Haftung nach dem Athener Übereinkommen von 1974 über die Beförderung von Reisenden und ihrem Gepäck auf See in
der Fassung von 1976 (das „Athener Übereinkommen“) oder der Verordnung (EG) Nr. 392/2009 über die Unfallhaftung von
Beförderern von Reisenden auf See („VO 392/2009“), in norwegisches Recht umgesetzt durch § 418 des norwegischen
Gesetzes über die Seefahrt, einschließlich Ansprüche im Falle des Todes oder von Personenschäden von Passagieren oder des
Verlusts oder der Beschädigung von Gepäck verjähren zwei Jahre nach dem Zeitpunkt der Ausschiffung oder andernfalls
gemäß den Bestimmungen von Art. 16 des Athener Übereinkommens.
11. HAFTUNGSBEGRENZUNG GEGENÜBER DEM REISENDEN
Das Recht auf Schadensersatz gemäß Ziffer 9 v ist ausgeschlossen, wenn wir den Nachweis erbringen können, dass der Mangel
durch (i) unvermeidbare außergewöhnliche Umstände, (ii) durch eigenes Verschulden des Reisenden (Fahrlässigkeit oder
Vorsatz) oder (iii) durch Verschulden (Fahrlässigkeit oder Vorsatz) eines Dritten , der weder der Leistungserbringer ist noch in
anderer Weise der von dem Pauschalreisevertrag umfassten Reiseleistungen beteiligt ist und der Mangel für uns nicht
vorhersehbar oder vermeidbar war, verursacht wurde.
Wenn der Umfang oder die Voraussetzungen für eine Entschädigung durch einen Beförderungs- oder
Beherbergungsdienstleister durch Beförderungs- oder Beherbergungsgesetze begrenzt werden, gelten dieselben
Begrenzungen für Hurtigruten, den Eigentümer von Hurtigruten, Muttergesellschaften oder der der Unternehmensgruppe
angehörenden Gesellschaften, verbundene Unternehmen, unsere(n) Charterer und den bzw. die Betreiber und/oder
technischen Manager unserer Schiffe. Ebenso wird die Haftung auf die Höhe begrenzt, in der der betreffende Beförderungsoder Beherbergungsdienstleister gemäß internationalen Übereinkommen, EU-/EWR-Verordnungen oder sonstigen nationalen
oder internationalen Vorschriften wie dem Übereinkommen von Montreal für Flugreisen, dem Athener Übereinkommen für
Seereisen, dem Berner Übereinkommen für Bahnreisen und dem Pariser Übereinkommen für die Erbringung von
Beherbergungsleistungen zahlungspflichtig wäre.
Soweit die Haftung von Hurtigruten für die Zahlung von Entschädigung nicht bereits durch andere Beförderungs- oder
Beherbergungsgesetze begrenzt oder weniger eng begrenzt ist, wird die Haftung von Hurtigruten gemäß dem
Pauschalreisevertrag auf maximal das Dreifache des Gesamtpreises für die Pauschalreise begrenzt; in dem Preis für die
Pauschalreise nicht enthalten sind etwaige Versicherungsprämien und Änderungsgebühren. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht
für Personenschäden oder für durch vorsätzliche oder fahrlässige Handlungen von Hurtigruten verursachte Schäden.
Darüber hinaus und zur Klarstellung wird hiermit festgehalten, dass wir keine Verantwortung für Leistungen oder
Einrichtungen übernehmen, die nicht Bestandteil des mit Ihnen geschlossenen Pauschalreisevertrages sind. Dies gilt
beispielsweise für Ausflüge, die Sie ggf. während Ihrer Reise buchen, oder für Leistungen oder Einrichtungen, die Ihr Hotel
oder ein sonstiger Anbieter Ihnen zur Verfügung stellt.
