Mo.-Fr.: 8-21 Uhr, Sa.-So.: 10-19 Uhr & Feiertage: 10-19 Uhr
Mo.-Fr.: 11-18 Uhr
Wählen Sie Ihren KreuzfahrtexpertenDie Reisebedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen
den Reisenden und der UC Unlimited Cruises GmbH & Co. KG. Sämtliche
Buchungen werden ausdrücklich nur auf der Grundlage der nachstehenden
Allgemeinen Reisebedingungen entgegengenommen. Sie gelten ergänzend zu den §§
651a - m BGB und den §§ 4 - 11 BGB InfoV.
1. Anmeldung, Reisebestätigung
1.1. Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie UC Unlimited Cruises den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Für uns wird der Reisevertrag erst dann verbindlich, wenn wir Ihnen die Buchung und den Preis der Reise schriftlich bestätigen. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss erhalten Sie die schriftliche Bestätigung. Diese Bestätigung enthält die wesentlichen Bestandteile der gebuchten Reiseleistungen. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb von 10 Tagen die Annahme erklären.
1.2. Vormerkungen sind Anmeldungen für noch nicht
ausgeschriebene Reisen. Sie werden nach der Verfügbarkeit in Festbuchungen
umgewandelt, sobald der Katalog und die Preise für die betroffene Saison
erschienen sind.
2. Bezahlung
2.1. Mit Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung und
Übermittlung des Sicherungsscheins werden 20% des Reisepreises als Anzahlung
sofort fällig. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Der
Zahlungsbetrag setzt sich zusammen aus Anzahlung plus Versicherungsprämie.
Zahlungen haben unter Angabe der auf der Reisebestätigung ersichtlichen
Rechnungsnummer zu erfolgen. Ihre auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen sind
gemäß § 651 k BGB insolvenzgesichert. Das Reisebüro tritt ausschließlich als
Vermittler beim Abschluss des Reisevertrages auf. Es ist nicht zur
Entgegennahme von Zahlungen auf den Reisepreis befugt.
2.2. Die Beträge für An-, Restzahlung und gegebenenfalls
Stornierung ergeben sich aus der Bestätigung.
2.3. Bei Buchungen die ab dem 30. Tag vor Reisebeginn
(kurzfristige Buchungen) getätigt werden ist der volle Reisepreis sofort bei
Buchung fällig.
2.4. Zur Absicherung der Kundengelder hat UC Unlimited
Cruises das Insolvenzrisiko bei der R+V Versicherung abgesichert.
2.5. Wenn bis zum Reiseantritt der Reisepreis nicht
vollständig bezahlt ist, wird der Vertrag nach Mahnung und Nachfristsetzung
aufgelöst. Der Veranstalter kann als Entschädigung Rücktrittsgebühren entsprechend
der unter Ziff. 5 genannten Stornopauschalen verlangen, es sei denn, dass
bereits zu diesem Zeitpunkt ein erheblicher Reisemangel vorliegt.
2.6. Kosten für Nebenleistungen, wie die Besorgung von Visa
etc. sowie telegraphische oder telefonische Reservierungen oder Anfragen sind
nicht im Reisepreis enthalten. Falls Kosten dieser Art entstehen, zahlen Sie
diese bitte extra an das Reisebüro.
2.7. Die Kosten für eine über Unlimited Cruises
abgeschlossene Versicherung werden zusammen mit der Anzahlung fällig. Kosten
für eine Stornierung werden sofort fällig.
