Mo.-Fr.: 8-21 Uhr, Sa.-So.: 10-19 Uhr & Feiertage: 10-19 Uhr
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Wählen Sie Ihren Kreuzfahrtexperten1. Abschluss des Reisevertrages
1.1. Mit der Buchungserklärung/Anmeldung, die schriftlich, mündlich, fernmündlich, per E-Mail oder über das Internet erfolgen kann, bietet der Reisende Dreamlines.de den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung verbindlich an. Bei elektronischen Buchungen bestätigt der Reiseveranstalter den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Wege. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahmebestätigung des Buchungsauftrags dar.
1.2. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch Dreamlines.de zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Unverzüglich nach Vertragsschluss wird Dreamlines.de dem Reisenden die Buchungsbestätigung aushändigen. Eine Buchungsbestätigung ist entbehrlich, wenn die Buchungserklärung des Reisenden weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn abgegeben wird.
1.3. Der die Buchung vornehmende Reisende haftet für alle Verpflichtungen von mit angemeldeten Reisenden aus dem Reisevertrag, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte schriftliche Erklärung übernommen hat.
1.4. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das von Dreamlines.de für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende dieses geänderte Angebot innerhalb der Frist annimmt. Das Tätigen der Anzahlung zählt hierbei als Annahme.
2. Zahlungsbedingungen
2.1. Nach Vertragsschluss wird dem Reisenden gemäß § 651 k Abs. 3 BGB ein Sicherungsschein ausgehändigt. Nach Aushändigung des Sicherungsscheines ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises durch den Reisenden zu leisten.
2.2 Die Restzahlung von 80% ist 42 Tage vor Abreise durch den Reisenden zu leisten, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird. Bei kurzfristigen Buchungen, die weniger als 42 Tage vor dem Abreisedatum liegen, ist der Reisepreis sofort bei Buchung mit Abschluss des Reisevertrages fällig.
2.4. Die Zahlung kann per Überweisung, Bankeinzug (SEPA-Lastschrift) oder Kreditkarte (Visa- oder Mastercard erfolgen.) Die Zahlung per Bankeinzug setzt die Erteilung eines SEPA Mandates voraus. Die Vorabankündigung (Prenotification) der bevorstehenden Abbuchung geht aus der Rechnung hervor. Die Frist der Prenotification beträgt mindestens zwei Werktage.
2.5 Die Zahlarten SEPA Lastschrift und Überweisung sind gebührenfrei. Bei Zahlung per Kreditkarte fällt eine Gebühr von 1% des Reisepreises, max. allerdings EUR 50,- an.
3. Leistungen
3.1. Die Leistungsverpflichtung von Dreamlines.de ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung sowie der darin in Bezug genommenen Leistungsbeschreibung der auf der Homepage zum Zeitpunkt der Buchung vorhandenen Leistungsbeschreibung.
3.2. Leistungsträger (Beherbergungs- und Verpflegungsbetriebe, Beförderungsunternehmen für Schiff, Bus und Fahrbetrieben) sind von der Dreamlines.de nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung von Dreamlines.de, deren Angebot oder Buchungsbestätigung hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern.
3.3. Sonstige Leistungsangaben, z.B. von den Leistungsträgern sind für diesen unverbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Reisenden zum Gegenstand der vertraglichen Leistungen von Dreamlines.de gemacht wurden
4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1 Änderungen und Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, und die von der Dreamlines.de nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind, nicht zu einer wesentlichen Änderung der Reiseleistung führen und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Dreamlines.de ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen und Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
4.2 Dreamlines.de behält sich Preisänderungen nur dann vor, wenn zwischen Buchung und Reisebeginn mindestens vier Monate liegen und falls seitens der Leistungsträger eine Preisanpassung nach Abschluss des Reisevertrages durchgeführt worden sein sollte. Eine Anpassung ist bis maximal 21 Tage vor Reiseantritt zulässig. Der Differenzbetrag errechnet sich zwischen ursprünglichen und geänderten Kosten wie Beförderungskosten, Abgaben für bestimmte Leistungen (Hafen-Flughafengebühren, Treibstoffkosten) oder Wechselkursveränderungen.
4.3 Dreamlines.de wird im Fall einer Preisänderung diese gegenüber dem Reisenden in Umfang und Grund ausführlich darlegen.
4.4 Im Falle einer Preiserhöhung um mehr als 5% oder bei einer nicht unerheblichen Veränderung der Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, vom Reisevertrag gebührenfrei zurückzutreten oder an einer mindestens gleichwertigen Reise teilzunehmen, sofern der Veranstalter diese ohne Mehrpreis anbieten kann.
5. Rücktritt durch den Reisenden, Umbuchung
5.1. Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reisv zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der Dreamlines.de. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
5.2. Tritt der Reisende vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann Dreamlines.de Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für ihre Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen.
5.3. Dreamlines.de kann den Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalisieren
bis 180 Tage vor Reiseantritt 30% des Reisepreises, mindestens EUR 150,-
vom 180.-120. Tag vor Reiseantritt 30% des Reisepreises, mindestens EUR 400,-
vom 120.- 61. Tag vor Reiseantritt 40% des Reisepreises
vom 60. Tag vor Reiseantritt bis zum Reisebeginn 100% des Reisepreises
5.4. Dem Reisende bleibt es vorbehalten, Dreamlines.de nachzuweisen, dass wesentlich geringere Kosten als die geltend gemachte Pauschale entstanden ist. In diesem Fall ist der Reisende zur Bezahlung der geringeren Kosten verpflichtet.