Im Falle eines Anspruchs oder einer Beschwerde haben Sie Hurtigruten und unseren Versicherern alle Unterstützung zu
gewähren, die wir oder unsere Versicherer ggf. benötigen. Außerdem müssen Sie uns und den betreffenden Anbieter über
Ihren Anspruch bzw. Ihre Beschwerde gemäß vorstehender Ziffer 9 informieren. Auf Aufforderung haben Sie sämtliche Rechte,
die Ihnen gegen den Anbieter oder den sonstigen für Ihren Anspruch oder Ihre Beschwerde Verantwortlichen an uns bzw.
unsere Versicherer abzutreten (wenn die betreffende Person das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, hat ein Elternteil
oder gesetzlicher Vertreter dies zu tun). Sie müssen sich außerdem zur uneingeschränkten Zusammenarbeit mit uns und
unseren Versicherern für den Fall verpflichten, dass wir oder unsere Versicherer an sie abgetretene Rechte durchsetzen
wollen.
16
12. ZEITANGABEN, VERSPÄTUNGEN UND SONSTIGE INFORMATIONEN ZUR REISE
Bei den genannten Zeitangaben handelt es sich lediglich um Schätzungen, die nicht garantiert werden können, auch wenn sie
auf Tickets angegeben sind. Sie können sich aufgrund von Anforderungen der Aufsichtsbehörden, wegen der
Witterungsbedingungen oder wegen Wartungsmaßnahmen oder aus technischen Gründen oder aufgrund der Tatsache, dass
die Passagiere nicht pünktlich einchecken und an Bord gehen können, noch ändern. Zuweilen lassen sich Verspätungen nicht
vermeiden. In solchen Fällen werden wir uns gemeinsam mit unseren Vermittlern oder Vertretern vor Ort bemühen, während
solcher Verzögerungen Unannehmlichkeiten für Sie so weit wie möglich zu vermeiden.
Wenn der Einschiffungshafen in der EU liegt und Hurtigruten Grund zu der Annahme hat, dass sich die Abreise zu einer
Kreuzfahrt um mehr als 90 Minuten gegenüber der geplanten Abreisezeit verzögert, werden den vom Hafenterminal
abreisenden Passagieren kostenlos Knabbereien, Speisen oder Erfrischungen angeboten, wie es der jeweiligen Wartezeit
angemessen ist, vorausgesetzt, Knabbereien, Speisen oder Erfrischungen stehen zur Verfügung und können mit
angemessenem Aufwand bereitgestellt werden.
Wenn in einer Pauschalreise enthaltene Flüge, die von Fluggesellschaften durchgeführt werden, sich verspäten, gestrichen
werden und/oder überbucht sind, gelten die sich aus der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und
des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste
im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen (im Folgenden
„Fluggastrechteverordnung“ genannt) Regeln; siehe §§ 10-42 des norwegischen Luftfahrtgesetzes von 1993 und
Verwaltungsvorschrift Nr. 141 vom 17. Februar 2005. Wenn der Passagier gemäß der Fluggastrechteverordnung zum Rücktritt
vom Beförderungsvertrag berechtigt ist, gilt dies nicht für die übrigen Bestandteile der Pauschalreise, es sei denn, der Mangel
istso geartet, dass die Voraussetzungen für den Rücktritt vom Kauf der Pauschalreise erfülltsind. Geringfügige Verzögerungen
berechtigen Sie üblicherweise nicht zum Rücktritt vom Kauf der Pauschalreise. Wenn der Passagier sich dafür entscheidet,
vom Kauf der Reise gemäß den Bestimmungen der EU-Verordnung zurückzutreten, die Voraussetzungen für den Rücktritt vom
Kauf der Pauschalreise gemäß dem norwegischen Pauschalreisegesetz, der EU-Pauschalreiserichtlinie und den jeweiligen
nationalen Entsprechungen dieser Vorschriften aber nicht erfüllt sind, erhält der Kunde nur den auf die Beförderung
entfallenden Teil des Kaufpreises erstattet.
Bitte beachten Sie, dass eine „Gemeinschaftsliste“ (einsehbar unter https://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/airban_en) besteht, in der alle Luftfahrtunternehmen aufgeführt sind, denen der Betrieb in der EU untersagt ist.