3. Leistungen, Preise
3.1. Alle Preise gelten pro Person. Ihr Reisepreis
beinhaltet alle Übernachtungen und Mahlzeiten an Bord des gebuchten Schiffes
mit Ausnahme der Mahlzeiten in kostenpflichtigen Spezialitätenrestaurants
angebotenen Speisen und Getränke, alle Unterhaltungsveranstaltungen an Bord und
- wo anwendbar (s. Katalogausschreibung) - Transfers zwischen Flughafen, Hotel
und Schiff. Nicht eingeschlossen sind Ausgaben für den persönlichen Bedarf,
Fakultativ Programme, Aktivitäten, alkoholische oder Erfrischungsgetränke,
Wäscherei und chemische Reinigung, Landausflüge, medizinische Behandlung sowie
Inanspruchnahme von Wellnessanwendungen und Friseur. Die genannten Hafentaxen
und Steuern sind im Reisepreis enthalten.
3.2. Die vertraglichen Leistungen ergeben sich aus den
jeweiligen Leistungsbeschreibungen (z.B. Katalog, Flyer, Internet) und den
hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Bestätigung. Vor Vertragsabschluss
können wir jederzeit eine Änderung der Leistungsbeschreibungen vornehmen, über
die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.
4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1. Es kann sich als notwendig erweisen, einzelne
Reiseleistungen, z.B. Fahrtrouten auch nach Vertragsschluss zu ändern.
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt
des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von UC
Unlimited Cruises nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur
gestattet, soweit diese unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten
Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben
unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind
4.2. UC Unlimited Cruises behält sich vor, den im
Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten
oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafenoder Flughafengebühren oder
Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie
folgt zu ändern:
4.2.1. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages
bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann UC
Unlimited Cruises den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung
erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann UC
Unlimited Cruises vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) In anderen Fällen werden die Beförderungsunternehmen pro
Beförderungsmittel gefordert, die zusätzlichen Beförderungskosten durch die
Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels zuteilen. Den sich so
ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann UC Unlimited Cruises vom
Reisenden verlangen.
4.2.2. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages
bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber UC Unlimited
Cruises erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag
heraufgesetzt werden.
4.2.3. Bei der Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des
Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich
die Reise dadurch für UC Unlimited Cruises verteuert hat.
4.2.4. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen
Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und
die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten
und bei Vertragsschluss für UC Unlimited Cruises nicht vorhersehbar waren
4.2.5. Im Fall einer nachträglichen Änderung des
Reisepreises hat UC Unlimited Cruises den Reisenden unverzüglich zu
informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam.
Falls Preiserhöhungen 5 % übersteigen oder im Fall einer erheblichen Änderung
einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühr vom
Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen
Reise zu verlangen, wenn UC Unlimited Cruises in der Lage ist, eine solche ohne
Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.
4.3. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der
Erklärung gegenüber UC Unlimited Cruises geltend zu machen.
4.4. Nachträgliche Änderungen der Katalogangebote
(hinsichtlich der Berichtigung von Irrtümern oder Rechenfehlern) bleiben bis
zur schriftlichen Bestätigung durch UC Unlimited Cruises vorbehalten. Erfolgen
sie erst mit der Bestätigung, wird auf Punkt 1.1. dieser Reisebedingungen
verwiesen.
4.5. Bei Schiffsreisen entscheidet über notwendig werdende
Änderungen der Fahrtzeit und/oder der Routen, etwa aus Sicherheits-oder
Witterungsgründen, allein der Kapitän. Abfahrtszeiten werden nur unter Vorbehalt
angegeben.
4.6. Einstufung in eine höhere Kategorie. Der Veranstalter
und die Reedereien behalten sich das Recht vor, Gästen nach eigenem Ermessen
und ohne Preisaufschlag eine höhere Kabinenkategorie zuzuweisen.
5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzperson
5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise
zurücktreten. Im Interesse des Reisenden (Beweissicherung) und zur Vermeidung
von Missverständnissen sollte der Rücktritt schriftlich erklärt werden. Die
Erklärung wird an dem Tag wirksam, an dem sie bei UC Unlimited Cruises eingeht.