5.5 Teilstorno: Bei Teilstornierung eines Reiseteilnehmers aus einer Kabine, steht Dreamlines.de eine pauschale Entschädigung in Höhe von 95% zu. Falls die tatsächlichen entstandenen Kosten niedriger liegen, ist Dreamlines.de bestrebt, eine geringere Entschädigung nach billigem Ermessen zu bestimmen.
5.6. An Stelle einer pauschalen Entschädigung nach der vorstehenden Regelung kann Dreamlines.de ihre konkret entstandenen Kosten entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen als Schaden geltend machen. Diese können auch höher sein als nach den vorstehenden Pauschalen. Dreamlines.de ist in diesem Fall verpflichtet, dem Reisenden die Aufwendungen im Einzelnen zu beziffern und zu belegen.
5.7. Werden auf Wunsch des Reisendens nach Vertragsschluss für eine Reise Änderungen hinsichtlich der Reiseteilnehmer, des Ortes, der Reisedauer oder des Namens durchgeführt , sofern ihre Durchführung überhaupt noch möglich ist, wird ein Umbuchungsentgelt von bis zu EUR 150,- pro Person erhoben. Erfolgt ein solcher Änderungswunsch weniger als 90 Tage vor Reiseantritt, ist eine Änderung nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gemäß Ziffer 5.3. und gleichzeitiger Neuanmeldung möglich.
5.8. Durch die vorstehenden Regelungen bleibt das Recht des Reisenden, entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen (§ 651b BGB) einen Ersatzteilnehmer zu stellen, unberührt. Dreamlines.de kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht entspricht. Ein in den Reisevertag eintretender Dritter tritt Dreamlines.de gegenüber gemeinsam mit dem Reisenden als Gesamtschuldner auf. Die durch Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten können mit bis zu EUR 150,- pro Person berechnet werden.
5.9. Dem Reisenden wird empfohlen, etwaige Erklärungen schriftlich abzugeben. Die durch Rücktritt oder Änderung entstandenen Gebühren sind sofort fällig.
5.10. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich Dreamlines.de bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
7.1. Dreamlines.de kann nach Antritt der Reise den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung von Dreamlines.de oder einem Beauftragten nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass sie sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt Dreamlines.de, behält es den Anspruch auf den Reisepreis; Dreamlines.de muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
7.2. Dreamlines.de kann bei Nichterreichen einer in der Reiseausschreibung genannten Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Bestimmungen vom Reisevertrag zurücktreten:
a) Die Mindesteilnehmerzahl ist in der Buchungsbestätigung anzugeben oder dort auf die entsprechenden Angaben in der Reiseausschreibung zu verweisen.
b) Dreamlines.de ist verpflichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
c) Der Reisende kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn Dreamlines.de in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisende aus Ihrem Angebot anzubieten. Der Reisende hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise gegenüber der Dreamlines.de geltend zu machen.
8. Beschränkung der Haftung von Dreamlines.de
Die vertragliche Haftung der Dreamlines.de für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit Dreamlines.de für einen dem Reisende entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
9. Gewährleistung, Kündigung durch den Reisenden, Anzeigepflicht
9.1. Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Dreamlines.de kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Dreamlines.de kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt.
9.2. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde.
9.3. Der Reisende ist verpflichtet seine Beanstandung unverzüglich Dreamlines.de oder der dem Reisenden hierfür benannten Stelle anzuzeigen. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
9.4. Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet Dreamlines.de innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag - in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung - kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, der Dreamlines.de erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von der Dreamlines.de verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Der Reisende schuldet Dreamlines.de den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Reisepreises sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.
9.5. Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den Dreamlines.de nicht zu vertreten hat.
10. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
10.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber der Dreamlines.de geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
10.2. Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Dreamlines.de oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Dreamlines.de beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Dreamlines.de oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Dreamlines.de beruhen.
10.3. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr.
10.4. Die Verjährung nach Ziffer 10.2 und 10.3 beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach den vertraglichen Vereinbarungen enden sollte.
10.5. Schweben zwischen dem Kunden und der Dreamlines.de Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder Dreamlines.de die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
11. Rechtswahlund Gerichtsstand
11.1. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen der Dreamlines.de und Reisenden, die keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschlandhaben, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung
11.2. Der Reisende kann Dreamlines.de nur an deren Sitz verklagen.
11.3.Für Klagen von Dreamlines.de gegen den Reisende ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
In diesen Fällen ist der Sitz von Dreamlines.de maßgebend.
11.4. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, soweit sich aus internationalen
Abkommen oder aus Bestimmungen der Europäischen Union, die auf den Reisevertrag anzuwenden sind zu Gunsten des Reisenden als Verbraucher etwas anderes ergibt.
DREAMLINES.de
by Dreamlines GmbH
Neuer Wall 43
20354 Hamburg
Handelsregister Hamburg: HRB 111011
USt-ID DE267164943
SEPA Gläubigeridentifikationsnummer DE36ZZZ00000921403
Geschäftsführer: Felix Schneider
Hamburg im Juli 2014