13. BEISTANDSPFLICHT DES REISEVERANSTALTERS
Wenn sich Reisende in Schwierigkeiten befinden, hat Hurtigruten Ihnen unverzüglich in geeigneter und angemessener Weise
Beistand zu gewähren. Dieser Beistand besteht in der Bereitstellung geeigneter Informationen über Gesundheitsdienste,
Behörden vor Ort und konsularische Unterstützung sowie Unterstützung bei der Herstellung von
Fernkommunikationsverbindungen und Unterstützung bei der Suche nach anderen Reisemöglichkeiten. Hurtigruten behält
sich vor, die fürsolche Unterstützung entstehenden Kosten in Form einer angemessenen Gebühr in Rechnung zu stellen, wenn
und soweit die Schwierigkeiten durch vorsätzliche oder fahrlässige Handlungen des Reisenden verursacht wurden.
Wenn Sie eine Verspätung erleiden, die nicht durch Verschulden unsererseits oder Verschulden unserer Mitarbeiter oder eines
unserer Anbieter verursacht wurde, unterstützen wir Sie bei der Beschaffung von Erfrischungen, Unterkunft und
Kommunikationsmöglichkeiten. Wir behalten uns vor, für diese Unterstützung eine angemessene Gebühr zu berechnen, wenn
und soweit die Schwierigkeiten vorsätzlich oder fahrlässig von Ihnen verursacht wurden, wobei diese Gebühr die uns
tatsächlich entstandenen Kosten nicht übersteigen darf. Es ist jedoch möglich, dass eine Fluggesellschaft oder ein sonstiges
Beförderungsunternehmen die Kosten für Erfrischungen und/oder eine geeignete Unterkunft übernimmt oder diese
bereitstellt und Sie in diesem Fall Ihre Ansprüche direkt gegenüber dieser Fluggesellschaft bzw. diesem
Beförderungsunternehmen geltend machen sollten. Vorbehaltlich der übrigen Bestimmungen dieser AGB haften wir nicht für
Kosten, Gebühren oder Aufwendungen, die Ihnen in den oben genannten Fällen entstehen, wenn Sie nicht unsere Zustimmung
einholen, bevor Sie Ihre eigenen Reisevorkehrungen treffen.
Wenn die Rückbeförderung gemäß der Pauschalreise aufgrund unvermeidbarer außergewöhnlicher Umstände unmöglich ist,
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hat Hurtigruten die Kosten der notwendigen Unterkunft, möglichst in einer gleichwertigen Kategorie, für die Reisenden für
eine Dauer von maximal drei Übernachtungen zu tragen. Die Begrenzung auf drei Übernachtungen gilt nicht für Personen mit
Mobilitätseinschränkungen und deren Begleitpersonen, Schwangere, unbegleitete Minderjährige oder Personen, die
besondere medizinische Betreuung benötigen, sofern Hurtigruten spätestens 48 Stunden vor Beginn der Pauschalreise über
deren besondere Bedürfnisse informiert worden ist.
14. DATENSCHUTZ
Wir nutzen die von Ihnen übermittelten Informationen wie Name, Anschrift, besondere Bedürfnisse, Diätanforderungen und
Behinderungen, um Ihre Buchung zu bearbeiten und sicherzustellen, dass Ihre Reiseleistungen problemlos durchgeführt
werden können und Ihren Anforderungen entsprechen. Wir behalten uns vor, personenbezogene Daten von Passagieren an
mit uns verbundenen Unternehmen und die jeweiligen Anbieter Ihrer Reiseleistungen wie Fluggesellschaften, Schiffe, Hotels
und Beförderungsunternehmen weiterzugeben und sie mit Ihnen gemeinsam zu nutzen, um die Reiseleistungen für Sie
umsetzen zu können. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch solche Dritten gelten deren Bedingungen und
Datenschutzrichtlinien. Die Daten können ggf. auch an Sicherheits- oder Bonitätsprüfungsunternehmen sowie an Behörden
wie Zoll-, Einwanderungs- und Gesundheitsbehörden weitergegeben werden, wenn diese sie benötigen oder dies gesetzlich
vorgeschrieben ist. Wir behalten uns außerdem vor, die personenbezogenen Daten an medizinisches Personal und Vermittler
weiterzugeben, zum Beispiel wenn Sie sich mit einer Krankheit anstecken oder eine Verletzung erleiden und während der
Reise medizinisch behandelt oder in Sicherheit gebracht werden müssen.