Tritt der Reisende vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so
verlangen wir gemäß § 651 i BGB Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen
und für seine Aufwendungen. Rücktrittspauschalen sind auch dann zu zahlen, wenn
sich ein Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig zu den mit den Reisedokumenten
bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen Abflughafen oder Anreiseort einfindet
oder wenn die Reise wegen Fehlens der Reisedokumente wie z.B. Reisepass oder
notwendige Visa, nicht angetreten wird. Der pauschalierte Anspruch auf
Rücktrittsgebühren beträgt in der Regel pro Person bei Stornierung:
5.1.2 Unlimited Cruises
- bis 150 Tage vor Reisebeginn: 20% des Reisepreises
- 149 - 121 Tage vor Reisebeginn: 30% des Reisepreises
- 120 - 90 Tage vor Reisebeginn: 50% des Reisepreises
- 89 - 50 Tage vor Reisebeginn: 70% des Reisepreises
- ab 49 Tage vor Reisebeginn: 90% des Reisepreises
5.2. Es steht dem Reisenden frei, gegenüber UC Unlimited
Cruises den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder
Nichtantritt der Reise keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind,
als die von UC Unlimited Cruises geforderte Pauschale. Rücktrittsgebühren, sind
bei Mitteilung an den Reiseveranstalter jeweils gerechnet auf den Reisepreis
fällig
5.3. Umbuchungen
Auf ihren Wunsch nehmen wir eine
Abänderung der Reiseanmeldung (Umbuchung) vor. Dafür werden 50,- € pro Person
bis zum 150. Tag vor Reiseantritt erhoben. Als Umbuchungen gelten Änderungen
hinsichtlich des Reisetermins, des Kundennamens, des Schiffes oder der
Beförderung (Art, Termin und Reiseantrittsort) zum Hafen, sofern diese bei
Unlimited Cruises gebucht wurden. Änderungen nach der oben erwähnten Frist
können, sofern sie überhaupt durchführbar sind, nur nach Rücktritt vom
Reisevertrag zu den Bedingungen gemäß Ziffer 5.1. bei gleichzeitiger
Neuanmeldung vorgenommen werden.
5.4 Ersatzperson
Bis zum Reisebeginn kann der Reisende
verlangen, dass eine dritte Person in seine Rechte und Pflichten aus dem
Reisevertrag eintritt. Es bedarf dazu der Mitteilung an UC Unlimited Cruises.
UC Unlimited Cruises kann dem Wechsel der Person widersprechen, wenn die
Ersatzperson den besonderen Reiseanforderungen nicht genügt bzw. gesetzliche
Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson
an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, ist UC Unlimited Cruises
berechtigt, die durch die Teilnahme der Ersatzperson entstandenen Mehrkosten zu
verlangen. Für den Reisepreis und für die durch Eintritt der Ersatzperson
entstehenden Mehrkosten haften der ursprünglich angemeldete Teilnehmer und die
Ersatzperson als Gesamtschuldner
6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
6.1. Der Veranstalter kann den Reisevertrag kündigen, ohne
Einhaltung einer Frist, wenn die Durchführung der Reise trotz einer
entsprechenden Abmahnung durch den Reiseveranstalter vom Reisenden nachhaltig
gestört wird oder wenn sich der Reisende in starkem Maß vertragswidrig verhält,
so dass eine sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Der
Veranstalter behält jedoch den Anspruch auf den Reisepreis. Evtl. Mehrkosten
für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst. Der Veranstalter muss sich
jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen
lassen, die aus einer anderen Verwendung nicht in Anspruch genommener
Leistungen erlangt werden, einschließlich evtl. Erstattungen durch
Leistungsträger.
6.2. Rücktritt bei Nichterreichen der
Mindestteilnehmerzahl. Wenn in der Reisebeschreibung und der Reisebestätigung
auf eine erforderliche Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird, kann der
Reiseveranstalter bei deren Nichterreichen bis 4 Wochen vor Reiseantritt die
Reise absagen. Der Reiseveranstalter informiert den Reisenden
selbstverständlich zu einem früheren Zeitpunkt, sofern ersichtlich wird, dass
die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann. Die Absage wird dem
Reisenden unverzüglich zugeleitet. Der Reisende erhält den eingezahlten
Reisepreis zurück.
