Daher rät ETI deutschen Staatsangehörigen zu einer Erkundigung über die aktuell zum Reisezeitraum gültigen Visa- und Einreisevorschriften für das Reiseland beim Auswärtigen Amt, Tel.: 030-5000-0 oder www.auswaertiges-amt.de und insbesondere auch bei den Konsulaten des betreffenden Reiselandes direkt. Sofern der Reisende nicht die deutsche Staatsangehörigkeit hat, muss sich der Reisende über die für ihn geltenden, gültigen Einreisebedingungen rechtzeitig direkt bei dem zuständigen Konsulat oder Botschaft erkundigen. Die letztendliche Sorgfaltspflicht zur Erfüllung der Einreisebestimmungen am Abreisetag obliegt allerdings ausschließlich dem Reisenden.
13.3. Nicht-Erfüllung der Einreisebestimmungen durch den ReisendenETI weist ausdrücklich darauf hin, dass bei Nicht Erfüllung der Einreisebestimmungen bspw. Durch Vorlage eines unzureichend gültigen Ausweis- oder Einreisedokumentes dem Reisenden durch die
jeweilige Fluggesellschaft die Flugbeförderung oder auch bei Flugbeförderung die Einreise in das Zielgebiet / Urlaubsland verweigert werden kann.
13.4. Gesundheitsvorschriften ETI wird ebenfalls im Rahmen der üblichen Sorgfalt Empfehlungen zu Gesundheitsvorschriften aussprechen; dies ersetzt jedoch nicht Ihre eigenständige Verantwortlichkeit, sich über evtl. notwendige od. ratsame medizinischer Vorsorge bei einem Arzt seiner Wahl rechtzeitig vor Reisebeginn zu erkundigen und eigenständig Maßnahmen zu treffen. Zu aktuellen Gesundheitsvorschriften und Empfehlungen empfiehlt ETI ebenfalls, sich an das Auswärtige Amt zu wenden, (Tel.: 030-5000-0) und
www.auswaertiges-amt.de.