Wenn Ihre Reise außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder in einer Rechtsordnung stattfindet, für die kein
Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht, befindet sich der Empfänger Ihrer personenbezogenen
Daten möglicherweise an einem Ort, der nicht dasselbe Datenschutzniveau für personenbezogene Daten wie die gesetzlichen
Vorschriften in Norwegen bietet. Die Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten in ein solches Drittland erfolgt gemäß den
anwendbaren Datenschutzgesetzen.
Wenn Sie mit der Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns nicht einverstanden sind, können wir Ihre Buchung
nicht annehmen. Die von uns erhobenen personenbezogenen Daten sind erforderlich, damit wir Ihnen gegenüber eine
Leistung sicher erbringen können.
Genaue Informationen dazu, wie wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten, finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
15. ABTRETUNG
Wir behalten uns vor, unsere Rechte und Pflichten ohne Ihre vorherige Zustimmung gemäß den vorliegenden AGB, die
Buchungsbestätigung und den gesamten Pauschalreisevertrag zwischen Ihnen und uns an ein anderes Unternehmen der
Hurtigruten-Gruppe abzutreten. In diesem Fall erhalten Sie eine vorherige Ankündigung der Abtretung von uns.
16. MAßGEBLICHES RECHT UND GERICHTSSTAND
Sämtliche Streitigkeiten und sonstigen Angelegenheiten jeglicher Art zwischen Ihnen und Hurtigruten unterliegen dem
norwegischen Recht. Diese Wahl des norwegischen Rechst als anzuwendendes Recht führt jedoch nicht dazu, dass Ihnen der
Schutz entzogen wird, der Ihnen durch diejenigen Bestimmungen gewährt wird, von denen nach deutschem Recht nicht durch
Vereinbarung abgewichen werden kann.
Sämtliche aus dem vorliegenden Vertrag oder im Zusammenhang mit diesem entstehenden Streitigkeiten, die nicht gütlich
oder vergleichsweise gemäß dem in Ziffer 10 beschriebenen Beschwerdeverfahren beigelegt werden können, werden von den
norwegischen Gerichten entschieden. Gerichtsstand von Hurtigruten ist das Bezirksgericht Oslo und wir unterwerfen uns im
Falle eines Gerichtsverfahrens der Zuständigkeit des Bezirksgerichts Oslo. Für Rechtsstreitigkeiten, an denen Reisende mit
Wohnsitzin Deutschland beteiligtsind, akzeptieren wir ebenfalls die Zuständigkeit der deutschen Gerichte in Hamburg. Keiner
der vorgenannten Gerichtsstände hindert Sie jedoch daran, sich auf einen anderen Gerichtsstand gemäß den zwingenden
gesetzlichen Vorschriften des Landes, in dem Sie ansässig sind und von denen nicht durch Vereinbarung abgewichen werden
darf, zu berufen.
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Vor Einleitung eines Gerichtsverfahrens gegen uns ist zunächst das in Ziffer 10 genannte Beschwerdeverfahren zu nutzen.
Wenn der Gerichtsstand in Norwegen liegt, müssen auch alle anderen Pflichten gemäß der norwegischen Zivilprozessordnung
(Gesetz Nr. 90 vom 17. Juni 2005 erfüllt werden.
Stand: 7. September 2023
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ANHANG ZU AGB – COVID-19-BEDINGUNGEN
1. EINVERSTÄNDNIS ZUR EINHALTUNG DER COVID-19-RICHTLINIEN UND -VERFAHREN
Die COVID-19-Richtlinien und -Verfahren berücksichtigen die Ratschläge unserer medizinischen Berater, die Leitlinien und
Richtlinien der Gesundheitsbehörden sowie die geltenden Gesetze. Das Virus und die Pandemie verändern sich ständig, und die
Regeln können sich von Zeit zu Zeit ändern. Die COVID-19-Richtlinien und -Verfahren können daher auch von uns geändert
werden, um solche Änderungen zu berücksichtigen.