6.3. Der Reiseveranstalter kann bis 4 Wochen vor
Reiseantritt von der Reise zurücktreten: wenn die Durchführung der Reise nach
Ausschöpfung aller Möglichkeiten für den Reiseveranstalter deshalb nicht
zumutbar ist, weil die ihm im Falle der Durchführung entstehenden Kosten eine
Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise,
bedeuten würde. Ein Rücktrittsrecht des Reiseveranstalters besteht jedoch
nicht, wenn er die dazu führenden Umstände zu vertreten hat (z.B.
Kalkulationsfehler) oder wenn er diese Umstände nicht nachweisen kann. Die
Rücktrittserklärung wird dem Reisenden unverzüglich zugeleitet. Im Falle des
Rücktritts nach Ziffer 6.2. durch den Reiseveranstalter ist der Reisende
berechtigt, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu
verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne
Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat
dieses Recht unverzüglich nach der Rücktrittserklärung durch den
Reiseveranstalter diesem gegenüber geltend zu machen. Sofern der Reisende von
seinem Recht auf Teilnahme an einer gleichwertigen Reise keinen Gebrauch macht,
erhält er den gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
7. Kündigung aufgrund außergewöhnlicher
Umstände
7.1. Wegen der Kündigung des Reisevertrages in Fällen
höherer Gewalt verweisen wir auf § 651 j BGB. Dieser hat folgenden Wort-laut:
(1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer
Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der
Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser
Vorschrift kündigen. (2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so findet
die Vorschrift des § 651 e Abs. 3 Satz 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Wenn
die Beförderung zum und vom Erfüllungsort vereinbart ist sind die Mehrkosten
für die Rückbeförderung von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen
fallen Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
7.2. Reisehinweise des Auswärtigen Amtes erhält der
Reisende im Internet unter www.auswaertges-amt.de oder unter der Telefonnummer
03018-17-2000.
8. Reiseschutz
Damit Sie in Ihrem Urlaub gut geschützt sind, bieten wir
ihnen verschiedene Versicherungspakete an. Die Versicherungen sollten sofort
bei Buchung der Reise, müssen spätestens jedoch 30 Tage vor planmäßigem
Reisantritt, abgeschlossen werden. Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor
Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens
innerhalb der nächsten 3 Werktage möglich.
9. Gewährleistung und Haftung
9.1. Eine Haftung für Angaben in Hotel-, Ortsoder
Schiffsprospekten, welche nicht Vertragsgegenstand sind, kann der
Reiseveranstalter nicht übernehmen, da er auf deren Entstehung keinen Einfluss
nehmen kann und deren Überprüfung auf die Richtigkeit nicht erfolgt.
9.2. Wird eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß
erbracht, kann der Reisende innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. Der
Veranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen
Aufwand erfordert. Er kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine
gleichoder höherwertige Ersatzleistung erbringt, sofern die Nichterbringung
oder nicht vertragsgemäße Erbringung nicht auf einem Umstand beruht, der nach
Vertragsabschluss eingetreten ist und nicht von ihm wider Treu und Glauben
herbeigeführt worden ist.
9.3. Der Reisende kann nach Rückkehr von der Reise eine
Minderung des Reisepreises verlangen, falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß
erbracht worden sind und er es nicht schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
9.4. Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich
beeinträchtigt und leistet der Reiseveranstalter innerhalb einer angemessenen
Frist keine Abhilfe, kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
den Reisevertrag - in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen
zweckmäßig durch schriftliche Erklärung - kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem
Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, dem Reiseveranstalter
erkennbaren Grund, nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die
Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom
Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des
Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist. Wird
der Reisevertrag danach aufgehoben, behält der Reisende den Anspruch auf
Rückbeförderung. Er schuldet dem Veranstalter den auf die in Anspruch
genommenen Leistungen entfallenden Teile des Reisepreises, sofern diese
Leistungen für ihn von Interesse waren.
9.5. Ist eine Bordreisebegleitung nicht erreichbar, müssen
Beanstandungen unverzüglich der Schiffsleitung, der Bordreiseleitung oder UC
Unlimited Cruises mitgeteilt werden. Kommt ein Reisender durch eigenes
Verschulden diesen Verpflichtungen nicht nach, so stehen ihm Ansprüche insoweit
nicht zu.
9.6. Bei Vorliegen eines Mangels kann der Reisende
unbeschadet der Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) oder der Kündigung
Schadensersatz verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem
Umstand, den UC Unlimited Cruises nicht zu vertreten hat. Er kann
Schadenersatzanspruch auch wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit verlangen,
wenn die Reise vereitelt oder erheblich beeinträchtigt worden ist.
9.7. Unsere vertragliche Haftung auf Schadenersatz für
Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf Höhe des dreifachen
Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich
noch grob fahrlässig durch uns herbeigeführt worden ist. Die Beschränkung der
Haftung auf den dreifachen Reisepreis gilt auch, soweit wir für einen dem
Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines
Leistungsträgers verantwortlich sind.
9.8. Sofern UC Unlimited Cruises vertraglicher Beförderer
ist, haften wir neben dem vertraglichen Reeder nach den Bestimmungen des
Handelsgesetzbuches. Die Beteiligung an Sport- oder anderen Freizeitaktivitäten
müssen Sie selbst verantworten.
9.9. Für alle Schadenersatzansprüche gegen den
Reiseveranstalter aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung bei NichtKörperschäden auf die Höhe des
dreifachen Reisepreises beschränkt soweit ein Schaden des Reisenden weder
vorsätzlich noch grob fahrlässig durch den Veranstalter herbeigeführt wird. Die
Beschränkung der Haftung auf den dreifachen Reisepreis gilt auch, soweit der
Veranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden, der kein
Körperschaden ist, allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers
verantwortlich ist. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils pro Reisenden und
Reise. UC Unlimited Cruises haftet nicht für Leistungsstörungen, Personenund
Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich
vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Ausstellungen
Theaterbesuche, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs-
und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der
Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten
Vertragspartners als Fremdleistungen so gekennzeichnet werden, dass sie für den
Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von UC Unlimited Cruises
sind.
9.10. Kommt dem Reiseveranstalter die Stellung eines
vertraglichen Luftfrachtführer zu, so regelt sich die Haftung gemäß den
Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen
Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und nach Inkrafttreten des
Montrealer Abkommen vom 28.Mai 1999. Das Warschauer Abkommen beschränkt in der
Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie
Verlust und Beschädigung von Gepäck. Sofern der Reiseveranstalter in anderen
Fällen Leistungsträger ist, haftet er nach den für diese geltenden
Bestimmungen.
9.11. Schäden oder Zustellungsverzögerungen von Reisegepäck
bei Flugreisen bittet der Reiseveranstalter unverzüglich an Ort und Stelle,
spätestens jedoch bei Gepäckverlust binnen sieben Tage bei Verspätung innerhalb
21 Tage nach Entdeckung des Schadens, mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der
zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel
Erstattungen ab, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Im
Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck
unserer Reiseleitung oder unserer örtlichen Vertretung anzuzeigen.
10. Ausschuss von Ansprüchen und Verjährung
10.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der
Reise gem. §§ 651 c bis 651 f BGB sind innerhalb eines Monats nach dem vertraglich
vereinbarten Reiseende gegenüber Ihrem Reiseveranstalter UC Unlimited Cruises
GmbH & Co. KG, Rheinstr. 1 - 5, 63225 Langen, geltend zu machen,
andernfalls erlöschen sie. Die Anspruchsanmeldung sollte im eigenen Interesse
unbedingt schriftlich erfolgen. Nach Fristablauf kann der Reisende Ansprüche
nur noch geltend machen, wenn er ohne Verschulden gehindert war, die Frist
einzuhalten.