Sie erklären sich damit einverstanden, die hier beschriebenen Richtlinien und Verfahren während Ihrer Reise jederzeit
einzuhalten. Wir können diese Richtlinien und Verfahren von Zeit zu Zeit aktualisieren und werden die Hurtigruten Safer
Together Webseite unter hurtigruten.de (https://www.hurtigruten.de/expeditions-seereisen-praktischeinformationen/gesundheit-und-sicherheit/) mit Informationen über die bestehenden Infektionskontrollmaßnahmen
aktualisieren Sie erklären sich damit einverstanden, die auf der Safer Together Webseite beschriebenen geänderten Richtlinien
und Verfahren einzuhalten. Hurtigruten wird alle wirtschaftlich zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um die Passagiere
so rechtzeitig wie möglich über alle Änderungen zu informieren (unabhängig davon, ob sie vor der Abfahrt oder an Bord in Kraft
treten). In den nachstehenden Abschnitten finden Sie Beispiele für die möglicherweise geltenden Richtlinien und Verfahren.
Die Kontrolle über die Schiffe verbleibt beim Schiffskapitän, der die Richtlinien und Verfahren von Zeit zu Zeit ändern oder
zusätzliche Maßnahmen aufgrund der Gesundheit und Sicherheit an Bord gemäß dem norwegischen Schiffssicherheitsgesetz
verlangen kann. Darüber hinaus können die örtlichen Gesundheitsbehörden Maßnahmen auf den Schiffen auferlegen, wie z. B.
eine Schiffsquarantäne, oder die Anordnung, dass Passagiere von Bord gehen müssen. Alle Passagiere an Bord müssen sich an
solche Anweisungen halten.
2. COVID-19-RICHTLINIEN UND -VERFAHREN
Ihnen ist bekannt, dass die COVID-19-Richtlinien und -Verfahren Folgendes umfassen können (aber nicht darauf beschränkt sein
müssen):
(1) Anforderung eines Gesundheitsfragebogens vor der Einschiffung (den Sie sich verpflichten, genau,
wahrheitsgemäß und vollständig auszufüllen), einschließlich einer eidesstattlichen Erklärung, dass die gemachten
Angaben korrekt sind.
(2) Temperaturmessungen (z.B. beim Einschiffen und beim Betreten der Speiseräume) und Tests(z. B. mit Antigentests
oder PCR-Tests) vor der Reise, beim Einschiffen und/oder in regelmäßigen Abständen während der Reise. Die
Kosten für diese Tests können Ihnen auferlegt werden. Die Kosten für die Tests bei Einschiffung können je nach Art
des Tests zwischen 30 EUR und 150 EUR liegen.
(3) Die Vorgabe, dass Passagiere geimpft sein müssen und einen für Hurtigruten akzeptablen Nachweis gemäß den
zum Zeitpunkt der Reise geltenden Richtlinien und Verfahren vorweisen können müssen. Hurtigruten kann den
Nachweis vor der Einschiffung überprüfen. Zu den erforderlichen Impfungen kann die regelmäßige Auffrischung der
COVID-19-Impfung mit einem von der WHO zugelassenen Impfstoff (einschließlich der ersten Impfserie und der
Boosterimpfung) mit einem zugelassenen Impfstoff gehören. Bitte informieren Sie sich auf der Hurtigruten Safer
Together-Webseite über die neuesten Informationen, da sich die Anforderungen aufgrund von Änderungen der
allgemeinen Virussituation oder der geltenden Gesetze ändern können. Auf der Webseite finden Sie auch aktuelle
Informationen über Impfvorschriften für Kinder und über die Verwendung von Genesungsbescheinigungen.
(4) Das Tragen von Gesichtsmasken, die den von Hurtigruten von Zeit zu Zeit erlassenen Richtlinien entsprechen
(medizinische Qualität, FFP2 und N95). Das Tragen von Gesichtsmasken kann sowohl an Bord der Kreuzfahrt als
auch während der Flüge, auf den Flughäfen und in den Terminals sowie auf Ausflügen verlangt werden. In der Regel
ist das Tragen eines Mundschutzes nicht erforderlich, wenn Sie sich in Ihrer Kabine oder auf dem Balkon aufhalten,
wenn Sie essen oder trinken oder wenn Sie sich im Freien aufhalten.