10.2. Ansprüche gem. §§ 651 c bis f BGB aus der Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder
fahrlässigen Pflichtverletzung von UC Unlimited Cruises oder eines gesetzlichen
Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt
auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen
oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von UC Unlimited Cruises oder eines
gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
10.3. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis 651f BGB
verjähren in einem Jahr. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei
Jahren. 10.4 Die Verjährung nach den vorstehenden Absätzen beginnt mit dem Tag,
der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. 10.5. Schweben zwischen dem
Reisenden und UC Unlimited Cruises Verhandlungen über den Anspruch oder die den
Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende
oder UC Unlimited Cruises die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die
Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Der Reiseveranstalter steht dafür ein, Staatsangehörige des
Staates, in denen die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass, Visa-
und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt
zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat
Auskunft. Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und
den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn
der Reisende den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei
denn, dass der Reiseveranstalter die Verzögerung zu vertreten hat. Der Reisende
ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen
Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung
von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen,
gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch-
oder Nichtinformation des Reiseveranstalters bedingt sind. Durch die Ausschreibung
in den Katalogen erhalten Sie wesentliche Informationen über die für Ihre Reise
notwendigen Formalitäten. Bitte beachten Sie diese Informationen und lassen Sie
sich in Ihrem Reisebüro weitergehend unterrichten. Der Reisende sollte sich
über Informations-und Impfschutz- sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig
informieren; gegebenenfalls sollte ärztlicher Rat über Thrombose- und anderen
Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere
bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten,
Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der
Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung, wird verwiesen.
12. Versicherungen
Zur eigenen Sicherheit wird empfohlen, den Abschluss einer Reiserücktritt-, Reiseabbruch, Reisegepäck-, Reiseunfall-, Reisekrankenversicherung vorzunehmen.
13. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung
stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur
Vertragsdurchführung erforderlich sind. Wir möchten Sie darüber hinaus
zukünftig schriftlich über aktuelle Angebote informieren, soweit nicht für uns
erkennbar ist, dass Sie dies nicht wünschen. Wenn Sie die Zusendung von
Informationen nicht wünschen, wenden Sie sich bitte an den Bereich
„Datenschutz“ unter der unten genannten Anschrift des Veranstalters. Soweit wir
uns zur Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten externer Dienstleister
außerhalb der EU bzw. des EWR (sog. Drittländer ohne angemessenes
Datenschutzniveau) bedienen, wird der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten
durch die Vereinbarung der sogenannten „EU Standardvertragsklauseln“
abgesichert.
14. Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Klagen gegen den Reiseveranstalter
sind an dessen Sitz zu erheben. Gerichtsstand für Vollkaufleute wie für
Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für
Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder persönlichen
Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Sitz
des Reiseveranstalters. Soweit durch diese Rechtswahl von nicht abdingbaren,
den Reisenden begünstigenden oder schützenden, Bestimmungen nach Art. 29 EGBGB
bzw. aufgrund internationaler Abkommen abgewichen wird, gebührt diesen
Bestimmungen insoweit der Vorrang vor dieser Rechtswahl.
15. Bestpreis-Garantie
Bei uns können Sie beruhigt Ihre Kreuzfahrt buchen, wir
garantieren Ihnen den Bestpreis. Sollten Sie eine Kreuzfahrt mit gleichen
Leistungen und Konditionen bei einem anderen Anbieter vor Ihrer Buchung zu
einem besseren Preis bekommen, so erstatten wir Ihnen die Preisdifferenz und
100 € Finderlohn.
Grundlage unserer Preisgarantie ist:
- Vergleichsgrundlage ist der im Angebot genannte und buchbare Preis des anderen Reiseveranstalters oder Reisemittlers.
- Die Preisgarantie für Kreuzfahrten gilt ausschließlich auf öffentlich zugängliche Reederei-Raten
- Die Kreuzfahrt muss von der Kategorie, Personenzahl und Leistung her übereinstimmen.
- Es können nur Vergleichsangebote von deutschen Reiseveranstaltern und Reisemittlern berücksichtigt werden.
- Der Preis des anderen Anbieters darf nicht gegen geltendes Recht oder Verträge verstoßen.
- Da für jede bei uns getätigte Buchung ein Sicherungsschein ausgestellt wird, der Ihren bei uns eingezahlten Reisepreis absichert, muss im Reisepreis des Vergleichsangebotes ebenfalls die Absicherung der Kundengelder bzw. das Ausstellen von Sicherungsscheinen inbegriffen sein.
- Der Nachweis des günstigeren Angebotes muss am gleichen Tag
des von Unlimited Cruises unterbreiteten Angebotes und vor Festbuchung erfolgen
(per E-Mail oder Fax).
16. Gutscheine, Rabatte, Gewinnspiele, Boni
Alle Unlimited Cruises-Gutscheine, Gewinnspiele und Rabattaktionen unterliegen diesen Bestimmungen und den ggfs. gesondert ausgeschriebenen Bedingungen aus den jeweiligen Aktionen. Die Anrechnung auf bestehende Buchungen, Reisebüro-Buchungen, Barauszahlung oder die Kombination mit anderen Aktionen oder Gutscheinen ist ausgeschlossen. Gutscheine sind nur für eine Buchung anwendbar. Die Auszahlung/Verrechnung erfolgt nur, wenn die gebuchte Reise angetreten wird.
5 % Treuerabatt – ab der zweiten Buchung erhalten Sie bei jeder Buchung 5 % Treuerabatt auf den Kabinenpreis.
Newsletter-Gutschein – der 200 € NewsletterGutschein ist nur einmal gültig, übertragbar und für Reisen ab 7 Tagen Reisedauer anwendbar.
Urlaubsgeld – der 500 € Urlaubsgeld-Gutschein gilt für Wiederbucher, ist nicht übertragbar und setzt eine Buchung mit einem Mindestkabinenpreis von 5.000 € voraus. Er wird bei der darauf folgenden Buchung mit einem Mindestkabinenpreis von 7.000 € angerechnet. Die Folgebuchung (mind. 7.000 €) muss innerhalb von 12 Monaten nach der Buchung in Höhe von 5.000 € erfolgen, damit der Gutschein zur Anrechnung kommt.
Neukundengutschein – der 500 € NeukundenGutschein gilt für Neukunden, ist übertragbar und wird auf die Erstbuchung mit einem Mindestkabinenpreis von 3.000 € angerechnet. Als Neukunde gilt, wer noch nie eine Kreuzfahrt bei Unlimited Cruises gebucht hat und nicht in unserer Kundendatei ist.
Kataloggutschein – für die Anforderung eines Reederei-Kataloges über eine Postkarte aus unseren Mailings erhalten Sie einmalig einen 50 € Kreuzfahrt-Gutschein, unabhängig von der Anzahl der angeforderten Kataloge. Dieser Gutschein ist nicht übertragbar und gilt zusätzlich zu Ihrem 5 % Treuerabatt oder bis zu 500 €-Gutschein.
Jubel-Bonus – bei jeder Neu-Buchung einer Kreuzfahrt bis zum 29.02.2020 erhalten Sie als Jubiläums-Geschenk einen Jubel-Bonus. Er gilt pro Kabine und zusätzlich zu Ihrem 5 % Treuerabatt oder dem 200 € NewsletterGutschein. Andere Gutscheine und Rabatte sind nicht kombinierbar.