(5) Absondern (Isolation) von Passagieren in Kabinen (entweder in der eigenen Kabine der Passagiere oder in speziell
für die Isolation vorgesehene Kabinen), Quarantäne oder Notausschiffung von Passagieren, wenn diese
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Maßnahmen nach alleinigem Ermessen von Hurtigruten erforderlich sind, um die Verbreitung von COVID-19 zu
verhindern oder zu verlangsamen.
Ihnen kann die Einschiffung verweigert werden, wenn Sie Symptome von COVID-19 aufweisen, wie z. B. Husten, Kurzatmigkeit,
Atembeschwerden, Fieber oder Schüttelfrost, Geschmacks- oder Geruchsverlust, Erbrechen oder Durchfall.
Hurtigruten kann auch social distancing, Händedesinfektion und veränderte Kapazitätsregelungen für Aktivitäten (sowohl an
Bord als auch bei Ausflügen) anordnen. Im Falle eines Ausbruchs können Dienstleistungen und Einrichtungen (z. B. Saunen,
Pools, Whirlpools und Fitnessstudio) geschlossen werden, wenn dies notwendig oder sinnvoll ist, um die Verbreitung von
COVID-19 einzudämmen. Ebenso kann die Möglichkeit an Land zu gehen eingeschränkt werden.
Die Vorschriften und Reisebeschränkungen ändern sich ständig. Sie sind dafür verantwortlich, dass Sie die
Einreisebestimmungen in jedem Land, das Sie während der Reise besuchen, einhalten (z. B. Impf- und Testanforderungen,
Quarantäneverpflichtungen und Einreiseregistrierungsformulare), unabhängig davon, ob Sie beabsichtigen, von Bord zu gehen.
3. VERBINDLICHE EINHALTUNG UND AUSSCHLUSS
Wenn Sie oder einer Ihrer Mitreisenden die COVID-19-Richtlinien und -Verfahren von Hurtigruten nicht einhalten, haben der
Veranstalter, das Beförderungsunternehmen und Hurtigruten das Recht, Ihnen die Einschiffung zu verweigern, Ihnen die
Wiedereinschiffung nach dem Landgang zu verweigern, Sie von Bord zu verweisen oder Sie bei Behörden und
Gesundheitsbehörden anzuzeigen.
Bei Nichteinhaltung dieser Bedingungen haben Sie keinen Anspruch auf Erstattung oder Entschädigung jeglicher Art. Sie tragen
die alleinige Verantwortung für alle damit verbundenen Kosten und Strafen.
Weder Hurtigruten noch der Veranstalter, das Beförderungsunternehmen (oder einer ihrer Direktoren, leitenden Angestellten
oder Vertreter), die Besatzung oder der Kapitän haften für Schäden oder Kosten, die Ihnen infolge der Verweigerung der
Einschiffung, der Verweigerung der Wiedereinschiffung, der Ausschiffung oder anderer Maßnahmen aufgrund der
Nichteinhaltung dieser Bedingungen entstehen.
4. WENN SIE VOR DER REISE POSITIV AUF COVID-19 GETESTET WURDEN
Wenn Sie in den letzten 14 Tagen vor Ihrer Einschiffung oder bei der Einschiffung positiv auf COVID-19 getestet wurden, engen
Kontakt zu einer Person hatten, bei der COVID-19 bestätigt oder vermutet wird, oder Hurtigruten oder das
Beförderungsunternehmen anderweitig feststellt, dass Sie aufgrund von COVID-19 nicht in der Lage sind, an Bord zu gehen,
kann Hurtigruten Ihnen die Einschiffung verweigern. In solchen Fällen (es sei denn, Hurtigruten stellt fest, dass Sie die COVID19-Richtlinien und -Verfahren von Hurtigruten oder diese AGB nicht eingehalten haben) hat ein Passagier, dem die Einschiffung
aufgrund einer bekannten oder vermuteten Infektion mit COVID-19 verweigert wurde, Anspruch auf einen Gutschein für
künftige Expeditions-Seereisen ("FCC-Gutschein“) in Höhe des für die Seereise gezahlten Betrags. Wenn die Passagiere andere
Leistungen (z. B. Flüge, Hotels und Transport) gebucht haben, werden die Stornierungskosten für diese Leistungen von der
Gutscheinsumme abgezogen.
Dieses Angebot gilt nur für Buchungen zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 30. Juni 2023 für unsere Expeditions-Seereisen, mit
Abfahrt vor dem 31. Dezember 2023. Der FCC-Gutschein muss innerhalb von 12 Monaten nach der Einschiffungsverweigerung
genutzt werden und die neue Expeditions-Seereise, die Sie buchen, muss innerhalb von 18 Monaten (gerechnet ab der
Einschiffungsverweigerung) stattfinden. Falls Sie den FCC-Gutschein nicht innerhalb der Frist in Anspruch nehmen, verfällt
dieses Angebot automatisch und hat keinen Wert mehr. Alle Werbeaktionen oder Angebote, die für die ursprüngliche Buchung
verfügbar oder anwendbar sind, gelten nicht für die nachfolgende Buchung, die mit dem FCC-Gutschein vorgenommen wird.
Der FCC-Gutschein ist nicht übertragbar. Der FCC-Gutschein hat keinen Barwert und kann nicht für eine Erstattung verwendet
werden. Nur einzelne, namentlich genannte Passagiere, die mit Hurtigruten reisen, sind berechtigt, einen FCC-Gutschein zu
erhalten. Agenten und Charterer sind nicht teilnahmeberechtigt und dieser Abschnitt gilt nicht für Passagiere, die gecharterte
Reisen gebucht haben. Dieses Angebot verliert seine Gültigkeit, wenn Hurtigruten keinen Test vor der Reise mehr verlangt oder
empfiehlt.
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Wenn Sie in diesen Fällen einen FCC-Gutschein erhalten, ist das Ihre einzige Entschädigung. Weder Hurtigruten noch der
Veranstalter oder das Beförderungsunternehmen sind dann verpflichtet, eine andere Entschädigung zu zahlen, etwa zur
Deckung der Kosten für eine andere Unterkunft oder für die Reise zum oder vom Ort der Einschiffung oder Ausschiffung.
Hurtigruten kann von den Gästen verlangen, dass sie ihr positives Testergebnis vor der Gewährung des FCC mit einem für
Hurtigruten akzeptablen Nachweis dokumentieren (z. B. mit einem Testzertifikat von einem Arzt oder einem zertifizierten
Testanbieter).
Sie können sich auch entscheiden, Ihre Buchung gemäß den oben aufgeführten AGB zu stornieren, wobei die entsprechenden
Stornierungsgebühren anfallen.
5. EMPFEHLUNG, ÄRZTLICHEN RAT EINZUHOLEN
Wir empfehlen Ihnen, mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin zu besprechen, ob die Reise ratsam ist, und sich bei der
Weltgesundheitsorganisation (WHO) oder den Gesundheitsbehörden in Ihrem Heimatland zum neuesten Stand zu informieren.
Einige Gruppen haben ein höheres Risiko für schwere Erkrankungen oder lebensbedrohliche Komplikationen durch COVID-19.
Nach Angaben der WHO verläuft COVID-19 häufig schwerer bei Menschen, die älter als 60 Jahre sind oder an Krankheiten wie
Lungen- oder Herzkrankheiten, Diabetes oder Erkrankungen, die das Immunsystem beeinträchtigen, leiden. Auch andere
Krankheiten und chronische Leiden können den Schweregrad beeinflussen.
Sie nehmen zur Kenntnis und akzeptieren, dass Sie oder andere Passagiere während Ihrer Reise (insbesondere an Bord des
Schiffes, während Flügen, auf dem Weg zum oder vom Schiff, in Hotels, Terminals und Flughäfen oder während Ausflügen)
übertragbaren Krankheiten ausgesetzt sein können, insbesondere Grippe, Norovirus, COVID-19 und Erkältungen. Sie sind sich
bewusst und akzeptieren, dass das Risiko einer Ansteckung mit solchen Krankheiten naturgemäß bei vielen Aktivitäten besteht,
bei denen Menschen zusammenkommen, interagieren und gemeinsame Einrichtungen nutzen, selbst mit Richtlinien und
Verfahren für COVID-19. Dieses Risiko liegt außerhalb der Kontrolle von Hurtigruten, dem Veranstalter und dem
Beförderungsunternehmen und kann nicht ausgeschlossen werden.
Stand: 23. September 2022