Geburtstags- & Hochzeitsbonus – Sie erhalten 1 % Ermäßigung auf den Kreuzfahrtpreis zusätzlich zu Ihrem 5 % Treuerabatt oder Ihrem 500 €-Urlaubsgeld-Gutschein (andere Gutscheine und Rabatte sind nicht kombinierbar) wenn:
· Sie oder Ihre Begleitung auf der Kreuzfahrt Geburtstag haben
· Sie oder Ihre Begleitung im Jahr der gebuchten Kreuzfahrt „Nullen“
· Sie Ihren Hochzeitstag während der Kreuzfahrt feiern (Nachweis erforderlich)
· die Kreuzfahrt Ihre Hochzeitsreise ist (gültig bis ein Jahr nach der Hochzeit – Nachweis erforderlich)
Gruppenbonus – Bei Buchung von mindestens 4 Kabinen/Suiten auf derselben Kreuzfahrt erhalten Sie 2 % Ermäßigung auf den Kreuzfahrtpreis zusätzlich zu Ihrem 5 % Treuerabatt oder Ihrem 500 €-UrlaubsgeldGutschein (andere Gutscheine und Rabatte sind nicht kombinierbar).
Bitte beachten Sie:
Die Art und Weise der Anrechnung von Reisegutscheinen und Rabatten ist abhängig
vom Reedereipartner. Bei Phoenix Reisen erhalten Wiederbucher 3% Treuerabatt
(alternativ bis zu 500 € Bordguthaben, aber maximal 3 % vom Kabinenpreis).
17. Empfehlungsbonus
Bis zu 1.000 € Empfehlungsbonus. Empfehlen kann jeder, der bereits eine Reise mit Unlimited Cruises gebucht und angetreten hat. Die Voraussetzung für den Bonusanspruch ist, dass der Empfohlene (Neukunde) noch nie eine Kreuzfahrt bei Unlimited Cruises gebucht hat und nicht in unserer Kundendatei ist. Der Empfehlende (Stammkunde) erhält bis zu 500 € Ermäßigung auf den Kabinenpreis bei seiner nächsten Buchung, zusätzlich zu seinen 5 % Treuerabatt.
Bonus-Staffelung:
500 € Empfehlungsbonus = Neukunde bucht ab 12.000 € Kabinenpreis
250 € Empfehlungsbonus = Neukunde bucht ab 8.000 € Kabinenpreis
100 € Empfehlungsbonus = Neukunde bucht bis 7.999 € Kabinenpreis
Der Empfohlene (Neukunde) gibt zum Zeitpunkt seiner Buchung bei Unlimited Cruises den Code UCFREUND und den Namen des Empfehlenden an und erhält 500 € Neukundenbonus auf den Kabinenpreis.
Ein nach der Buchung angegebener
Empfehlungscode kann nicht akzeptiert werden. Der Empfehlungsbonus ist nicht
mit weiteren Aktionen und Rabatten kombinierbar und gilt nur für eine Buchung.
Wenn der Empfohlene (Neukunde) die Reise storniert, verfällt der
Empfehlungsbonus für den Empfehlenden (Stammkunden). Veranstalter UC Unlimited
Cruises GmbH & Co. KG. Rheinstr. 1-5, 63225 Langen. Tel: 06103-70646-0,
Fax: 70646-20, Email: info@unlimited-cruises.com Website:
www.unlimited-cruises.com Handelsregister Offenbach HRA 41620 Alle Angaben
entsprechen dem Stand der Drucklegung Dezember 2019.
Veranstalter
UC Unlimited Cruises GmbH & Co. KG.
Rheinstr. 1-5, 63225 Langen.
Tel: 06103-70646-0, Fax: 70646-20,
Email: info@unlimited-cruises.com
Website: www.unlimited-cruises.com
Handelsregister Offenbach HRA 41620
Alle Angaben
entsprechen dem Stand der Drucklegung Dezember 2019.
Letzte Aktualisierung: 01,2020